Elbeblatt und Anzeiger : 09.12.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-188212090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18821209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18821209
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1882
- Monat1882-12
- Tag1882-12-09
- Monat1882-12
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- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 09.12.1882
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M 145 Bekanntmachung Ludwig. --- Herrn sowie und - ab darf die Thalschifffahrt beim Passiven der Niederwarthaer Brücke bei Wasserständen von Rull, Dresdner Pegel, und dchtWeilAMr dbtzHiGlMimng auch die rechtseilige Hauptöffnunfl zur Durchfahrt benutzen. ^D Fahtwa^rr durch letztere wird in gleicher Werse wie das durch Mittelöffnung durch Vermahlung bezeichnet werden. „ W Donnerstag, den 14. Dezember 1882, Bormittags II Uhr sollen im Gasthofe zu Prausitz ein Sopha, eine Nähmaschine für Schuhmacher, ein brauner Glasschrank, ein gelber Kleiderschrank, ein dunkler Stoffrock und ein Paar schwarze Tuchhosen gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 8. December 1882. DerGerichtsvollziehcr. Eidam. Druck and Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer Nt Riesa ...—— : - im Gleichzeitig wird bestimmt, bez. in Erinnerung gebracht (vergl. Bekanntmachung vom 22. März 1881), daß Fahrzeuge von mehr als 4000 Ctr. Trag et bei Wasserständen von Vs Meter über Rull, Dresdner Pegel, und darüber behufs des Uebcrnachtens rc. nicht bei Niedergohlis, sondern nur bei gohlis unterhalb der Windmühle oder im Ostragehege zu stellen haben und daß den speciellen Weisungen des Lootsemneisters Mo hn in Kötzschen- bHKunweigerlich nachzukommen ist. . 1 K Königliche Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt als Elbstromamt, den 1. December 1882. tz K ** von Metzsch. . . . . . . - Sonnabend, den 9. December L882. , > > Bekanntmachung. In Gemäßheit von 8 7 Abs. 3 und bez. 8 9 Abs. 4 der Statuten des Großenhainer Krersvcreins für innere Mission wird hierdurch- bekannt gemacht, daß das Directorium dieses Vereines dermalen besteht aus: ' ' dem Unterzeichneten, als Vorsitzendem, Generalmajor von Standtfest zu Riesa, als stellvertretenden Vorsitzendem, Pastor LI. Richter zu Leutewitz, als erstem Schriftführer,. Pastor Fritzsche zu Streumen, als zweitem Schriftführer, Baumeister Roch zu Großenhain, als Schatzmeister, Superintendent vr. tllsol. Harig zu Großenhain, Gutsbesitzer Herrig zu Folbern, - Gebhardt zu Krauschütz, Rittergutsbesitzer Perl auf Glaubitz Fabrikant Nommel zu Großenhain, als Beisitzern. Großenhain, am 2. December 1882. Das Directorium des Großenhainer Kreisvereins für innere Misston. von Weissenbach. GIMM im- AnB Amtsblatt j der «emU. Awtshauptmaimschast Großenhain, der Lönigl. Amtsgericht lWt.M Hrehla, sowie -es Äadtraths ;n Mela. 3 5. Javra. ivnnabend. — Abonnementspreis viertcljShrlich 1 Matt 25 Pfa. — Bestellungen nehmen^aÄ Haisert. Poftanstalte- , entgegen. — Inserat«, welche bei dem auSgebreitetrn Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung stitden, crbMen wir uns bis Tags vorher Vormittag« 10 Uhr. . . Da die Bestimmungen in Bezug auf das An- und Abmelden öfters nicht befolgt werden, so sehen wir uns veranlaßt, nachstehende Vorschriften in Erinnerung zu bringen: 1. Wer in Riesa Wohnung oder Aufenthalt (Schlafstelle) nimmt, hat sich innerhalb drei Tagen in unserer Polizei-Expedition einen Anmeldeschein zu lösen. Dabei hat er den Verhaltschein seines letzten Aufenthaltsortes, ein Militärpflichtiger außerdem seilte Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen. 2. Wer von Riesa wcgzieht, hat sich abzumelden und anzugeben, wohin er zieht. 3. Wohnungsveräuderungen innerhalb der Stadt sind ebenfalls anzumelden. i 4. Jeder Hauswirth, Hauspächter, Tchlafstellenvermiether, hat darauf zu sehen, daß die bei ihm wohnenden Leute sich an oder ab melden, Falls dies von denselben nicht geschieht, hat er die Meldung innerhalb sechs Tagen selbst zu besorgen. 5. Das Gesinde muß von den Dienstherrschaften an- und abgcmeldet werden. 6. Die Gesellen und Lehrlinge müssen vom Meister oder Arbeitgeber gemeldet werden, wenn sie es nicht selbst gethan haben. Die Meister sind pPMtwprtlich. 7. Familrönangehörige, welche in das elterliche Haus zurückkehren oder dasselbe verlassen, müssen ebenfalls an- respective abgemeldet werden. Das Familienhaupt respective der Hauswirth ist dafür verantwortliche 8. Fremde, welche zu Besuch nach Riesa kommen, sind, wenn sie länger als 8 Tage bleiben, ebenfalls anzumelden. Die Unterlassung der vorstehenden Bestimmungen wird «nnachstchtlich mit Geldstrafe bis zu »« Mark oder entsprechender Haftstrafe geahndet werden. Riesa, am 8. December 1882. DerGtadtrath. Sieger. , H. Holz-Auction. Bon den auf dem Rnuduitzer Forstreviere aufbereiteten Hölzern sollen Dienstag, do» 12. Deeember dsS. Ihr-., von Norm. '/,1V Uhr an 367 Stück kieferne Etümme von 16-43 em Mittenst. und 10.K—20 m Länge, s " S8 - dertzl. Klützer von 23-41 em Ober- bez. Mittenst. und 3—8 m Länge, > Holzschlage der «Mhtg. 8 272 - derK, MDHr. und Lotteuhölzer von 13—2b em Oberstärke und 3,» u. 4 m Länge, 1 am Spaten und Flügel M. . — Bersawwlnug im Holzschkuge der Abtheilung 8 auf dem Flügel LI. am sogen. Lapphut — an die Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung und unter dell'vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Gcldetuuahme findet im Tchänkhause auf dem Reudnitz statt. KstdiDÜchrO Forstrentamt Wurzen und Königliche Forftrevierverwattung Reudnitz, am s December 1882 Bachmann. Lomler.
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