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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189502184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-02
- Tag1895-02-18
- Monat1895-02
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1895
- Autor
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Anzeiger MtUllll mß Alyeiter). Amtsökatl der Königl. Umtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des StadttathS zu Mess. 41. Montag, 18. Februar 1885, Abends. 48. Iahrg Da« Meiaer Tageblatt erscheint jeden Ta- Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BiertAjährltcher Bezn-sjrrei» bet Abhelung in den «-Pebtttonen in Mesa und Strehla, de» NuSGaRPMA sowie am Schalter der rasiert. Postanstalten 1 Mart 25 Ps„ durch di» Träger frei in» Hau« 1 Mark SO Ps., durch den Briefträger frei ins Hau» 1 Mart SS Pf. Un-ri-en-Unaahnw Po die Memm» de» Ausgabetage» bi» Bormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer K Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Aaftanteustrah» VS. — Für die Redaktion vermtwoEch: Hao«. Gchmibt I» Mala. Erlaß, Sicherheitsmaßregeln bei etwa eintretender Glbhochflnth betr. Die gegenwärtigen Witternngsverhältnisse und der Umstand, daß in den Quellengebieten der Elbe und Moldau und in ganz Böhmen außergewöhnliche Schneemaffen lagern, lasten für dieses Jahr den Eintritt einer größeren Frühjahrshochfluth xnvarten, besonders dann, wenn ein plötzliches Thauwetter eintreten sollte. Die unterzeichnete Behörde sieht sich daher unter Hinweis auf ß 10 des Mandates über die Elbstrom-, User- und Dammordnung vom 7. August 1819 (Gesetzsammlung S. 197 ff.) veranlaßt, Folgendes anzuordnen: 1. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher in den im Jnundationsgebiete des III. Elbstrombezirkes liegenden Ortschaften haben die in obigem Mandate angeordneten Bor sichts- und Sicherheitsmaßregeln in gehöriger Weise zu treffen, in's Besondere für rechtzeitige Beschaffung der Schutzmaterialien und Effecten, als: Faschinen aus Reißig, Steinmaterial, Pfähle, Bretter, Strohdünger, Baukarren, Schaufeln, Radehauen, Aexte, Schlägel, Laternen ui s. w. sowie der nöthigen Rettungsschaluppen zu sorgen, und sich event. wegen leihweiser Ueberlasiung von Schaluppen an die Ogenthümer der in den Häsen geborgenen Elbfahrzeuge und rückfichtlich der zu den Beständen der fiskalischen Wafferbauverwaltung gehörigen Schaluppen an die Damm meister zu wenden. Die Ortschaften oberhalb Niederlommatzsch werden in dieser Beziehung an den Dammmeister Just in Fischergasse, die unterhalb Niederlommatzsch gelegenen Ortschaften aber an den Dammmeister Markus in Nünchritz verwiesen. 2. Weiter haben die oben unter 1. genannten Ortsbehörden für geeignete und fahrtundige Personen zu sorgen, welche einerseits den Schaluppendienst zu verrichten und sich andererseits für Botendienste bereit zu halten, sodann aber, was die im Bereiche der Elbdämme gelegenen Ortschaften anlaugt, den Dammwachendienfi zu übernehmen haben. In dieser Hinsicht sind auch die Nachbargemeinden, welche nicht unmittelbar von der Gefahr betroffen werden, heranzuziehen und wird in vorgedachten Richtungen auf tz 10, Abs. 4 und 6 des oben angezogenen Manvates sowie eventuell auf 8 360, 10 des ReichSsträfgesetzbuches noch besonders hingewiesen. 3. Es empfiehlt sicb, in den betreffenden, von der Hochfluth bedrohten Ortschaften einen Ortsausschuß zu bilden, welcher sich mit der Ausführung beziehentlich Ueberwachung der nöthigen Echutzwaßregeln zü beschäftigen hat. 4. Die Wafferbaubeamten werden auf Ansuchen der Betheiligten weitere Auskunft gern ertheilen, und wird den Ortsbehörden anheimgestellc, sich wegen Beschaffung der unter 1. gedachten Schutzmaterialien in geeigneter Beschaffenheit und den erforderlichen Größen an diese Beamten zu wenden. Bei etwaiger Säumniß in Ausführung obiger Anordnungen haben sich die Betheiligten, abgesehen von dem aus der Nichtbefolgung herzuleitenden Schadenersätze einer Geldstrafe bis zu 150 M. —- zu gewärtigen. Meißen, am 16. Februar 1895. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. von Eichroeter. Auf Fol. 225 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts, die Firma C. Klinger in Strehla betr., ist heute verlautbart worden, daß diese Frrma künftig Fürst Bismarck-Apotheke, C. Klinger in Strehla firmirt. ' Riesa, den 16. Februar 1895. Königl. Amtsgericht. Heldner. Brehm. Ladung. Der am 15. März 1863 zn-KlSckoWo»Wehla« bei Gnesen geborene Handarbeiter Joseph von ZaleSki, zuletzt in Riesa wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltes wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgcwandert zu sein, Uebertretung gegen 8 360 No. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Mittwoch, den SV. März 18»5, «vormittags « Uhr vor das Königliche Schöffengericht zu Riesa zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 8 472 der Straf prozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Großenhain ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Riesa, den 15. Dezember 1894. Der Königliche Amtsanwalt. R-f. Müller. Politische Duelle. Das Reichs-Strafgesetzbuch behandelt den Zweikampf in einem besonderen Abschnitt, dem 15., der zehn Paragraphen umfaße. Schon die einfache Annahme einer Herausforderung mit ivdtlichen Waffen wird mit Festungshaft bis zu sechs Monat bestraft, und wer auch nur Andere zum Duell an reizt, hat Gefängniß nicht unter drei Monat zu erwarten. An den Gesetzen liegt es also nicht, wenn das Ducllwesen in Deutschland noch stark wuchert. — In England hat die Volkssitte das Duell vollständig überwunden ; in Frankreich , wird zwar viel geschossen, aber man läßt es meistens beim „guten Willen" bewenden, schießt absichtlich in die Luft und ' erklärt dann, der Ehre sei Genüge geschehen. Allerdings wird die Sache auch zuweilen ernster ; man erinnert sich, daß Boulanger einst einen Stich in den Hals davontrug und erst vor wenigen Tagen rächte der Lieutenant Canrobert Vie Ehre seines todren Laters an dem Deputirtcn Hubbard, dem er eine schwere Verwundung beibrachte. — Bei uns in Deutsch land hat das Duell seinen Hauptrückhalt in dem Offizier imps, daß sich schlagen muß, wenn es gefordert wird und nicht den Dienst quittiren will. Allerdings tritt dann regel mäßig Bestrafung ei«, aber in vielen Fällen erfolgt nach kurzer Zeit der Strafverbüßung die Begnadigung. Rian mag nun über das Duell denken, wie man will: es verstößt zweifellos gegen das geschriebene Gesetz und gegen die reli giöse Vorschrift, die da gebietet: „So dir Jemand einen Backenstreich giebt, so biete ihm auch die andere Wange dar." Dem niederen Volke wird durch das Duell-Unwesen zweifellos kein gutes Beispiel von der Achtung gegen die Gesetze gegeben. Parlamentarische Duelle haben bet uns zu Lande stets zu den großen Seltenheiten gezählt. Bon dem Zweikampf, den 1861 der Abg. Twesten mit dem damaligen Minister präsidenten ausfocht, erzählt man heute noch. Neuerdings aber, nachdem die Umsturzvorlage in einer Kommission vor- berathen wird, wurden zwei Mitglieder dieser Kommission als Herausfordernde genannt: der antisemitische Abg. Lieber mann von Sonnenberg und der Freikonservative Herr von Stumm. Ersterer sollte den au» der Fraktion ausgetretenen Dr. Böckrl, Letzterer den bekannten Sozialpolitiker Professor Wagner vor die Pistole grforvert haben. Die erste Nachricht bestätigt sich nicht. Liebermann von Sonnenberg veröffentlicht eine (schon mitgethelltr) Erklärung, in der es bekanntlich heißt: „Ich stehe zwar ans dem Stand punkt, Jedem, der sich mit Recht von mir gekränkt glaubt, Genugthuung zu geben, aber ich muß e» mir mit Rücksicht auf meine exponiere politische Stellung durchaus Vorbehalten, zu entscheiden, in welchen Fällen ich politische Beleidigungen persönlich, gerichtlich oder gar nicht verfolgen will. — Da mir Herr Dr. Böckel aus eigenen Aeußerungen seit Jahren als grundsätzlicher Duellgegner bekannt ist, so würde eine Forderung meinerseits den Charakter eines billigen Komödien spiels an sich getragen haben." — Also Liebermann von Sonnenberg erklärt sich nicht grundsätzlich gegen das Duell, sondern v.rwirft es nur für den vorliegenden Fall. Herr v. Stumm jedoch soll den Professor Wagner in aller Form haben fordern lassen; Wagner aber hat vernünftiger Weise die Annahme der Herausforderung abg lehnt. — Freiherr von Stumm hatte ,m Reichstage bei der ersten Lesung der Umsturzvorlage einen Angriff gegen die „Kathedersozialisten" gemacht und dabei, ohne den Namen zu nennen, deutlich auf Professor Wagner hingewiesen ; dieser ließ es an einer ebenso deutlichen öffentlichen Abwehr nicht fehlen und daraus erfolgte die Herausforderung durch den Freiherr» von Stumm. Da der Letztere nun nicht schießen kann, bemüht er sich, dem Pro fessor anders beizukommen. In einem Artikel der „Post" appellin er an di» Regierung, endlich zu erkennen, daß es vergeblich ist, mit Strafparagraphen gegen den Umsturz vor- zugrhen, so lange man den pseudo-wiffenschaftlichen und den pseudo-chriftlichen Sozialismus ruhig gewähren läßt." — In der „Zukunft" veröffentlicht Professor Adolf Wagner einen Artikel , Mein Konflikt mit dem Freiherrn von Stumm", in dem er dem Letzteren vorwirft, sich leichtfertig mit der Wahrheit in Widerspruch gesetzt zu haben. — In letzterer Erklärung erblickt nun die „Post" eine Abschwächung der früheren Haltung de» Professor Wagner. Der obige Bor wurf schließe nicht den ehrenrührigen Lorwurf der leichtfer tigen Verleumdung in sich." Man wird zugestehen müssen, daß die „Post" ziemlich leicht zu befriedigen ist. Aber e» ist gut, daß damit die Sache aus der Welt geschaffen wird. — Unsere Parlamentarier (so schreibt dazu sehr treffend die „D. Wacht"), die politischen Vertreter der Gesellschaft, Haden alle Ursache, die tiefe innere Gährung im Volke nicht durch „blutige" Politik in noch heftigere Bewegung zu bringen. Im politischen Meinungsstreit hat alle« Persönlich« unbe dingt auszuscheiden. Wenn aber trotzdem Vorkommnisse ein treten, die eine ernste Sühne erfordern, dann sollte der Seniorenkonvrnt al» Ehrengericht eia für alle Male zuständig und dessen Entscheidung unantastber sein. Die Volksvertreter sind für alle ihre Handlungen dem Volke verantwortlich ; für sie sollten Rücksichten maßgebend sein, die es ihnen direkt verbieten, das Duell zur letzten Instanz zu machen. Taqesgeschichte. Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser ist, wie schon am Sonnabend gemeldet, in Folge Erkältung leicht erkrankt. Gestern, Sonntag, fühlte sich Se. Majestät wohler. Die Erkältung ist im Abnehmen begriffen und Se. Majestät hat gestern das Bett verlassen. Voraussichtlich werden heute wieder die regelmäßigen Vorträge entgegengenommen werden können. Der Kaiser beschäftigt sich infolge fachmännischer An- regungen seit einiger Zeit lebhaft mit dem Studium des Seekriegrechts in Bezug auf den Schutz des Privateigenthums und es verlautet, daß er in diesen Fragen sich mir der diplomatischen Durchführung ganz bestimmter politischer Pläne trägt. E» handelt sich darum, daß alle Kauffahrer im Kriegs fälle genau ebenso von den kriegsführenden Mächten respecrirt werden, wie es im Landkriege gegenüber dem Privateigenthum der Fall ist. Sus Kreisen, die dem Fürsten Bismarck nahestehcn, wird gemeldet, daß d:r Fürst sich zur Zeil ausgezeichneter Gesundheit erfreut. Fürst Fürstenberg und v. Stumck, welche kürzlich in Friedrichsruh weilten, trafen den Füvftoi in erfreulichstem Wohlsein. Als gute» Zeichen wird be trachtet, daß der Fürst besonders im Gesicht wieder voller und stärker wird. Für den 1. April sind bis jetzt zur Gratulation allein 500 Studenten mit 100 Professoren gn- gemeldet. Vom Reichstag. Gestern wurde die Berathung de« Währungs-Antrages beendigt. Abg. Siegle (natl.) erklärt sich als Anhänger der Goldwährung gegen den Antrag, wo gegen der Abg Leuschner (Reichsp.) für den Brmetallis- mus eintritt, dessen Durchführung sowohl Deutschland wie auch den auswärtigen Staaten zum Bortheil gereichen würde. Abg. Richter (fr. Bp.) betont, daß eine neue Währung die Unsicherheit im Erwerbsleben nur vermehren würde, auch die Landwirthschaft könne aus einer Aendernng der Währung keineswegs Nutzen ziehen. Abg. Friedberg (natl.) befür wortet Vie Einberufung einer internationalen Währnngskon- ferenz. Staatssekretär Graf Possdowtzkh hebt hervor^
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