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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.10.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-10-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189610307
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18961030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18961030
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-10
- Tag1896-10-30
- Monat1896-10
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.10.1896
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' ' E»-i 3. Beilage znm „Riesaer Tageblatt Druck «ad Verla- tzo» Langer L Winterlich in Riesa. — Aär die Redaktion veranNomcküch: Hermann Schmidt, Riesa. Freitag, SV. vetaver 1896, Men»S 4». Fahr, /VMS ertplatz. mann. illkdkll rtplatz. genommen. die Wein- Such wer- nommen. lagen un i empfiehlt ,ftr. 78. Kifeubahu-Aahrpla» vom 1. Oktober 1896. Abfahrt von Riesa i» »er Richtaag »ach : 5,27s 7,02 9,28* 9,89* 9,33s 11,29 1,18 3,1V 8,< s lhtll Pfann- erhalten und verzehrt. Bet seinem Weggange erklärt« er dem Atrthe, daß er kin Veld zur Bezahlung seiner Zeche habe, beließ diesem dagegen seine Altersversorgung-« und JnvaliditätS- larte mit dem Versprechen, dieselbe alsbald durch Einsendung des ZechbetrageS einzulösen. Diese Einlösung ist -war noch nicht erfolgt, doch konnte das Schöffengericht nicht zu der lieber- zeugung gelangen, daß eS dem Angeklagten darum zu thun ge wesen, sich absichtlich einen rechtswidrigen BermögenSvorthetl zu verschaffen, umsomehr, als auch die Zeugin, die geschädigte Kellnerin, in der Beweisaufnahme erklärte, daß sie dem An geklagten die Zeche kreditirt haben würde, wenn er sich dieser« halb an sie gewandt hätte. In einem anderen gleichen Falle war daS Alibi deS Angeklagten nicht als mit Sicherheit nach gewiesen anzusehen. — v. Gegen eine stadträthliche Strafver fügung, die ihm wegen Zurückhaltung seines schulpflichtigen SohneS vom Besuche einer TurnunterrtchtSstunde zugefertigt war, hatte W. M. O. zu R. Einspruch erhoben und ge richtliche Entscheidung beantragt, vor Eintritt in die Hauptver handlung zog er jedoch diesen Antrag wieder zurück. — 7. Die Hauptverhandlung in der Privatklagsache deS Fabrikarbeiters C. A. S. zu L. gegen die W. A. verehrt. S. geb. M. daselbst wegen Beleidigung endete mit Freisprechung der Angeklagten von dem ihr Beigemessenen. Die erwachsenen Kosten hat der Privatlläger sämmtlich zn tragen. — 8. In der Privatklag sache des Schlossers W. zu G. gegen P. F. schlossen die Par teien vor Eintritt in die Hauptverhandlung einen Vergleich. Der Privatkläger zog seine Privatklage zurück, der Angeklagte übernahm die gesummten Kosten des Versahrens und verpflich tete sich, 20 Mark in die Armenkasse zu G. zu zahlen. — v. Das Urtheil in der unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt gefundenen Hauptverhandlung in der Privatklagsache des Guts besitzers H. V. zu S. gegen den Handarbeiter C. F. B. zu S. wegen verleumderischer Beleidigung, durch deren Erfindung und Weiterverbreitung der eheliche Frieden des Privatklägers er heblich gestört, wenn nicht gänzlich vernichtet werden konnte, lautete gegen den Angeklagten nach 8 186 des RStrGBs. auf die sehr empfindliche, aber wohlverdiente Strafe von 3 Monaten Gefängniß, sowie Tragung der Kosten des Verfahrens einschl. der dem Privatkläger erwachsenen nothwendigen Auslagen. R. nur mühsam vorwärts arbeiten, aber doch Schritt für Schritt Bode» gewinnen, noch weit mehr die Unfeuerung durch Lob verdienen, al- begabtere, deren Manche« spielend leicht wird. Uber auch ohne Tadel geht e- nicht. E« ist kein Mensch vollkommen, am wenigsten ein Kind, da« oft von seinem vor gehen keine Uhnung hat. Ein guter Erzieher wird sehr weise «st Lob und Tadel umgehen, aber nothwendig ist der letztere :>.4O 2.45 8.45 Mrchermachrlchter» für GrSba. Am Reforwationsseste, Borm. '/,S Uhr Predigt, darauf Beichte und heilige- Abendmahl. Lollecte für den Gustav- Adolf-Verein. Abends >/,8 Uhr christlicher Familienabend. — Dom. 22 n. Tr., Borm. »/,S Uhr Predigt. Ab. 7 Uhr evang.-luther. JÜnglingSverein. ln irisch berg. Fahrplan der Riesaer Stratzeuhah« Abfahrt am Albertplatz: 6.30 7.05 7.35 8.10 8.35 9.00 9.15 10.20 10.55 11.25 11.40 11.55 12.35 12.55 1.15 1.45 2.05 3.S0 4.10 4.40 5.15 5.50 6.30 7.00 7 20 7.40 8.05 8.28 9.20 10.00. Abfahrt am Bahnhof: 6.50 7.20 7.50 3 35 9.00 9.15 9.40 10 00 10.40 11.10 11.40 11.55 12.35 12.55 1.15 1.45 Ä.20 3.10 3.55 4.25 5.00 5.30 6.05 6.45 7.20 7.40 8.05 8.25 845 9.10 9.40 Lob «nd Tadel. „Ich lobe meine Kinder nie, sie müssen wissen, wann sie ihre Pflicht treu erfüllen!" So sagte einst eine Mutter stolz und glaubte, aus dem einzig richtigen Wege zu sein, ihre Kinder zu erziehen. Sie glaubte es und war doch hin»- melweit davon entfernt, ja, sie mußte ihren Jrrthum ringe, stehen, al« es schon zu spät war. Ihre Kinder gaben sich viele Mühe in der Schule und machten es wie alle Kinder, - sie kamen strahlend nach Hause, wenn sie einen guten Au»- - weis oder einen „Einser" erhalten hatten. Aber die Mutter, an die sich ja die Kinder zunächst wenden, bei der sie natur gemäß das größte Berständniß suchen für ihre Leiden und Freuden, blickte, obwohl sie sich innerlich freute, gleichgiltig das Kind an und ein kühle- „So!' dämpfte die Begeisterung. Als diese Aufnahme ihnen ein zweiter und drittes Mal wurde, erlahmte der Kinder Eifer, ste hatten da- Gefühl, daß es gleichgiltig sei, ob sie gut »der schlecht lernten, ob der Lehrer zufrieden sei oder nicht. Erst als von der Schule Klagen einliefen, gingen den Eltern die Auge» auf, wie ver kehrt sie gehandelt. Jeder Mensch ist empfänglich für Lob oder für den Lohn seiner Thaten. So wie das Kind in der Schule sich freut über da« Lob des Lehrers, freut sich der Erwachsene, sobald er Anerkennung seiner Thaten erntet. Was beim Erwach- senen natürlich, sollte beim Kinde verderblich sein? Mit Nich ten. Gerade da- Kind, das innerlich sich erst festigen muß, daß das Gute noch nicht um des Guten willen zu thun ver mag, sollte durch Lob angespornt werden. Da« Kind kann fich noch nicht zu dem Bewußtsein treu erfüllter Pflicht auf- schwingen — welcher Aufschwung auch sehr vielen Erwachse nen unmöglich ist — die« Bewußtsein allein genügt ihm nicht, e« braucht Anerkennung, Lob, Lohn, wie man es nennen will, um auf dem Wege der Pflicht, des Guten au«harren zu können. Die Besorgniß vieler Eltern, daß Lob Eitelkeit hervor ruft, ist nicht stichhaltig. Lob spornt an, Gleichgiltigkeit er lahmt da» Streben. Lob erweckt Freude, die Gleichgiltigkeit zeitigt Gleichgiltigkeit. So wird das versagen de« Lobes einen ungünstigeren Einfluß ausüben, als eine in den nöthigen Grenzen gehaltene Anerkennung. Damit ist schon gesagt, daß man jede Leistung nur nach Gebühr anerkennen soll. Aber wenn das Kind in vollbe- wußtiein seine« Können« und seiner Leistung strahlend die Beweise bringt, dann gehe man darauf ein, spende ein er- muthigendeS Wort, eine Liebkosung, einen Blick — das Kinder herz braucht ja so wenig, um glücklich zu sein. Wenn das , Kind sich nur verstanden, gewürdigt steht, dann ist es schon s zufrieden. Ich möchte aber sagen, daß solche Kinder, die sich s nur mühsam vorwärts arbeiten, aber doch Schritt für Schritt herb« Tadel anweudne, »mm eia« Mahmmg-mcktgt, «ich» Schlimme« vorau-scheu und dirS voErsen, wem, der Kehler es nicht rechtfertigt. Dieselbe Art de« Tadels wirst bet zwei Kindern ganz verschiede«. Da« «R-Mvd nicht sonder lich dadurch bewegt, da- ander« ist unglücklich, Niedergedrückt, «eil i« Ehrgefühl gekränkt. Wer dir Vr-iehnng von Kindern zu leiten hat, der muß deshalb der« Charakter ftudiren. Ohne daS geht e« nicht. Der Tadel ist nothwendig, wie eine bittere Medizin, soll er aber heilsam wirken, so muß er einen tiefen Eindruck hervorbriqgän und daS tann er nur, wenn er nicht beleidigens und -ehälstg, nicht verletzend und verächtlich wirkt. Lob und Tadel sollen sein, wie Gellert so schön sagt: EM Freund, der mir den Spiegel zeiget, . Den kleinsten Flecken nicht verschweiget, Mich freundlich «amt, mich herzlich schilt. Wenn ich nicht meMe Pflicht erfüllt: Der ist mein Freund. So wenig rS auch fchetnt. Doch wenn mich einer schmeichelnd preiset, Mich immer lobt und nicht« verweiset, Zu Fehlem gar die Hände beut: Der ist mein Feind, So f> rundlich er auch scheint. Dresden 6,18 s 7,86* 9,14s 11,48* 1,0*(st a. Meja-RödemmDre4t>« -.' Leipzi, 4,44* 4,50s 7,51-f- 8,58* 9,41 11,36* 12,56s 3§8 5,9* 7,19s 823* 11,15 139. Chemnitz 4,57s 9,0 11,51 3,55 6,30 8,37* 9,53s. «offen 4,51s 7,13s 10,2 1,21 6,10s 9,39 bi« Lommatzsch. Elsterwerda and Berlin 6,56s 12,16 bi- Elsterwerda, r,3r 5,13?, 9,46s bi» Elsterwerda. Röder«, 4,0 8,33* 10,40 3,14 6M 8,05 12,20. Mckmckt M Riesa van: Dresden 4,43* 7,47s 8M* 9,37 lO^Ss 11L5* 12,50 st 3,49 ü, * - 7,15s 8,22* 9F3s 11,14 1,33. Leipzig 6,52 9,27* 9,57* 9,15s 11,27 1,13 3,9 4,55s 7,35* ü,-r> 11.47 12,59* 1,21 . «heomitz 6,44-st 8,30* 10,35 3,5 5,28 8,0 11F9s. «offen 6,18s 8,51 12,37 3,33s 8,19s 11,4 von LommajM. Elsterwerda 6,40s 11,43 3,6 6,5s 8,30s. Röder« 4,30 9,22 11,22 3,43 8,35* 8H7 1,27. Aicklmst M Röder« »«: DreSdm 4,16s 8,41* 3,30s 7,2s 8,11* Berlin 10,58-s 3,21s 8,23* 10,43s- 1F*. Ries- 4,12, von Chemnitz 8,38* 10.47, 3,22 7^ 8,12 12,34 Abfahrt von Röder« M »er RichMng «4: Dresden 11,2s 3,25s 8,27* 10,47s 1,9'. Berlin 4,20s 8,45* 3,37s 7Fs 8,15*. Riesa 4,23 9,10 11,10 3,36 8,29* 8,45 1,15. Die mit Stern (*) bezeichneten Züge sind Schnellzüge, bk mit Kreuz (s) bezeichneten Züge führen die 4. Wagenklasse. An - und sächsischen Festtagen wmmt die 4. Wagnmasir M Wegfall. klk ei L. 8. Osts-«, ifelgetränk pr. Ori- en Fabrik Kliff pr. Ori- r 1.70 »UPSkt. sir. 14. che« Bericht Aster Ate -stenR. Gitzmtft ste» W. GchDffe«» gertcht» z« Nies« am 28. O!tober L8VS. Vorsitzender: Amtsrichter vr. Kraner. Schöffen: Kauf mann G. Bor« zu Riesa und Stadtgutsbesitzer Junge zu Strehla. Amtsanwalt Referendar Maurer. GerichtSschreiber: Sekretair Brehm und Referendare Leuthold und Maurer ab wechselnd. — 1. Die Grünwaarenhändlerin Th. verw. V. geb. V. zu W. bedurfte am 10. Juli dS. IS. zu ihrem Ge schäftsbetriebe eine Quantität Zwiebeln uud Kohlrabi. In dem Garten der ihr wenig bekannten verehel. T. zu O. ge wahrte sie die begehrten Früchte. Da die Besitzerin deS Haus- und Gartengrundstücks nicht anwesend war, ersuchte sie eine Mitbewohnerin deS HauseS, mit nach dem Garten zu gehen und Kontrole zu üben über die Quantität der Früchte, die sie demselben entnehmen werde. Die Angeredete, welche anfäng lich nicht darauf eingehen wollte, ließ sich erbitten und begab sich mit in den unverschlossenen Garten. Hier zog die Ange klagte ohne Weiteres 30 Stück Zwiebeln und 8 Stück Kohl rabi aus der Erde, übergab der Zeugin dafür 30 Pfg. zur Abgabe an die Besitzerin des Gartens und entfernte sich unter Mitnahme der Früchte. Mit dieser eigenmächtigen Hand lungsweise der Angeklagten war jedoch die später zurückgekehrte und ob der That höchst verwunderte Grundstücksbesitzerin, der das eigens erbaute Gemüse selbst gegen Entgelt» nicht feil, nicht einverstanden und eS erfolgte deshalb Strafantrag. Nach Artikel 2 des Forst- und Feldstrafgesetzes wurde die bisher unbestrafte Angeklagte wegen Diebstahls mit 2 Tagen Gesäng- mß bestraft, sie hat auch die Kosten deS Verfahrens zu tragen. — S. Der schon recht vielfach und zum großen Theil sehr er heblich mit Zuchthaus und Gefängniß vorbestrafte, deshalb auch aus dem Soldatenstande ausgestoßene 41 Jahre alte ehemal. Schmied und jetzige Kutscher W. A. B. zu R. war beschuldigt, a) am 23. August mit einem Gewehre auf seine Ehefrau ein gedrungen und sie mit Todtschlag bedroht, b) an demselben Tage seine Ehefrau mit einem Holzpantoffel mehrere Male auf den Kopf geschlagen und ihr dadurch verschiedene Verletzungen beigebracht, e) bei Gelegenheit dieser Vorgänge ruhestörenden Lärm verübt, 6) im Juli und August ds. Js. zu verschiedenen Malen mit einem Gewehr in seiner Wohnung geschossen und s) in der selben Zeit zu verschiedenen Malen mit einem Ge wehr auf der Straße in der Richtung nach dem vorbeifahren den Straßenbahnwagen geschossen und hierdurch die Pferde scheu gemacht zu haben; Vergehen gegen §8 241 223 223a 360" 367^ des RStrGB's. Der Angeklagte versuchte zwar in einigen Punkten seine rohen Thaten in ein mildes Licht zu stellen, doch wurden diese Angaben durch das beeidete Zeugniß der Ehefrau widerlegt. Nur bezüglich der Uebertretung nach 8 367« war ihm eine Schuld nicht nachzuweisen und es er folgte deshalb Freisprechung von der Anklage, während im Nebligen der Angeklagte zu einer Gesammtgefängnißstrafe von 3 Monaten 8 Tagen und einer Haftstrafe von 3 Tagen, sowie in die Kosten des Verfahrens verurtheilt wurde, auch erkannte das Schöffengericht auf Einziehung des betr. Gewehres. — S. Auf dem diesjährigen Lorenzkirchner Markte ließ es sich das 13 jährige Schulmädchen E. A. S. auS G. gelüsten, von dem Budenftande eines Galanteriewaarenhändlers 2 Puppen i. W. v. je 50 Pfg. heimlich wegzunehmen. Der Diebstahl wurde jedoch alsbald entdeckt und die Thäterin zur Bestrafung angezeigt. Qbwohl die Angeklagte bei Begehung ihrer strafbaren Handlungsweise die zur Erkennt- niß der Strafbarkeit derselben erforderliche Einsicht be sessen, so erkannte das Schöffengericht mit Rücksicht auf den geringen Werth der entwendeten Gegenstände und der bisherigen Unbescholtenheit der Angeklagten gegen dieselbe nur auf einen Verweis, die Kosten des Verfahrens fallen ihr auch zur Last. 4. Vom Erscheinen in der Hauptverhandlung war der z. Zt. in D. eine längere Gefängnisstrafe verbüßende 20 Jahre alte Schmledegeselle C. A. S. aus E. entbunden, da er bei seiner kommissarischen Vernehmung die ihm zur Last gelegten Ver gehen eingeräumt. Der Angeklagte war beschuldigt, mit der zur Erkenntniß der Strafbarkeit seiner Handlungsweise erforder lichen Einsicht 1. am 26. März 1894 zu R. a) ein Zehnmark stück und 60 Pfg. Kleingeld seinem Logiswirth, dem Markt helfer T. gehörig, d) ein Cigarrenctui mit 8 Stück Cigarren Inhalt, im Gesammtwerthe von 90 Pfg., dem Hammerarbeiter K. gehörig, o) ein blaues Jaquet i. W. v. 6 Mk., dem Markt helfer H. gehörig, mithin fremde bewegliche Sachen in der Ab sicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen, entwendet, 2. NahrungS- mittel von unbedeutendem Werthe und zum alsbaldigen Ver brauche, nämlich: 2 Würste i. W. v. 1 Mark, '/, Stückchen Butter i. W. v. 35 Pfg. und 1 Pfund Brod i. W. v. 10 Pfg., alles feinem Wirth T. gehörig, weggenommen zu haben, Ver gehen gegen 88 242, 370» des RStrGBs. Der Angeklagte wurde unter Jnwegfallstellung einer ihm wegen schweren und einfachen Diebstahls vom Landgericht Dresden zuerkannten Ge- fängnißstrase von 4 Monaten und 5 Tagen, wegen schweren und einfachen Diebstahls zu einer Gesammtgefängnißstrafe von 4 Monaten 3 Wochen und wegen Genußmittelentwendung zu einer Haftstrafe von 8 Tagen verurtheilt, er hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. — S. Von der Anklage deS Be- f trugS wurde der 18 Jahre alte, bisher unbescholtene Maurer- § geselle P. R. B. auS N. kostenlos fretgesprochen und die Kosten i der Staatskasse überwiesen. Der Angeklagte hatte am 9. Au- ' gust er. in einem Restaurant zu R. nach längerem Aufenthalte ! bet jede« Kinde. Damit er aber seine Wirkung nicht ver- daselbst von der bedienenden Kellnerin auf sein Verlangen I fehle, muß er offen sein un) liebevoll gegeben werden. Nie ' Speisen und Getränke t. W. v. zus. 1 Mk. 75 Pfg. verabreicht ß sollte man fich htnreißen lassen, <msfalle«d -u «erden, nicht > laxsabalSLäsr. Latserl. koatamt 1 (kostesdiincks »in Ladnbok): kostsaobon- 4nnatuns (kartens): VVintsrdalb^adr ^c>odsntag8 8—1 Ubr blittags. 2—8 Ubr Ilaolu».; an Lonntagsn nnä gvsstrlivbon kviyrtago» 8—9 llbr Vorn», nnä 5—6 I7lu- Isaolun. lslogramm - 4imadwa iwmsrviibrsnä, also lag nnä dlaekt. klaiaerl. koatumt 2 (lVstünsr Llok): koat»aodon-4nniüun,: ^intörbalbjabr Voobsntags 8—12 Obr Vorm., 1—8Hdr8aoüm., an konntagsn unä gosotrliodoo keisrtagsn 8—9 Ilkr Vorn». »na 5—6 Htu- Haoluru, »ussvräom «m kann- n»u Fasttagen von 12—1 vbr Hittag» >nn»bmo von Iologrammsn.f Vsrrvlvbniss ckor »um koatmnt Lisa» g«b»rlg«u I-»nä- vrtaadnken. (korto kiu- gsvöbaliobs» Rrisk 5 kkg). Volonia, Fordorgo, vlanagnt, Södlis, Sröda, labniabause», Loutovitr, Avrgonäork, Äsrräork, Hiolcntr, Usupooiu-a, Henvviä», Oelaita, Onpltrsod, kausitr, koobra, koppitr, gobtlnitr. IVinäinüblo dm koobra, ^vsiäa, LabnvLrtorbiiussr an äsr liisaa-Odomnitasr 8aku Ur. 1 unä 2, ässgl. Rissa-Iominatrsob Ur. 1, Angolsi b'ordsrg» Lisonvsrk, Üoiäsoerg, k'sIckmMlo. Ortslranlcan«»»» (karkstraasa 4): Lxp«litioaar«t: 8—12 H5r Vorn», nnä 2—5 Udr Haoluu. 81»»cke«mt (Ratddaus): gsötknst 8—12 Obr Von», uua 2—6 Ubr Ilaolu». L»I. 81»u»ra»1 (LalmiLoktraass): Lrpsäitionsrsit: Oo- todor dis k'sdrnar 8—12 nnä 1—5 vdr, Mr» bis Soptsmo« 7— 12 nnä 2—5 Udi, SUtckt. v«,«n, gv»L«t 8—1 lTdr Von». 8p««»»»« gaSüoot 8—12 vdr Von»., 2—4 vlu Xavdiv. »»tbU-LupsSttl»»; gaMiat .8—12 vdr Von». «6 2 di 6 vdr Raolu». »«Ickoamtr 8—1 vdr Von». Lxl. 4mt»g«riebt: Trpsältionaasit V7oodsntag» 8—12 vdr Von»- 2—6 vbr Kaobm. vanositsn- «ä 8port«1o»sa« ä« ^gl. 4mt»gon«M: gvSll»<4 8— 12 Dur Von», nnä 2—4 vbr Ilaobw. kes«I. te chen -hier. chen Preislage»
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