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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1899
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1899-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18991018018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1899101801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1899101801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-10
- Tag1899-10-18
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I. MM M Lchziger Tllgetllltt Nll Anzeiger K. Kl, Mittlvch, lil. Lctokr 1LSS. Worzen-MMte.) Amtlicher Theil. Fonds« des IV. Volksbrausebades in Leipzig-Conne, zu zu MW kug. polivk I»sr«k»»sLvkkorAsriu»x mlNvIse »olirrsvps, olmlx t» vsuT8oLI»r»L. H die Moniercementarbeiten, die Blitzablritungsarbeitrn, die Glaserarbeiten Auf Fol. 1169 des vormaligen Handelsregisters für die Stadt Leipzig ist heute das Ausscheiden des Herrn August Alfred Wolde- mar Burckhardt als Mitinhaber aus der Firma ). E. BnrckhcnVt L Sohu in Leipzig, Zweigniederlassung, eingetragen worden. Leipzig, den 16. Oktober 1899. königliches Amtsgericht, Abth. IIL. Schmidt. Fondsbörse?u Lripslg Die von den Mitgliedern der börse vorzuuehmende Wahl von 2 Mitgliedern des behufs Umlegung der Jahresbeiträge für 1800 zil bestellenden 8vkütrung»-^u»- svkusse» findet Mittwoch, den 18. Oktober d. I., unmittelbar nach Börsenschluh im großen Görsensaale statt. Alles Weitere ist aus dem Börsen-Aus- hang zu ersehen. Leipzig, den 11. Oktober 1899. Die Abgeordneten der I. Äbtbeilung des Lörsenvorstandes: Aevkinä Sieskmlt. VvIiLi' Iblö^se. ttuib. vleil, vörsensekretär. Am gestrigen Abend verschied nach langem Leiden Herr Aaufmann Friedrich Gtto Liesche, der über vierzehn Jahre ein allzeit getreuer Mitarbeiter und Berather an unseren Anstalten war. Wir beklagen «einen Verlust auf das Tiefste und werden Sein Andenken immerdar in Ehren halten. Möge Ihm die Erde leicht sein! Leipzig, 17. October 1899. Der Vorstand der städtischen Speiseanstalten. Heßler, Vors. lAääoksll-lLokstt, marine Docken8t(E, mit Oeber- kragsen, von 6 big 2 ^abren Wc. 8.25-0.50 Dasselbe vereintaebt Mi s »0-S.SS Luaboll-Lllriiß, marine 6beviot, von 8 bis 2 ^abren ^lic. F.00—2.25 Derselbe vereinkaebt M 45U-L.<b<b Ausschrcibimg. Am Neubau der IV. Realschule i» Lcipzig-Lindenau an der BiSmarckstraße sollen vergeben werden: 1., die Sandstriuarbeiten, 2., die Grunitarbciten, 3., die Lieferung der waszeiseruen Träger und gutz- eisernc» Nnterlagsplatte». Die Bedingungen und Arbeitsverzeichnisfe, sowie die Pläne können beim Hochbau-Amte, Rathhaus, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 3, einaejehen oder gegen Porto- und bestellgeldfreie Einsendung von je 0,75 ^ll zu 1. und 2. und 1 zu 3., die auch in Brief marken erlegt werden können, bezogen werden. Die Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: Rkuba» IV. Realschule „Sandsteiuarbeitcn" dezw. „Granitarbciten", „Walzriserne Träger und gutzciserne Unterlagsplatten" versehen, bis zum 26. Oktober dsS. ÄS-, Vormittags 10 Uhr an obengenannte Stelle portofrei einzureichen. Der Rath behält sich jede Entschließung vor. Leipzig, den 17. October 1899. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Trinckler. Bekanntmachung. Wegen stattfindender Reinigung bleiben die Geschäftsräume der unterzeichneten Behörden Freitag, deu 20., und Sonnabend, de» 21. dS. MtS., geschlossen. Leipzig, am 18. October 1899. Köuigl. Bkjirksftenerriunahnie nnd Bauverlvaiterei. Schönsuß. Bekanntmachung, die Liste der Schöffe» und Geschworenen betreffend. Die Liste derjenigen hiesigen Einwohner, welche zu dem Amte eines Schöffen oder Geschworenen gesetzlich berufen werden können, wird vom 19. bi» mit 27. Oktober, auSschlietzlich Les dazwischen liegenden Sonntags, des 22. ds. Mts., und zwar täglich von Vormittags 8 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bi» 6 Uhr in nnscrer Wahlgcschästsstclle, Mnhlgassc 10, vrdgeschotz — gegenüber dem Ltadthausc — zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Liste, wobei die nachgedruckten gesetzlichen Bestimmungen maßgebend sind, kann innerhalb einer Woche, vom Tage der Auslegung an, also bis mit Freitag, den 27. Oktober, entweder bei uns schriftlich oder in der vorbezeichneten Geschäftsstelle zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Leipzig, am 16. Oktober 1899. Der Rath der Stadt Leipzig. Golla. Ocffcntlichc Zustellung. 1. Anna Helene verehcl. Mickan geb. Kroh in Leipzig-Neustadt, 2. Auguste Emma veredel. AlcsinS geb. Loh in Schönefeld, 3. Therese verehel. Homuth geb. Geidel in Thekla, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte: Oberjustizrath vr. Schill zu 1 und 2, und Rudert zu 3 — klagen gegen ihre Ehemänner: zu l ' ... - - ' . . . _ ' (Fortsetzung aus dem Hauptblatte.) Afrika. Der Borrenkrteg. * London, 17. October. (Telegramm.) „Daily Telegraph" berichtet aus Ladysmith unter dem gestrigen Tage: Heute früh ist Befehl zur Räumung Dundees ertheilt worden. — Wie das „Reuter'sche Bureau" aus Durban unter dem 16. d. M. berichtet, hat der Bürgermeister eine Drahtnachricht aus Dundee erhalten, die besagt, alle Frauen und Kinder hätten die Stadt ver lassen. — Dasselbe Bureau berichtet aus dem Lager von Glencoe unter dem 16. d. M.: Die Schließung der Kohlenminen in Natal verhindert die Kohlenversorgung der Transport schisse in Durban nicht. Es werden bis zur Wiedereröffnung dieser Minen Kohlen aus Indien gesandt werden * London, 17. October. (Telegramm.) Nach Draht meldungen des „Daily Telegr." aus Ladysmith scheinen Liv Boeren ein Treffen in der Ebene wagen zu wollen. Tie Vorhut der Colonne Joubert'S besetzte Dannhanser, eine Bahnstation fünf, zehn Meilen nördlich von Dundee, in Folge dessen Dundee auf militärischen Befehl von den Einwohnern geräumt wurde. (Siehe oben. D. Red.) Das befestigte Britenlager bei Glencoe ist nur etwa fünf Meilen von Dundee entfernt. — Es verlautet, die Boeren hätten eine Belohnung von 5000 Pfund auf die Gefangennahme von Cecil Rhodes, ob todt oder lebendig, ausgesetzt. Gerüchten zufolge soll die Hauptmacht der Oranje - Boeren nach den Drakensbergpässen gezogen sein, wo sie sich verschanzt haben. Tie Zahl der in drei Colonnen in Natal eingedrungenen Boeren wird auf 14 000 oder vergeben worden. Die unberücksichtigt gebliebenen Bewerber werden hiermit aus ihren Angeboten entlassen. Leipzig, am 12. Oktober 1899. Trr Rath der Stadt Leipzig. Id. 6199. vr. Tröndlin. vr. Obsts. L. d. e. 8sII-ii.KlleI!8i:Iisft8- vls IVsukslteii sind sLwwUiod elllSktroSsiil Orxaoä^s, reisende Cluster Latiste, xlatt und xenmsterß Roben, ad^epasst Versteigerung. Freitag, den 20. Oktober 159V, Nachm. 3 Uhr sollen im Gasthofe znr goldene» Krone in Möckern I Rüst-, 1 Strtn- und I herdtvagen, und am selben Tage, Rachm. 4 Uhr im Höhne'sche» Gasthofe zu Wahren I Elavter und I Musikwerk — Polyphon — mit 33 Rotem scheiben meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, den 17. Oktober 1899. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgerichte das. Steinbeck, Sekr. 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Lollstreckungsbeamtr; 7) ReligionSLIener; 8) Volksjchullehrer; 9) dem activen Heere oder der aktiven Marine angrhörende Militairpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amt« eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist rin Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 8b. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 3b über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf daS Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, Bestimmungen znr Ausführung des Gerichtsverfassungs gesetzes vom 27. Januar 1877 re. ruthalteud, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen sollen nicht be rufen werden: 1) die Abtheilungsvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien; 2) der Präsident deS LandesconsistoriumS; 3) der Generaldirector der Staatsbahnen; 4) die Kreis- und Aintshanptleule; ü) die Vorstände der Sichcrheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschasten ausgenommen sind. Ocffcntlichc Zustellung. Ter Bahnarbeiter Paul Emil Oscar Löwe in Schönefeld bei Leipzig, vertreten durch den RechtSanwalt Rudert in Leipzig, klagt gegen seine Ehefrau, Anna verehel Löwe geb. »lieber aus Teltsch (Böhmen), zuletzt im Stadtkrankenhause zu Zwickau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf E h e s ch c i h u n g wegen grober Vcrorcchen (8 704 des Allg. Landrechts für die Preuß. Staaten) und ladet die Be klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 22. Tcccinber 1899, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gcrichtsschrcibcr bei dem Königlichen Landgerichte zu Leipzig, am 4. Oktober 1899. Dölling, Sekr. Bekanntmachung. Nachdem die Tischler- und Malerarbeiten zum Bau des II. Kühl hauses und der U. Großviehschlachthalle vergeben sind, werden die nicht berücksichtigten Bewerber aus ihren Angeboten entlassen. Leipzig, den 9. October 1899. Der Rath der Stadt Leipzig. la. 5072/1619. vr. Tröndlin. Lindner. Bekanntmachung. Für den Neubau des IV. Volksbrausebades in Leipzig-Conne witz sind 1. den Arbeiter Paul Gustav Mickan auS Bautzen, zuletzt in Leipzig, 2. den Fabrikarbeiter Karl Otto AlefiuS aus Abtnaundorf, zuletzt in Tvekla, 3. den Handarbeiter Johann LouiS Homuth au» Gruna (Kreis Delitzsch) zuletzt in Mockau, sämmtlich jetzt unbekannten Aufenthalts, aus Ehescheidung wegen böslicher Vcrlassung, und laden dir Beklagten zur münd- lichen Verhandlung der Rechtsstreite vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts z» Leipzig auf Len 22. Decembcr 1899» Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, je einen bei dem gedachten Gerichte zugrlassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Der Gerichtsschrciber bei dem König!. Landgerichte zu Leipzig, am 10. Okwder 1899. Dölling, Sekr. Auf Fol. 10532 des Handelsregisters für den Bezirk des unter zeichneten Amtsgerichts ist beule die Firma Verlag VkS Univkisal- VricfmarkkN-Album, A. Rcinboth, in Leipzig (Hospitalstraße Nr. 27) und als deren Inhaber Herr Feodor Paul Richard Otte Rcinboth daselbst eingetragen worden. Leipzig, den 16. Oktober 1899. Königliches Amtsgericht, Abth. IIL. Schmidt. KL 0.V5-2.50 ölk. o 40—2.00 Nk 4 50-24.00 kÄr Lntrüekends M^endlieke Nüster in UnU-Rroede Wc 1.00-2.00 xlatt und xewnstert Nk. 0.00—1.15 Raeküsek-Zeide, Aatt n. xemnstert klk. 1.A5—2.50 Var LvsvIlsvkseGtskIvick«!». In LIkendein- u. dellen lvodei-nen Darben — ^Ipaeca — Dbeviot — Diagonal — Rips — Orepe ^rwnre — Diamine — Orenadins Uk. 1.00—4.50 k'ür SsIIKIvllIvl*. Leidenxare und IMe in ivnväervoUen Diebttarben Nlc 1.25—«00 Lenxalins IM. 1.00—2.50 86br etkeetvoll, 120 cm breit Nk. 4.50 ß^ug. KMMii u. MeiiiiMuiM llrMv Lit8»»I>l tlelistklm Iiiul enxi. kellslelleu voll äer «Mckstell «keinen bis rvr eleMeslen kllLliseböll Hessillg-öötktöllö. kst«llt-8MiiMei'-!iI<lli-s1reli verseltieü. 8Meme, in Wecker ttrllsss llekerdar. iM" LlLsuo Dapvrlsror-VsrkstsUo "Wtz ^nkertlgnng »Uwmtl. kokster-Rotrotren im Lons«. Lettksäern unä Daunen ron gonr rorrlixlleber tznalllllt noch killlbrokt. Steppäootzoo, SottvLsvdo, Volläevtzvu. Sovckerpreialists eeirä auf IVunacd poartrei rugesnnckL. Nug.^oUvk. Für den Handarbeiter Friedrich Oskar Max, zur Zeit un- bekannten Aufenthalts, ist .Herr Lokalrichtrr Trttmmlitz in Leipzig als Abwesenheitsvormund in Pflicht genommen worden. Königliches Amtsgericht Leipzig, am 14. Oktober 1899. Spittel. , , Aus Fol. 10533 des Handelsregisters für den Bezirk des untcr- zeickmcten Amtsgerichts sind heute die Firma Jacobs äk Gramm in Leipzig (Grimmaische Straße Nr. i3), Zweigniederlassung des in Köln unter gleicher Firma bestehenden Hauptgeschäfts, und als deren Inhaber Herr Justus Jacobs und Herr Leopold Gramm, Kaufleute in Köln, eingetragen worden. Leipzig, den 16. Oktober 1899. Königliches Amtsgericht, Abth. II v. Sch ini dt. Aus Fol. 10531 des Handelsregisters für den Bezirk des unter zeichneten Amtsgerichts sind heute die am 12. Oktober 1899 er richtete Firma Dörfer L Fritzsche in Leipzig (Promenaden- Straße Nr. 28) unb als deren Inhaber die Kaufleute Herren Carl Hermann Dörfer und Hermann Ludwig Fritzsche, Bride daselbst, eingetragen worden. Leipzig, den 16. Oktober 1899. Königliches Amtsgericht, Abth. IIR. Schmidt. Bekanntmachung. Im hiesigen Viehhofe ist am 14. dss. MtS. ein Fall von Manl- und Klanensenche sestaestellt worden. Leipzig, deu 16. Oktober 1899. Ter Rath der Stadt Leipzig. VIII. 7307.— vr. Tröndlin. Dietrich. Bekanntmachung. Ter bei dem Inhaber concessionirter Tampsreinigungsapparate Herrn Pa»l Sickert hier in Arbeit stehende Hermann Friedrich Henning ist nach seiner erfolgten Verpflichtung berechtigt, giltige Einträge in die von den Inhabern pneumatischer Bierdruckapparate zu führenden Revisionsbücher (8 8 des Regulativs vom 24. Juni 1881) zu bewirken. Leipzig, den 16. October 1899. Der Rath der Stadt Leipzig. VIII. 6915.— vr. Tröndlin. Dietrich. Vr. Tröndlin. Gerichtsverfassnngsgesetz vom 27. Jannar 1877. 8 3l. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: 1) Personen, welche die Befähigung in Folge firafgerichtlicher Verurthetlung verloren haben; 2) Personen, gegen welche daS Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste daS 30 Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, weiche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunter- stützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. 8 34. Zn dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können;
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