Glbeblatt. Amtsblatt für die Königlichen Gcrichtsämter und StadtrSthe z« Riesa und Strehla. 17. r-n 2«. nrp.il 188A Bekanntmachung. Nachdem mit Genehmigung der Königlichen KreiS.Direction zu Leipzig in dem hiesigen amtshaupt mannschaftlichen Bezirke eine anderweite Regulirung der Feuer,Polizei.CommissariatS,Distrikte in Folge der neue» Gerichts «Organisation erfolgt ist, und hierbei in dem Gerichtsamtsbezirke Strehla diese Distrikte in. der, in der nachstehenden Ueberflcht sulr angegebenen Weise cingetheilt worden find, so wird solches, und daß die bei einem jeden Distrikte benannten Feuer« Polizei« Lommissa« rien und Stellvertreter bestätigt und verpflichtet worden sind, hierdurch zur Nachachtung zur öffent lichen Kenntniß gebracht. Königliche ÄmtShauptmannschaft zu Grimma, den 9. April 1859. Curt v. Welck. G Gerichtsamt Strehla. xxvm. Distrikt. Canitzer Weinberghaus, Cavertitz, Clanzschwitz, Klingenhain, Klötitz, LaaS, Leckwitz mit Dürrreu berg, Olganitz, Reudnitz, Sablassan, Schöna, Treptitz und Zaußwitz. Coinmiflar: Herr Oberförster Lomler auf dem Reudnitz. Stellvertreter: Herr Schcnkwirlh Delitzsch in LaaS. XXIX. Distrikt. ' Strehla, Görzig, Großrügeln, Kleinrügeln, Oppitzsch, Trebnitz und Unterreußen. Commissar: Herr Fleischermeister Berger in Strehla. 1. Stellvertreter: Herr Kaufmann Robert Wollmaun daselbst. 2. Stellvertreter: Herr Rittergutspachter Friedrich Reuther in Görzig. 3.. Stellvertreter: Herr Gutsbesitzer und Richter Boiat in Großrügeln. XXX. Distrikt. Gohlis mit Truchsestgabeln, JacobSthal, Kottewitz, Kreinitz, Lorenzkirchen, Schiffmühle bei den Gaitzschhäusern, Zschepa, Groß« und Klein«. Commiffar: Herr Rittergutsbesitzer von Egidy auf Kreinitz. Stellvertreter: OrtSrichter und BrauschänkengutSbefitzer Förster in Gohli». Bekanntmachung, die Bezirks-Steuer-Einnahme Meißen betr. Herr Bezirkssteuer-Einnehmer Goldman» in Weißen ist auf sein Ansuchen, heute in den Ruhe stand versetzt und Herr Finanz «Registrator «Assistent Friedrich Louis Kreutzer, welcher bereifS di« Salzverwatterei und das Rentamt Meißen interimistisch verwaltet, auch mit der Jn- txrimSverwaltung der Lezirkssteuer-Einnahme beauftragt worden. In Folge Verordnung des Königlichen Finanz-Ministerium vom 11. April d. I. wird Solches den betreffenden Behörden und Betheiligten zur Kenntnißnahme und. Nachachtung bekannt gemacht. Dresden, am 19. April 1859. . , ' Königlicher KreiS-Steuer.Rath des ersten Steuerkreises. Zudeich. . — > - Riesa, -ea SS. Rpril. Die am Charsreitag erscheinenden Blätter brin gen uns zwei ihrer Bedeutung nach fast diametral sich widersprechende Nachrichten. Die offitiöse „Pr. Ztg." enthält folgenden unzweifelhaft aus dem Mi nisterium der auswärtigen Angelegenheiten herrüh renden Artikel: Berlin, 21. April. Die unaus gesetzten Bemühungen der vermittelnden Mächte zur Ausrechthaltung des durch die Verwickelungen in der italienischen Frage gefährdeten Friedens habert bis her den gewünschten Erfolg leider nicht gehabt. Namentlich ist die Hoffnung auf das Zustandekom men des zur Lösung jener Frage beabsichtigten Con« greffes der europäischen Mächte mehr und mehr geschwunden, indem eine wesentliche Bedingung der Friedensaufgabe — die Entwaffnung der sich gegen überstehenden Mächte ^-7 unerachtet vielfacher Ber-