würde auch in diesem Falle der Artikel wiederum nur den Durchschnitt werten helfen. Wenn der Papst urbi et orbi eine Enzyklika erläßt, also die Absicht weitesterVerbreitung vorliegt, wenn der Inhalt derselben eine Idee enthält, die der Allgemeinheit werbend empfohlen wird, dann handelt es sich um eine bewußte absichtliche Reklame von dieser hohen Stelle aus. Man denke nur an die s. Z. vom Papst Leo XIII. erlassene Arbeiter-Enzyklika, in welcher die Rechte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer niedergelegt wurden und in der für die richtige Betätigung der beiderseitigen sozialen Pflichten geworben wird. In diesem Falle ist die Art und Weise der Verkündigung Reklame und Propa ganda im vollsten Sinne des Wortes. Wenn es sich jedoch um die Bekanntgabe einer Anordnung aus Machtvoll kommenheit handelt, dann liegt natürlich weder Reklame noch Propaganda vor. Macht nicht auch S. Majestät, unser Kaiser, häufig und offenbar bewußt und absichtlich Reklame für sich und solche Zwecke, die zu fördern er gedenkt? Bedeutet bei spielsweise die vom Kaiser inaugurierte Kieler Woche nicht eine eminent wirkungsvolle Reklame für den Segel- und Wassersport? Es ist ferner unmöglich zu denken, daß sich Kaiser Wilhelm so häufig allein oder im Kreise seiner Gesellschaft nur der illustrierten Blätter wegen photo graphieren läßt, zumal man sich vergegenwärtigen muß, daß für den Photographen hierzu der Befehl gehört und die Reproduktion von der Erlaubnis abhängig ist. Das alles bedeutet auch gar nichts besonderes, wenn man sich