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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.08.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189408311
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940831
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940831
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-08
- Tag1894-08-31
- Monat1894-08
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.08.1894
- Autor
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und Anzeiger Metlalt und Anzeiger). Telegramm-Adresse „Tageblatt", Rlesa Amtsötatt Fernsprechstell« Rr. llv der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. I! S«S. Freitag, 31. August 1894, AvendS. 47. Jahr«. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung tn den Expeditionen in Riesa und Gtnhla, dm AuSgaLepeL«, sowie am Schalter der kaijerl. Postanstalten 1 Mart 25 Ps., durch die Träger frei ins Haus 1 Mark SO Pf., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark SS Ps. AnzeigewAnuahtM pr di« Ruum« de» Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschästsstelle: Kastanienstrahe VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Har«. Schmidt t» Rial«. Ter WrWsttm- veranstaltet am 29. und 80 September und 1. Oktober ds. Jahres in dem Saale des Gesellschaftshauses zu Großenhain seine 7. Ausstellung von Obst, Trauben und Früchten aller Art, ingleichen von Obstweinen, Backobst und anderen Obstfabrikaten, sowie von auf die Entwickelung und Förderung des Obstbaues und die Con- servirnng des Obstes bezughabenden Gegenständen, Apparaten und Geräthschaften, Obstbau- Literatur und Lehrmitteln, Plänen von Gärten und Obstplantagen, Obst-Nachbildungen, Obstbäumen, Wildlingen und Topfbäumen, nicht minder auch von Erzeugnissen des Feld- und Gartenbaues, Gemüsen, Pflanzen- und Blumenarrangements und Topfgewächsen mit folgenden Festsetzungen: 1. Außer den Mitgliedern des Vereins resp. den Angehörigen korporativer Mitglieder desselben können auch Nichtmitglieder ausstellen, dieselben sind aber von der Prämiirung ausgeschlossen. 2. Zur Ausstellung gelangen nur von den Ausstellern selbst und beziehentlich im Vereins gebiet erbaute Obst-und Fruchtsorten, Feld- und Gartenbauprodukte, sowie Pflanzen und Blumen. Auf Geräthe und sonstige, die Entwickelung und Förderung des Obstbaues betreffende Gegenstände leidet eine ähnliche Beschränkung nicht Anwendung. 3. Alle auszustellenden Gegenstände sind spätestens bis Freitag, den 28. September Mittags 12 Uhr unter der Adresse des Vereins in guter Verpackung im Aus stellungslokale spesenfrei abzugeben, dürfen aber vor Schluß der Ausstellung (Montag, den 1. Oktober Abends 6 Uhr) nicht zurückgefordert werden. 4. Den Einsendungen sind Verzeichnisse mit Namensunterschrift beizufügen, widrigenfalls sie von der Prämiirung ausgeschlossen sein würden. Formulare hierzu sind bei den Herren Gutsbesitzer Adam in Gävernitz und Stadtgärtner Pollmer in Grotzenhain zu haben. 5. Gegenstände und Obstsortimenie, die erheblichen Raum beanspruchen, sind womöglich 48 Stunden vor der Ausstellung bei Herrn Stadtgärtner Pollmer in Großenhain an zumelden, damit für dieselben ein geeigneter Platz reservirt werden kann. 6. Früchte sind mindestens in je 3, kleinere Sorten in je 4 bis 5 Exemplaren, womöglich mit Angabe der Sortennamen, einzusenden. Falls die Namensbezeichnung nicht erfolgen sollte, wird solche, soweit thunlich, vom Ausstellungsausschuss festgesetzt werden. 7. Dem Ausstellungsausschuß steht das Recht zu, einzelne ausgestellte Früchte zur Zusammen stellung wissenschaftlicher Sortimente zu verwenden, wie auch von jeder Obstsorte I. Exemplar für die Prüfungs-Commission zurückzuhalten. 8. Mit der Ausstellung ist eine Preisvertheilung für hervorragende Leistungen auf den Gebieten des Obstbaues und der sonstigen obengedachten Ausstellungszweige verbunden. Dieselbe erfolgt durch 3 vom Vorstande hierzu ernannte Preisrichter. Die Preise bestehen in silbernen und broncenen Medaillen, sowie in Ehrendiplomen. 9. Einsender, welche ihre Gegenstände zurückbegehren, haben dies bei der Ablieferung aus drücklich zu erklären, und die betreffenden Gegenstände nach Schluß der Ausstellung und spätestens bis Dienstag früh 10 Uhr im Ausstellungssaale abzuholen oder durch genügend legitimirte Beauftragte abholea zu lassen, widrigenfalls über die betreffende» Gegenstände zu Gunsten der Vereinskasse verfügt werden wird. 10. Die Ausstellung wird Sonnabend, den 29. September, Vormittags 10 Uhr eröffnet und ist an diesem und den folgenden 2 Tagen von früh 10 Uhr bis Abends 6 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 20 Pfennigen für die erwachsene Person geöffnet. Kinder zahlen die Hälfte. 11. Mit der Ausstellung soll diesmal ein Obstmarkt verbunden werden. Zu diesem Zwecke haben diejenigen Aussteller, welche für ihre Obstvorräthe Käufer wünschen, von jeder ihnen verkäuflichen Sorte einen Korb mit mindestens 5 Liter Inhalt bis Freitag Abend 6 Uhr im Ausstellungssaal abzugeben und an jedem Korbe einen Zettel zu befestigen, auf welchem Name und Wohnort des Ausstellers, sowie Name, Preis und Menge der verkäuflichen Obstsorte deutlich angegeben ist. Die eingeschickten Körbe werden im kleinen Saale des Gesellschaftshauses ausge stellt werden. Deren Abholung kann während der Ausstellung zu jeder beliebigen Zeit, muß aber daselbst spätestens bis Dienstag, den 2. Oktober früh 10 Uhr erfolgen, andern falls über deren Inhalt wie Punkt 9 bemerkt, verfügt wird. Großenhain, am 29. August 1894. Der Vorstand des Bezirksobstbau-Vereins daselbst. V. Wilucki. ereiil zu Achnhck Gewerbliche Freibeuter. Konkurse im Gesammtbetrage von etwa zehn Millionen Mark, so wird den „L. N. N." aus Berlin geschrieben, sind in der Konfektion und den verwandten Zweigen der Textil industrie kürzlich von einem Fachblatt für einen verhältniß- mäßig ganz kurzen Zeitraum zusammengestellt worden. Die Meisten dieser Bankerotte entfielen auf Berlin. Seitdem sind weitere Konkurse in der Konfektion hinzugetreten. Der erste Eindruck dieser Erscheinung ist natürlich, daß das be treffende Gewerbe in argem Rückgänge befindlich sein muffe. Ohne Zweifel giebt es erhebliche Schwierigkeiten für die Textilindustrie in weitestem Umfange, und daß der Einfluß des amerikanischen Schutzzolltarifs auf unsere Ausfuhr ist ja mit seinen unheilvollen Wirkungen genügend bekannt. In dessen überzeugt man sich in Unterhaltungen mit einsichts vollen Fachmännern, daß diese Berhältnisse auch von einem anderen Gesichtspunkte aus gewürdigt werden wollen, wobei sich herausstellt, daß die Uebelstände auch ihr Gute» haben, es wenigstens haben können. Ein Theil der Bankerotte in der Textilindustrie und b> sonders der Konfektion bedeutet nämlich einen GesundungSprozeß, den die ehrenwerthen Mit glieder dieses Erwerbszweiges mit Befriedigung sich vollziehen sehen. Lehrreich für den Charakter der bezüglichen Verhält nisse ist der in der vorigen Woche erfolgte Zusammenbruch einer Berliner Konfektionsfirma, deren Treiben als typisch für eine schmachvolle Verkennung der Pflichten eine» ehrlichen Kaufmanns gelten darf. Die Firma Heidergott u. Jzbicki hat fallirt, nachdem sie während der wenigen Jahre ihres Bestehens eine unerhörte Verwüstung auf dem Gebiete der Konfektion angerichtet hatte. Im Bestreben, den älteren und gutgestellten Geschäften den Boden abzugraben, hat sie zu Preisen verkauft, die nach dem Unheil der Sachverständigen unter dem Herstellungspreise gewesen sind. Die überschlaue Berechnung dabei war, daß man zunächst nur „ins Geschäft hineinkommen müsse." Würden die Kunden erst „angebissen haben", dann hätten die braven Leute von der genannten Firma die Preise schon anzuziehen gewußt. Dies ist noch die mildeste Auslegung des verwerflichen Treibens. Ver schiedene Manipulationen, die inzwischen zur Kenntniß gelangt sind, deuten darauf hin, daß noch ein andere» Manöver be liebt wurde, nämlich die Lieferung von Maaren in geringerer als der bestellten Güte. Zu ihrem Unglück hat die Firma es jedoch mit noch klügeren Leuten zu thun gehabt. Ihr Hauptabsatz ging nach London; und die Engländer bestanden auf ihrem Schein, ließen sich keine schlechteren Qualitäten aufbinden und verlangten, wenn die Firma nicht die bessere liefern könnte, weitere Herabsetzungen der Preise, was denn auch in der Regel bewilligt wurde. Das selbstverständliche E ide mußte der vollkommene Zusammenbruch des Schwindels sein. Handelte es sich nur um diese eine Geschäftsfirma, sa wäre nicht viel davon zu reden, wenigstens nicht an dieser Stelle. Aber wie es die Herren H. und I. gemacht haben, so machen es seit Jahren auch andere Firmen, deren Zahl leider wächst, und der Schaden ist wirklich unabsehbar. Wenn von dem Darniederliegen unserer Industrie gesprochen wird, so pflegen Gründe, wie die hier erwähnten, überhaupt nicht in die Rechnung eingestellt zu werden, während die fachkundigen Beobachter uns sagen, daß der deutsche Gewerbefleiß immer noch seinen verdienten Lohn finden würde, wenn nickt solche gewissenlose Freibeuter, denen kein Strafgesetz an den Kragen kann, geliehenes Geld — eigene» haben sie meistens nicht — in der empörendsten Weise verwirthschafteten. Die häufigen Konkurse der jüngsten Zeit lassen aber doch die Hoffnung z i, daß dies Unwesen, das parasitisch im Körper des ehrlichen Gewerbes nistet, ausgestoßen werden kann, nach dem sich herausgestellt hat, wie unrentabel es schließlich ist. Insofern also darf die Konkursstatistik aus dem Gebiete der Textilindustrie nicht ohne Weiteres als Beweis zunehmender innerer Schwäche gelten. Eine Aenderung der Konkursord nung ist, wie man weiß, von verschiedenen Seiten neuerdings angeregt worden. Wir geben zur Erwägung, ob es sich nicht empfehlen möchte, solche Bankerotteure strafrechtlich zu ver folgen, von denen sich nachweisen läßt, daß sie zu sogenannten Schleuderpreisen verkaufen. Wie groß oder wie gering ein Fabrikant oder Kaufmann seinen Nutzen berechnen will, ist natürlich seine Sache. Aber daß Jemand mit offenbarem Schaden verkauft, nur um Kunden zu gewinnen, an denen er sich später schadlos halten zu können hofft, das erscheint als „unlauterer Wettbewerb" in ausgeprägtestem Maße, und es ist noch die Frage, was sittlich anstößiger, wirthschaftlich gefährdender ist, die Täuschung des Käufers durch falsche Vorspiegelungen, oder die Schädigung des Konkurrenten durch verwerfliche Preisunterbietungen unter die Herstellungskosten herab. Im ersteren Falle könnte man immer noch sagen, daß der Käufer nur die genügende Sorgfalt anzuwenden brauchte, um sich vor Betrug zu wahren; im letzteren Falle aber fehlt dem geschädigten Konkurrenten jede Möglichkeit, sich gegen Manöver zu schützen, die er nicht nachahmen kann und will. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Aus den Reichslanden wurde kürz'ich berichtet: Die Frau des in Pagny wohnenden pensionirten Grenzkommissars Jsmert, der gleichzeitig mit Schnäbele amtirte, wurde Sonnabend Abend auf der Grenzstation No- väant, von Metz kommend, verhaftet, da die bei ihrer Durch suchung im Strumpfe vorgefundenen Papiere den Verdacht der Spionage rechtfertigen. Dazu werden nun folgende weiteren Mittheilungen bekannt: Schon seit längerer Zeit war die deutsche Behörde in Metz darauf aufmerksam ge macht worden, daß Frau Jsmert Spionage in Metz treibe, dort militärisch: Auskünfte einziehe und ihre wiederholten Reisen nach Metz diesem Spionagezwecke gälten. So beschloß die Polizei, die Verdächtige beobachten zu lassen. Auch am letzten Sonnabend hatte sich Frau Jsmert nach Metz be geben, und zwar hatte sie aus Vorsicht die Fahrt von Pagny nach NovSant nicht mit der Bahn, sondern mit einem Wagen zurückgelegt. Als Frau Jsmert jedoch am Abend, von Metz heimkehrend in Novöant eintraf, wurde sie hier durch den deutschen Kommissar Szagga, besten Bureau telephonisch mit der Polizeidirektion in Metz verbunden ist, festgenommen. Bei der Untersuchung wurden in dem Regenschirm der Ver hafteten ein Zünder, Model 6 1882, und in den Strümpfen verschiedene kompromittirende Schriftstücke vorgefunden. Mit dem letzten Zuge unter Begleitung eines Gendarmen nack Metz befördert, ließ man Frau Jsmert die Nacht über im dortigen Polizeigebäude, von wo sie nach kurzem Verhör am folgenden Morgen nach dem Gcfängniß übergeführt wurde. Mit der Untersuchung der Angelegenheit soll der dem kai er lichen Ministerium in Straßburg beigegebene Polizeiratd Zahn betraut werden, der zur Zeit auch bei dem Fa: Schnäbele ihätig gewesen ist. Wie weiter verlautet, soll ein deutscher Militärbeamter dabei mit kompromittirt sein. Frau Jsmert, mit ihrem Mädchennamen Olivier, ist aus Metz gebürtig, wo auch ihre Eltern wohnen. Sie ist einige fünfzig Jahre alt. Ihr Mann wurde vor einigen Jahren in Folge
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