01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020415017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902041501
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902041501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-04
- Tag1902-04-15
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Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme 25 H (excl. Porto). Extra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne PostbefSrderung ^il 60.—, mit Postbesörderung 70.—» ^nnahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 96. Jahrgang. Die Haftpflicht der Automobile. L. Unerwartet schnell sind die durch eintöniges Ge räusch ihre Insassen und die Vorübergehenden belästigen den und obendrein sehr kostspieligen Kraftfahrzeuge in Aufnahme gekommen. Der Drang, möglichst schnell Ent fernungen zu überwinden, hat alle Gegengründe besiegt, und immer mehr Verbreitung finden jene Kraftfahrzeuge, theils nur zu geschäftlichen Zwecken, zur Beförderung von Waaren oder Reisenden, theils als Gegenstand eines Sports, der in den höchsten Kreisen eifrige Anhänger hat und dem Radfahrsport, der Zne den Körper anstrengende Tbätigkeit erfordert, vorgezogen zu werden scheint. Die Gefahren des Straßenverkehrs, die in den Städten und auf belebten Straßen ohnehin nicht gering sind, werden dadurch noch gesteigert. Aber die Automobil-Fahrer üben nur ihr gutes Recht aus, denn die Straße ist für Jedermann da. So ist der Standpunkt des geltenden Rechts, womit die Automobil- Fahrer sehr wohl zufrieden sein können. Die übrigen Passanten der Straße, seien es Fußgänger, seien cs Rad fahrer oder Jnisaffen von Fuhrwerken, sind freilich von dem neuen Eindringling sehr wenig erbaut und verlangen, wenn auch nicht ein Verbot der Straßen für Automobile, so doch eine Ausnahmestellung für sie hinsichtlich der Haft pflicht bei vorkommenden Beschädigungen von Personen oder Fahrzeugen, Waaren oder sonstigen Dachen. Als die Zahl der Eisenbahnen in Deutschland und damit auch diejenige der Eisenbahnunfälle sich mehrte, wurden die Eisenbahnen alsbald unter ein Ausnahme recht gestellt und cs wurde ausgesprochen, daß sie für Tüdtungen und Körperverletzungen von Personen stets entschädigungspflichtig seien, mit Ausnahme nur zweier Fälle, wenn nämlich der Unfall durch eigenes Verschulden des Verletzten oder durch höhere Gewalt herbeigefllhrt ist. Die Eisenbahnverwaltung muß, um von der Haftpflicht frei zu bleiben, den überzeugenden Nachweis führen, daß der Unfall durch einen dieser beiden Gründe herbei- gcsührt ist,' andernfalls mutz sie den Verletzten uüd dessen Angehörige völlig entschädigen. Für Beschädigung von Sachen durch die Eisenbahn, alffo z. B. einer Equipage oder einer Waarenladung auf einem Wegübergange, be steht für die Eisenbahnen kein für das ganze Reich giltiges Ausnahmegesetz,- nur wenige Staaten haben den gleichen Grundsatz auch hierfür gesetzlich ausgesprochen, so Preußen schon in dem Gesetze von 1888, dessen betreffende Be stimmung auch auf die iväter annectirten Landestheile ausgedehnt ist. Das Reichsgericht hat bekanntlich das Rcichs-Haftpflichtgesetz auch auf Pferdebahnen, Dampf straßenbahnen und elektrische Bahnen für anwendbar er klärt, wenn die Wagen aus Tchiencnstrüngcn laufen, da dieses Mcrknral für den Begriff der Eisenbahnen das Wesentliche sei. Das Reichs-Hastpflichtgesctz gilt aber nicht für Omnibusse, denn diese laufen auf ihren eigenen, frei gewählten Wegen. Die Fortbewegung auf Gleisen ist ge fährlicher, weil sie in der Regel größere Schnelligkeit zur Folge hat und die Möglichkeit, bas Fahrzeug im Falle der Gefahr schnell zum Stehen zu bringen, erschwert. Die beiden gefährlichen Umstände treffen auch bet den Auto mobilen zu. Aber dennoch ist es ganz undenkbar, daß man sie, auch bei der kühnsten Auslegung des Gesetzes, als „Eisenbahnen" aussafsen kann. Vielmehr finden auf sie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie für jede Equi page, auch für Omnibusse, Rollwagen u. s. w. gelten, An wendung. Eine Entschäbigungspflicht deS Automobil-Fahrers liegt hiernach nur vor, wenn ihm ein Verschulden, also entweder Vorsatz ober Fahrlässigkeit, nachgewiesen wer den kann. Dies ist nach unserem Bürgerlichen Gesetzbuchs die allgemeine Voraussetzung, wenn man Jemand wegen rechtswidriger Beschädigung von Personen oder Sachen ersatzpflichtig machen will. Der Verletzte muß dem Auto mobil-Fahrer ein Verschulden nachweisen. Wie kann er das? Er ist auf der Straße hingeschleudert worden und vielleicht halb bewußtlos liegen geblieben. Die Um stehenden haben sich seiner angenommen. Der Automobil- Fahrer selbst, nachdem er sein Fahrzeug zur Ruhe gc- Feuttlatsn. - Wilhelm Dusch. SiebenzigJahrealt. Wenn heute alle Welt sich Wilhelm Busch's erinnert, weil sie von den Zeitungen mit der Nase auf sein Ge burtsdatum gedrückt wird, so wird sich wohl alle Welt auf einmal auf frohe Stunden besinnen, die sie im fröh lichen Kreise oder daheim in der stillen Klause, in der Sommerfrische ober auf dem Krankenbett, in der Ge nesung, verlebt hat. Da steigen plötzlich vor aller Welt die fromme Helene und die bösen Buben Max und Moritz aus, Herr Knopp und der heilige AntontuS reichen sich die Hände und alle Welt wirb sich erstaunt fragen: Ja, lebt denn Wilhelm Busch überhaupt noch? Wir haben doch so lange nichts von ihm gehört! So ist die Welt. Sie ver gißt ihre Lieblinge zu schnell, ihren Feinden bewahrt sie einen innigen, dauernden Haß. DaS ist auch so ein Fluch des Guten, daß man eS immer als Ding an sich be trachtet und nach seinem Urheber weniger forscht, al» nach dem, der uns Schlimmes bescheert. Da sitzt nun Wilhelm Busch in dem kleinen Dörfchen Mechtshausen an -er Nette, einem Flüßchen, da» -er ein gefleischteste Geograph gewiß nur aus Büchern weiß, dessen Unkenntniß freilich jedem armen Pennäler eine richtige 3d etnbrächte — wenn er darnach gefragt würde. In diesem kleinen Dörfchen befindet sich ein Pfarrhaus, so ein echtes deutsche» Pfarrhau», mit Poesie und Spheu, wenn man Phantast ist, mit schrägen Balken, engen Stuben und dumpfer Luft, wenn man der Wahrheit wahrscheinlich nahe kommen will — ich weiß e» nicht. Hier wohnt Busch schon fett fünf»«-» Jahren Set einem bracht, hat sich vielleicht um ihn bemüht und den Verletzten gar in seine Wohnung geführt. Dieser, von Schmerzen im gebrochenen Arm oder Fuß geplagt, ist lediglich von Sorge für Linderung der Schmerzen und für seine Heilung erfüllt, fragt auch vielleicht beiläufig den Fahrer, wie es gekommen, und dieser giebt eine Unebenheit des Weges oder die eigene Gefahr, von einem im Sturme ent gegenkommenden Gespanne überfahren zu werden, oder sonstige Gründe als Entschuldigung an. Der Verletzte hat weder das Verständniß, noch die Ruhe, sich die Beschaffen heit des Fahrzeuges anzusehen und dessen Mängel in der Construction oder ungehörigen Reinigung, Handhabung ober dergleichen zu erkennen. Es* wird ihm in W von ION Fällen ganz unmöglich sein, dem Automobil-Fahrer ein Verschulden nachzuweisen. To ungünstig liegt der Fall für den Verletzten, wenn er es mit einem anständigen Automobil-Fahrer zu thun hat. Wie nun aber, wenn dieser sich um den überfahrenen Fuß gänger nicht kümmert, sondern davoneilt? Der Verletzte wird dann auch in dem hundertsten günstigen Kalle, in dem er durch eigene Kenntniß oder durch die Beobachtung Vorübergehender den Beweis des Verschuldens führen kann, leer ansgehen, wenn er nicht nach Buchstaben und Nummer des Kraftfahrzeuges, die vom 1. April d. I. in Preußen zur Bezeichnung der Provinz und des Eigen- thümers vorgeschrieben sind, Len Namen des Letzteren er mittelt. Zu dieser thatsächlichen Schwierigkeit oder Unmöglich keit der Beweisführung gesellt sich sehr häufig für den Verletzten noch eine fernere Schwierigkeit. Man denke nux an den thatsächlich nicht seltenen Fall, wo der Automobil- Eigcnthümer nicht selber bas Fahrzeug lenkt, sondern ein Anderer, der es z. B. auf einen halben Tag gemiethet hat, oder bei einem Automobil zur Beförderung von Waaren ein Diener der Firma. Hier entsteht die Frage, ob der Eigcnthümer haftet oder der Fahrer. Die Frage ist prak tisch sehr wichtig, denn da die Automobile theuer sind, wird der Eigcnthümer in der Regel eine höhere Gewähr für seine Fähigkeit, eine Unfallrente oder sonstige Ent schädigung zu'zahlen, bieten, als ein Fahrer. Nach dem bestehenden Gesetze hat der Eigcnthümer für ein Ver schulden des Miethers ganz und gar nicht einzustehcn. Er kann nur haftpflichtig gernacht werden, wenn die ord nungswidrige Beschaffenheit des Fahrzeuges selbst die Ur sache gewesen ist, aus welcher der Miether des Fahrzeuges Jemand überfahren hat. Abgesehen hiervon muß der Miether für sich -selber einstehen und nur an ihn kann sich der Verletzte halten. Sin wenig günstiger ist die Rechts lage für den Verletzten dann, wenn das Automobil von dem Angestellten einer Firma gefahren wurde. Hier haftet diese von vornherein,' sie kann sich aber von der Haftpflicht durch den Nachweis befreien, daß sie weder bei der Aus wahl, noch bei der Aufsicht des Angestellten eines Fehlers sich schuldig gemacht hat. Kann sie also z. B. den Nachweis erbringen, daß der Angestellte mit einem Automobil um- zugehen verstand, auch auf belebten Straßen schon ge fahren hatte, so wird sie nicht entschübigungspflichtig sein. Gleiche Grundsätze gelten für den Verkehr der Omni- buffe, Rollwagen u. s. w. Wenn Mer diese Fahrzeuge bislang keine Klagen laut geworden sind, so ist es erklär lich, da die Unfälle bet -er verhältntßmäßtg langsamen Gangart dieser Fuhrwerke nicht sehr häufig waren. Ganz anders liegt die Dache bei den Automobilen. Die Vermehrung der Gefahr für das übrige, die Straße benutzende Publicum ist eine bedeutende. Sollen doch bet der im Sommer 1901 veranstalteten Wettfahrt von Paris nach Berlin nicht weniger als 57 schwere Verletzungen vor- gekommen sein, von denen beinahe die Hälfte tvbtlich ver lief. Die Automobile benutzen die für Jedermann zugäng lichen öffentlichen Wege und Plätze vielfach in einer Art, welche unbestreitbar außergewöhnliche Gefahren für die übrigen Mitbcnutzer mit sich bringt. Aus diesem Grunde muß man im Interesse des gleichmäßigen, allgemeinen Rechtsschutzes fordern, daß die Automobile dem ordent lichen Rechte entzogen werden und dem Publicum ein gleicher Schutz gegen Beschädigungen durch sie verliehen wird, wie gegenüber den Straßenbahnen. Mag man dem SyndicuS -er Großen Berliner Neffen und hat das Dichten und Fabuliren aufgegcben, seine Bleistifte liegen ungespitzt herum, er arbeitet nicht mehr. Tr hat ein bischen früh aufgehört, aber wer kann in sein Inneres schauen, wem wird er sagen, daß er gerade zu jenem Zeitpunkte einen Riß durch sein Ich gehen fühlte, einen Riß, der ihn von Feder und Stift trennte. Wenn auch seine Verleger Auflage um Auflage seiner Bücher ver anstalteten, griff die junge Welt, die sich nicht mehr so leidenschaftlich mit Busch beschäftigt, wie die, deren schönste Jahre in die Kriegszetten fallen, nur nach seinen Hauptwerken, nach den Werken, die sein Humor am kräftigsten durchtränkt hatte. Es stellte sich die natür liche Auswahl ein, und jemehr der Leser sich von dem Bet- fallSbrausen der Zeitgenossen Busch - entfernt, desto kri tischer wird er. Die Zett deS GtmplictssimuS und der Jugend ist nicht mehr die Zett Wilhelm Busch's. Die derbe Hausmannskost, der gesunde Humor schmeckt nicht mehr, man verlangt die Genüsse feiner, schärfer, potntirter. Man will nicht mehr das lesen und sehen, wa» der Dichter sagt, sondern man will errathen, wa» er sagen könnte; die Unzufriedenheit, die Lüsternheit suchen Nahrung, und für diese decabenten Damen eignet sich kein Feldblumen strauß. Wilhelm Busch selber konnte und wollte aus dem Acker, auf dem er seine GeisteSfrüchte zog, keine Kunst gärtnerei machen, und er wollte auf ihm keine Gewächs häuser bauen, daher ließ er ihn unbestellt liegen, zum Staunen seiner Freunde, die ihn schließlich schon unter dem Acker glaubten. Ob noch ein besonderes Vorkommnttz an seiner Unthätigkeit schuld ist — ich weiß e» nicht. Wa» ziemt eS, zu richten und zu fragen, wenn er selbst nicht sprechen will. Bevor Busch nach Mecht»hausen zog, um sein Künstlerthum zu begraben und ganz Mensch zu werben, wohnte er in Wiefenthal. Auch da schon that er nicht». Er zog dahin, weil e» sein HeimatbSdors war. weil er hier geboren wurde, und weil er sich dort »oht Straßenbahn, Herrn vr. Karl Hilse, der das Verdienst hat, diese Frage zuerst gründlich beleuchtet zu haben, auch in der ungünstigen Beurtheilung der Kraftfahrzeuge nicht überall beitreten, so wird man ihm jedoch darin beistimmen müssen, der Umstand, daß die Automobile nicht auf Schienen dahineilen, bedeute keine Verminderung ihrer Gefährlichkeit. Hilfe befürwortet die Bereinigung der Automobil-Besitzer zu einer Berufsgenossen schaft, damit einerseits der einzelne Besitzer eine ihm zur Last fallende Unfallrente leichter tragen kann, anderer seits der Geschädigte für den Fall der Zahlungsunfähig keit des Besitzers nicht leer ausgeht. Eine eigene Berufs- gcnoffenschaft für diesen Zweck würbe wohl zu klein sein. Es würde sich vielmehr die Angliederung an die bestehende Fuhrwerks-Bcrussgenoffenschaft empfehlen Der Krieg in Südafrika. Die FriedenSverhandlunge». * Loudon, 14. April. (Telegramm.) Cham berlain wurde gestern nach der Andienz vom Könige zurTafel geladen. Im Ganzen verweilte der Minister z w ei Stunden beimKönige. — Im Laufe -es Tages wurden wiederholt vom Colonialamte Depeschen auLor-Salisbury nach Hatfield gesandt- (Wieverh.) Jetzt kann von wirklich«« FriedenSverhandlungen gesprochen werden. Diese Thatsache läßt die Friedensaussichten sicher in günstigerem Lichte erscheinen, wenn sie auch die baldige Beendigung des Feldzuges noch nicht verbürgt. Wird von London auS der Bogen allzu straff gespannt, so können die Boerenführer immer noch zu ihren Leuten zurück kehren. ES ist aber außerordentlich wahrscheinlich, daß man eS darauf nicht ankommen lassen und sich auf einer für beide Theile annehmbaren Basis einigen wird. lieber den Verlauf, welchen die Verhandlungen nehmen, kann bis jetzt naturgemäß noch Niemand etwas Authentisches sagen. Die Londoner Blätter veröffentlichen denn auch keine bestimmten Nachrichten weiter über die FriedenSverbandlungen. Sie schreiben aber allgemein in hoffnungsvoller Tonart. Die Reise Dewet'S und der Führer der Oranje-Botten mit den Beamten der TranSvaal-Republik nach Pretoria giebt Anlaß zu optimistischen Schlußfolgerungen. Nene Kümpfe. * Loudon, 14. April. (Telegramm.) Eine Depesche Lord Kitchener's vom 13. April auS Pretoria besagt: Oberst Lolea- brander griff am 8. April daS Lager Beyer'« an; Oberst Murray wurde dabei schwer verwundet, Leutnant Lincoln getödtet, ein Leutnant und fünf Mann verwundet. Der Perlust de» Feindes an Tobten, Verwundeten nnd Gefangenen betrug 106 Mann.(?) — Die Streitmacht Les Obersten Terman wurde in der Nähe von Bulfontein von einer numerisch stärkeren seindlichen Macht angegriffen; ein Osficier und zwei Mann sind gefallen, 14 Mann wurden verwundet und ein Theil einer Patrouille gefangen genommen. — In West» Transvaal in der Nähe von Rootwal griff der Feind am II. April den Obersten Kekewich an. ES entspann sich ein heißer Kampf; der Feind wurde zorückgeworfen und ließ 44 Todte, darunter den Eommandanten Potgieter, auf dem Schlachtfeld« zurück, 34 verwundete und 20 unverwundet» Boeren wurden gefangen genommen. Der Verlust der Engländer war: I Osficier und 5 Mann todt und 52 Mann verwundet. Bei der Verfolgung erbeutet« Oberst Kekewich zwei Kanonen und eia Maschinengeschütz. Deutsches Reich. S. Berlin, 14. April. (Der Deutsche Ostmarken verein und di« katholische Religion.) Der Haupt vorstand des Deutschen Ostmarkenvereins hat dem Grafen HoenSbroech für die vielerörterte Rede, die er fühlte. In Wiefenthal würde er am 15. April 1882 als Sohn eines Kaufmanns geboren. Dann kam er mit neun Jahren zu einem Onkel in Pension und mit sechSzehn Jahren bezog er das Polytechnikum in Hannover. Nun kam, wie sich das für jeden Maler schickt, der Künstler drang, der ihn nach Düsseldorf und Antwerpen führte. Daß Busch irgend einen Quadratmeter Leinwand mit Oelfarben bedeckt habe, ist mir nicht bekannt, wohl aber weiß ich und wissen Andere, daß er einige Zeichnungen an die „Fliegenden Blätter" schickte und daß jene die beste Aufnahme fanden. Die „Fliegenden Blätter" von damals und von heute sind nicht ein und dieselben Damals lag die Kunst der Holzschneider wieder einmal recht gründ lich im Argen, und das, wa» sie damals bracht«, dürfte heute auch der schäbigste Kalender an Holzschnitten kaum seinen Lesern bieten. Indessen, damals freute man sich darüber, und wenn ein so urwüchsiger Humor, wie -er unsere» GeburtStagSkindeS, in die oft gezwungenen oder kindisch - naiven Zeichnungen schneite, so mußte alle Welt diesen Schneemann willkommen heißen. Der Zeichner der „Münchener Bilderbogen" wurde populär und die Ver leger kamen und baten um Beiträge- Hallberger war einer -er Ersten, und bet ihm erschien „Hans Huckebein, der Unglücksrabe", der Verleger und Verfasser nur Glück brachte. Diese» war der erste Streich, Doch der zweite folgt sogleich. Busch bot dem Dresdner Buchhändler Richter ein humoristisches Epos an. Richter hatte aber mit früheren „Btlderpoflen" Busch's ein schlechtes Geschäft gemacht. Er konnte sich nicht entschließen, da» Epos zu erwerben. Da ging der Verfasser zu seiner ersten Liebe, di« später ein so kalte» Verhältniß wurde, zu den „Fliegenden Blättern", zurück. Braun <L Schneider nahmen da» Epo» und nun durchbrauste der Ruhm de» Autor» von »Max und am 20. März d. I. über die landesfeindliche polnische Agi tation im Herrenhause gehalten hat, schriftlich gedankt. Da aber Graf HoenSbroech in jener Rede dem Ostmarken verein den Vorwurf machte, daß er die katholische Religion bekämpfe, konnte der Hauptvorstand nicht umhin, gleichzeitig diesen Vorwurf zurückzuweisen. In letzterer Beziehung heißt eS in dem von der „Ost mark" wiedergegebenen Schreiben des Hauptvorstandes: „Dem Deutschen Ostmarken-Verein, der lediglich ein Abwehr verein ist und der der Förderung des Deutschtbums in den Ostmarken dient, also durchaus kein Verein ist, der die Polen als solche bekämpft, ist eS nie und nimmer eingefallen, die konfessionelle Frage in die nationale bineinzuziehen oder gar die katholische Religion zu bekämpfen. Der Deutsche Ostmarken-Verein ist ein unpolitischer und intercon- sessioneller Verein, der in seinen Reihen ebensowohl Protestanten wie Katholiken, ebenso Liberale wie Tonserva- tive zählt. Der Deutsche Ostmarken-Verein unterstützt sogar die katholischen Deutschen bei der Wahrung ihrer deutschen Rechte. Im Absatz 6 der „Rathschläge für unsere Ver trauensmänner", die für unsere Mitglieder bindend sind, heißt eS ausdrücklich: „Die Katholiken, welche sich als Deutsche fühlen, bedürfen in der Abwehr gegen polonisirende Be strebungen unserer wärmsten Unterstützung; wir müssen sie für den Verein zu gewinnen suchen und ihnen durch die That da» von unfern Gegnern fälschlich verbreitete Vorurtheil nehmen, als ob der Verein einseitig protestantische Propaganda betriebe!" Daß die katholischen Deutschen deS OstenS im Deutschen Ostmarken-Verein keinen Verein erblicken, der die katholische Religion bekämpft, geht daraus hervor, daß sie in Massen dem Deutschen Ostmarken-Verein beigetreten sind und daß es Ortsgruppen deS Vereins giebt, die fast ausschließlich aus Katholiken bestehen. Auck bei der Gewährung von Darlehen, Unterstützungen und Stipendien frägt der Ostmarken-Verein nicht nach der Confessio» de» Bewerbers. Unter denjenigen, die au« dem Stipendienfonds Beihilfen zu ihrer Ausbildung erhalten, be finden sich ebensowohl Katholiken wie Protestanten. Einer der katholischen Stipendiaten des Ostmarken-Verein« studirt z. Z. z. B. in Münster ..." — Sicherlich wird Graf HoenS broech nicht verfehlen, auf Grund der vorstehenden Dar legung seine unzutreffende Auffassung im Herreuhause bei Gelegenheit zu berichtigen. * Berlin, 14. April. Uebcr die Prüfung und Beaufsichtigung der Heilgehilfen, Masseure und Krankenwärter, sowie über die Entziehung des Prüfungszeugnisses sind in Preußen in den 88 04—06 der Dienstanweisung für die Kreis ärzte vom 23. Mürz 1601 allgemeine Vorschriften gegeben. Insbesondere ist vorgesehen, daß der Kreisarzt diese Per sonen nach den darüber erlassenen Bestimmungen einer Prüfung zu unterziehen habe. Der Minister der geist lichen, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiien hat unterm 8. März d. I. nach dieser Richtung einheitliche Be stimmungen erlassen. Nach denselben sind zur Beilegung der Bezeichnung „staatlich geprüfter Heilgehilfe uno Masseur" nur Personen berechtigt, welche ein Be- fähigungszcugniß des für ihren Wohnsitz zuständigen Regierungspräsidenten, in dem Landespolizeibezirk Berlin des Polizeipräsidenten in Berlin, erlangt haben. Das Befähignngszeugniß wirb auf Grund einer vor dem zuständigen Kreisärzte abgelegten Prüfung ausgestellt, welchem die Bewerber ihr Zulassungsgefuch einzuretchcn haben. Die Prüfung erstreckt sich auf die gesammtc Krankenpflege, Badepflege und Dienstleistung bet Operationen, insbesondere auf Schröpfen, Ansetzen von Blutegeln, Klysttergcben, Messen der Körpertemperatur, Zahnziehen, Kathcterisiren, Anlegen von Bandagen, Be reitung und Anlegung von Umschlägen oder Entwicke lungen, Zubereitung und Anwendung von Bädern, Hand habung der Douche, Ausführung von Uebergießungen und Abreibungen, Ausführung des Desinfectionsverfahrens, Massage, erste Hilfe bei Unglücksfällen bis zur Ankunft des Arztes und Wiederbelebungsversuche bei Schein- todtcn. Außerdem hat der Bewerber die für seinen Beruf Moritz" ganz Deutschland. Wenn man immer wissen könnte, ob ein Werk etnschlägt! „Hartnäckig weiter fließt die Zeit; Die Zukunft wir- Vergangenheit. Von einem großen Reservoir Ins andere rieselt Jahr um Jahr " So rieselte denn auch „Maler Klerel'S" Zeit weiter und bescheerte in froher Folge den enthusiaSmirtcn Zeit genossen außer den Genannten noch den Pater Filuciuo, Dideldum, Julchen, Abenteuer eines Junggesellen nnd viele andere, von herzlichem, natürlichem Humor durch- leuchtete Knittelverse mit prächtigen karrikirenden Zeich nungen. Seine Zeichnungen zergliedern, heißt, sie mißachten- Er zeichnete eben so, wie er zeichnete, und wenn's Andere schlechter machen, so ist daS ihre Sache. Zu seinen Versen gehören sie, wie die Dotter zum Eiweiß, beide zusammen haben uns so nahrhafte Kost geboten. Doch auch ernst konnte Busch sein, und seine Gedichtsammlung „Kritik deS Herzens" enthält nicht nur manchen, sondern viele Verse echter Poesie. Sie gewährt uns einen Einblick in sein GemüthSleben, und wenn ein Humorist ein Ge- müthSmensch im edelen Sinne sein muß, Busch ist eS. Seine Biographen wissen von ihm zu erzählen, baß er eifrig Schopenhauer und Darwin lese, -atz er sich mit den Rätyseln dieser Welt redlich herumgeschlagen habe. Warum nicht? Aber für un» ist Busch kein Forscher und kein Pessimist. Wir richten unS nach seinen Thaten. Für uns ist er der Schöpfer einer populären, humoristischen, zeichnerischen Literatur, der Erfrischer in vielen trüben Stunden, der Urheber Hunderter geflügelter Worte, der Born reinen, lachenden Genießen». Da» ist sein Verdienst, da» dankt ihm da» deutsche Bolk. GeorgHilker.
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