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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190412291
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19041229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19041229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-12
- Tag1904-12-29
- Monat1904-12
- Jahr1904
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1904
- Autor
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Am 10., 11., 12., 13. und 18. Januar 1905 ' von 8 o vormittags bis 4° nachmittags werden auf dem Jufanterie-Schietzplatze bei Heidehäuser und am 24. und 25. Januar 1905 von 9 ° vormittags bis 1 ° nachmittags auf dem Aeldarttllerie-Schietzplatze bei Zeithain Scharfschietzen abgehalten. Die Schießplätze werden an jedem dieser Schießtage etwa 2 Stunden Vor Beginn de- Schietzens gesperrt. Der Wülknitzer Weg wird am 24. und 25. Januar 1905 spätestens von 1 ° nach mittags ab für den Verkehr frei gegeben und an den übrigen Tagen überhaupt nicht gesperrt. Unter Hinweis auf die amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 18. März dieses Jahres — 376 I) —, abgedruckt in Nr. 67 des Riesaer Amtsblattes, wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 88 366" bez. 368 § des Reichssttasgesetzbuches bestraft werden. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß jede fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der zum Absperren der Schießplätze dienenden Vorrichtungen (Fahnenstangen, Schlag bäume, Verbots- und Warnungstafeln) strafrechtlich verfolgt wird. Die Lrtspolizeibehörden werden veranlaßt, den Ortseinwohnern auf dem vor geschriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 27. Dezember 1904. Königliche Amtshanplmannschast. 996 v. vr. Uhlemann. Hkf. Die Ortspolizeibehörden des Bezirks werden hiermit darauf hingewiesen, ihr Augen merk darauf zu richten, daß die Eisdecke der Wasserläufe und Teiche rc. nicht Vor ihrer Tragfähigkeit — insbesondere seitens der Kinder zur Belustigung — benutzt wird. Großenhain, am 28. Dezember 1904. Königliche Amtshauptmannschaft. n 1498. 0r. Uhlemann. Ml. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Riesa Blatt 1520 auf den Namen der Firma Hempel äe Grahl in Dresden-Cotta eingetragene Grundstück soll am 27. Februar 1905, vormittags S Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 1 Hektar 16,2 Ar groß und auf 11 620 M. — Pfg. geschätzt. Cs besteht aus einem zum Teil als Exerzierplatz benutzten, zum Teil brach liegenden Flurstücke, auf dem sich eine Kiesgrube befindet. Steuereinheiten : 17,98. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 7. Dezember 1904 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft H zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf- . gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 27. Dezember 1904. Königliches Amtsgericht. Auktion. Sonnabend, den 31. d. Mts., vorm. 10 Uhr kommen in der Hausflur des hiesigen Rathauses 1 Vertiko und 1 dreiteiliges Sofa gegen sofortige Bezahlung öffentlich zur Versteigerung. Riesa, am 29. Dezember 1904. Der Bollstrecknngsbeamte des Rates der Stadt Riesa. Schubert. Auhhotz-Massenversteigerung. Von den Revieren, des Forstbezirks Moritzburg sollen in Dresden-Neustadt, Hotel „Stadt Metz", Kaiserstraße, Sonnabend, den 7. Januar ISO», von vormittags 11 Uhr a« ea. 16900 Festmeter weiche Nutzhölzer, zum Teil in bereits aufgebreitetem Zustande, zum Teil noch anstehend, meist als Stammholz, unter den in der Versteigerung bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Näheres über die zu verkaufenden Holzposten pp. besagen die bei der unterzeichneten Oberforstmeisterei und dem Königlichen Forstrentamte Moritzburg in Einpfang zu neh menden speciellen Versteigerungs-Bekanntmachungen sowie die von den HerrenZForst- revieroerwaltern zu beziehenden speciellen Versteigerungs-Verzeichnisse. Königliche Oberforstmeisterei Moritzburg, am 6. Dezember 1904. Plant. Freibank Zeithain. Morgen Freitag von nachmittag 4 Uhr an soll das Fleisch eines Schweines in gekochtem Zustande zum Preise von 30 Pfg. das halbe Kilo verkauft werden. Der Gemeindevorstand. überhaupt keinen Erfolg. Auf die Kreishauptmannschast Dresden entfielen allein 46 neue Streiks, bei denen 2144 Arbeiter gleichzeitig in den Ausstand traten. Einen vollen Erfolg hatten nur 16. — Die Witterung im Januar würde sich nach dem hundertjährigen Kalender anfangs sehr kalt, gegen Mitte des Monats aber milder gestalten. Vom 16. bis 20. soll es dann wieder viel Eis, vom 25. bis 31. aber Schnee und Regen geben. Falb junior prophezeit für die erste Hälfte des Monats Kälte und Trockenheit, für die zweite Hälfte aber Tauwetter und Niederschläge, die namentlich in den letzten Tagen sehr ergiebig werden sollen. Den 21. Januar bezeichnet Falb als einen kritischen Termin erster, den 5. als einen solchen zweiter Ordnung. — Sehr viel Wert ist den Prophezeiungen ja nicht beizumessen. — Die 27 Kohlenwerke Sachsens haben im vorigen Jahre 4450111 Tonnen Kohlen im Werte von 51374098 Mk. ausgebracht. Von diesen Werken befinden sich 15 im Besitze von Aktiengesellschaften, davou 7 im Zwickauer Revier. Diese 15 Werke erzielten im vorigen Jahre 4125 565 Mk. Ueberschüffe. Der DurchschntttSarbeitS- verdienst eines Arbeiters beim Steinkohlenbergbau betrug im Jahre 1903: 1068 Mk. 48 Pfg. — Das Reichsgericht hat ausgesprochen, daß die Be zeichnung als Streikbrecher eine Beleidigung darstellt. Das Landgericht Zwickau hatte am 1. Juli den Kessel schmied Max Hussack in LeitelShain wegen Beleidigung zu einem Monat Gefängnis verurteilt, weil er in einer Wirt schaft den Weber Rau, der während des Crimmitschauer Textilarbeiterstreiks arbeitswillig^ war, „Streikbrecher" ge nannt und ihm dadurch seine Verachtung und Geringschätz ung ausgedrückt hat, wie eS im Urteile heißt. Seine Re vision wurde vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. — Dem Bundesrat ging ein Entwurf von Bestimmungen für die Vornahme der Volkszählung am 1. Dezember 1V05 zur Beschlußfassung zu. Der Entwurf schließt sich den bet Oertliches und Sächsisches. Riesa, 29. Dezember 1904. — Das schöne, klare Winterwetter, das sich in der Nacht zum Dienstag eingestellt hatte, ist schnell wieder um geschlagen. In der letzten Nacht ist volles Tauwetter ein getreten, zu dem sich im Laufe des Tages noch Regen ge sellte und sind somit die guten Aussichten auf baldige Er öffnung des Wintersports zunächst wieder vollstänig ver nichtet wordeu. — Ueber das Besichtigen der Wohnung betr. Weitervermietung schreibt das „CH. Tbl.": Viele Mieter neigen zu der Ansicht, sie könnten das Besichtigen ihrer Wohnräume zum Zwecke der Weitervermietung ganz ver weigern, oder nur in beschränkten Zeiträumen, womöglich ganz nach ihrer Bequemlichkeit, gestatten. Daß die voll ständige Verweigerung der Besichtigung unzulässig ist, ist ohne weiteres klar. Die beschränkte Gestattung der Be sichtigung dagegen kann nicht nach der Anwesenheit oder dem Gutdünken des betreffenden Mieters allein eingerichtet werden, sondern sie ist in Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und Verhältnisse festzusetzen. Aber wie die Praxis des täglichen Lebens es lehrt, ist das oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Hat nämlich der eine Teil (Mieter oder Vermieter) gekündigt, so antwortet der andere Teil vielmals mit einem Verhalten, das nur zu oft in einen Prozeß auSartet. Nach Lage der Sache sind dann viele Mieter der Meinung, der Hausherr habe bei Besichti gung der MictSräume durch MtetSlustige nicht mit an wesend zu sein. Das ist keineswegs zutreffend. Der Ver mieter besitzt die Befugnis, bei der Wettervermietung mit Mietlustigen die Wohnung zu betteten. Ein in Wiesbaden gefälltes Urteil hat die Frage genügend geklärt. Es heißt diyün wie folgt: Der Vermieter ist berechtigt, auf zwei Stunden die Wohnung mit mtetlustigen Personen zu be sichtigen und ist der Mieter verbunden, das gemeinschaft liche Betreten seiner Räumlichkeiten zu dulden. Im anderen Falle hat er eine Geldstrafe von 30 M. verwirkt. Die Kosten des Rechtsstreites hat er außerdem zu tragen. Die Be gründung des Urteils lautet: Die Befugnis des Vermieters, die Mietsräume mit Mietlustigen zu betreten, kann dem selben nicht mit Grund verweigert werden. Durch die Vermietung verliert der Vermieter nicht das Recht der Ver fügung über die Mietsache, soweit der Mieter hierdurch nicht in dem ihm vertragsweise zugesicherlen Rechte gestört wird. Jeder Mieter weiß, daß behufs Vermietung die Be sichtigung der Mietsräume nötig ist und unterwirft sich dieser ihm bekannten Möglichkeit stillschweigend beim Ab schluß des Mietvertrages. Es kann aber dieses mit dem Eigentumsrecht des Vermieters notwendig verbundene Recht: Die Wohnung des Mieters zu betteten, demselben umso weniger bestritten werden, als dadurch das Recht des Mieters auf Benutzung der Wohnung nicht beeinträchtigt wird." Ferner: Den Vermieter selbst von dem Betreten der Wohnung auszuschließen, hieße sein Recht illusorisch machen, da die Besichtigung einer Wohnung von Miet lustigen ohne die Führung und Erläuterung rc. des Ver mieters in den meisten Fällen ihren Zweck nicht erreichen und jedenfalls dem Vermieter keine Garantie geboten wäre, daß dem Miellustigen alle Teile der Wohnung gezeigt würden. In ähnlichem Sinne, wie das hier angeführte, hat auch das Reichsgericht in einem Prozesse zu Ungunsten des betreffenden Meters, eines Berliner Rechtsanwaltes, entschieden, nachdem vorher daS Berliner Landgericht in gleicher Weise geurteilt hatte. — Im Königreich Sachsen wurden im Laufe des dritten Vierteljahres 1904 insgesamt 67 Streiks begonnen und 65 beendet. Die Zahl der davon bettoffenen Betriebe belief sich ans 227, von denen 108 zu völligen Stillständ kamen. Die Höchstzahl der gleichzeitig streikenden Arbeiter betrug 2708, der gezwungen Feiernden 216. In 22 Fällen hatten die Streikenden vollen, in 23 nur teilweisen, in 20 Riesaer M Tageblatt Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden La« abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis- bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart SO Pfg., durch unsere Träge» stet in» Hau« 1 Mark SS Pfg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstaltm 1 Mark SS Pfg., durch den Briefträger frei in« Hau» 2 Mark 7 Pf^ Auch Monatrabanuement» »erd« «gmennn» Ln-rigen-Annahnl« für dir Rümmer de» Au«gabetage« bi« vormittag v Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag vo» Sauger t Winterlich tu Riesa. — Geschäftsstelle: »apanienstraß« VS. — Für dir Redaktion verantmortlich: Herma»» Schmidt i» Riesa. «nd Anzeiger Mtbliiff M Aäsüßtt). Trlrgramut-Adrrsse: Ich Fernsprechstellt „Tageblatt", «tefa. Rr. SO. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riest. SOS. Donnerstag, SS. Dezember 1904, abends.»7. Jahrg
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