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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190607098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-07
- Tag1906-07-09
- Monat1906-07
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1906
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Meldung bedarf es nicM wenn der Erwerb auf einer vvn einem deutschen Gerichte vder einem deutschen Notar er öffneten Verfügung von Todes tvegen beruht. Auf Verlangen des 'Erbschjaftösteueranites und inner halb einer vvn diesem zu bestinünienden Frist hat der zur Anmeldung Verpslichstcte dem Amte eine Erbschafts steuer-Erklärung cinzureichsen. Tiefe Erklärung kann zu Protokoll des Erbschfrftssteueramtes abgegeben werden. Für ihre Abgabe ist ein Muster vorgeschrieben, das in jedem einzelnen Falle dem Lteuerpslichligen vom Erlschjaftsstcuerainte zugesandt wird. Tie Erklärung muß ein vollständiges Verzeichnis' der zur steuerpflichtigen Masse gehörenden Gegenstände unter Angabe ihres Wer te» und der in Abzug zu bringenden Verbindlichkeiten oder Lasten, sowie eine Tarlegung der für die Lteucrpfliclch in Betracht liommenden VerlMtnisse enthalten. Tie Erklä rung ist unter der Versicherung zu erstatten, daß die An gaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Nach Berechnung der Erbschaftssteuer wird ein Erb schaft s st e u e r b e s che i d erteilt und den Beteiligten zugestcllt. Gegen den Bescheid kann binnen einer Frist von zwei Monaten bei dem Erbschlaftssteueraiute Be schwerde und gegen die Entscheidung der Oberbehörde binnen einer gleichen Frist weitere Beschwerde erhoben werden. In Ansehung der zn entrichtenden Steuer ist auch der Rechtsweg zulässig. Tie Mage muß binnen einer Frist von sechs Monaten erhoben werden. Für sie sind die Landgerichte ausschließlich zuständig. Für die Revision sowie für die Beschverde gegen Entscheidungen der Lber- landesgerichte ist das Reichsgericht zuständig. Stundung oder Bewilligung von Teilzahlnn - g e n für festgestellte Erbschaftssteuer ist iu der Regel nur gegen Sicherheitsleistung zulässig. Wer die gesetzliche Verpflichtung zur Eiirreichung der Erbschaftssteueranmeldung vder Erbschastsstenererklürung innerhalb der vorgeschobenen Frist nicht erfüllt, unter liegt einer Geldstrafe im zwei- bis vierfachen Be trage der Erbschsastssteucr von dem betreffenden Erwerb oder, wenn der Betrag der Steuer nicht ermittelt werden kann, einer Geldstrafe bis zu 20000 Mark. Ter gleichen Steuer wie der Erwerb von Todes tvegen unterliegen die Schenkungen unter Lebenden. Hier werden an Stelle der Verhältnisse des Erblassers und des Erwerbers die Verhältnisse des Schenkers und des Beschulten berücksichtigt. Tagesgeschichte. L-«tsche» «eich. X Aus Drontheim, 8. Juli, wird berichtet: Der deutsche Knser ist an Bord der „Hamburg" heute nachmittag um 2 llhr hier eingetroffen. Die Fahrt der „Hamburg" von Bergen nach Drontheim fand bei bestem Wetter und ruhiger See statt. Während der Ueberfahrt nahm der Kaiser den Vortrag deS Chefs des Militärkabinetts entgegen. Oberst leutnant Dickhuth hielt einen kriegsgeschichtlichen Vortrag. An Bord ist alles wohl. Hier begab sich Konsul Jenssen sogleich nach Ankunft der „Hamburg" an Bord. Kurz nach Ankunft deS Kaisers begab sich König Haakon auf dos Kaiserschiff, begleitet von Hofmarschall Rustad, Haupt- mann Petersen, und dem Gesandten in Berlin v. Dillen, sowie den dem Kaiser Wilhelm attachierten Herren General Kcogh, Oberst Preuß und Hauptmann Hoyer - Ellesen. Kaiser Wilhelm in norwegischer Generaluniform mit dem Lö ocnorden und dem Großkreuz des Olavsordens empfing den' König, welcher Admiralsuntform mit dem Bande des Schwarzen AdlerordenS trug, am Fallrepp des Schiffes. Der Empfang war äußerst herzlich; die Monarchen um armten und küßten sich wiederholt. Bei dem Empfange salutierten die Schiffe, und di« Musik spielte die norwegische Nationalhymne. Kaiser Wilhelm und König Haakon be gaben sich sodann in die Kajüte der „Hamburg", wo sie längere Zett verweilten und fuhren darauf, von der ve- völkerung stürmisch begrüßt, an Land. Nach dem Abschrei- ten der hier aufgestellten Ehrenkomgagnte fuhren die Maje stäten nach dem GtiftShof, wo der Kaiser von der Königin begrüßt wurde. Um 5 Uhr kehrte Kaiser Wilhelm, dem die Bevölkerung überall begeisterte Kundgebungen bereitete, an Bord der „Hamburg" zurück. In dem Strafverfahren gegen die beiden Beamten der Kolonialabteilung Götz und Schneider ist jetzt auch der verantwortliche Redakteur der „Freisinnigen Zeitung" als Zeuge vor dem Untersuchungsrichter vernommen worden. Der Redakteur weigerte sich selbstverständlich, den Namen seines Gewährsmannes zu nennen, er erklärte sich aber bereit, beeidigen zu wollen, daß er sein Material nicht von einem Beamten deS Auswärtigen Amts erhalten habe. Wie die „Freis. Ztg." hört, nimmt die Untersuchung einen stetig wachsenden Umfang an. Unter anderem ist bei einem in Oberschlesien wohnenden Privatmann, der mit den Missionen in Verbindung steht, eine Haussuchung abgehalten worden auf Grund eines Briefes, den man bei einem Kolonialbeamten vorfand. Das neue Exerzierreglement für die Fußtrup- pen bringt neben vielen Aenderungen und Vereinfachungen auch dankenswerterweise manche Verdeutschungen der bis herigen Fachausdrücke. Nach einer Zusammenstellung der „Neuen mil.-pol. Korrespondenz" ist u. a. auS der früheren „Sektion" die „Gruppe" geworden. Anstatt: „Bataillon soll chargieren — Geladen!" heißt es entweder: „Zum — Schuß — Laden!" oder, wenn nicht sofort geschaffen wer- den soll: „Laden und Sichern!", für „Chargiert — Fertig!" ist: „Zum — Schuß! — Fertig!" Die „Pyramide" ist in „Gewehrgruppe", die „Teten" sind in „Anfänge" ver- dentscht. Auch das Ankündigungskommando „Bataillon" (vor „marsch!", „halt!" oder „kehrt!") ist durch das An kündigungswort „Abteilung" ersetzt, daS für einzelne Leute und alle Abteilungen unter Kompagniestärke gilt, sofern sie nicht bestimmte Teile der Kompagnie darftellen, die dann besonders — z. B. mit „2. Gruppe", „3. Zug", „Ganze Kompagnie" (kehrt! usw.) — bezeichnet werden. Die Verdeutschungen sollen auf besonderen Wunsch und Anregung deS Kaisers durchgeführt worden sen. Schweiz. Zum Abschluß der neuen Genfer Konvention werden Berliner Blättern folgende interessante Einzel eiten aus Paris übermittelt: Nach Berichten aus Genf äußerten das deutsche Konventionsmitglied Baron von Manteuffel und Professor Zorn ihre volle Befriedigung über die Ergebnisse der Konferenz. Deutschlands Antrag, die Konferenz möchte den Wunsch aussprechen (Rußland hatte eine schärfere Fassung verlangt), daß das Haager Tribunal als zustän- diges Forum für jeden Bruch der Konvention anzuerkennen sei, wurden von den beiden Vertretern Frankreichs wirksam unterstützt. In allen Hauptpunkten, so versichert Man teuffel, sei eine erfreuliche Uebereinstirnmung zu konsta tieren. In Zukunft wird man über die Zahl der Ver wundeten und Kranken in den Feldlazaretten genau unter richtet sein. Der Schutz dieser Lazarette ist mit neuen Bürgschaften gesichert, sodaß für die unglücklichen Zufälle nur ein geringer Spielraum bleibt. Von italienischer Seite wurde namentlich der schließlich mit schwacher Mehrheit angenommene Antrag bekämpft, daß das Rote Kreuz künftighin nicht mehr zum Schutz industrieller Transporte verwendet werden dürfe. die Annahme des Roten Kreuzes wundetenpflege von fetten der Türkei und Persiens hervor- zuhrbrn. ««ßkanv. )( Bor dem Marine-Kriegsgericht in Kropstädt fand am Sonnabend die Verhandlung wegen der Uebergabe deS Torpedojägers Bedowy an die Japaner statt. Der Gehilfe des MarineprokuratorS, Generalmajor Wogak, bezeichnete in seiner dreistündigen Anklagrede die Uebergabe des Schiffes al« eine nie dagewesene Schmach iu der Geschichte der russischen Flotte und nannte die Angeklagten Verräter. Der Prozeß habe eine hervorragende pädagogische Bedeutung für die jungen Marineoffiziere. Von einer Anklage deS Admirals RoschestwjenSki und anderer Offiziere absehend, verlangte der Vertreter der Anklage für die übrigen Ange klagten die Todesstrafe, stellte jedoch mit Rücksicht auf die mildernden Umstände die Verhängung einer anderen Strafe anheim. Anwalt Adamow, der Verteidiger des Kapitäns Kolong, erklärte in seinem Plaidoyer, die wahren Schuldigen: ständen nicht vor Gericht, sondern befänden sich in Freiheit und erhielten Beförderungen. Vor Gericht ständen nur die büßenden Opfer des Unglückskrieges. Wenn diese schuldig seien, so könne die höchste Strafe für sie zwar Festungs strafe, nicht aber die Todesstrafe sein. Bei der Reorgani sation der Flotte und des Marinewesens dürfe man nicht über Leichen schreiten. Der Verteidiger plädierte dann für völlige Freisprechung Kolongs. Auch die Verteidiger der übrigen Angeklagten traten für Freisprechung ein. Egypten. Die Hinrichtung und Auspeitschung von Egyptern wegen tödlicher Mißhandlung eines englischen Offiziers hat bekanntlich überall und selbst in England Unwillen erregt. Ueber den Akt selbst liegt noch der nachfolgende Bericht eines englischen Blattes vor: „Das Hängen und Peitschen der Egypter, die an dem Attentat auf die englischen Offi ziere beteiligt waren, fand bei Denschawai statt; der Platz war von zwei Postenketten umstellt worden, um die Zu schauer zurückzuhalten. Die Gefangenen wurden nach ihrem Eintreffen in ein Zelt gebracht; es wurde sodann zunächst ein alter Mann aus dem Zelte geholt und gehängt. Als dann holte man zwei andere Leute heraus, band sie und peitschte sie 20 Meter von dem Galgen entfernt, an dem die Leiche des alten Mannes hing, aus. Nachdem die beiden Eingeborenen gepeitscht worden waren, wurden sic wieder in das Zelt gebracht, während man die Leiche deS Gehängten in ein anderes Zelt brachte, wo sie nach den Vorschriften der mohammedanischen Religion gewaschen wurde. Sodann wurde ein zweiter Mann gehängt und zwei weitere Leute gepeitscht, während seine Leiche am Galgen hing. In dieser Weise wurde fortgefahren bis zum Schluffe. Das Prügeln fand unter der Aufsicht zweier englischer und eines einheimischen Arztes statt. Die Opfer stöhnten und schrien, besonders im Anfänge, und die außer halb der Postenkette auf den Hausdächern sitzenden Ein geborenen heulten während der Strafe bitterlich " Diese Darstellung läßt erkennen, daß es die Absicht der Eng länder war, durch die Vollstreckung des Urteils besonders abschreckend auf die unruhigen Egypter zu wirken. Aus aller Welt. B remen: Ein ungenannter Freund des Bürgcrpark- vereins hat hunderttausend Mark bereit gestellt zur An lage eines Stadtwalde» auf einem 265 Morgen großen Weideland nördlich vvm Bürgerpark, falls der Senat das' dazu erforderliche Gelände unentgeltlich zur Verfügung stelle. Ter Vorstand des Bürgcrparks hat beschlossen, ein Dagegen ist mit Befriedigung I entsprechendes Gesuch an den Senat zn richten. — Ste t- alS Abzeichen der Ver-Itin: Bei einer Felddicnstübung deS Pasewalker Kürassier- DlrZ fünfte Gebot. Roman von Maximilian Brytt. 27) (Nachdruck verboten. Werner, der sich vom Hausherrn sofort die Erlaub nis erbitten wollte, für die Bestattung der Unglück lichen Sorge tragen zu dürfen, brachte in Erfahrung, daß Agathens Leiche zunächst nach Greifswald übergeführt und dort gerichtsärztlich obduziert werden sollte. Als er dies Oswald Brand mittelste, erklärte der Hausherr sofort, daß er den Sarg begleiten wolle. Er könne sich diesen letzten Liebesdienst, den er der Schwester schulde, nicht versagen. Als Oswald aber sciue Vorbereitungen zur Abreise traf, stellte sich Wcindel ziemlich überrascht bei Herrn von Gleichen ein. „Herr Brand gedenkt den Ort zu verlassen?" fragte er. Werner gab dem Kommissar die nötige Erklärung. Weindcl trug gleichwohl ein ungläubiges Lächeln zur Schau. „Jedenfalls werden wir darauf zu achten haben, daß der Herr unterwegs nicht in einen falschen Zug gerät." „Sic denken — an einen Fluchtversuch?" fragte Werner hastig. „Wie seine Sache im Augenblick steht, ja " Mit diesen Worten verließ Weindel das HauS und be gab sich nach dein Strandschlvß. Dort hatte er eine Un- icrredung mit einem der beiden in seiner Begleitung er schienenen Kriminalbeamten, den er beauftragte, Herrn Brand von nun an nicht mehr aus den Augen zu lassen. ES war vom Ortsvorstand angevrdnet worden, daß der Transport des EargeS zur Bahnstation erst im Laufe der Nacht stattfinden sollte. Hanna, die die Leitung des ge samten Hausstandes übernommen hatte, sorgte aber dafür, Laß wenigstens Blumen, Kränze und Guirlandcn zur Stelle waren, um daS primitive Gefährt, mittels dessen der trau rige Transport stattfand, würdig auSzuschmücken. Nach eingctretener Dunkelheit fand dann in aller Stille die Ueberführung statt. Niemand folgte dem düsteren Ge fährt als Hanna und Werner. Oswald hatte das Kurhaus schon eine Stunde früher verlassen. Draußen im Walde, wo Oswalds Wagen den kleinen Zug erwartet hatte, nah men die beiden Liebenden von der sterblichen Hülle der Freundin Abschied. Lange sahen sie den beiden Waren nach, die langsam durch die Dunkelheit deS WaldeS sich vorwärts bewegten, nur von dem matten Lichtschimmer begleitet, den die Laterne des Wagens, worin sich Oswald befand, über das dichte Laub zu beiden Seiten des Weges gleiten ließ. In welcher Stimmung Oswald, auf dem ein so furcht barer Verdacht lastete, den Traucrzug wohl begleitete? So fragte sich Hanna. Schlug sein Herz in Furcht oder in Trauer? Als sie in tiefer Erschütterung sich zum Gehen wendete, sich fest an WernecS Arm schmiegend, schritt eine dunkle Gestalt schweigend an ihnen vorüber. Schreckhaft subr Hanna zusammen. Werner erklärte ihr die Funktionen dieses letzten Be gleiters deö unheimlichen Kondukts; es war der Kriminal beamte, dein die Bewachung Oswald Brands oblag . . . Bei der Rückkehr des Paarcö nach dem Kurhause hatte Wcindel die letzte Vernebmung gerade beendigt. Er zeigte Hanna — als der stellvertretenden Hausfrau — an, daß die beiden Zimmer, die seit dem gestrigen Morgen behörd licherseits unter Verschluß gehalten worden waren, ihr nun wieder zur Verfügung ständen. Hanna äußerte gegen Werner sofort ihren Entschluß, die beiden Räume noch am heutigen Abend mit dem Dienst personal instand zu setzen. „Du hast morgen früh Zeit genug, dich mit dem trau rigen Geschäft abzugebcn, wandte Werner ein". „Ruhe dich jetzt lieber aus". , . — „Ich tue es, um endlich den Räumen das Grauen zu nehmen, das sie für die Ladegäste besitzen", entgegnete Hanna. Daun kostete es sie aber noch viele Mühe, um die bei den Dienstmädchen zu bewegen, das Sterbegemach in Ord nung zu bringen. Sie erklärte schließlich, daß sic bei ihnen bleiben und sie bei der Arbeit unterstützen werde. Nun schämten sich die Mägde und begannen mit großem Eifer ihre Tätigkeit. Trotzdem Schwester Hanna aus- uud ein ging, war es ihnen aber doch unheimlich in den: durch die flackernde Lampe nur ungleichmäßig erhellten Raum. Hanna verband mit der Beschleunigung dieser Arbeit vornehmlich den Zweck, ohne Aussehen während der Nacht den Garten beobachten zu können. Sie wußte nun, daß Oswald die Ortschaft verlassen hatte. Wenn es sich da mals wirklich um einen Nachtwandler gehandelt hatte, so war es möglich, daß er sich heute in der mondhellen Nacht wiederum zeigte. Ein brennendes Verlangen erfüllte sie- endlich Näheres über den seltsamen Vorgang zu erfahren. Von Zeit zu Zeit verfügte sic sich, während die beiden Mägde weiterarbeileteu, nach dem Fenster ihres Zimmers, in dem kein Licht brannte. Scharfen Auges spähte sie von hier über den Garten hin. Mitternacht kam — es wurde halb eins, aber noch im mer regte sich nichts. Da der Verdacht nun einmal auf Oswald gelenkt wor den war, so überlegte sie, wie cs zu erklären sei, wenn etwa er der geheimnisvolle Spaziergänger neulich gewesen sein sollte. Sie konnte aber zu keiner Erklärung gelangen. Un ruhig verfügte sie sich immer wieder zu den nebenan schencrn- dcn Mägden, da und dort selbst Hand mit anlcgend. Stets trieb eS sie dann wieder auf ihren BcobachtungSposten zurück. Kurz bevor die Arbeit der Dienstboten erledigt war, und sie sich entschloß, die beiden Mädchen zur Ruhe zu schicken, ver nahm neplötzlich drüben indcr VillaWaldsricdencineTür gchein
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