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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190704194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19070419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19070419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-04
- Tag1907-04-19
- Monat1907-04
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1907
- Autor
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so. Freitag, 19. April 1997, abends. , 99. Jahrg. DaS Riesa« Tageblatt erscheint jede« Ta- abends mit' Ausnahme d« Sonn- und Festtage. Vierteljährlich« Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart SV Psg., durch unsere Träger frei i»S Hau» 1 Mark Sö Psg, bei Abholung am Schalt« d« kaiserl. Postanstalten 1 Mark öS Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzei-m-Almahmr sür die Nummer deS Ausgabetages bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße V9. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Da» im Grundbuch« für Riesa Blatt 1524 auf die Namen Friedrich Herma«« vermisch und Friedrich Emil Müller eingetragene Grundstück (Baustelle) soll am 1«. J««t 1907, vormittag» 1« Uhr — au der Gertchtrstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Da» Grundstück ist nach dem Flurbuchs 5,9 Ar groß und auf 2855 Ml. — Pfg. geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen de» Grundbuchamts sowie der übrigen da» Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung au» dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zett der Eintragung des am 2V. März 1907 verläutbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider spricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung deS geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bet der Verteilung des BersteigerungSerlöseS dem An sprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für da» Recht der Versteigerung»- erlös an die Stelle deS versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 18. April 1907. , Königliche» Amtsgericht. 2a 8/07. Im AuktionSlokal hier kommen Montag, de« 22. April 1907, vor«. 1« Uhr, 2 Koffer» Westen, Hosen u. a. m. gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 16. April 1907. , Der Gerichtsvollzieher des Köuigl. Amtsgerichts. Die diesjährigen öffentlichen und Jmpfrevisionen deS hiesigen JmpfbezirkS (Stadt und Rittergut Riesa mit Vorwerk GöhliS) finden wie folgt statt: am 3., 6. und 7. Mat 1907, nachmittags V,4 Uhr, MiseHsninipGeinAvi« i am 1. und 4. Mai 1907. Die Erstimpfungen finden im Saale -es Schützenhanses, die Wiederimpfungen in den Schulen statt. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der impfpflichtigen Kinder werden hier mit ausgefordert, die Impflinge zu den festgesetzten Terminen in den genannten Impf lokalen oorzustellen. Befreiungen von den Impfungen sind durch ärztliche Zeugnisse in den Impfterminen nachzuweisen. Für alle i« de« öffentliche« Impftermine« «tcht dorgestellte« Sivder ist der Jmpfaachwets sofort «ach Empfang desselben im Rathanse, Zimmer Rr. 2, vor- -»legen. Für die Erstimpfungen werden besondere Borladnngen ergehe«. Sollten jedoch in Mesa «en zngezogeve Personen bis zum letzten Impftermine am 7. Mat keine Vorladung zur Vorstellung ihrer zum ersten Male impfpflichttge» Kinder erhalten haben, so sind die Kinder zu diesem Termine oorzustellen. AuS einem Hause, in dem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Maseru, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenarttge Entzündungen oder die natür lichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Die Impfling« müssen mit retngewaschenem Körper und in reinlicher Kleidung zur Impfung gebracht werden, andernfall» fie zurückgewiesen werden. Die Impfungen erfolgen unentgeltlich. DaS Jmpfgesrtz vom 8. April 1874 enthält in 8 14 folgende Bestimmung: „Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetz lichen Grund trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben find, werden mit Geldstrafe bi» zu 50 M. oder mit Haft bi» zu drei Tagen bestraft." Auf diese Bestimmung wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Riesa, am 17. April 1907. Der Rat der Stadt Riesa. Rtg. Auktion. Sonnabend, de« 29. d. MtS. bo« borm. 19 Uhr a« kommen im Rathaus« 1 Schreibtisch, 1 Vertiko, 1 Sofa, 1 Kleiderschrank, Tische, Bett stellen, Küchengeräte und versch. andere Gegenstände gegen sofortige Bezahlung öffentlich zur Versteigerung. Riesa, den 18. April 1907. ' Der vollstreck««gSbeamte des Rate- der Stadt Mesa. Die in diesem Jahre gemusterten Militärpflichtigen au» Gröba werden aufgefordert, ihre LosuugSscheiue bis zum 27. April 1997 im Gemeindeamts, Zimmer 2, i« Empfang z« «ehme«. Gröba, am 18. April 1907. Der Semei«dedorsta«d. Freibank Gröba. Souuaveud, -e« 29. April 1997, nachmittags 2 Uhr, kommt rohes «vd gekochtes Schweinefleisch zum Preise von 45 und 50 Pfg. für */, irg zum Verkauf. Ausgabe der Verkaufsmarken nachm. */,2 Uhr im Gemeindeamt«, Zimmer 1, gegen Bezahlung. Gröba, am 18. April 1907. Der Semeiadevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 19. April 1907. —* Die gestern vor dem hiesigen Schöffengericht zu Ende geführte Verhandlung gegen den Steinmetz Th. H. begann mit der Vernehmung de» Restaurateur», in dessen Lokale sich der Vorgang abgespielt hatte. Dieser sagte au», daß der al» Zeuge geladene W., welcher einen Quittungs block hatte, ihm tatsächlich Zeinen solchen Bon, vergeblich, angeboten hatte. Vom Richter wurde W. auf seine ent- gegengehende Aussage aufmerksam gemacht, dieser erklärte jedoch, gesagt zu haben, daß er sich auf die Vorgänge nicht mehr recht zu besinnen vermöge. Ein gestern noch als Zeuge hinzugezogener Schutzmann erläuterte noch einmal den Vorgang, wie der Anzeigeerstatter M. auf die Woche gekommen war und Anzeige erstattet hatte. Diese Aussage deckte sich mit der Aussage des am Mittwoch vernommenen Schutzmannes. AIS hierauf M. vom Richter auf seinen falsch verstanden hätten, oder er habe es in seinem aufge- regten Zustande „rumgedreht". Er sei nicht aufgefordert worden, wisse auch nicht anzugeben, ob er einen Von über- Haupt gekauft habe. Die König!. Staatsanwaltschaft be- antragte die Bestrafung de« Angeklagten im Ginne de» Strafbefehl», da erwiesen sei, daß er ohne Erlaubnis ge handelt habe. Der Angeklagte bat um seine Freisprechung mit der Begründung, daß er niemand aufgefordert habe, zu sammeln. Da» Schöffengericht gelangte zur Verurteilung auf gründ de» Z 48 de» Strafgesetzbuchs. Da» Anbieten der Von» erfülle den Tatbestand de» Sammeln» und da« Gericht nahm an, daß der Zeuge W. den Zeugen M. zur Abnahme eine» von» aufgefordert hat, wobei e» auch die Aussage de» letzteren al» unglaubhaft erachtete. Wenn der Angeklagte erkläre, daß er »et Au»gab« der Block» zur Bor- sicht gemahnt habe, so nehme da» Gericht an, daß er um di« Ungesetzlichkeit gewußt habe, nicht daß er habe nur zum unauffälligen »erkauf ermahnen wollen. Da» Gericht nahm X«» »o ?I». an, daß der Angeklagte, der Vorsitzender de» sozialdemo kratischen Verein» sei, von vornherein die Absicht gehabt habe, die Block» im Wege der öffentlichen Sammlung zu vertreiben. Er sei deshalb al» Anstifter zu bestrafen. Daß die Tat wirklich zur Ausführung gekommen sei, habe die umfangreiche Beweisaufnahme erwiesen und au» allem zur Sprache Gekommenen gehe hervor, daß der Angeklagte eine öffentliche, organisierte Geldsammlung vorgenommen habe. Da» Urteil lautete, wie schon der Strafbefehl de» König!. Amtsgerichts, auf 20 Mark Geldstrafe ev. 4 Tage Hast. —Vor der 5. Strafkammer deS Kgl. Landgerichts Dresden hatte sich gestern der vormalige GerichtSaktuar Moritz Emil Löbel wegen Betrugs zu verantworten. Der bisher unbestrafte Angeklagte war früher Schre'ber beim Amtsgericht Falkenstetn, dann diente er beim Militär, nach dem hatte er Stellung beim Landgericht Chemnitz, später beim Amtsgericht Frohburg, vom 1. Oktober 1900 bi» 15. Februar 1906 war er beim Amtsgericht Penig und von dort kam Löbel als Aktuar an da» Vmrtgettcht Riesa. Diese Stellung bekleidete er bi» August vorigen Jahre». Der Angeklagte ist seitdem belchäftigungslo» und wohnt bei seinen Eltern in Hainichen. Löbel ist beschuldigt, im Juli v. I. in Riesa den in Gröba wohnenden Arbeiter Emil Paul Voigt durch falsche Borspiegelungen um Gewährung eine» Darlehn» in Höhe von 1350 Mark bewogen und diesen um sein ganze» Vermögen gebracht zu haben. Der Angeklagte stellte den ihm zur Last gelegten Betrug in Abrede, gab jedoch zu, da» Geld von Voigt geliehen zu haben. Im Sommer v. I fand vor dem Amtsgerichte Riesa zwischen den Geschwistern Voigt au» Gröba eine ErbschaftSauSeinandersetzung statt. Hierbei wurde dem Arbeiter Emil Paul Voigt in Gegenwart de» Angeklagten Löbel, der damal» da» Protokoll führte, ein Sparkassenbuch über eine Einlage von 1404 Mk. 40 Pkg. auSgehändtgt. Am nächsten Tage ließ Löbel den Zeugen Voigt aus Gröba zu sich nach Riesa kommen und überredete diesen, ihm pro Monat kostet diese Zeitung bei Abholung in der Geschäftsstelle; durch die Post frei in« Hau« »9 Pfg.; bei Abholung an jedem Postschalter D»utschland« und durch di« Au»träg«r frei in« Hau«: 1350 Mark zu leihen, mit dem Versprechen, da» Geld bi» 1. Oktober v. I. zurückzuzahlen. Der Angeklagte war gar nicht imstande, bi» dahin Geld zu schaffen, er hat auch bis heute da» Buch, daL Voigt bet einem Bankhaus« in Riesa verpfändete, um dem Angeklagten das Geld geben zu können, nicht eingelöst. Löbel wurde wegen versuchten Betrug» zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. * SpanSberg. Der Mittwoch war für die ganze Gemeinde ein großer Freudentag, denn Herr Kirchschullehrer Hobusch feierte unter Teilnahme der ganzen Gemeinde sein 25 jährige» Amtsjubiläum. Vom hohen LandeSkonststortum wurde der Jubilar durch die Verleihung de» Kantortitel» geehrt. Großenhain. Ein bedauerlicher Unglücksfall er eignete sich Mittwoch nachmittag 5 Uhr im hiesigen Ka- sernement. Ein Artillerie-Hauptmann auA Jüterbogk ritt ein Pferd, das er kaufen wollte, Probe. Tas Pferd über schlug sich, der Reiter stürzte und wurde besinnungslos aufgehoben. Er mußte ins" Garnisonlazarett überführt werden. 88 Dresden, 18. April. Einen verwegenen, jedoch vereitelten Fluchtversuch unternahm am Donnerstag vor mittag rin Komplize de» berüchtigten und gefürchteten Dresdner Silberdiebes Hedemann, der 28 jährige Arbeiter Lier. AIS der letztere früh ^9 Uhr von einem Gericht»- dtener dem Untersuchungsrichter zur Vernehmung vorgesührt werden sollte, ergriff er auf dem Korridor de» Landgericht»- gebäudeS die Flucht, wurde aber, bevor er die Straße er reichte, wieder ergriffen. Der Stlberdieb Hedemann au» Norden in Ostfrt«»land, in dessen Wohnung man große Silberbarren von bedeutendem Werte auffand, ist ein äußerst gefährlicher Geselle. Er äußerte sich im Gefängni» zu einem Beamten, daß er unter allen Umständen au», brechen werde, selbst wenn er einen Aufseher erschlagen müsse. Er wird infolgedessen strenge bewacht und ist in seiner Zelle geschlossen. — Gefährliche Betrügereien verübt nur 55 Riesaer W Tageblatt «nd Anzeiger (Llbeblatt und AuMger). TÄegramm-vdress« HOP «4^ Ist I*Fernsprechstelle „Tageblatt", Riesa. Nr. 20. für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, , sowie den Gemeinderat Gröba.
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