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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.01.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19040126018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904012601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904012601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-01
- Tag1904-01-26
- Monat1904-01
- Jahr1904
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der lleiikclieii llMllielceMnIc in UsimiigM über RI. LOEIOO OOO 4" v«i <!«»» I. INL4 riielLLttlillknr« <W iui88i»n IX) und RI. 10000000 8 »ix« H«»s «Ivi» I. 4ß»i il INIL »U88vrl>r»ll» «>vr rO^^In»r»88ij^eir Xu8l»«8»»x unli»n«lk»r»i v k*krin<II»ri«E« ^n»i88i«»» X) .sl .X k>S8SIVL. An Gewinn- und Verlust-Conto vom AI. Dezember IVN2 Soll. lisdsn. An 36 438.88 .6 16 005 555 49 307524.— 25 210 40 1SS18S40 10 Meiningen im Dezember 1908. M. Nr. Nr. Nr. 52 59 O. L. r-v 6. 500. 300, 100, 5s). 37 73 229 471 100 612 255 292 96 962 205 235 Nr. Nr. Nr. Nr. 1—2450 1—2000 1-2000 1— 500 zu zu »YP0- / . . .« 378 410 508.05 Hypo- 500, 300, 100, 50. 1—4900 zu 1—4000 zu 1—4000 1-1000 6. Nr. 1—2450 zu .4 1000, dauernden Ertrag nicht gewähren, insbes von Hypothekenpiandbriefen ausgeschloss zu zu zu zu Die Nummern laufen bei jeder der beiden Emissionen durch alle Mitteilungen fort und zwar so, daß von jeder Litera aus jede Abteilung bei der Emission IX der zwanzigste, bei der Emission X der zehnte Theil der angegebenen Nummern entfällt. Die Stücke beider Emissionen sind mit halbjährlichen, am I. Januar und 1. Juli jeden JahreS fälligen ZinSscheineu versehen; di» ersten Zinsscheine sind am 1. Juli 1904 fällig. Tie Bank verpflichtet sich, die Pfandbriefe auf Antrag auf den Namen eines bestimmten Berechtigten kostenfrei umzuschreiben. Tic Pfandbriefe Md seitens der Gläubiger unkundbar. Tie Rückzahlung der Pfandbriefe Emission IX erfolgt, abgesehen von freihändigen Rückkäufen, im Wege der erstmals zum 1. Januar 1914 zulässigen Ausloosung oder tonstigen Kündigung der Art, daß längstens bis zum 3l. Dezember 1963 die Tilgung beendigt sein muß. Die Rückzahlung der Pfandbriefe Emission X erfolgt, abgesehen von freihändigen Rückkäufen, in de» Jahren 1905 bis 1912 im Dege der regelmäßigen jährlichen Ausloosung, die erstmals spätestens am 1. April 1905 statifinden und sich stets auf ein Prozent des »am der letzten Jahresbilanz im Umlauf befindlichen Betrags erstrecken muß, später nach Dahl der Bank auch im Wege der, jedoch frühestens am 1. April 1913 zulässigen, verstärkten Ausloosung oder sonstige» Kündigung der Art, daß längstens bis znm 30. Juni 1963 die Tilgung beendigt sein muß. Die Ausloosung ist eine öffentliche. Ter Tag der Ausloosung wird mtndestens zwei Wochen vorder bekanin gemacht. Tie Rück zahlung der ausge'.oosten Beträge findet an demjenigen der Ausloosung folgenden Kalender Quarcals-Erslen statt, bis zü welchem wenigstens drei Monate einschließlch deS Ausloosungstcrmins verstricken sind. Tas Resultat der Ausloosung und der Rückzahlungstermin werden alsbald nach der Ausloosung, und zwar wenigstens zwei Monate vor dem Rückzahlungstermiu, veröffentlicht unter gleichzeitiger Angabe der auS früheren Auslassungen noch rückständigen Pfandbriefe. Eine Kündigung kann nur eine ganze Emission oder einzelne Abtheilungen einer solchen zum Gegenstände haben und nur durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Der Rückzablungstermin ist so zu bestimmen, daß zwischen ihm lind dem Tage, an welchem die Kündigung erstmals in dem Deutschen Reichsanzeiger und in dem Regierungsblatt für das Herzogthum Sachsen-Meiningen bekannt gemacht wird, eine Frist von wenigstens drei Monaten einschließlich des Bekannimacknmgstages liegt. Tie Bank übersendet den Besitzern ihrer Pfandbriefe auf Wunsch regelmäßig Ausloosungslifren portofrei und übernimmt auch auf Antrag kostenfrei die Kontrolle der Ausloofungen und Kündigungen. Tie Eigentbümer der auf Namen umgeschriebencn Pfandbriefe werden von Ausloofungen und Kündigungen noch besonders porto frei benachrichtigt. Tie Zaülnna der Zinsschetne und der auSgelaaften oder gekündigten Stücke en'olgi an den Kassen der Deutschen Hypo- thekenbank in Meiningen und der Deutschen Hypothekenbank (Meiningen) Filiale Berlin in Berlin, sowie außerdem in Berlin bei der Deutschen Bank, der Direction der Tisconto-Gefellschaft und der Mitteldeutschen Crcdilbank, in Frankfurt a. Main bei der Mittel deutschen Crcditbank, in Dresden bei der Dresdner Filiale der Deutschen Bank, in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt, Abtbeilung Becker L Co., in München bei der Pfälzischen Bank, in Stuttgart bei der Würtlembergiichen Bankanstalt, vorm. Pflaum sc Co. Wegen deS Erlöschens der Ansprüche aus den Pfandbriefen und den Zinsfchcinen durch Zcitablaus greifen lediglich die Bestim mungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Vorlegungsirist und die Verjährung Piatz. Die Ausgabe der neuen Zinsbogen erfolgt an den Kaffen der Bank, 'owie bei den vorgenannten Zahlstellen kostenfrei. Die Pfandbriefe tragen die faciimilirten Namensuuterichristen dreier Direktoren: der Eintrag in das Pfandbrieiregister wird von einem Konlrollbeamten durch eigenhändige Unterschrift bezeugt. Alle Bekanntmachungen der Bank müssen im Deutschen Reichsanzeiger und im Regierungsblatt für das Herzogthum Sachsen- Meiningen veröffentlicht werden. Sie werden außerdem in wenigstens je zwer in Berlin und Frankfurt a. Main erscheinenden Zeitungen und in wenigsten- je einer Zeitung derjenigen sonstigen Börsenplätze, an welchen die Pfandbriefe der Emissionen IX und X zur Ein führung gelangen, veröffentlicht, insbesondere auch in den jeweiligen Amtsblättern des Raths zu Dresden und zu Leipzig (zur Zeit Dresdener Anzeiger und Leipziger Tageblatt). Das Aktienkapital der Bank beträgt .6 24 000 000, eingetheilt in 80000 Aktien von je hundert Thalern (./L 300). Hiervon sind 4800 vollgezahlt, auf 23 995 200 bis jetzt 90° « eingezahlt. Die Tauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Bilanz sind die gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. Ter Gewinn wird folgendermaßen vertheilt: cs werden zunächst in den gesetzlichen Reservefonds jedenfalls so lange, als dieser den zehnten Theil des Grundkapitals nickt überschreitet, mindestens 5°/„ eingeuellt und sodann erhalten die Aktionäre bis zu 4"^ Dividende auf das einge- zabltc Aktienkapital: hiernach werden die etwa zur Bildung oder Verstärkung besonderer Resevefonds zu verwendenden oder der Penfions- katse der Bearnten als außerordentliche Zuschüsse zu überweisenden Beträge entnommen: der alsdann verbleibende Ueberschuß wird, nachdem die gemäß des Beschlusses der Generalversammlung etwa auf neue Rechnung vorzutragenden oder anderweit zu verwendenden Beträge gekürzt und 20" v des fick hiernach ergebenden Restes sals Tantieme an die Mitglieder des Aussichtsraths und die Direktoren vergütet worden sind, als weitere Dividend« an die Aktionäre vertheilt. An Dividenden wurden in den letzten fünf Jahren stets 7"/» vertheilt und zwar auf ein eingezahltes Aktienkapital von: 1898: .6 16801 440, 1899: 16 801 440 bis 1. März nnd.44 19 200 960 vom 1. März an, 1900, 1901 und 1902: je .6 19 200 960. Die Generalversammlung findet in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahrs in Meiningen statt. Die Berufung erfolgt festens des Vorstandes oder des Anffichtsraths unter Angabe des Zwecks durch einmalige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern wenigstens drei Wochen vor dem Vcrsammlungstage. Jede Aktie zu 300 .44 und jeder über Ratenzahlungen auf eine solche Aktie aus gestellte Jnterimsschein gewährt eine stimme. Tie Geschäflsthattgkett der Bank ist aus Folgendes beschränkt: 1. die Gewährung von hypothekarischen Darlehen auf Grundstücke im Deutschen Reiche bis zu höchstens drei Fünftel des ermittelten Werthes und die Ausgabe von Schuldverschreibungen — Pfandbriefen — auf Grund der so erworbenen Hypotheken; ... ..... 2. die Gewährung von Darlehen an Kleinbahnunternehmungen im Deutschen Reiche gegen Verpfändung der Bahn und die Ausgabe von Schuldverschreibungen — Kleinbaknobligationen — auf Grund der so erworbenen Forderungen; 3. die Gewährung von Darlehn an Deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechtes oder gegen Uebernahme der vollen Gewährleistung durch eine wiche Körperschaft und die Ausgabe von Schuldverschreibungen — Kommunalobligationen — auf Grund der so erworbenen Forderungen; 4. den Betrieb der sonstigen im tz 5 des Reichs-Hypvtbekenban kgesetzeS zugelassenen Geschäfte. So lange das eingezahlte Grundkapital die Summe von 24 Millionen Mark nicht übersteigt, darf dar Gesamnstbetrag der Pfand briefe, Kleinbahnobligationen und Kommnnalobligcstionen den Ilsachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals erreichen; auf Pfand briefe und Kleinbahnobligationen zusammen darf aber nicht mehr als der 20sache Betrag des eingezahlten Grundkapitals entfallen. Bon dem Rechte zur Ausgabe von Kleinbahnobklgationen und Kommunalobligationen hat die Bank bisher keinen Gebrauch gemacht. Betreffs der zur Tcckung der Pfandbriefe bestimmten hypothekarischen Darlehen gelten die nachstehenden Vorschriften: a) nach den tztz 11 und 12 des Reichs-Hypotheken bankgeseyes: Die Beleihung ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig. Der bei der Beleihung angenommene Werth des Grundstücks darf den durch sorgfältige Ermittelung festgestellten Berkaufswerth nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Werthes sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück bei ordnungsmäßiger Wirthschast jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Die zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendeten Hypotheken an Bauplätzen sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht scrtiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zusammen den zehnten Theil deS Gesammtbetrags der zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe benutzten Hypotheken sowie den halben Betrag des eingezahlten Grundkapitals nicht überschreiten. Im Uebrigen find Hypotheken an Grundstücken, die «inen dauernden Ertrag nicht gewähren, insbesondere an Gruben und Brüchen, von der Verwendung zur Deckung "en. Das Gleiche gilt von Hypotheken an Bergwerken; b) nach den von der Bank festgestellren, seitens der Aufsichtsbehörde genehmigten „Bedingungen für die zur Deckung der Pfandbrief« bestimmten hypothekarischen Darlehen" vom 16. Dezeinber 1899: Die persönlichen Verhältnisse des Grundstückseigrnthümers müssen eine genügende Gewähr für die pünktliche ErrüUnng der von ihm zu übernehmenden Verpflichtungen bieten. — Bauplätze und Forstgütrr find von der Beleihung ausgeschlossen. — Bei Darlehen auf Neubauten wird mit der Auszahlung frühestens nach Fertigstellung und Feuerversicherung des Rohbaues begonnen. Bor der letzten Zahlung ist in jedem Falle der Nachweis zu erbringen, daß die Baulichkeiten fertiggestellt, ertragsfähig und angemessen gegen Feuerschaden versichert sink»; ist die Feuerversicherung bei einer staatlichen oder kommunalen Feuerverficherungsaustalt gesetzlich vorgeschrieben oder bei der Tarlehnsbewilligung bedungen, so muß zuvor diese Versicherung nach gewiesen werden; o) nach der von der Bank erlassenen, seitens der Aufsichtsbehörde genehmigten „Anweisung über die Werthermittelung" vom 26. Dezember 1899: Liegt das zu beleihende Grunndstück in einem Gebiet, in welchem die Grundstücke vor der Beleihung durch eine öffentliche Behörde abgeschätzt werden, so darf ein höherer als der durch diese Abschätzung fest gestellte Werth als der für die Beleihung maßgebende nicht angenommen werden. Die der Herzoglichen Staatsregierung zustehende staatliche Aussicht über die Bank wird durch einen ständigen TtaatSkomnttflrr auSgeübk, dem ans Grund des tz 5l des Reicks-Hypothekenbankgesetzes auch die Obliegenheiten des Treuhänders übertragen worden sind. Die Psandbriefauslooiungen müssen in seiner Gegenwart ilattfinden. Die Psandbrieie find zum Lombardvcrkrhr der Reichsbank und im Herzogthum Sachsen-Meiningen zur Anlegung von Kapitalien der Gemeinden, Sparkassen nnd Stiftungen und zur Anlegung von Mündelgeldern zugelaffen. Am 30. September 1903 bez. 31. Dezember 1903 bl. Dttember 1803 betrugen das eingczahlte Aktienkapital .M 21 595 740.—, -6 2180480.—, die in Vas Hypothekrnregifter eingetragenen Hypotheken .X 391 853 244.02, 398 218 9«>3.98, die nmlanfenvcn PanVbrtefe .6 384 099 375 —, -6 388 249 900.—. Ter Vorstand der Bank beste!» aus zwei oder mehr von dein Aufsichtsrath zu ernennenden Mitgliedern, zur Zett aus de» Direktoren: Justizrath I'r. zur. Adolf Braun in Berlin und Meiningen, Regierungsrath a. D. Ludwig Kircher in Meiningen und Bernhard veßner in Meiningen. Ten Aufsichtörath der Bank', welcher aus mindestens 8 und höchstens 14 von der Generalversammlung zu wählenden Mit gliedern besieht, bilden zur Zeit die Herren: Bankier Rudolph Sulzbach lin Firma Gebrüder Sulzbach) in Frankfurt a. Main, Vorsitzender — Geheimer Kommerzienrath I)r. zur. Gustav Strupv lin Firma B. M. Strupp) in Meiningen, Stellvertreter de§ Vorsitzenden — Bankier Arthur Andreae in Firma Arthur Andrea« L Co.) in Frankfurt a. Main — Geheimer Regierungs und Kafserath a. D. Wilhelm Bießmann in Meiningen — Carl Klotz in Frankfurt a. Main — Carl Eberhard Klotz iDirestor der Mitteldeutschen Credilbank) in Frankfurt a. Main — Generalkonsul Carl vou Neufville (in Firma D. L I. de Reusville) in Frankfurt a. Main — tRheimcr Konunerzienrath und Generalkonsul Alexander von Pflaum in Stuttgart — Oberbürgermeister Richard Schüler in Meiningen — Wilhem Seefrid «Direktor der Frankfurter Filiale der Deutschen Bank) in Frankfurt a. Main — August Siebert in Franksurt a. Main nnd OberhvftnarschaU a. T. Freiherr Carl von Stein in Meiningen. Als Ltaatstomuttssar sungirt Herr Geheimer Rath Cronacher, als dessen Stellvertreter Herr Geheimer Regierungsrath und vortragender Ratb im Herzoglichen StnatSministenum Coudray. Aktiva. Bilanz vom 31. Dezember 1802 Pfandbries-Zinsen-Conto Fällige Zinöcoupons und laufende Zinsen .613859330.84 Prämien Zuschuß n. Verzinsung desPrä- mienfonds. . .- Unkosten Conto ... Pfandbrief-Umsatz Conto Pfandbrief-Anfertigungs -, Stempcl- und Begebungs - Kosten, abzüglich Kursgewinn an unter Pari zurück gekauften, vom Umlauf abgeschrie benen Pfandbriefen Contocorrcnt-Provisions-Conto . . . Conto für Dotation der Beamten- Pensions-Kasse Mobiliar-Conto Bankgebäude-Conto (Abschreibung, Instandhaltung und Zurückstellung für bauliche Aende- rungen) Gewinn-Saldo Bertheilung: Conto für den gesetz lichen Reservefonds 85 858.48 Dividenden - Conto 1902 l7"/„) .... 1344 038.40 Tantiöme^onto . - 144 000.— Conto für den Dis ¬ agio - Reservefonds - 130000.— Gewinnvortrag für die neue Rechnung (1903) .... 218 508.47 Deutsche Hypothekenbank vr. Vnunt. AtkHee» HejjMer. Conto für noch nickst ausgeschriebene Altien-Kapital-Einzahlungen .... Kassa-Conto. Divers« Debitoren Rückstände der Hypo- tbekenschnldner . . .L 52 497.76 Guthaben bei den Bankiers d.Gesellschaft - 2 438564.68 Sonstige Außenstände - 68 940.95 Effekten-Conto Eigene Pfandbriefe . .6 532 428.50 Sonstige Effekten . - 4 759 731.74 Wechsel-Conto Conto für hypothekariiche Darlehen Zur Deckung der Pfandbriefe de- stimmte theken . Sonstige theken . Conto für Darlehen . . . - 6 786 286.86 Hypothekarische Lombard- Annuitäten-Conto pro 1902 Bankgebäude-Conto . . . Die mit landesherrlicher Konzession vom 13. Dezember 1862 als Aktiengesellschaft mit dem Zitz in Meiningen und zum Zwecke des Betriebs von Realkrediigeschäften errichtete, am 20. März 1863 in das Handelsregister eingetragene Deutsch« Hypoihekenbank veab- ncktigt, auf Grund der Berechtigung, die ihr nach den tztz. 2, 4 und 5 der landesherrlich genehmigten revidirten Statuten vom 24. No vember 1899 zusleht. und auf Grund der nach Maßgabe des tz. 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erwirkten besonderen staatlichen Genehmigung vom 17. Dezember 1903 aeyen von ihr gewährte und noch zu gewährende hypothekarische Darlehen vom ersten Quartal deS Jahres 19<t4 an folgende Schuldverschreibungen auf den Inhaber auSzugeben: 4"nia» Pfandbriefe, bei denen die Bant durch den Aufdruck: .Rückzahlung vor 1. Januar 1914 ausgeschlossen" und den Text der Schuldversckireibung auf Ausloosung odcrfonftigr Kündigung zu einem früheren Termine als dem 1. Jannar 1814 verzichtet, bis zum Höckstbetrage vou .6 20 000 000 unter der Bezeichnung Emission IX und 3'//„ige Pfandbriefe, bei denen die Bank durch den Ausdruck: „Kündigung außerhalb der regelmäßigen Ausloosung vor I. Hpril 1913 ausgeschlossen" und den Tert der Schuldverschreibung aus eine Kündigung, welche die in dem Jahre 1905 beginnende regelmäßige jährliche Ausloosung von 1" > des Umlaufs überschreitet, bis zum 1. April 1913 verzichtet und sich gleichzeitig verpflichtet, die vor diesem Termin von der regelmäßigen Ausloosung betroffenen Pfandbriefe auf den binnen sechs Wochen zu stellenden Antrag in unausgclooste Stücke Ser gleichen Gattung umzurauschen, bis zum Höchstberragc von 10 000 000 unter der Bezeichnung Emission X. Die Emission IX ist in 20, die Emission X in 10 Abtheilungen von je .6 I 000000 eingetheill. Die Pfandbriefe der Emission IX sind in folgenden Stücken ausgeserligl: I-it. 0. I-it. O. I-it. ?. , I-it. H. Die Pfandbriefe der Emission X sind in folgenden Stücken ausgescrtigt: l-it. I-it. I-it. I-it. Per Hypothcken-Zinsen-Conto - Zinsen 6 15 969116.61 - Vcrwaltungskosten- Beiträge . . - -- -- - Conto für vorgetragene Hypokheken- Ainsen - Wechsel- und Contocorreut-Zinsen-Conto Wrchsel-Zinsen . . .6 4l 185.08 Contocorrent-Zinsen - 188 286.44 - Darlehns-Provisions-Conto . . . . - Pfandbrief Agio- und Disagio-Conto - Effekten-Conto - Gewinnvortrag aus dem Jahr 1901 . Die Pfandbriefe der Emission IX sind in folgenden Stücken I-it. Xa. Nr. 1— 500 zu .6 5000, I-it. X. Nr. 1—1500 zu .6 3000. lät. L. Nr. 1—2000 zu .6 2000, I-it. 6. Nr. 1—4900 zu .6 1000, I-it. ^.a. Nr. 1— 250 zu.6 5000, I-it. X. Nr. 1— 750 zu 3000, I-it. 8 Nr. 1-10M zu X 2000, I-it. 4 799 040 1 146 298 - 2 560 003 - 5292160 - 1393 231 - 385 196 794 - 2 535 836 - 5II3368 - 1 687 000 26 39 24 46 91 49 Per Aktien-Kapital Conto - Conti für Pfandbriefe 3'/ °,,. Pfandbriefe .6 162638 800 4°. o Pfandbriefe - 188 538 550 4",„ Prämien-Pfand- briese .... - 20512 500 Noch nicht erhobene auSgelooste Pfand briese .... - 166 825 24 000 000 - 371 856 675 - 3881478 - 200211 - 244 489 - 2330 387 - 1 207 894 - 4 077 938 - 2 252 - 1922 405 54 68 25 52 38 08 95 35 - Reserve Conti Gesetzliche Reserve 960016.99 Sonstige Reserven - 2 921 461.55 - Como für vorgetragene Hypotheken- Zinien - Conto für vorgetrageneü Pfandbrief- Agio - PrämienfondS-Conto - Pfanddrief-Coupons-Conto .... - Dividenden-Conto (unerbobene Dividende) - Gewinn- und 409 723 732 75 .6 409 723732 75 .6 14 166 854 84 - 620 991 64 - 126 637 15 - 22 275 29 . 10000 - - 5 831 67 - 43344 16 - 1922 405 35 16918340 10 — «»,«»- Auf Grund deS vorstehenden Prospekts sind aus unsern Antrag H. 2V 000 000 — 4/. klauädrists (Lwissiou IX) und m. lO 000 000 — s ,ktauädrlsls (Lwlssloll X) üor vsMkivdoll ü^potdeksubauk la Holulussu zum .Handel und zur Notiz an der Leipziger Börse zugelasscn worden und werden von uns daselbst zur Einführung gebracht werden. tzeu 25. Januar 1904.
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