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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.05.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-05-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010502011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901050201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901050201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-02
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.05.1901
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Anmrlki»« 11. »M: UlV« 1 »VH L,ii«n«s' Zur Praxis der Schwurgerichte. Hofnachrichten. Dresdner Pserdeausstellung, Ortskrnnkenkasse -E-6« K » Fptlsip». zu Dresden. Gerichtsverhandlungen. Albin Swoboda 2. Mar »SOL. Zur Praxis der Schwurgerichte. ES gab eine Zeit, wo man nicht wagen durite, die Einrichtung der Geschworenengerichte in eine auch nur halbwegs kritische Er örterung zu ziehen, wenn man sich nicht von vornherein in den Verdacht erzreaktionärer Absichten bringe» und alle sachlichen Gründe in den Wind rede» wollte. Im großen Publikum be trachtete man damals die Urtheile der Schwurgerichte als Ausflüsse einer höheren Ofsenbarung und batte vor ihnen förmlich eine heilige Scheu. Liese Erscheinung hing mit den politischen Vor gängen zusammen, durch welche die Schwurgerichte in's Leben ge rufen wurden und aus Grund deren sich sowohl in den höher ge bildeten Kreisen wie in den breiten Schichten der Bevölkerung in den ersten Jahrzehnten der nachmärzlichen Zeit die Anschauung sestsetzte, daß die Schwurgerichte nicht blos eine vortreffliche RechtS- institution, sonder» zugleich und hauptsächlich ein Palladium der politischen Freiheit seien. Die in politischen Verhältnissen wur zelnde Vorliebe für die Schwurgerichte ist auch heute noch nicht ganz überwunden; namentlich in Süddentschland erblickt man in der dort noch bestehenden Zuständigkeit der Schwurgerichte für Vreßvergeheu rin sehr wesentliches Reservatrecht. daS ebenso eiser süchtig gehütet wird wie die militärische Ausnahmestellung des Königreichs Bayern und daS man sicherlich nicht ohne vollwerthige Zugeständnisse preisgeben wird, wenn in der vorliegenden Frage von Nelchswegen einmal ähnliche Wendungen sich vollziehen sollten, wie sie aus dem Gebiete der militärischen Rrservatrechte in Folge der neuen Strafprozeßordnung für das deutsche Heer bereits ein getreten such. Immerhin spricht heute im Allgemeinen bei der Beurtheilung des Wesens und WertheS der Schwurgerichte der politische Standpunkt nicht mehr in solchem Maße mit. daß die öffentliche Meinung der Darlegung sachlicher Gründe zur Kritik der schwurgerichtlichen Rechtsprechung völlig unzugänglich wäre und dahinter unbedingt rückschrittliche Nebenzwecke witterte. Da ja die »othwendigen politischen Rechte und Freiheiten in, neuen Deutschen Reiche ans eine ganz zuverlässige und unantastbare Rechtsgrundlage gestellt sind, so ist die Erkenntniß, daß politische Gründe allein niemals einer juristischen Einrichtung Daseinsberechtigung zu geben vermögen, wenn sie nicht selbstständigen juristischen Werth besitzt, in immer weitere Kreise gedrungen und hat den Boden sür eine vernünftige Bewerthung der Mängel des schwurgerichtlichen Systems empfänglich gemacht. Die Bedenken gegen die Schwurgerichte sind theils technischer Natur, theils entspringen sie auS der subjektiv empfindsamen und willkürlichen Art, wie die Geschworenen vielfach ihren Wahrsprnch ohne sorgsame Rücksicht aus die Vorschriften des Gesetzes fällen. In technischer Hinsicht wird der begründete Einwand erhoben, daß die Trennung der That- oder Schuldfragc von der Rechts- oder Straffrage, auf Grund deren die Geschworenen nur darüber ent scheiden, ob der Angeklagte schuldig ist. während das Richter kollegium die Strafe ouszuwcrfen hat. nicht folgerichtig durchführ bar ist. Die Fragestellung im schwurgerichtlichen Verfahren erzeugt überhaupt bedenkliche Verwickelungen: kommt es doch verhältniß- mäßig gar nicht so selten vor, daß die Geschworenen den Sinn der Fragen nicht richtig erfassen, diese daher falsch beantworten und hinterher ganz erstaunt sind, wenn das Urtheil der Richter wesent lich anders ousfällt. als sie eigentlich erwartet hatten. Auch wird das Ansehen der Justiz durch die Häufigkeit der durch fehlerhafte Fragestellung oder Fragebeantwortung verursachten Revisionen beeinträchtigt. Noch viel empfindlicher leidet die Rechtspflege unter der will kürlichen Urtheilssindung, wie sie »nr allzu häufig von den Ge schworenen geübt wird. Zu einem wahrhaften Skandal ist eine gewisse Art von Freisprechungen durch die Schwurgerichte in Frankreich geworden, wo nachgerade jeder Mörder, der irgend ein „höheres" Motiv zu seinen Gunsten onzusühre» weiß, mit fast völliger Sicherheit auf ein befreiendes „Nichtschuldlg!" der „Männer aus dem Volke" rechnen dars: neuerdings sind wiederum zwei solcher Verbrecher freigesprochcn worden: der Graf Evrnulier, der Mörder seiner Gattin, und eine russische Studentin, die, um sich für eine angebliche Verletzung ihrer weiblichen Ehre zu rächen, auf den Mann ihres Hasses geschossen und dabei eine ihrer Freundinnen zu Tode getroffen hatte. Derartige RechtSbeugnngen sind eigentlich dem germanischen Volkscharakter zuwider, aber trotzdem läßt sich auch bei uns zu Lande eine Neigung der Ge schworenengerichte zur selbstherrlichen Behandlung der geschriebenen Gejetzesparagraphen nicht verkennen. Die Geschworenen betrachten sich vielfach als eine Art von Begnadigungs-Körperschaft, die nicht nach strengem Recht, sondern nach Billigkeit zu urtheile» habe und in dieser Beziehung mit den weitesten Vollmachten ausgestattet sei. Gerade auS der jüngsten Zeit sind zwei besonders gravirende Fälle solcher Art zu verzeichnen: In Berlin haben die Geschwore nen gegen einen Handlungslehrling, der sich wegen eines sehr emsthaften Mordversuchs an seiner Geliebten zu verantworten hatte, auf .Nichtschuldig l" erkannt, weil der Thäter „nervös und an getrunken" gewesen war, und in unserer engeren Heimath ist der gleiche Wahrspruch zu Gunsten eures wegen SittiichkeitSverbrechens Angeklagten erfolgt, der geständig war. aber daS Mitleid der Ge schworenen in solchem Maße erweckte, daß sie ihn durch ein „Nicht schuldig!" dem Anne der Justiz entzogen, wofür sie sich eine wohlverdiente Zurechtweisung durch den Vorsitzenden des Gerichtshofs gefallen lassen mußten. Die „Deutsche Tagesztg." hat sicherlich Recht, wenn sie meint, derartige Urtheile müßten einen geradezu verführerischen Reiz zur Begehung ähnlicher Ver brechen unter ähnlichen Umständen ausnben. Die falsche Sentimentalität, zu der die Geschworenen neigen, wird durch folgenden, von richterlicher Seite verbürgten Vorfall drastisch illnstrirt: An einem Tage standen in einer kleinen mitteldeutschen Stadt vier Fälle zur Verhandlung; drei davon waren zweifelhast, während in dem letzten die Schuld des An geklagten nach der übereinstimmenden Ansicht des Nichterkollegiums klar zu Tage lag. Bei dem vierten Falle spielte sich nun eine ganz eigenartige Scene ab, indem einer der Geschworenen, ein hochgeachteter Großkausman». in Thränen ausbrach und die Ge schworenen flehentlich bat, sie möchten doch an seinem Geburtstage, wo er nur Gutes zu thun pflege, Mitleid mit ihm (!) haben und wenigstens den letzten Angeklagten freifprechen (die ersten drei waren schuldig befunden worden). In der That ging gerade der letzte Angeklagte, bei dem die Schnldfrage am ungünstigsten lag, in Folge dieses rührsanien Zwischenfalles frei aus! Die allzu subjektive Haltung der Geschworenen tritt insbesondere bet den Mcineidsprozessen störend in die Erscheinung. Es wurde deshalb vor längeren Jahren in der Justizkommission des Reichstags von freikonjervativer Seite beantragt, den Schwurgerichten die Zuständig keit für die Aburtheilung der Meincidsverbrecher zu entziehen, und bei jener Gelegenheit versicherte der RegierungSvertreter. der Antrag entspreche vollkommen de» Wünschen der preußischen Justizverwaltung. Man könne sich der Wahrnehmung nicht ver schließen, daß die heutigen Rechtsbürgschoste» für die Bestrafung des Meineids unzulänglich seien: cs sei eine Thatiache, daß MeincidSprozesse sich in vielen Fällen weniger für Geschworene als für gelehrte Richter eigneten: nach den statistischen Erhebungen endeten 46 von lOOMeineidsprozessen regelmäßig mit Freisprechung. Wie dem auch sei. jedenfalls haben die Geschworenen nicht das Recht, sich über daS geschriebene Gesetz zu erheben. Sie müssen im Gcgenthcil dessen genaue Beobachtung in ihrem Eide an- gcloben und deshalb ihr „Schuldig!" nach Pflicht und Gewissen auch dann sprechen, wenn der nbersührte Angeklagte menschlich volle Theilnahme verdient. In solchem Falle steht den Ge schworenen der Nebenweg offen, den schuldig gesprochenen An geklagten gemeinsam der Gnade des Landesherrn zu empfehlen. Wenn der richtige Grundgedanke, daß die Betheiligung des LaienelenientS an der Rechtspflege nützlich und nothwendig ist, nur durch die Schwurgerichte und gar nicht ohne sie verwirklicht werden könnte, dann allerdings müßte jeder Widerspruch gegen diese Einrichtung verstummen. In Wirklichkeit läßt sich aber eine wohlgeordnete Laieirrechtspflege in einer folgerichtigen Organi sation auf einer weit besseren Grundlage Herstellen, als wir sie jetzt in unseren Schöffen- und Schwurgerichten haben. So sollte nach dem ursprünglichen Leonhardt'schen Entwurf die deutsche Strafgcrichtsorganisalion aus kleinen, mittleren und großen Schöffengerichten unter gänzlichem Wegfall der Schwurgerichte beruhen. Gegen die Beseitigung des Schwurgerichts regte sich in dessen damals in Süddeulschland ein so lebhafter Widerstand, daß man es an leitender Stelle vorzog. die allgemeine Einführung des Schöffenlnstituts preiszugebe», um eine Niederlage im Reichstage zu vermeiden. Es kam dann in der Folge ein Kompromiß zu Stande, das die Betheiligung der Laien einerseits bei den ganz gering sügigen Sachen, die vor die kleinen Schöffengerichte gehören, und andererseits bei der Aburtheilung der allcrschwersten Verbrechen, die vor den Schwurgerichten verhandelt werden, zum Gesetz erhob, während das Laieneleinent aus den Strafkammern, die an Stelle der zuerst in Aussicht genoinniencn mittleren Schöffengerichte traten, ausgeschlossen blieb. Sinnvoll ist dieser Ausweg nicht zu nennen ; denn warum die Laien nur befähigt sein sollen, ganz leichte und ganz schwere, ober nicht die mittlere» Kriminaisälle abzurlheilen, ist nicht einzusehen. Einen neuerlichen bemerlenslverthcn Rückgriff auf den Leonhardt'schen Gedanken der mittleren Schöffengerichte enthält die Erklärung, die der württembergische Ministerpräsident und Justizminister Dr. v. Breitling dieser Tage in der zweiten Ständckainmer abgegeben hat. des Inhalts, die Negierung werde auch fernerhin im Bundesrath für die Berufung in Strafsachen cintretcn n»d habe gegen die Zuziehung von zwei Laien znm Dreirichlcrlollcgium in den Strafkammern nichts einzuwcndcn. Bei der bevorstehenden gründlichen Revision unseres Strafrechts und Strafprozesses dürfte es angezeigt sei», daß auch die Frage der Nesormbedürftigkeit der Schwurgerichte oder, mit andercn Worten, die jetzige Art der Betheiligung des Laienelemcnts an der Rechts pflege in nachprüfende Erwägung gezogen würde. Neueste Drahtmeldimgen vom i Mai (NacktS eingehende Depeschen befinden sich Teile 4.) Berlin. <Priv.-Tel.) Reichstag. Präsident Graf Ballestrem erbittet und erhält die Ermächtigung, dem deutsche» Kronprinzen anläßlich seines Gebnitstagcs die Glückwünsche dcs Hauses oarzubringcn. — Hierauf wird die dritte Leimig des Urheberrechts fortgesetzt. Abweichend von den Beschlüssen der zweiten Lesung beantragt die Kviiimissivn die Zulässigkeit der Aufnahme von Gedichten, kleineren Aussätzen und kleinere» Theilen von Schriftwerken in Antologicii. doch soll, so lange der Urheber der genannten Werke lebt, dessen persönliche Einwilligung zur Aufnahme in die Antologien erforderlich sein. Die Eiinvillrgung gilt als erthcilt, wenn aus eine bezügliche Anfrage der Verfasser nicht binnen Monatsfrist der Ausnahme widerstrebt. Die Aus nahme kleinerer Komposilionen in Liedersammlungen soll vorbehalt los erlaubt sein. Bei Beralhung der Bestimmungen, welche über das öffentliche Aufführungsrecht von Bühnenwerkcn handeln, wird aui Antrag des Äbg. Richter mit Rücksicht auf die schwache Be setzung des Hauses die Weiterberathung der Vorlage abgesetzt. — Es folgt die dritte Beralhung des Gesetzes über das Verlags recht. Dieses wird so blae in der Fassung der zweiten Lesung angenommen. — Hieraus erfolgt Abstimmung über mehrere zum Reichshaushaltsetat beantragte und bereits debattirte Reso lutionen. Es werden angenommen die Resolutionen Beckh (sreis. Volks».> betreffend den Vogelschutz. Atünch-Ferbev (nat.-lib.) betreffend Subventionirung der Centralauskunftsstelle sür Fragen betreuend Lairdwirtbschast, Handel und Industrie und Gras Emmer (kons.) betreffend Auszahlung der Unteroffizier- Dienstprämien an die Anspruchsberechtigten mit Berechnung der Zinsen und eine Resolution der Etatkommission betreffend die Er höhung der Gehälter der Roßärzte. Abaelehnt werden die sozialdemokratische Resolution betreffend Anfrage über die Bezieh ungen des Neichsamls des Innern zum Eentralverband der Industriellen und Müller-Sagan (sreis. Volks».) betreffend Verbilligung der Güter- und Personentarise aus den Reichs- ckscnbahncn. — Hieraus foigr die zweite Berathung des Unfall- Fürs oraeg cs etzes für Beamte und Personendes Soldatenstandes. Ein sozialdemokratischer Antrag, das Gesetz anszudehnen ans die im Reichs-, Staats- und Kommunaldienst, sowie in religiösen, woblthätigen und gemeinnützigen Anstalten beschäftigten Personen, wird abgelebtst und schließlich das ganze Gesetz unverändert an - geno m m e n. — Morgen: Privatversicherungsgesetz. Urheberrecht. Berlin. (Priv.-Tel.) In der Budgetkom Mission des Reichstags wurde heute eine Subtomnirision zur weiteren Prüfung der Vorlage betr. die Reichsaarantie für die ostafrika lt i i ch e Bahn emgesetzt. Die freisinnige Volkspartei und die Sozialdemokraten widersprachen der Einsetzung einer Subkommission und verzichteten auf die Theilnahme an derselben. Berlin. Die Reichstagskvmmission beendete gestern die dritte Leimig des Weingesetzes und nahm eine Resolution Baumann und Genossen an, die verbündeten Regierungen zu er suchen : 1. dem Reichstage baldthunlichst einen Gesetzentwurf vor- zulcgen, der den Verschnitt von Weißwein mit Nothmein zwecks Herstellung von Nothwein und den Vertrieb dieses Weines ver bietet; 2. die Verwaltungen der öffentlichen Krankenpflege, Psründner-Anstalicn. iowie die Militär- und Marineverwaltung zu veranlassen, den Bedarf an Rothwein nur von Produzenten und Händlern zu kaufen, bei denen ein solcher Verschnitt aus geschlossen erscheint, und dabei, wenn möglich, den deutschen Roth- wcin zu bevorzugen. Ferner nahm die Kommission eine Resolu tion Preis;' an, den Vnndesrath zu ersuchen, den zulässig niedrigsten Gehalt an Extraktstossen bei Weißwein auf 1,6, bc> Rothwein ans 1,8 sestzusetzen. Berlin. (Priv.-Tel.) Die Reichstags-Din ten- Kommissiorr beschloß, die Gewährung eines Anwcienheits- geldcs von 20 Mk. Pro Tag vorzuschlagen, wovon die Diäten ab- zuziehen wären, die ein Mitglied des Reichstags als Mitglied eines deutschen Landtags für dieselbe Zeit bezieht. Der Antrag soll alsbald im Plenum bcrathen werden. Berlin. (Priv.-Tel.) Die Kana lkom Mission des Abgeordnetenhauses beriech in ihrer heutigen Sitzung über den Großschifffahrtsweg Berlin—Stettin. Tie meisten Redner der Konservativen und des Centrums sprachen gegen diese Wasser straße, die schlesischen Abgeordneten dagegen dafür unter der Voraussetzung, daß die schlesischen Wasterstraßen ans Staats kosten aiisgebaut und Maßnahmen ergriffen würden zur Ans- rcchterhallung des schlesische» Wettbewerbs So beantragten die Abgeordnete» Letochn und Graf Strachwik, 1106000 Mk. sür eine aus Staatskosten zwischen Obcrschlenen und dem Odcr- Spree-Kanal direkt anszusührende Wasserstraße zu bewilligen. Tic Berathung wird Freitaä fortgesetzt. Berlin. (Priv.-Tel.) Gencralseldinarschall Graf Wälder- s e e meldet vom 30. Avril aus Peking: Gcueurl v. Lesse! und F-lügeladiutant v. Bochu sind von der Expedition zurückgekehrl. Nach Meldungen des Generals gehörten die an der Mauer zwischen Hcsschanknan und Kukiian angctrofsencii chinesischen Truppen zu den Provinze» Honan, Hupe, Hmian, Kuangsc und Schmiss und hätten 15000 Mann betragen. Sic wären iir voller Auslosung nach der Provinz Schansi zurückgcgangcn und 8 Kilo Nieter weit verfolgt worden. General Vohron hat auch aus der Gegend von Hicn und Hoffen die französischen Truppen zurück gezogen. Berlin. Erzherzog Franz Ferdinand ist zu mehr tägigem Jagdauseuthcilt aus Schloß Priinlenan angekvmmen. — Nach den bis Nachmittag vorliegenden Nachrichten ist die Nt a i s c r c r stu ganzen Reiche ruhig verlausen Eine besonders große Bctheilianng fand in Hamburg statt. Ei» Festzug von etwa 11 !M Personen, meist Bauhcmdwerker und Hafenarbeiter, begab sich nach dem Festlokal ans dem Mühleneamp. Leipzig. «Priv.-Tel.) Tie hicsigc sozialdemokratische Marseier rst vollständig ruhig verlansen. Im Binncreigarlen zu Stötteritz hatten sich etwa 6000 Personen eingefimdcir. Der RcichStagSabgcordncte Geher hielt die Festrede. K i c l. Die Kieler D rv s ch l e n b e s i tz c r beschlossen, wegen der neuen Pvlizcivcrvrdnuiig. die den Fahrpreis hcrabsetzt, den Droschkcndicnst vorläufig ciiiznstctten. Kol». (Prio.-Tcl.) Heute Vormittag fand die feierliche Eröffnung der neuen städtischen Handels-Hochschule in Anwesenheit des Handelsuiinisters Brcfeld, de-? Oberprüsidenteu, des Erzbischofs vo» Köln, der Spitze» der Behörden :c. statt. Handelsminister Breseld sprach Namens der Stantsregicrung der Stadt Köln die Glückwünsche sür die Gründung der Handels- Hochschule aus. Der Kaiser habe ihn beanitragt, seine Anerkenn ung und Freude der Stadt darüber auszusprcchen. daß sie aus eigener Thatkrast. ohne fremde Hilfe zu diesem Werk geschritten sei. Dessau. Der heute über das Besinden dcsHerzogs ausgcgebcne Krankl,eitsbcricht besagt: Der Zustand ist nicht wesentlich verändert. Die Schwäche der linken Körperhälfte besteht fort. Griesheim. Amtlich wird gemeldet: Von den sieben Personen, die noch vermißt wurden, sind bis jetzt fünf tobt auf- gesunden worden. pfmiS'S «inoermilch. FLL -tts-oer Lslterei Gebr. Pfund. Vu-iierlr. 7S
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