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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.09.1912
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1912-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19120914011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1912091401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1912091401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1912
- Monat1912-09
- Tag1912-09-14
- Monat1912-09
- Jahr1912
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.09.1912
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56. Jahrgang, ^ir 2S4. ^»ÄÄLNL» mir«inini» 2.L0 M.. d«ck «»»»«iii, 8»»>- wNm,r« »>.».«>«. «rl «iicmiii,«« Zu- plUun, durch dl« Poll NM loh»eri«slkUgk>d>. DI« »«n L«s«n> »,n Dr«»»«n ». Um,«düng »m lag« i«rh«r zu- ,eft«llt«n Ad»nd-«u». ,»d«n,rhall«n di« an», wllrltgkn B«,leb«r mit d«r Mor,«n-Au»,»d« »>Iamm«n p>a»Ii«lli. «»chdru<k nur mil d«ui- llch«r Quillenangad« <„Dr,»d. Nachr"» ,u- W,. — Uvoerlangt« »N-nulkrlPl, ««rden nicht aufblwahrt. Lelegramni-Adresse: Rachrichteu Dresden. Fernsprecher: 1t « SVVS « S«V1. Sonnabend, 14. September IM2. KegvürrSeL L8SV Druck und Verlag von kiepsch öc Reich ardt in Dresden. entrückende dleukeiten, billigst! Ssickvniisus vlikl Selmilöii' ^Itmaekt S. Anzeigen-Tarif. Annahlne oon Aniün- diounge» dis nach»,. » Uhr, Sonntags nur Mlartenftradr :>» von »I bis >,,l Uhr. T>- rinipattioe Grundiere (ca. 8 Silben» :>» Pu, Familien ttiochrrchie» aus Dr«»d«n 2ü PI.- bie »wehpallige Zeile ausTertseiie 7VPs.,di« zweispaitige Relianie- zeiie >.:>» Pi. Zn Nummern nach Sonn, und Feiertagen die etnlpailige Grundzeit« Nk> Pf, Familien. Nachrichten aus Dres. den die Grund,eiie tti» Pi. — Auswiirtig- Austrage nur gegen Vorausbezahlung. - Jedes Veiegbiatl loltet >» Pi- Hauptgeschäftsstelle: MariMstratze ItK 40. W-Snck» .HWri"«« mdm. ^«Uer - - Vr»vl»vn Ltiril r,—, mit Schnur htarlr r,7L. tllll»l»-l!livlm-k»llllll>i'ilill. LvLvu LorouIvLL reiz, zriiaiirlicires uusallLcii. hlittei „Ve»aI"-p»»tIIien, aus plivtulacca riecancira u. cler dleeresaiee Uucus vesiculosus unter/usatr uriick adkütircixier I'klauren- stokic bereitet. Oias m. Uebraucksanvels. 2 hi., bei Linsenä. v. 2.2k, HI. Iraulro. blergesteilt im i.adoratorium t. meti- pkarni. Präparate. Vreden. Unuptricpot: I ü^vvi»-^p«tl»eltv, Vrvs lvn, ^ItinidrlLt jetler Vit O «an Vvrmvkvl», Versilbern, Versal «len. Vvrmesslnxvn, Verltupkern ete. »Iler Mt»IIxeAeii8tSn<Ie vsyscinsk- VsmieksIunLs-^nstsIl 01^0 ^slksnsli-asss k»o. 1—3, i^ofAsbäucis. -^7- Vsiepfton dlo. 7359. Aviv ortrgo Lefev Mutmaßliche Witterung: Wechselnde Bewölkung, tagöüber wärmer. Der Kaiser bat de» General v. Bülow zum Ge neralobersten und Chef der 8. Armee-Jnspektion er nannt; dem Kricgsministcr Frecheren v. Hausen schenkte der K önig sein Porträt. Aus Anlas, der Kaiscrmanövcr sind zahlreiche Ordens verleihungen und Personalverändcrungcn in der Armee erfolgt. Nach dem „Bayr. Kurier" soll im Bundes rat die Formel für die Ausführung des Jesuiten- gcsetzes bereits gesunden sein. In der bayrische» Abgeordnetenkammer sprachen sich verschiedene Parteivcrtretcr gegen eine Reichs-Eisen bah» ge m ei nschaft aus. Die Feierlichkeiten zur Eröffnung der neuen Stuttgarter Hoflheater beginnen heute. In Tübingen und Umgegend wurde gestern früh 3 Uhr ein Erdbeben verspürt. In Casablanca lMarokkos ist die Bculenpcst aufgetreten. Die letzten türkischen Frieden-Vorschläge an Italien lausen darauf hinaus, daß Tripolis und die Cyre- naika nach ägyptischem Muster in ein von Italien ab hängiges Staalswesen »mgewandcrlt werden sollen. ^ - - - ^ ... ^ Re Frage einer verstärkten Arbritr- willlgenschutzes gerät zusehends in Fluß. Die sächsische Regierung hatte bekanntlich in der verflossenen Landtagsfession die be stimmte Erklärung abgegeben, das; sic a» der zuständigen Stelle im Reiche für gesetzgeberische Maßnahmen nach dieser Richtung cintretcn werde, und nunmehr bestätigt sich die zuerst mit einem halben Dementi bedachte Meldung, daß dem Bunöesrat bereits seit einiger Zeit ein von sechs Bundesstaaten unterstützter Antrag vorliegt, der reichs- gesetzlichc Maßnahmen zum Schutze der Arbeitswilligen fordert. Wie sehr ein solches Vorgehen der verbündeten Regierungen der Stimmung in den beteiligten Kreisen der öffentliche» Meinung entspricht, erhellt aus den zahl reichen Kundgebungen in Wort und Schrift, die zu diesem Kapitel fortgesetzt ergehen und die gerade in den letzten Monaten mehrfach die Gestalt von Eingaben an den BundeSrat aus der Mitte des Handels, der Industrie und deS Handwerks angenommen haben. Alle derartigen Ver lautbarungen sind ans den gleichen Ton der Forderung von reichsgesehlichen Maßnahmen zur Eindämmung des gegen Arbeitswillige geübten TerroriSinuS gestimmt. Auch der Reichsdeutsche M i t t e k st a n d S v e r b a n d. der nächsten Sonntag in Vraunschwcig Zusammentritt, hat den Arbeitswilligenschutz ans die Tagesordnung gesetzt. Er wünscht Verbote bestimmter terroristischer Maßnahmen, z. B. des Streikpostcnstehens, sowie scharfe Bestrafung des Koalitionszwanges, der Beeinflussung Arbeitswilliger und solcher Vrröfsentlichnngc», welche die ttnzufriedcnhcil schüre». Weiter haben insbesondere zu der Angelegenheit Stellung genommen der Verein Deutscher Arbeitgeber verbände, der allgemeines Verbot des Streikpostcnstehens nnd sofortige Aburteilung der Exzcdenten fordert, der Zentralverband Deutscher Industrieller, der den Haupt- Nachdruck auf die schärfere Ahndung der Bedrohung von Arbeitswilligen legt, und der Verband Sächsischer Indu strieller, der ebenfalls ein beschleunigtes Strafverfahren befürwortet. Der gesamte Fragenkomplex, der sich hier der Unter suchung darbietet, wird mit allen einschlägigen Gesichts punkten politischer, sozialer nnd juristischer Natur in einem vom Verbände Sächsischer Jndnstricücr veröffentlichten ausgezeichneten Rechtsgutachten des Dresdner Obcrvcr- waltnngsgerichtsratcS Blührr ebenso erschöpfend wie übersichtlich behandelt. Dabei hütcü sich der Verfasser mit peinlichster Gewissenhaftigkeit vor jedweder Abschweifung, die auch nnr im geringsten den Anschein einer Partei nahme zugunsten des ein,": oder deS anderen Teiles er wecken könnte. Mit vornehmster Sachlichkeit, die sich nie mals auch nur eine Linie von der Richtschnur der öffent lichen Wohlfahrt und der nach allen Seiten hin ansgleichen- dcn Gerechtigkeit entfernt, entwickelt der hervorragende Jurist sein Thema, indem er zunächst die verschiedenen Formen des gewerblichen nnd politischen Terrorismus darstellt, wie er von dev Organisationen sowohl der Ar- , beiter als auch der Unternehmer ausgeübt wird. Ter ge werkschaftlich-sozialdemokratische Terrorismus tritt natür lich ganz von selbst in den Vordergrund, weil er zu einem besonders schweren öffentlichen Notstände geworden ist »nd namentlich wegen seiner Ausschreitungen gegen Arbeits willige die allgemeine Empörung hcrausgesordert hat. Sodann folgt eine eingehende Erörterung der parlamen tarischen Vorgeschichte der Bestrebungen zur Herbei führung eines verstärkten Arbeitswiüigenschutzcö, und hierauf wird eine knappe Darstellung. deS geltenden Rechtes gegeben. Nach einem kurzen Blick ans die aus ländischen Verhältnisse auf diesem Gebiete macht der Ver fasser zum Schlüsse seine gründlich burchgcarbciteten Re- sormvorschlägc im einzelnen. Als Anhang ist der vortreff lichen Schrift noch verschiedenes gesetzgeberisches und stati stisches Material bcigcgcben, das sich für dnS Verständnis der Ausführungen als sehr wertvoll erweist. Um den Ausschreitungen der Arbeiter gegen Arbeits willige bei Ausstandsbeivcgiingen, die den Anlaß zu der vorliegenden Untersuchung gegeben haben und die sich als unzulässige Beschränkungen der Freiheit der Selbstbestim mung darstcllcn, zn begegnen, empfiehlt der Versager icilS behördliche Maßnahmen im Rahmen der be- ftchöndcn Gesetze, teils befürwortet er die Schaffung treuer gesetzlicher Vorjchristen. In ersterer Hinsicht fordert das Gutachten, daß vornehmlich die höheren Beamten mit den Verhältnissen und Fragen, um die es sich handelt, mehr als bisher vertraut gemacht werden, damit der behördliche Apparat im gegebenen Falle mi! vvller Präzision nnd gründlichem Verständnis aller Notwendigkeiten richtig zu arbeiten vermag. Namentlich denkt der Verfasser hier an die bereits üblich gewordenen Fortbildungskurse, bei denen ans ein Vertrautwerden der aus den Hochschulen meist nur theoretisch Ausgcbiloeten mit der Eigenart der Industrie und des praktischen Lebens gesehen werden müsse. Weiter wird bei Streikvcrgchcn der Bruch mit der üblichen Schwerfälligkeit unseres strafprozessualen Ver fahrens und. soweit als möglich, beschleunigte Untersuchung nnd Aburteilung verlangt, die sich durch entsprechende An weisungen an die Polizei, Staatsanwaltschaften und Ge richte erreiche» läßt. Endlich weist der Verfasser auf die für die Polizei im öffentlichen Interesse bestehende Not wendigkeit hin, von vornherein keinen Zweifel darüber anskommen zn lassen, daß sic unter allen Umständen die Ordnung aufrecht zu erhalte» nnd die gesetzliche Freiheit des Einzclncn zn schützen gewillt iil. lieber die Ver wendung militärischer Hilfe urteilt das Gutachten folgendermaßen: „Man hat die Wahl zwischen zwei Methoden: entweder man hält mit seiner Hauptmacht, also vor allem mit der militärischen Hilfe, so lange als mög lich zurück, oder man tritt von vornherein mit einer solche» Machtfüllc auf, daß die Steigung zn Ausschreitungen im Keime erstickt wird. Jede der beiden Methoden hat ihre Vorzüge und ihre Nachteile. Die zweite ist vor allem milder, weil sie besser die Ausschreitungen und Bestrafun gen verhütet, aber sie würde, ausnahmslos angeivcndet, die Gefahr einer Entwertung des Eindrucks in sich bergen. Immerhin wird ihr heute dort, wo die össcntlichc Autori tär regelmäßig besonders gefährdet ist. also in Großstädten nnd Jndustriegcgenden, bis n»f weiteres der Vvrzng zn geben sein." Als ein sicherer Vorteil würde sich nach der Meinung des Vcrfnssers ans den angedcuteten Maß nahmen eine Kräftigung des Vertrauens ans den staatlichen Schutz ergeben, das jetzt nur zu vst in den Kreisen der Arbeitgeber sowohl wie der bedrohten Arbeitswilligen versagt. Bei der Vesvrechnng der n c » zu schassend c n Ge - sctzcsv Urschriften stellt das Gutachten die Not wendigkeit der grundsätzlichen A n s r e ch t c r h a l- tung des K o a l i t i o n s r c ch t c s in den Vordergrund und betont, daß es sich lediglich nm die Verhütung eines Mißbrauchs des Koalitionsrechts im Sinne seiner Um wertung in den Kvalitionszivang, wie ihn die Sozialdemo kratie erstrebt, handeln könne. Vvn diesem Standpunkte aus kommt der Verfasser zunächst zn einer Ablehnung des von vielen Seiten gesoröcrten reichgesetziichcn Ver bots jeglichen S t r c i k p o st e n st c h e » s , weil dieses praktisch nicht durchführbar und auch vom Reichstage auf ab sehbare. Zeit nicht zu erlangen wäre. Weiter spricht er sich für eine angemessene Acndernng vdcr Abschaffung von n»nötig »erbitternde» Gesetzesvorschristc» ans,' vor allem müsse ver hindert werden, daß wie bisher Drvhungc» mit Ansstand oder Aussperrung oder auch nur mit Kündigung als Er- pr/fsung bestraft werden können. Ferner empfiehlt das Gutachten eine Umgestaltung des 8 152 Abs. 1 der Gewerbe ordnung, der das Recht der Arbeiter und Arbeitgeber zur Verabredung und Vereinigung nur ans dem Gebiete der Lohn- nnd Arbeitsbedingungen anerkennt: man solle nnler de» gegenwärtigen Verhältnissen unbcdentlich das Recht der Arbeiter nnd Arbeitgeber, sich zum Zwecke der Wah rung ihrer Interessen zu verabreden nnd zu vereinigen, namentlich mit Hilfe von Ansständcn und Aussperrungen, unumschränkt anerkenne», und hierfür sei auch im Reichs tage eine Mehrheit zn haben. Ter Absatz 8 U'2 der Ge werbeordnung soll nach dem Vorschläge des Verfassers ganz gestrichen werden: indem er die KvalitivnSverabrcdnngen beider Teile für nicht klagbar erklärt und den unbeschränll freien Rücktritt gestattet, stehe er mit der heule allgemein ausgesprochenen Anerkennung des Koaliiiosrcchtcs in Widerspruch. Gleichfalls ansznheben ist nach der Ansicht des Bersaiscrs 8 153 der Gewerbeordnung, der Drvhungc». Ehrverletzungen und Vcrrnsscrklärnngcn unter Strafe stellt. Statt dessen soll eine zweckmäßige Umgestaltung der Ltrgsvvrschristen gegen Nötigung im Lirasgesetzbuch cin- gesiihrt werden. Das Gutachten tritt auch für die Ver leihung der Rechtsfähigkeit an die Berussvcrcinc ein, weil der Mangel der Rcchtssähigkcit lediglich zur Folge habe, daß die Gewerkschaften sich außerhalb der Rechtsordnung suhlen nnd sich als Staat im Staate organisieren. Damit würde Mim auch die Haftung der Gewerkschaften ftir die Handlungen ihrer statutenmäßig bestellten Beamten ver bunden sein. Tic Forderung neuer Strasvorschriften gegen den politischen Terrorismus und gegen Lieferungs- »nd Absatzsperrc, sowie gegen Verruf seitens der gewerb lichen Verbände, endlich das Verlangen nach gesetzlicher Einführung eines beschleunigten strafprozessualen Ver fahrens zur Slbnrtcilung von Vergehen gegen die öffent liche Ordnung schließen das Kapitel der ncn zn treffenden Maßnahmen ab. Tcm vvn dem Dresdner Oberlandcsgerichtsrate ent wickelten Programme wird die Anerkennung nicht versagt werden dürfen, daß cs sich im Rahmen des praktisch Er reichbaren hält und vollen Anspruch ans das Bestreben zur Herbeiführung einer gerecht ausgleichcndcn Lösung er heben darf. Es erscheint daher als eine wokil geeignete Grundlage für die weitere Behandlung des Gegenstandes von seiten der gesetzgebenden Faktoren. Drahtmeldungen vom 13. September. Beförderungen im preußischen Heere. Berlin. General v. Bülow wurde zum General obersten befördert und zum Chef der :>. Armee - Jnspetuon ernannt. General v. Wachs, Direktor des Zcntrnldeparie- ments im KriegSministcrinm, wurde zu,» General der In fanterie befördert. Folgende Ernennungen treten mit dem l. Oktober in Kraft : General der Jnsantcric v. E > ct, h o r n. kommandierender General des 18. Armeekorps, wurde zum Chef der neuen 7. Armee-Jnspeknon, Generallcnluant vvn Schcnck zum kommandierenden General des 18. Armee korps» General -er Artillerie L ch o l tz zum kommandieren den General des neuen -b. Armeekorps, General der In fantcric v. Be low zum kommandierenden General des neuen 21. Armeekorps, Oberstleutnant Scheuet, Ab- tcitungS-Ehef im Kriegsministcriuin, zum Kommandeur des 5. Garde-Regiments zu Fuß ernannt. An seiner Stelle wurde der Major nnd Bataillonskommandem^ im F»- santeric-Regimcnt Nr. 87 Hoffman» mit der Wahrneh mung der Geschäfte beauftragt. Die Formel für die Ausführung des Jcsnitcngcscßcs gesunde»? München. lPriv.-Tcl.i Der „Vanr. Kur." meldet: Fm Bundes rat ist die Formel für die A » s f ü Ii r » » g des I e s u i t c » g c s e tz e s bereits gesunden. Der Be griff Ordenstätigkeit soll dahin interpretiert werden, daß den Jesuiten gestattet sein svll: 1. Das Lesen einer stillen Messe, 2. Wissenschaftliche Betätigung. Die sozialdemokratische Mehrheit im schwarzburg- rndolstädtischen Landtage. Rudolstadt. lPriv.-Tel.> Tie Regierung hat im Landtage eine Erklärnn g abgegeben, in der es heißt : Die Antwort des Prosessvrs Dr. Labanö ans die Frage be treffend das Verhalte» zu einer nicht aus dem Boden der Verfassung stehenden Landtagsmchrheit hat in der Presse zn Auslegungen geführt, die unzutreffend sind. Die Regierung lehnt es ab, die Konsegnenzcn zn ziehe», die ihr in Zeitungs artikeln vielfach unterstellt wurde». Es liegt ihr absolut fern, Zustände der angedcuteten Slot zn provozieren. Sie weiß nnr zn genau, daß hinreichend Gegensätze vorhanden sind. Sie wünscht diese Gegensätze nicht zn verschärfen, son dern sie hegt den dringenden Wunsch, daß cs aus dem Boden der Verfassung gelingen möge, über die vorhandenen Schwierigkeiten hinivegznlvmme».
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