01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 18.02.1917
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19170218011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1917021801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1917021801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1917
- Monat1917-02
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 18.02.1917
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61. Jahrgang. M 47. Sonntag. 18. Februar 1V17. L8SS Drahtanschrift: Nachrichten Dresden. Fernsprecher-Eammelnummer: LS «41. Nur für NachtgesprSchr: SV SU. VrLiaäirg-AänSant-8c1,o>«!a-« k Dre^rickiZ-8ciiak»Iaöe E Nidker-AekokvlaAr vlErns- Fakao, Dess-i-t. Schriflleitung und HauptgeschSstspell»: Marirnstrafte 38>40. Druck u. Verlag von Liepsch t Rrichard« in Dresden »lerechldrllch In Dresden »et MeimaU.« Zutra,ung <an Sonn- und Moni»,en mir einmal) d,2» M., I Die etnlpotti,« Zell« <etwa » SUdeu) « Pf.. «arn>«m>llltze und «nnizen in Nummern nach« VegUgS")2lrvUt)r den Lororien S,S0 M. Bei einmaliger Zujtellun, durch die Post ».SO M. <ohne Bestellgeld). > ""g'-leji-ic -prccsi:. und geiertage» laut Tarif. —Auewilrilge Austrige nur gegen »orouedeiLhIung. — B-legblall Nachdruck nur mit deutlicher Quellenangabe <„Dr-idner Nachr") rulLIlig. — Unoerlangie Echrtstltllcke werden nicht ausbewahrt. «»»»> >0P,. Der neue deutsche Reichshaushattplan. Re neuen Sriegsftruer». — Der Fehlbetrag im Reich,Haushalt»!«». — Srlinbu», einer »eutschen Mehamter. — Sn,lau», Druck aas die nentralrn Reeder. — Sie englische Lebenrmittelthrannei gegenüber den Neutralen. — Sie britischen »erlöste i« Weste». Der deutsche Abeubbericht. Verl i n . 17. Febr. abends. sAmtlich. W. T. B) An der Ancre habe» sich vormittags bei starkem Artilleriefeoer »ene Infanteriekämpfc ent«»ickelt. Km Osten keine besonderen Ereignisse. Sefterrelchisch-nngarischer Kriegsbericht. Wien. Amtlich wird verlantbart den l 7. Fcbrnar: v östlich er Kriegsschauplatz. Seit heute morgen greift der Feind «nserc Stellungen uordrvestli» Herestrauanr die Kämpfe sind »och im ftiange. Bei StaniSla«. südlich Zborom nnd »Srdlich Rrzczan« miesen unsere Feldwachen stärkere russische ErkundnnchSabteilorrgcn ab. Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine wesentlichen Ereignisse. Der Stellvertreter des Chefs des Generalftabcö: lW. T. Vf v. Höfer. Feldmarschall-Lentnant. Kriegswtlcher. Z« den unerfreulichsten Begleiterscheinungen, die der Krieg auf dem Gebiete dcS Wirtschastskampfcs hinter der Krönt zur Folge gehabt hat. gehört der KriegSmuchcr. In einer Zeit, in der Millionen unserer tapferen Streiter ihr Leben für das Vaterland in die Schanze schlagen, in der weitere Millionen, ebenfalls aus dem Beruf nnd -er Familie herausgcrissen, im Etappen- und Garnison dienst stehen, in der wir alle, auch in der Heimat, unsere ganze Leistungsfähigkeit aufbicten, um dem Vernichtnngs- willen unserer Feinde mit ehernem Widerstand zn begeg nen, in dieser gewaltigen, opferreichen Zeit finden sich mitten unter unseren eigenen Volksgenossen eine Anzahl Leute, die die Notlage der Bevölkerung auöiiühen, um sich die Taschen zn füllen. — Kann man sich etwas Verwerflicheres denken als dieses Kriegswuchcrtum, das sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert »nd am Marke unseres Volkes saugt? Der Mangel an Waren hat in erster Linie den Lebcnsmittelwucher grobgezogen, da ja die Nachfrage in den meisten Fällen da? Angebot weit übersteigt. Die verschieden sten Mittel sind obendrein versucht worden, den an sich schon vorhandenen Mangel noch weiter zu steigern, um ihn dann in der gewissenlosesten Weise zu Preistreibereien aus- znnützcn. Vielfach sind sowohl von den Erzeugern als auch von den Händlern die Vorräte zurückgchaltcn und zu Spekulationszwcckcn verwendet worben, die Waren sind von Hand zn Hand gewandert und durch den sogenannten „Kettenhandel" in der unvcraniwortlichstcn Weise ver teuert worden, ehe sic an den Verbraucher gelangten, und un zählige Zwischenhändler, die sich noch viel stärker als im Frieden zwischen die Produzenten »nb Konsumenten ein- gcschoben haben, haben mühelos Riesenverdienste ein gestrichen. ObdasBolkdadurchNotlittodcr un nötig« Entbehrungen ertragen mutzte, das war diesen sauberen -Herrschaften gleich gültig. Für moralische Einwendung«« waren sie nicht zugänglich, ja, wenn ihnen Vorhaltungen gemacht wurden, spielten sie sich wohl gar noch auf Len kauf männischen Standpunkt hinaus und beriefen sich auf den alten Satz von der „Konjunktur", der ein möglichst billiges Einkäufen und ein möglichst teures Verkaufen gebiete. Dabei vergaben sie gewöhnlich nur das eine: Satz nämlich jetzt von einer Konjunktur, das heltzt einer Marktlage, gar nicht die Rede sein kann. Eine freie Marktlage Ist über haupt nicht vorhanden, sondern höchstens eine Not- Mar k t l a g c, ja, man wird sich in vielen Fällen sogar noch kürzer fassen und glatt von einer Notlage sprechen können. Auf diese» Standpunkt stellte sich auch das sächsische Mini sterium des Innern in einer Verordnung vom 5. August ISIS, wenn cS sagt: „ES ist dringend notwendig, datz LaS offen bar »och bei vielen vorhandene Vcwntztsein, ei» jeder könne aus seinen Geschäften den Nutzen ziehen, de» die „Markt lage", d. h. zumeist die Notlage, seiner Mitbürger, zulnsse. durch eine Reihe sirgsrechtlicher Verfolgungen »nd womög lich Verurteilungen gründlich erschüttert wird". Weiter hcitzt cs in dieser Verordnung: „Den zuverlässigsten Anhalt dafür, was als erlaubter Gewinn gelten mutz, bildet der im Frieden herkömmlich gewesene Gewi»»: derKricgrccht- fcrtigt keine höheren Gewinne". Die gleichen Grundsätze vertritt das preutzischc -Handelsministerium, das in einem Erlatz vom 3. August 1915 folgende Richtlinien anfsteltt: „Der Krieg darf unter feinen Umständen als Kon junktur angesehen werden, aus der ein möglichst grober Ge winn hcrauszuholcn ist". Mit diesen Anschauungen ver gleiche man nun das Verhalten der Kricgswuchcrer, die leider nicht nur etwa auf den Kreis der Zwischenhändler be schränkt, sondern dir leider in allen Erwcrbssländen nur allzu häufig flUzutressen sind. Ihnen gilt eben noch immer der alte geheiligte Grundsatz vom Konjunkturgewinn alS oberstes Gesetz, und der charakteristische englische Satz vom „lnminekm sä »«uni" (Geschäft wie gcivöhnlichs wird von ihnen dahin gedeutet, datz sie im Kriege möglichst noch mehr als im Frieden verdienen sollen. Dafür, datz die durch den Krieg hcrvorgcrufenc» Lasten auf alle Schultern verteilt werden müssen, dafür fehlt ihnen jedes Verständnis. Deshalb mutz den Kricgswuchcrcrn die Uebcrzcugung von der Verwerflichkeit ihrer -Handlungsweise sinncnsällig durch strafrechtliche Verfolgungen oder, wie das sächsische Ministerium des Innern sagt, womöglich durch Verurteilun gen bcigcbracht werben. Die Handhabe dazu bieten die K r i c g s w u ch c r g c s c tz c. die den Wiichervaragraphen des Reichs-Strafgesetzbuches 18 M-'s „nd die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Nichtigkeit wucheri scher Rechtsgeschäfte l8 IM) ergänzen. Die wichtigste» Kricgswuchergcsetzc sind das Höchstvreisgcsctz, die Preis wucher-Verordnung und die Kettenhandels - Verordnung. Das Rcichsacsctz vom 4. August lütt ermächtigte den Rundesrat. während der KriegSzcit diejenigen gesetzlichen Maßnahmen anzuordnen, die sich zur Abhilfe wirtschaft licher Schädigungen als notwendig erweisen sollten. Ans dieses „Ermächtigungsgesetz" ist das -Höchstvreisgcsctz zurück- zusülircn, das am gleichen Tage erging. Danach können für die Dauer des gegenwärtigen Krieges für Gegenstände dcS täglichen Bedarfs, insbesondere für Nahrungs- und Futter mittel aller Art, sowie für rohe Naturerzeugnissc, für Hciz- und Leuchtstoffe. -Höchstpreise festgclcgt werden. Weiter wurde durch das genannte Gesetz der Rnndesrat ermächtigt, auch für andere Gegenstände Höchstpreise zu erlassen. A»S der Begründung ist folgender Satz hcrvorzuhcbcn: „Auch wenn an sich genügende Vorräte vorhanden sind, steigen crfahrungSgemätz unter den besonderen Verhältnissen, wir sie ein Krieg mit sich bringt, an manchen Orten die Gegen stände des täglichen Bedarfs plötzlich stark im Preise, weil der normale Verlauf der Versorgung gestört ist." Der Gang der Ereignisse hat gezeigt, wie gerechtfertigt diese An sicht gewesen ist. In der Praxis hat sich freilich bedauer licherweise ergeben, datz in dem Augenblicke, da -Höchstpreise festgesetzt sind, die Waren überhaupt nicht mehr erhältlich sind. Sic werden also von den Besitzern noch stärker zu- rttckgchaltcn. Diese tragen allerdings SaS Risiko, daß sic eines schönen TageS auf ihren Waren ganz sitzen bleiben oder datz die Waren verdorben sind. A»S allen diesen Gründen vermochte die Höchstpreis-Verordnung dem KriegSmuchcr nur in beschränktem Matze Einhalt zn tu», weshalb am 28. Juli 1918 die BundcsratS-Berorduung „gegen über- mätztge Preissteigerung", die sogenannte Preiswucher-Ver ordnung. erlassen wurde. Sie stellt unter Strafe jeden, der für Gegenstände des täglichen Bedarfs oder des Kriegs bedarfs Preise fordert, die unter Berücksichtigung der ge samten Verhältnisse einen übermätzigcn Gewinn enthalten, oder solche Preise sich oder einem anderen gewähren oder versprechen lässt. Mit der gleichen Strafe wird bedroht, wer Waren zurückhült oder andere unlautere vrcistreibcnbe Machenschaften vornimint. Eine Ucbcrcinstiiinnung beider Verordnungen suchte die Bnndcsrais-Verordnung vom 3S. Mär» 1916 hcrbeizuführen, die gleichzeitig eine Reibe Verschärfungen brachte. Den Schlußstein -er Kriegswuchcr- Gesctzgcbuug stellt vorläufig die Kettenhandels-Verordnung vom 21. Juni I9l0 dar. die den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und die Bekämpsnng des Kettenhandels be traf. Sic führte vornehmlich die Kon.zcssionspslicht für den Grob- und Zwischenhandel mit Lebens- und Futtermitteln ein und bedrohte den prcisstcigcrndcn „Kettenhandel" mit Strafe. Eine Ergänzung bildet schließlich noch die Bundes rats-Vcrorönung vom 28. Scpiember 1915 über „Fcrn- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel". Der Gesetzgeber hat also sein möglichstes getan, um eine wirksame Bekämpfung des Kricgswuchcrs zu ermög lichen, und auch die Rechtsprechung hat leine Bedenken ge tragen, gegen die Wucherer mit empfindlichen Strafen vvrzugehcn. So hat das Reichsgericht erst jüngst ent schieden, datz eine Ausnützung der Konjunktur in der Kriegßzcit unstatthaft und strafbar sei/ daß sich der Ge winn vielmehr aus das im Frieden übliche Matz beschranken müsse. Die Hauptsache ist nun, dafür Sorge zu trage», datz die Durchführung aller dieser Wucherverorünungc» streng überwacht und der Schuldige jederzeit der verdienten Strafe zugcfttyrt wird. Die Kontrolle ist und bleibt demnach der wichtigste Punlt bei der Bekämpfung des KricgSwuchers: denn ohne eine ausgedehnte VeaussichU- gung nützen die besten und weitestgehenden Strasbestim mnngcn nichts. Deshalb lautet die Kardinalsragc sttr die Praxis: Wie ist eine wirtlich durchgreifende Konirvüe cinzurichtcn und durchzusuhren? Nus diese überaus wich tige Frage gibt eine Schrift dcS bclanntcn Volkemirt- schaftslehrcrs Professor D r. Georg Ob st eingehende Antwort- Unter dein Titel „Was ist Kricgswucher und wie bekämpfen wir ihn?" hat der genannte Gelehrte, der stellvertretender Vorsitzender des sächsischen Kriegswucher amtes ist, ini Verlage von V. G. Teubncr (Leipzig und Berlin) eine Broschüre erscheinen lassen, die praktisch nnd theoretisch die Möglichkeiten an die Hand gibt, dem Kriege wncher mit der ihm gebührenden Schärfe zn Leibe zu gehen. Als Mittel zur U c b c r m a ch u n g kommen nach Professor Dr. Obst die Prcisprüfungsstellen, die lieber- wachungsslellen und die Kricgsmuchcrämtcr in Bctrachl- Dic PrcisprüfuugSstellc» beruhen auf der Verordnung vom 25. September 1915 und haben die „Schaffung von Unterlagen für die Prcisrcgclung der Gegenstände des nvtmendigc» Lebcnsbcdarfs und zur Unterstützung der zn ständigen Stellen bei der Ucbcrivachiing des Verkehrs mit diesen Gegenständen" zum Zweck. Das sächsische Minisie rium des Innern hat von der den Landcszeutralbchörden verliehenen Befugnis Gebrauch gemacht, Preisprüsungs- stcllen auch in Gemeinden mit weniger als 10 000 Ein wohnern errichten zu lassen. Die Preisprüfungsstellcn können gewiß sehr segensreich wirken, doch ist hier die Hilfe der Bevölkerung unerläßlich. Uebcr- trctungcn mutzten grundsätzlich angezcigt werden. Aber gerade in dieser -Hinsicht wird viel gefehlt. Meistenteils ist cs die Angst vor „Scherereien", die zur Unterlassung von Anzeigen führt. Darum ist cs unbedingt wünschenswert, daß die Kontrolle systematisch vorgcnommcn wird. Dieser Aufgabe werden am ehesten die Ucbcrwachnngsaus- schüssc gerecht, wie sic schon in mehreren deutschen Städten cingesührt worden sind, beispielsweise in Hamburg und Leipzig. In Hamburg besteht der Ucbcrwachnngsdicnst aus 150 Personen, die zu je einem Drittel ans Vertretern der Gewerkschaften, des Kricgsausschusses für Konsumcntcn- intercsscn und des -Hamburgischcn HaussraucnvereinS zu sammengesetzt sind. In Leipzig hat der Kriegsausschutz für Konsumentcninteressen tm Einvernehmen mit Sem Rat der Stadt einen Uebcrwachiingsausschutz lnS Leben gerufen, der eine genaue Aufsicht über die Innchaltung der gesetz lichen Vorschriften ausübt. Die ganze Stadt ist in 72 Be zirke cingctcilt, die regelmäßig von Helfern und Helferin nen kontrolliert werden. Für Sic Bildung solcher Aus schüsse besteht allerdings eine große Schwierigkeit, näm lich die Beschaffung geeigneter Persönlichkeiten zum Kon- trolldicnsl. Tic Haupiarbeit hat die Preisprüfiiitgsstellc zu leisten, die zum Beispiel in Dresden dein städtischen Gc- wcrveamt angcgliedcrt ist.
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