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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.02.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-02-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192302026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-02
- Tag1923-02-02
- Monat1923-02
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.02.1923
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Riesaer K Tageblatt «nd Aurel «er Meblatt «nd Amelgeff. Freite«, S. Aevrear 1SL8, adee-S. 7«. J«hr« Postscheckkonto: Dresden ILdtz Girokass« Riesa Str. LL> der Querftreifrn mit der Ziffer 1 für di« 1. Woch« - - - - r r guckerversorqung. Absckinitt v der Zuckerkart, v«rltert mit Ablauf de« S. Februar LALA sein« Gültig- keit. Di» Inhaber der vom Kommunalverband bisher ausaegebenen BrzugSkarten haben von jetzt ab keine» Anspruch mehr aus Belieferung mit Zucker au» der ersten Januarrat«. Großenhain, am 1. Februar 1923. 41 »1X2. Der Kowwuualoerbaud. Brot- und Mehlversorgung im Erntejahr 1922/23 betr. Unter Bezugnahme auf Ziffer 2 der Bekanntmachung de» Kommunalverbandr» vom 9. August 1922 — Nr. 186 d«» Großenhainer, Nr. 185 de« Riesaer und Nr. 94 de» Radeburger Amtsblatt«» — wird folgend« verordnet bez. bekanntgegrben: Von der ab SV. Januar 1LSS lausenden Brotscheinreibe an sind die einzelne», Abschnitte der Querftreifeu der Brotkarte« mit den Ziffern 1. 2, 3, 4 versehen. Jeder Querftreifrn hat Gültigkeit je für eine Woche de» BrotschrinreibeabschnittS, und »war de» Brotschelnreihe- abschnitt». Jede ÄorauSbrUrferung der Brotkarte« seit««» der BSckerriinhaber «nd Mehl- tleinbandler ist verboten. Gin« Borau»brli«f«runa bat, abgesehen von den strafrechtlichen Folgen, für dl» Inhaber der Bäckereien und Mehlhandlungen anch finanzielle Nachteile zur Folge, da für die vorau«beltef«rten Brotmarken bei etwa im Lause der Brotschrinreihe «intretrndrn BrotprrtScindernngen bez. bei den dletfall» anzuordnenden besonderen Markenablieferungen kein Mehl zugewieseu oder mindesten» di« entsprechend« Mehlmenge mit dem Preis« mtterfchted belastet wird. Zuwiderhandlungen gegen di« Vorschriften dieser Bekanntmachung werden auf Grund von vbschn tt Vlil der Bekanntmachung de» Kommunalverband« vom 9. August 1922 bestraft, Großenhain, am 1. Februar 1923. 18231. Der Sommuualoerbaud. «l»d Anseiger Medlaü «ud IiuMM ' »er AmtShelchtmanuschaft Großenhain, de» AmtStzerichtS, der «mt-anwattschaft beim Amtsgerichte «ud de» Rate» der Stadt Riesa, de» Finanzamt» Riesa »nd de» danvt-oUamt» Meiste», sowie de» GemeiuderakeS Gröba. Da« Wlrtichastaminitterium beabstchtiat, weitere Bestimmungen über dl« Zulassung zum Musikunterricht zu «Nassen. Hierzu bedarf « einer Uebersicht über di« Vorhand««,» Musikschulen und Lehrling«kapell«n. Die in den Orten d« amt»hauptman«schaftlichen Bezlrk» vorhandenen Musikunter« richt erteilend«, Persönlichkeiten oder Inhaber von Musikschulen bez. LebrlingSkaoellen werden daher aukgefordrrt, sich umgebend und bi» spätesten» d«u 1v. Februar 1VSS bei der unterzeichneten AmtSbauvtmannschaft zu melden. Hierbei wird darauf hlngewiesen, daß die Wetterführung einer Anstalt bez. di« Weltererteilung von Musikunterricht untersagt werden kann, wenn dl« Meldung unter bleibt oder unrichtige Angaben gemacht werden. Großenhain, am 29.Januar 1928. 170. AmtLhauptmanuschaft. »ae »i-,a.rraätdlattertaet»?i«de« Tea abend« '/,« llhr mit «u«nahme der Sonn- und Festtage. v«z»S»»ret«, gegen Dorauezahlung, monatlich ISOO.- Mark «inschl. Bringerlohn, «nertern Mr di« Nummer de» Lu«aabetÄ» sind bi» »Uhr vormittag« aufzugeben und tm vorau« »u bezahlen; «in« Gewähr stir da« Erschein«» an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für dl« SS mm breit« 8 uw» bah« Grundschrtst-Zell, (» Silben) 110.— Mark; ,«sträubender und tabellarisch«- Sa» SS'/. Aufschlag. Nachweisung«, und BermittekungSgebüh» SS.- Mark. Feste Tarife, vewilltater Rabatt erlischt, wenn der «Lag verfällt, durch «lag« einaezogen werden muß oder der Tustraggeber in «onkur» gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa, «chttägigr Unterhaltung», detlaa« a«»übler an der Elbe". — Int Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgrndwelcher Störungen de« Betrieb« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — »alber * ««»Ker reinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Leitung oder aus Rückzahlung de« ve»ug«preis«. Rota»ion«druck und Verlag: Langer » Winterlich, Riesa. HM der «.»re?« rnnm '^Essteller «oeth^ruß, »9. »«^oortlich für «edaktton: Arthur Hähn.l, «iefa; filr Anz.ig.nteU: Wilhelm Dittrtch, Riesa. ' Oertttches nun Sächsisches. Riesa, den 2. Februar 1923. —* Beamtenjubilöum. Am 1. Februar feiert« Herr Elsenbahiioberinsvektor und Stadtverordneter TrSaer sein 25 jährige« Beamtenjnbiläum. Möge dem Jubilar noch ein langes Wirken in seinem Amt zum Wohle der All- gemrinheit vergönnt sein. —* Diebstahl. Am 30. 1. 1923, nachm. in der 1. Stunde, ist in dem Hausgrundstücke, hier, Bismarck« straße ll a, ein« unbekannte Mannesperson erschienen, di« nach Untermieterquartirr angrfragt, aber solche» nicht erhalte» hat. Kurz« Zeit darauf, nachdem der Unbekannte die Wohnung in dem genannt«« Hausgrundstück« wieder verlassen hat, hat die Wohnungsinhaberin bemerkt, baß ihr ein Tausrndmarkschritt gestohlen worden ist. E« wird ver mutet, daß der Unbekannte nur deshalb nach Untermieter- quartier anfragt, um bei dieser Gelegenheit Diebstähle guS- führen zu können. Der Unbekannte stellt «ine bessere Person dar und ist mit Smokinganzua bekleidet gewesen. Da nicht ausgeschlossen ist, daß der Unbekannte auch an andere» Stellen aufgetreten ist, werden sachdienlich« Mitt«ilung«n an die Polizei erbeten. —* Zur Bekämpfung der Schlemmerei und des Alkoholmißbrauche» wird im Anschluß an das hierüber erlassene Rundschreiben de» Reichskanzlers vom IS. Januar vom sächsischen WirtschastSmintfterium folgende» verordnet: 1. Es wird in Erinnerung gebracht, daß die Er laubnis zum Brauutwetnschauk in allen sächsischen Orten vom Nachweis eines Bedürfnisses abhängig ist. So weit etwa in einzelnen Orten mit mindesten» 15 Ovo Ein wohner» der BedürfntSnachweiS für den Ausschank aller anderen geistigen Getränke noch nicht durch OrtSgesetz eingeführt worden sein sollte, wird diese in den übrigen Orten Sachsen» schon bestehende Regelung sofort zu treffen sein, damit nicht noch vor dem in Kürze zu er wartenden Erlaß de» Schankstättengesetze» seinem Zwecke zuwider neue Schankstätten errichtet werden können. S. Nach Ansicht des Wirtschaft-Ministeriums ist unter den gegen wärtigen Verhältnissen in allen Orten Sachsens auSnahmS- loS ein Bedürfnis nach Errichtung neuetSchank- oder Tanzstätten oder nach Ausdehnung bestehender auf Räume, für die bisher nicht Schankerlaubnis erteilt mar, zu verneinen und die Erteilung neuer oder die AuS- dehnung bestehender Schank- oder Tanzkonzessionen dem gemäß durchgängig zu versagen. S. Die Zahl der vor handenen Schankstätten wird «ach Ansicht de» Wirtschastsmtnisteriums zur Zett das Bedürfnis rrach solche» in den meisten Orten übersteigen. SS wird daher jede Gelegenheit zu benutzen sein, in der die Uebertragung einer bestehenden Schankerlaubnis ohne beträchtliche Schädigung des bisherigen Inhabers und seiner Angehörigen und An- gestellten, sowie des bisherigen Hausbesitzers versagt werden kann. Diese Möglichkeit erscheint unter den gegenwärtigen Verhältnissen insbesondere dann gegeben, wenn di« be» treffende Schankerlaubnis erst nach dem Kriege erteilt worden ist oder wen« eine Schankerlaubnis zum ersten Male übertragen werden soll oder wenn eine Verwendung de« Schankräume zu. anderen geschäftlichen Zwecken ohne wirtschaftlichen Schade« möglich ist. In dieser Hinsicht werde« die Organisationen der Wirt« und ihrer Angestellten oft wertvolle Fingerzeige gebe« können. 4. Die Bestim mungen über Rücknahme der Schankerlaubnis —. 8 SS Abs. 2 der Gewerbeordnung — sind mit «nnachflchttger Strenge zu handhaben und die in irgendeiner Hinsicht per. dächtige« Schankstätten zu diesem Zwecke scharf zu heonf- sichtige». Nach be« bisherigen Erfahrungen kann hierdurch einer große« Anzahl von Branntweinschenken, Likörstuben, Dielen, Bar» «sw. et» Ende gemacht werden. E» wird be sonder» darauf hingewtese«, baß ein einziger schwer«, Fall der Förderung der Bölleret oder der Unstttlichkrtt zur KonzessionSentztehung genügen kann, z. B. die Abgabe geistiger Getränke an offensichtlich Betrunkene, di« Förde- rung AergerrttS erregender Schlemmereien, die Abgabe geistiger Getränke tu alkoholfreien Schankstätten, insbeson dere aber der sogenannte Animierbetrieb «ad die ab sicht- ltch« Verletzung der polizeilichen Borschristen über Pakt- zeistunde, Branntwetnschank usw. Da» ehrbare Gastwirts» gewerbe wtrd ein solche» Einschreiten nur begrüßen. 5. So weit frühere Wohnräume ohne die erforderlich« Genehmigung für Schankbetrtebe s». v. als Dielen, Bar» usw.) verwendet werden, ist ihre Rückumwanbelung in Wohnränme auf Grund der Lande«wohnungSordnnM zu veranlassen. S. DaS Gesagte wird tm,allgemeinen atzMauf den Kleinhandel mit Branntwein anzuuWden NBAtlKBr voNArlmiB (»mtlteli): 3S7OO sein, soweit die Anerkennung eine» Bedürfnisse» oder eine Entschließung wegen Rücknahme -er Erlaubnis in Frage kommt. 7. DaS Wirtschaft-Ministerium erwartet. Laß dies« Verordnung von allen Behörden und Gemeinden genau be achtet wird Sie tragen allein die Verantwortung, wen« nam dieser Verordnung »» hindernde Mißstände bet der Allgemeinheit berechtigte» Anstoß erregen. —* Ministerpräsident Buck sprach in vtschos». werba über das Friedensdiktat von Versailles. Dabei kam er auch aus die Lage in Sachsen zu sprechen und sagte u. a.: Rach dem Sturze der fetzigen Regierung werd« sich zeigen, ob die bürgerlichen Parteien sich getrauen, dl« Zügel der Regierung in die Hand zu nehmen. E» seien aber nicht die Kommunisten allein, die innerpolitisch« Schwierigkeiten Her vorrufen. auch in München sei ein Gefahrenherd, -er die RcrchSetnheit bedroh«, die Machenschaften der National, sozialisten unter Hitler» Führung. — Der Ministerpräsident schloß mit der Aufforderung zu reger Beteiligung au der Notaktton im Ruhrgebiet. -7* Keine StandeSscholen. DaS KultuSmint. fterium läßt durch die Nachrichtenstelle tu der StaatSkanzlei bekannt geben: Um die mit den Seminaren verbundene« Uebungsschulen der Bestimmung in 8 4 Abf. 1 de» Ueber- gangSgesetze» für da» VolkSschulwesen, wonach die Volks schulen al» allgemeine Volksschulen für alle Kinder de» Schulbezirks ohne Unterschied de» Vermögen» einzurtchter» sind, anzugleichen und dem wiederholt gegen sie erhobenen Vorwurf, daß sie GtandeSschulen seien, zu begegnen, Kat La» Ministerium de» Sultu» und öffentlichen Unterricht» die Seminardirektionen angewiesen, schon stbr -1« Neu ans. nahmen -um Schuljahr 1923/24 mit den örtlichen Schulver waltungen wegen Zuweisung eine» Aufuahmebezirke» in unmittelbarer Umgebung de» Seminar» in Verbindung zu treten und Kinder diese» Bezirks ohne Unterschied de» Vermögens und Standes der Eltern aufzuuehmen. —* Sachsen und das Deutsche BolkSopfer. Die Staatskanzlei teilt mit: Von der Bildung eine» be sonderen sächsischen Landesausschusses für da» Deutsche BolkSopfer hat die sächsische Regierung vorläufig Abstand genommen. ES wtrd daher ersucht, die tm Freistaat Sachsen von den Sammelstellcn eingenommenen Beträge dem Reichsbankgirokonto des Deutschen VolkSopferS zu über- weisen. Die Spenden werden von einem VertrauenSauS- schuß verwaltet und verwendet, der unter dem Vorsitz de» Reichskanzlers zusammentrttt. —* Entsäuerung der landwirtschaftlichen Böden. Die in letzter Zeit immer häufiger festgeftellte Bodenversäuerung macht genügende Kalkung nötig. Zur vollen Abhilfe ist aber genaueste Feststellung deS Säure grade» notwendig. Diese Untersuchung erfolgt zweckmäßig in fachwissenschastlich geleiteten Instituten, die speziell auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft eingestellt sind und in steter Berührung mit ihr stehen. Dies sind die landwirt schaftliche» Versuchsanstalten. Denn e» handelt sich dabet nicht lediglich um geologische Fragen, sondern um Bkrück- sichtigung agrikulturchemischer und biologischer Vorgänge im Ackerboden. Nur so können die Landwirte neben der Fest stellung de» Kalkgehalte» oder der vorhandenen Bodensäure sachliche Auskunft über die Ausführung der im ein'einen Fall zweckmäßigen Art der Kalkzusuhr und sonstige Be ratung über den Düngeznstand erhalten. Mit Lieser Auf gabe ist im Fretftaate Sachsen die Landwirtschaftliche Ver suchsanstalt, DreSdewS., Stübel-Llle« S, betraut. Zu dew Zwecke der Untersuchung de» Kalkgehalte» und der Bode» säure ist «ine gute Durchschnittsprobe von -em in Frag« kommenden Felde in Meng« von 2 bi» ö Kilogramm er- forderlich. —* Brandgefahr und Gebändeversiche- rung. Der Verband Sächsischer Industrieller schreibt: Noch immer besteht in Sachsen der gefährliche Zustand, baß die Gebänbe nicht auSretchend versichert sind, sodaß bei Brand- schäden der Wiederaufbau häufig fraglich erscheint. von feite« Le» BerbanLe» Sächsischer Industrieller ist seit Jahres frist gefordert worden, baß diesem volkswirtschaftlich höchst bedenklichen Zustand durch Einführung einer obligatorische« Baunotverstcheruna abgeholfen wtrd. Demgegenüber stellt« sich die Sächsische Brandversicherungskammer und, wie kürz lich aus einer Veröffentlichung der Sächsischen Staat»kanzlet ersichtlich war, auch die sächsische Regierung, auf de« Stank punkt, daß eine solche Baunotverficherung nur freiwillig durchgeführt werden könnte. E» leuchtet aber «in, baß dtzrch ein« solche freiwillig« Baunotversicherung in den aegrn- wärtigen Zeitverhältnisien ein« m,n, «LadenS-eckuna nicht eintreteu kann und baß e» ei« Widerspruch an sich ist, wenn, wie in Sachsen, ein« Zwangsversicherung für die Gebäud« durch eine freiwillige Mehrverstcherimg ergänzt werde» solh Da» hat man auch anderweit erkannt, da überall, anch La wo staatliche Zwangswirtschaft besteht, die Notversicheruug «benfall» zwangsweise durchgeführt wirb. So besteht bei spielsweise in Hesien eine Anordnung, nach der die Prämien nach dem Bedarf auf dem Weg« de» Umlageverfahren» für den versicherte« erhoben werden, worauf im Brandfall« auch volle SchadcnSvergütung erfolgt. Der versicherte Hal allerdings nachzuprüfe», ob die FriedenSetnschätznna seine» Gebäudes ausreichend war, weil die sämtlichen Bauten» rungözuschläge bi» zur »ollen Schade«»deck«ng aus Grund dieser Krieden»ei«schätzuug errechnet werden. Wenn man bedenkt, wie wichtig vom volkswirtschaftliche» Standpunkt« die auSeeichend« Versicherung für Gebäude gera-e in -en gegenwärtigen Zetten volkSwtrtschaftltch Ist, ei« Umstand, durch den ja gerade der Gedanke der ZwaugSversicherung für Gebäude entstanden ist, und wen« man weiter bedenkt, daß e» -em Versicherer nicht einmal gestattet ist, sich gegen die bestehende Unterversicherung »ach eigenem Ermessen ein zudecken, so versteht man da» Zöger» der zuständigen Or gane nicht. Die sächsische sozmltstische Regierung, die so schnell mit Verordnungen bei -er Hand ist, wenn e» gilt, da» Schulgebet abzufchaflen, oder den Besuch der Kirche an staatlich nicht genehmigten Feiertagen zu verbieten, hätte ein reiche» Feld der Betätigung aus diesem sür die ganz« Volkswirtschaft so außerordentlich wichtigen Gebiet. Hoffent lich ergreift der Landtag nunmehr künftig die Initiativ^ um durch eine unverzüglich zu erlassende Verordnung oder durch ein Gesetz für die anSreichend« Versicherung für Ge bäude im Branbfalle 'endlich Sorg« zu tragen. —* Die Wetterlage stellt sich nach den Mittei lungen de» amtlichen Berliner Detterbüro» wie folgt darr Dir haben bei sehr heftigen zwischen Südwest und Nord west schwankenden Winden auch für die nächsten Tage überwiegend milde», trübe» Wetter und wiederholte, viel fach starke Regenfälle zu erwarten, zwischen denen sich der Himmel nur vorübergehend etwas ausk.ären dürste. * Dresden. Ta» in der alten Schäferei de« Ritter aule« Börthen eingerichtete Wanderheim ist von Einbrechern heimaeiucht worden, di« die gesamte Einrichtung stahlen. Cossebaude. Di« alt« Faust-Buche, die auf dem Landftreisen im Gemeindrpark« stand, der noch in Privat- besitz ist, ist beseitigt worden. Der Jahrhundert« alt« Baum auf dem Besitz de» Gutsbesitzer» Faust war der stattlichst« Baum im ganzen Waldgebtet«. Er hatte «inen Durchmesser von etwa 1 Meter und «ine herrlich ausgebreitete Krone. Pirna. Die kürzlich gestorben« Frau verw. Geibelt, di« schon zu Lebzeiten verschieden« Stiftungen errichtete, bat durch letztwilliae Verfügung di« Stadt al» Erbin ihre» über 2 Millionen Mark betragenden Nachlasse» eingesetzt. Da« Erbe soll für Zwecke der Wohlfahrt Verwendung finden. Bautz « u. Der Uhrmacher Scholz« sandte dem «Bautzener Tageblatt, dessen laiigsädriger Mitarbeiter er mar, folgende eigenhändig gescbrirbeiieTodrranzeiae: ,Am24.Januarl923, '-i12 Ubr nachts, ging der Uhrmachermeister Frirdebert Scholze in den ewige» Osten «in. um dem allmächtigen Bau- meistrr aller Welte» Rrchenfchast abzulegr» »ud dort anzu- klage» di», die ihn hier schmähte»." Damit bat sich der al» Bautzener Original bekannte Mann seine Originalität bis über den Tod hinaus bewahrt. * Zittau. Am Dienstag wurde «in junge» Mädchen auf der Marichallftroß« von dem undekanuten Insasse» «ine» fremde» Auto» aufgesordrrt, in da« Auto einzusteigeu, um den Weg nach der Bahnbofftroße zu zeigen. Als da« Mädchen die» adlehnte, versuchte man, e« gewaltsam in da» Auto zu ziehen. Bet der Viitnnst eines Manne« verschwand das Auto. EberSbach (Lausitz). In heutiger Zeit müssen ja zuweueu auch Schulräume zu BersammlungSzwecke» über lassen werden. Welche Folgen damit verknüpft sein können, beweist eine Aussprache in der SchulauSschußsitzung. In der Sitzung wurde über die Verunreinigung der Schul- zimmer dvrch Vereine bei Abhaltung ihrer Zusammenkünfte lebhaft Klage geführt. Zigarren- «nd Zigarettenstumwel, Streichhölzer werden achtlos im Schulzimmer herum geworfen, ja selbst die Tinteufaßdeckel der Schulbänke werben sogar als Aschebecher benutzt. Buchholz. Am Sonnabend in später Stunde fand hier em Polizeiwachtmeister am Marltp.atz emen inngeu Mann mit gefesselten Händen und einem Knebel »mMunbe hllflö» auf. Nach der Polizeiwache gebracht, gab der Auf- . gefundene««, überfallen und seiner Barschaft in Höhe von 145000 Mar! beraubt worden »u kein. Dee näheren
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