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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19040528016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904052801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904052801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-05
- Tag1904-05-28
- Monat1904-05
- Jahr1904
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2. Beilage Sonnabend, 28. Mai 1904. Leipziger Tageblatt und Anzeiger. Nr. 267. Morgen-Ausgabe. Oeffenlliche Hitzung der Gewerbekammer Leipzig. Dienstag, den 10. Mai 1904, nachmittag» L Uhr, im Kammer- lakale, wottschedstr. 22, I. Tagesordnung: I. Mitteilungen au» der Regiftranoe. II. Beschlußfassung über die an da» Königliche Ministerium des Innern berichteten Behauptungen und Schlußfol gerungen einer Petroleumimportgesellschaft, den Petro- leumhandel betreffend. III. Bericht über die am 30. April d. I. stattgefundene Eiferwahnratssitzung. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Der Vorsitzende der Gewerbekammer Herr Malerobermeister Grüner eröffnet in Anwesenheit von 12 Kammermitgliedcrn die Sitzung und teilt vor Eintritt in die Tagesordnung mit, daß am 6. April d. I. das frühere Kammermitglieü Herr Bau meister Harnisch, Zwenkau, nach längerem Leiden ver schieden sei. Biele Jahre habe der Heimgegangene seine reichen Kenntnisse und Erfahrungen der Kammer gewidmet, und un gern haoe seinerzeit das Kollegium der Kammer den verehrten Mann auS seiner Mitte scheiden sehen. Eine Deputation der Kammer habe eine Blumenspende an der Gruft niedergelczt. Zu Ehren de» Heimgegangenen erheben sich die Anweienden von ihren Plätzen. Nachdem der Herr Vorsitzende die Herren Kammermitglieder Hempel und Nietzschmann zur Mitunterzeichnung de» heutigen Sitzungsprotokoll» ersucht hat, wird in die Erledigung der Tagesordnung eingetreten. Zu Punkt I der Tagesordnung, Mitteilungen aus der Regiftrande, verweist der Herr Vorsitzende auf oie in den Händen der Herren Kammermitglieder befindliche Druck sache Nr. 410, nach welcher über wichtigere Registrandenein- qänge und deren Erledigungen von der letzten, am 22. März diese» JahreS stattgefundenen öffentlichen Sitzung ab über folgende Angelegenheiten zu berichten ist: 1) Der Präsident des Kaiserlichen Statistischen Amte», Berlin, hat der Gewerbekammer mitgeteilt, daß zur Ergänzung der Erhebung über die Arbeitszeit nn Fuhrwerksgewerbe eine Anzahl Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieses Gewerbes in einer mündlichen Verhandlung als AuSkunstspcrsonen befragt wer den sollen, und um Namhaftmachung geeigneter Personen aus den im Kammerbezirk bestehenden, m Betracht kommenden Vereinigungen gebeten. Die Kammer hat dem Ersuchen entsprochen. 2) Auf Grund der von den betreffenden Innungen abge gebenen Urteile ist 4 Barbier- und Friseur-, 2 Bildhauer-, 3 Buchbinder-, 1 Glaser-, 2 Klempner-, 2 Koch-, 1 Kürschner«, 5 Maler-, 2 Maurer-, 2 Perrückenmacher-, 1 Sattler-, 7 Schlosser-, 2 Schneider-, 1 Schuhmacher-, 3 Tapezierer- und 4 Tischlerlehrlingen nach der bestandenen Gesellenprüfung für da» durch ihre Leistungen bekundete ernste Streben, sowie für ihre gute Führung da» Anerkennungsdiplom der Gewerbekam mer erteilt worden. 8) In einer Prozeßsache, in welcher es sich um den Wert einer in der Nähe Leipzigs gelegenen Mühle handelt, ist die Kammer vom Königlichen Landgericht Leipzig um Nennung eines geeigneten Sachverständigen ersucht worden. Die Kammer hat Herrn Mühlenvertreter G. Quandt, L.- Reudnitz, Heinrichstr. 38, l., vorgeschlagen. 4) Der Rat der <Nadt Leipzig hat der Kammer den Ent wurf eines OrtSgesetzcS, betreffend die Erstreckung der Kran kenversicherungspflicht auf selbständige Gewcrbtreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbtreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie) auf Grund von 88 2 und 64 des Krankenversicherungsgesetzes 16. Juni 1888 , bezw. Art. I Nr. 2 de» ReichSgeseheS vom 30. Juni 1900 und des Reichsgesetzes vom 26. Mai 1903, über die Abänderung des KrankenversicherungSaesetzes, übersendet und um gutachtliche Aussprache hierüber ersucht. Die Kammer konnte die Ausdehnung der Versicherung auf die erwähnten Kreise als eine Wohltat nur befürworten und hatte zu dem betreffenden Entwurf deS OrtSgesctzes Bedenken oder Wünsche nicht zu äußern. 5) Eine eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haf tung meldete kürzlich ihre Handiverks-Lehrlinge bei der Ge werbekammer an. Die Kammer mußte diese Anmeldungen jedoch zurückwcifen, weil nach der Reichsgewerbeordnung nur solche Lehrlinge der gesetzlich vorgesehenen Fürsorge unter liegen, welche von Handwerkern, nicht aber von eingetragenen Genossenschaften gehalten und angeleitet werden. Tie Angelegenheit liegt der zuständigen Behörde zur Ent scheidung vor. 6) Am 18. April d. I. beging Herr Schornsteinfegerobcr- meifter H. Zehn, Leipzig, sein 60jährige» Berufs- und 26jäh- rige's Obermeister-Jubiläum. Außerdem feierten kürzlich eine größere Anzahl .Handwerks meister ihr 26jährige» Meister- bezw. Geschäftsjubiläum. Die Kammer hat di« Jubilare beglückwünscht. 7) Vom Königlichen Amtsgericht Werdau wurde die Kam mer durch Vermittelung des hiesigen Königlichen Amtsgerichts ersucht, sich darüber gutachtlich zu äußern, ob dem Arbeiter, der bei einem Lithographen gegen Wochenlohn in Arbeit steht, wenn in die Woche ein Feiertag fällt, der volle Wochenlohn zusteht oder der Lohn für den Feiertag gekürzt wird. Die Kammer hat sich dahin geäußert, daß es in lithogra phischen Anstalten und Steindruckereien üblich ist, den Lohn kür in die Woche fallende Feiertage nicht zu kürzen, wenn zwi schen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Leistung der Arbeit gegen Mochenlohn vereinbart worden ist. Die Kürzung würde be rechtigt sein, wenn Tage- oder Gtundenlohn vereinbart wurde. Da» Wort hierzu wird nicht begehrt; die Kammer erklärt ihr Einverständnis mit den Erledigungen.. Zu Punkt 2 der Tagesordnung, Beschlußfassung über die an da» Königliche Ministerium des Innern berichteten Behauptungen und Schlußfolgerungen einer Petroleumimport« qesellschaft, den Petroleumhandel betr., be richtet für den Verkehrs- und Gewerbeausschuß Herr Kauf mann Wolff und führt folgendes auS: Vor einigen Jahren hatte eine Petroleumimportgesellschaft an die Königliche Generaldirektion der sächsischen StaatSeisen- bahnen da» Ersuchen gerichtet, ihr auf gewissen Eicnbaha- stationen Plätze zur Anbringung von Petroleumtanks mit ungefähr 26 000 K« Inhalt mietweise zu überlassen. Noor« und Schlauchverbindungen sollten die Neberleiiung de» Petro leums aus dem Eisenbalmkesselwagen in die Tanks und auS diesen in die Fässer der Straßenkessclwagen ermöglichen. So weit bekannt geworden ist. sollten au» den aevlanten Tanks Vefrolemnmengen von 20 I ab an den Käufer direkt abgegeben werden. Die Gewerbekammer, welche seinerzeit zur aurachtlichen Au-sprache veranlaßt wurde, batte sich im Hinblick auf die un zweifelhafte Absicht der Gesellschaft, den Petrolcumhandel zum Nutzen zum Teil au«läudisch«r Unternehmer und zum Schaden vieler inländischer Erwerb»kreise zu monopolisieren, gegen Ge nehmigung diese» Gesuch» ausgesprochen. In demselben Sinne hatte sich der Eisenbahnrat und auch die Königliche Generaldirektton der sächsischen Staatscisenbahnen entschieden. (Siehe Drucksachen der Gewerbekammer Nr. 837 Seite 3 Nr. 15, Nr. 844 Seite 7 und 386 Seite 8.) Neuer dings ist nun dieselbe Petroleumgescllschaft mit einer Schrift an da» Königliche Ministerium des Innern heram,rtreten, in welcher über den Umfang, die Bedeutung und Politik ihres Geschäftsbetrieb» berichtet Und gebeten wird, von Maßregel«, welche dies« Gesellschaft zu schädigen geeignet sind, Abstand zu nehmen. In diesem Berichte wird unter anderem angeführt: 1. Da» Gesellschaftskapital befindet sich zum kleinen Teile im Besitz einer ausländischen Gesellschaft, zum größeren Teck« in den Händen von 56 deutschen Kaufleuten. 2. Geschäft»prtnzip sei, bei mäßigen Preisen die Speku lation im Petroleumhandel -u beseitigen. Erreicht sei dieses Ziel durch Errichtung vieler JnIandSlager. Ohne die Befol- Kirchliche Nachrichten. «m Trinitatisfeste predige«: St. Thomä: Früh v Uhr Pastor vr. Krömer, Hü Uhr Beichte bei Dem selben und Pastor Hanttzsch, nachm. 3 Uhr Pastor Hanitzsch: kirchliche Unterredung mit den konfirmierten Söhnen, 4 Uhr Pastor vr. Krömer: kirchliche Unterredung mit den konfirmierten Knaben, abenbs 8 Uhr Pastor Hanitzsch. — Donnerstag früh 8 Uhr Beichte und Kom munion: Pastor Hanitzsch. — Wochenamt für Trauungen und Tausen: Pastor Hanitzsch, für Beerdigungen: Pastor vr. Krömer. St. Rlkolat: Früh 9 Uhr Pastor Eveking, Hü Uhr Beichte: Pfarrer v. Hölscher, Pastor Planitz und Pastor Schuch, vorm. 11 Uhr Klnder- gollesdienst: Pastor Schuch, akendS 8 Uhr Pastor Schuch, H« Uhr Beichte: Pfarrer v. Hölscher, Pastor Schuch and Pastor Ebeling, nach der Predigt heil. Abendmahl. — Mittwoch früh 8 Uhr Bclchte und hell. Abendmahl: Pfarrer v. Hölscher und Pastor Schuch. — Donners tag abend H8 Uhr Bibelstunde: Pastor Ebeling, im Heim des Haus väterverbandes, Eingang Marienstr. 7 und Tauchaer Strabo 8. — Wochenumt: Pastor Schuch. St. Matthäi: Früh S Uhr Pfarrer 0. Kaiser, Hü Uhr Beichte bei Pfarrer v. Kaiser und Pastor vr. Fleischer, vorm. H12 Uhr Kindergottcs- dienst: Pastor Fritzsche. Versammlung der konfirmierten Jugend: nachm. H4 Uhr »er Mädchen, b Uhr der Knaben im Psarrhanssaale: Pfarrer v. Kaiser. Abends 8 Uhr Pastor vr. Fleischer. — Mittwoch früh V Uhr Beichte und Abendmahlsfeier: Pfarrer v. Kaiser. — Wochenamt für Trauungen und Taufen: Pastor Fritzsche, für Be erdigungen: Pastor Pescheck. St. Petri: Früh 9 Uhr Pastor Eckardt, H9 Uhr Beichte bet Demselben. Vor der Predigt: „Dir, dir, Jehovah, will ich singen" von Joy. Seb. Bach. Vorm. H12 Uhr Ktndergoktesdienst: Pastor Eckardt, avends 6 Uhr Pastor Haase aus Stötteritz. — Wochenamt für Trauungen und Taufen: Pastor Eckardt. — Dienstag, den 31. Mai, abends Hü Uhr Bibelstunde im Gemeindcsaal, Emilienstr. 10: Pastor Eckardt. — Freitag, den 3. Juni, früh S Uhr Beichte und Abendmahlsseier. Superintendent v. Hartung. Luthrrtirch«: Früh v Uhr Pastor Pank, nach der Predigt Beichte und hell. Abendmahl bei Demselben, vorm. H12 Uhr KindergokkcSbienst: Pastor Pank, abends 6 Uhr Pastor von Harllng. — Montag abends 8 Uhr Bibelerklärung: Pfarrer vr. A. Jeremias (Biblische Geschichten des Alten Testaments: Die Gesetzgebung), im Saale des Pfarrhauses, Hauptmannftr. 3, Pt. — Wochenamt für Trauungen, Tausen und Be gräbnisse: Pastor Hilbert. St. Andreas: Früh 0 Uhr Pastor Vic. Teichgräber, Hü Uhr Beichte bei Demselben, vorm. H12 Uhr Kindergvttcsdicnst (Knaben): Pastor Vic. Teichgräber, nachm. 3 Uhr kirchliche Unterredung mit der konfir mierten weiblichen Jugend: Pfarrer ve. Schumann, nachm. 3 Uhr kirchliche Unterredung mit der konfirmierten männlichen Jugend, 4 Uhr mit der konfirmierten weiblichen Jugend: Pastor Martin, abend« 8 Uhr Pfarrer vr. Schumann. — Wochenomt für Taufen: Pastor Vic. Leich- gräber. — Donnerstag, den S. Juni, früh 8 Uhr Beicht» und Abend- maftlsfeier: Pastor Martin. SV JohanniS: Früh ü Uhr Pastor Köhler, Hy Uhr Beichte und heil. Abendmahl bet Demselben. Eyormuslk: „Dir, dir, Jehovah. will i singen" von Ich Seb. Bach. Früh Ü Uhr AbendmablSgvttesdienit tn der Stistssiliale, Riebeckstr. 471 Pastor ve. Abner. vorm 1l Ubr «indergotteödienst: Pastor Köhler, vorm 11 Uhr «inderqottesdlenst lm Betsaale der 1. höheren Bürgerschule, Platostraß«: Pastor vr. Nhner. abends 8 Uhr Pastor vr. Slhner, nach der Predigt Beichte nnd beis. Abendmahl bei Demselben. — Die Amtshandlungen in der Jvbannls- gemeinde werden in der Pegel von Kem Geistlichen des betreffenden Bezirks vollzogen. — Mittwoch, den 1. Juni, vorm. kV Uhr Kochen- 45. Berbandstaq der sächsischen Erwerbs und Wirtschafts - Genossenschaften in Chemnitz. (Bon unserem eigenen Berichterstatter.) II. Chemnitz, den 26. Mai. 1) Der Bericht des Berbandsdirektors liegt gedruckt vor. Ein« Verlesung desselben wird nicht gewünscht. Im Anschlüße an den Bericht weist der Anwalt, Herr Vr. Crüger, auf die Kassen inner halb des Verbandes der deutschen Kreditgenossenschaften hin. Die Genossenschaften des Verbandes werden zum Beitritte zur Hülfs-, Ruhegehalts-, Witwen- und Waisenkasse aufgefordcrt, und der Ver bandsrevisor wird ersucht, bei Gelegenheit seiner Prüfungen auf diese Einrichtungen hinzuweisen. Writergrhendes Interesse beanspruchten die Ausführungen deS Herrn vr. Meißner, des Direktors der Dresdner Genossen schaftsbank. Er spricht zunächst für den Anschluß der Genossen- chasten an den Girovrrband und an die sich daran anschließende Iheckeinwsungsslelle nnd weist deren Bedeutung für den Geld verkehr ziffernmäßig nach. Er erörtert weiter di« Ursachen und die Folgen der Verschmelzung der Genossenschafts bank mit der Dresdener Bank. Er beantwortet die zwei Fragen: „Ist die Bereinigung verträglich mit den Aufgaben der Genossenschaftsbank?" und „in welcher Weise sind die Aufgaben der alten Bank in der neuen zu lösen?" In bezug auf die Ursache der Fusion war die Entwicklung derwirtschafNicve» Verhältnisse maßgebend, k» aalt die rechte Zeit zum Anschlüsse nicht zu versäumen. Die Dresdner Bank hat die Beförderung der Bestrebungen der Kredit- gung dieses Prinzips durch die Gesellschaft hätte Deutschland niemals so billige gleichmäßige Petroleurnpreise erreicht. 3. Durch die großen und schnellen Erfolge der Gesellschaft befürchte die Konkurrenz die Monopolisierung de» Petroleum handels durch die Gesellschaft, obwohl nutzt das Geringste vor gefallen sei, waS solche Befürchtungen rechtfertige. Der Anteil der Gesellschaft am Petroleumgesamtgeschäft in Deutschland sei vielmehr zurückgegangen, während der An teil anderer Petrolemngesellschafkcn gestiegen fei. 4. Der Grund des Absatzrückganges der Gesellschaft liege vornehmlich in der seil Jahren geübten unlauteren Konkurrenz. Ein großer Teil der Zwischenhändler mische das von der Ge sellschaft in den Handel gebrachte Oel mir anderen Oelen, ver kaufe diese Mischung ohne Herkunftsbczeichnung oder gar als solches Oel, welches von der betr. Gesellschaft verbandelt wird. 6. Gegen solche Konkurrenz könne sich die Gesellschaft nur dadurch schützen, daß sie den Verkauf an die Detailisten mit telst Straßenwagen selbst besorge, was, soweit möglich, durch Vermittlung der lokalen Grossisten geschehen soll. Dadurch schaffe sich die Gesellschaft die Gewißheit, daß ihr Petroleum unverfälscht bis zum Detailisten gelange, welchem gegenüber der Vorbehalt gemacht werde, daß in die, in den Geschäftsläden ausgestellten Behälter der Gesellschaft auch nur deren Petroleum gefüllt werden dürfe. 3. Die Gesellschaft erklärt, daß sie die Detailisten nicht an sich binden will, sie sollen nur von ihr zu einem bestimmten Preis kaufen. Die Gesellschaft erklärt ferner, daß sie nicht an Konsumenten (ausgenommen Eisenbahnen, Garnisonverwal- tunaen und einige große Unternehmungen) verkaufe und eS auch nicht anslrebe, zu dieser Art de» Verkaufs überzugehen. 7. Wenn trotz der Freiheit der Detailisten im Ein- und Verlauf der Absatz mancher Grossisten teilweise geschmälert worden sei, so liege dies daran, daß die Gesellschaft den Detai listen große Vorteile biete durch Lieferung solcher Ware, für welche er bezahlt, durch Vermeidung der mit Faßbezug ver bundenen Leckage, des unreinlichen Hantierens mit den Fäs sern, der Feuersgefahr der Holzfässer bei der Lagerung im Hofe oder Keller und der Preisschwankungen. Das System habe sich dort, wo es eingeführt ist, bewährt» und werde auch von anderen Importfirmen und Grossisten durchgeführt. Es handle sich eben um eine Neugestaltung des Petroleum geschäfts, welche in den Zeitverhältnissen begründet sei und wegen ihrer großen Vorteile für die Detailisten durch keine Agitation der Grossisten in ihrer Entwickelung aufgehalten werden könne. Erschwerende Ddatzregeln von Behörden würden nach An sicht der Gesellschaft eine Erhöhung des Petroleumpreises für die Konsumenten zur Folge haben und falls diese Maßregeln den Vertrieb aus Straßenwagen unrentabel und damit un möglich machen, die Importfirmen zwingen, durch Errichtung von Kannengeschäften den direkten Verkauf an die Privatkon« sunienten aufzunehmen, durch welche die Detailisten schwer ge schädigt würden. Tas Königliche Ministerium des Innern hat die Bericht erstattung darüber angeordnet, welchen Wert die Kammer den vorstehend auszugsweise wiedergegebenen Erklärungen der Ge sellschaft beimißt. Der Verkehrs- und Gewerbeausschuß, welchem die Ange legenheit zur Vorberatung zugewiesen wurde, legt auf die Er klärungen der Gesellschaft keinen großen Wert. Die Gesellschaft sucht durch die Angabe der Beteiligung am Aktienkapital darzutun, daß sie einen vorwiegend deutichen Charakter trage. Wenn auch der größte Teil des Aktienkapi tals sich z. Zt. in deutschen Händen befinden mag, so kann sich dock dieses Verhältnis recht bald ändern. Weiter wird auch zu berücksichtigen sein, daß die Besitzerin des kleineren Teiles des Aktienkapitals der Gesellschaft eine ausländische Petro leumgesellschaft ist, und daß diese, gegenüber den 65 deutschen Besitzern, einer Generalversammlung leicht die Signatur auf drücken und ihr angenehme Beschlüsse durchdrücken kann. Als nicht zutreffend muß der Ausschuß die Erklärung der Gesellschaft betrachten, daß ohne die Befolgung des unten an geführten Geschäftsprinzips Deutschland niemals so billige, gleichmäßige Petroleumpreise erreich! hätte. Wohl ist die Gesellschaft bei der Preisbildung des Petro leums für den Weltmarkt als Faktor mit zu betrachten, nickst zu übersehen sind jedoch die anderen Jmportgesellschaften und Firmen, welche als nützliches Gegengewicht der ersuchenden Gesellschaft angesehen werden. Diesem Umstande wird es auch nur zu verdanken sein, daß auf eine Preissteigerung zur Zeit nicht hingearbeitet wird und daß die Preise für Petroleum feit einigen Jahren größeren Schwankungen nicht unterworfen waren. Soweit bekannt, hat die Gesellschaft oder ihr nahestehende Organe vor Jähren infolge angeblicher Vcrsiechung einer be deutenden Anzahl Petroleumquellen eine Preissteigerung in die Wege geleitet. Der Erfolg war jedoch kein anhaltender. Uebrigens ist doch immer zu berücksichtigen, daß die Gesell schaft darauf bedacht ist, zu erwerben, um den Gesellschaftern hohe Gewinne gewähren zu können. Wenn die Gesellschaft auch Monopolbestrebungen von sich weist, und den ziffernmäßigen Nachweis ihres seit einigen Jahren erfolgten Absatzrückganges erbringt, so muß der Aus schuß doch auf seinem bereit» früher eingenommenen Stand punkt verharren, daß das unzweifelhafte Ziel der Gesellschaft die Monopolisierung de» Petroleumhandels ist. Damit würde aber nicht nur der Klein-, Mittel- und auch Großhandel schwer geschädigt und schließlich ganz beseitigt, sondern es würden auch mit diesem noch andere Erwerbs- und Wirtschaftsgruppen ge schädigt, deren Erhaltung und Stärkung nötig ist. Allerdings handelt eS sich hierbei nicht nur um die Interessen der Händ ler, sondern auch um diejenigen der Konsumenten. Wenn letz teren auch anfänglich ein kleiner Nutzen dadurch entsteht, daß der Preis für das Petroleum wahrscheinlich niedriger wie jetzt festgesetzt wird, so besteht doch die Gefahr, daß mit der nach und nach stattfindenden Beseitigung des Zwischenhandels auch der Preis des Petroleums steigt und voraussichtlich noch höher wird, als wie er heute ist oder früher war. Es dürfte alfo auch im Interesse der Konsumenten liegen, private Monopolbestrebungen nicht zu fördern, sondern ihnen energisch entgegenzutreten. Wenn die Gesellschaft angibt, daß der Grund des Absatz- rückaangeS vornehmlich m der seit Jahren geübten unlauteren Konkurrenz liege, so steht eS der Gesellschaft doch frei, die un lauteren Konkurrenten strafrechtlich verfolgen zu lassen. Dem Ausschüsse sind am hiesigen Platze nur vereinzelte Firmen be kannt, welche sich mit dem Vertriebe von gemischtem Petroleum befassen, dasselbe aber als gemischtes Petroleum bezeichnen und in den Handel bringen. Wenn die Gesellschaft beabsichtigt, unter Ausschaltung der Grossisten den Verkauf an die Dctaillisten selbst durch Straßen- tankivagen zu übernehmen, so wird hierzu die Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich sein, welche aus volks wirtschaftlichen Gründen. sowie mit Rücksicht auf die eigent- nützigen Ziele der Gesellschaft und im Hinblick auf die damit verbundene FeuerSaefahr und der weiteren Belastung deS Straßenverkehrs hoffentlich versagt werden wird. Bei Durchführung der Absicht der Gesellschaft, mit den Tetaillisten selbst zu verhandeln, ihnen voraussichtlich unter eigenem Verschluß gehaltene Behälter für ihr Petroleum zu liefern, erstrebt die Gesellschaft zweifellos ein Abhängigkeits verhältnis der Detaillisten zu ihr, um zum eigenen Vorteile einen dominierenden Einfluß auf die Gestaltung der Detail preise zu gewinnen. Je größer der von der Gesellschaft er strebte Einfluß bei den Dctaillisten wird, desto mehr werden dieselben von ihr abhängig und gebunden, obwohl die Gesell schaft erklärt, die Detailliften nicht binden zu wollen. Durch Vermittelung einer nichtsächsischen Gewerbekammer ist der Gewerbekammer Leipzig aus zuverlässiger Quelle mit geteilt worden, daß der vorstehend bezeichnete, von der Ge sellschaft in einer größeren deutschen Stadt geübte Petroleum verkauf an Dctaillisten von letzteren sehr verschieden beurteilt wird. Wohl ist man der Ansicht, daß die Art der Abgabe de» Petroleums in Bezug auf Reinlichkeit, Feuersicherheit, Gleich mäßigkeit der Güte der Ware und Bequemlichkeit für den Em» pfängcr entschiedene Vorteile bietet, gegenüber dem früheren Einkauf in Fässern. Auch die Gleichheit de» Einkaufspreise» zur Zeit wird al» ein Vorzug bezeichnet und al» geeignet angesehen, einen glei« aenossenschaft zu ihrer Aufgabe gemacht und erweitert dahingehend ihren Geschäftsbetrieb. Die Aufgaben der alten Bank sollen in der neuen so gelöst werden, daß der Dresdener Bank besondere Genossen- schaftsabtettungen ungegliedert werden. Diesen stehen besondere Beiräte zur Seite aus dein Kreise der Genossenschaften. Herr vr. Meißner bittet am Schlüsse, das Vertrauen der Genossenschafts bank auch unter den neuen Verhältnissen zn bewahren. Es möge der Anfang zu einer glücklichen Weiterentwickeluug de» Genossen- schaslswesenS sein. Hierauf wird zunächst zurückgegriffen auf Punkt 6 der Tages- ordnung der 1. Versammlung: „Neue Gefahren für das Sparkassen wesen der Genossenschaften". Es handelt sich um die Beschränkung des Sparkassenverkehrs für die Genossenschaften uud um das Scherlsche Sparfyftem. Wenn auch die Gefahren im Augenblicke nicht alttu drohend erscheinen, so gilt es doch für die Genossen schaften, die Augen offen zu halten. Sie haben allezeit mit scharfen Ansechtungen zu kämpfen gehabt und man weiß niemals, was früher oder später rin Wechsel tn den regierenden Personen bringen kann. 2) Der Herr Verbaodsrevtsor Rüdiger erstattet Bericht über die Revisionen innerhalb der Vereine o«S sächsischen Verbandes. Tie umfangreichen Ausführungen, die tn der Hauptsache innere Angelegenheiten der einzelnen Vereine berühren, gaben Anlaß zu längeren Erörterungen. 3) Im Zusammenhänge mit diesem Punkte der Tagesordnung steht.der dritte Gegenstand derselben: Behandlung der Jahresberichte in der Generalversammlung. Der Verbandstag beschließt: „Den Genossenschaften ist dte Beachtung des auf die Verhandlungen be züglichen Beschlusses des deutschen Verbandstage» von Baden-Baden erneut zu empfehlen". 4) Mitteilungen aus den einzelnen Vereinen und Besprechung von Fragen allgemeinen fachmännischen Interesses, sowie Berichte aus der Praxis über die in den Vereinen gemachten Erfahrungen. Es wird von vielen Seiten lebhaft über dte wachsende Konkurrenz geklagt. Die Herren Doktoren Crieger und Meißner machen Vor schläge, die Konkurrenz zu lindern und empfehlen die Einführung neuer Zweige des Geldverkehrs in den Genossenschaftsbanken. 6) Vom Wechselrechte. Der Referent, Herr Justizrat Liebe, Chemnitz, begründet zunächst, warum er eine Anzahl Punkte auf die Tagesordnung zu setzen gebeten habe, die mu den übrigen Berhandlungsgegenskänden nur in losem Zusammenhänge sieben. Er will Aufschluß über das Verständnis und über die Handhabung der bezüglichen Gesetzesparagraphen geben. In Bezug auf den Wechselprotest beantwortet Herr Justizrat Liebe die Fragen: „In welchen Fällen ist ein Wechselprotest nötig? Wann kann man den Protest vermeiden? Zu welcher Zeit muß der Wechsel protestiert werden?" und kommt zu dem Ergebnisse, daß dahin zu wirken sei, daß das veraltete und in seinen Wirkungen vielfach gefährliche Institut abaeschafft werde; solange dies noch nicht geschehen, ist die nötige Vorsicht zu üben. 6) Ueber gemeinschaftliche Schutzmaßregeln berichtet Herr Anwalt vr. Hans Crüger. Es handelt sich in der Hauptsache um Schutz gegenüber Mitgliedern, die die Verbandsvereine geschädigt haben, insofern sie gleichzeitig mehreren Genossenschaften angehöreu, und um Schutzmaßregeln gegen die Schäden, die aus der Discontterung von Reit- und Kellerwechseln entstehen können. Der Referent empfiehlt in Bezug auf das letztere die Verbindung mit einer Leipziger Firma. In Bezug aus das erste erscheint es geraten, daß Vereine sich die Liste der abgelehnten Mitglieder einander bekannt geben. 7) Grundsätze bei Beurkundung von Rechtsgeschäften. Herr Justizrat Liebe-Chemnitz erörtert zuförderst, warum es zu empfehlen sei, alles das schriftlich niederzulegen und durch Unter schrift zu beurkunden, was für die Tauer bestimmt ist, und legt dann dar, wie man die Forderungen der Wahrheit, Vollständigkeit und Klarheit zu verstehen hat. In derselben klaren und sachlichen Weise spricht der Herr Justizrat Liebe dann ferner über 8. Die Wahrhaftigkeit der Bilanzen. Er wendet die aufgestellten Forderungen, die bei Beurkundung von Rechtsgeschäften maßgebend sind, aus die Bilanzen und Geschäftsberichte an, sie seien wahr, voll ständig und klar; wahr auch dann, wenn sie der Genossenschaft Schaden bringen sollte. 9) Kreditüberschreitungen behandelte zuletzt noch Herr Anwalt vr. Crüger und verweist auf die im Genossenschaftsgesetze ge troffenen Bestimmungen. Er bespricht die einzelnen Fälle der Kreditgewährung und die Art und Weise der für dieselben geleisteten Sicherheiten. Tie Generalversammlung hat dte Grenze der Kredit- fähigkeit zu bestimmen. Folgender Beschluß wurde gefaßt: „Der Unterverbandstag warnt die Genossenschaften auf das entschiedenste vor einer Ueberschreituna der von der Generalversammlung ge zogenen Kreditgrenze und empfiehlt diese im richtigen Verhältnis zur Vermögenslage der Genossenschaften zu halten." Die letzten beiden Punkte der Tagesordnung betrafen Berichte der Kommissionen. Die Rechnungsprüfer berichteten über die Jahres rechnung, dem Kassierer wurde Entlastung erteilt. Das Verbands direktorium wurde einstimmig wiedergewählt. Radeberg wurde als Ort für die Versammlung des nächsten Jahres gewählt. Nach kurzen Tankesworten aus der Mitte der Versammlung an die Ehrengäste, die Stadt Chemnitz und die Verbandsleitung wurde die Versammlung V-2 Uhr geschlossen. — Den Schluß des VerbandstagS bildete ein Festmahl, das einen belebten Verlaus nahm. > chen Verkaufspreis inne zu halten, also Prei-schleuderei zu verhindern, obgleich die Petroleumgesellschaft in Bezug auf : den Verkaufspreis ihren Abnehmern keine Vorschriften macht. : Andererseits wird aber auch vielfach und mit Recht be ¬ fürchtet, daß, wenn erst die Konkurrenz der Grossisten ganz beseitigt sein wird, die Detaillisten zu sehr von der Gnade der Gesellschaft abhängig sein würden, und daß dann voraussichtlich auch eine Monopolisierung des Detailverkaufs herbeigeführt werden könnte, wie die» in Belgien und Dänemark bereits der Fall ist. Deshalb wird es für dringend wünschenswert gehalten, daß die Gesellschaft daran gehindert werde, das Geschäft ganz an sich zu reißen, daß es vielmehr im Interesse der sämtlichen Ab nehmer liege, die Konkurrenz lebensfähig zu erhalten. Dort, wo der Verkehr der Gesellschaft mit den Detaillisten schon durchgeführt ist, gewährt man denselben Vorteile, um dann, trenn die Konkurrenz beseitigt ist, das Geschäft vollstän dig an sich zu ziehen, Verkaufspreise vorzuschreiven und syste matische Ausbeute zum Nachteil der Händler und Konsumenten zu begehen, wie dies leider schon setzt beim Spiritushandel durch den Spiritusring geschieht und beim Zuckerring in er heblichem Maße der Fall war. Wenn die Gesellschaft schließlich mit der Absicht hervortritt, Kannengeschäfte zu errichten und den direkten Verkauf cm die Privatkunden aufzunehmen, wenn erschwerende Maßregeln der Behörden den Vertrieb deS Petroleums durch Straßenwagen unrentabel oder unmöglich machen, so ist der Ausschuß der Meinung, daß der Kannenverkauf des Petroleums unter Aus schaltung der Detaillisten wesentlich höhere Spesen erfordern wird als der bisherige Vertrieb durch Grossisten, welche zumeist mit einem Nutzen von 20—26 Psg. für 50 Kg arbeiten, während sich die Detaillisten mit einem Gewinn von 1—2 Pfg. für das Liter begnügen muffen. Der Ausschuß ist der Meinung, daß sich die Gesellschaft mit den bisher erreichten großen Erfolgen — im Jahre 1902 sollen 32^Z Prozent Dividende verteilt worden sein — begnügen kann, er kann die fortgesetzten Bestrebungen der Gesellschaft, immer noch weitere Vorteile auf dem Gebiete des Petroleum handels zu erringen, um der unzweifelhaften Absicht der völli gen Beherrschung dieses Handels und der durch solche groß kapitalistischen Unternehmungen immer mehr stattfindenden Vernichtung vieler selbständiger Existenzen nach keiner Richtung billigen. Soweit die Rechtslage eS zuläßt, erachtet der Ausschuß be hördliche Maßnahmen, welche geeignet sind, die monopolisieren den Msichten der Gesellschaft zu Verbindern, nicht nur als ein Bedürfnis, sondern als ein au» volkswirtschaftlichen Gründen sich ergebendes Gebot. Aus Grund dieser Darlegungen beantragt der Verkehrs und Gewerbeausschuß, zu beschließen, dem Königlichen Ministerium des Innern im Sinne des Ausschußgut achtens Bericht zu erstatten. (Bravol) Ohne Debatte wird der Antrag einstimmig angenommen. Zu Punkt 8 der Tagesordnung: Bericht über die am 30. April d. I. sk a t t g e f u n d e n e Sitzung des Eisenbahn rates berichtet der Vorsitzende der Kammer. Herr Malerobermeister Grüner in seiner Eigenschaft als Mitglied des Eisenbahnratcs und bemerkt: Wegen Beratung >iber Tarifierung von Zucker und Melasse hatte die Königl. Generaldirektion der Sächsischen Staatseisen bahnen den Lisenbahnrat für den 30. April 1904, vormittags 11 Uhr, nach Dresden berufen. Am 1. September 1903 ist der in Brüssel geschlossene inter nationale Vertrag über die Behandlung des Zuckers vom 5. März 1902 und die Novelle zum Zuckersteuergesetz vom 6. Januar 1903 in Kraft getreten. Nach dem internationalen Vertrage, der zunächst bis zum 31. August 1908 gelten soll, darf in den Vcrtragsstaaten Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Holland, Frankreich und Großbritannien auf die Er zeugung oder AuSiuhr von Zucker keine direkte oder indirekte Prämie gewährt werden. Ter Ueberzoll, der Unterschied zwischen der inländischen Steuer und dem Einfuhrzoll, darf in den Staaten, die Zucker erzeugen, höchstens 6 Fr. für 100 Kz raffinierten und diesem gleichstehenden Zucker, und höchstens 5,60 Fr. fnc anderen Zucker betragen. Für die Vertragsstaaten Spanien, Italien und Schweden gelten diese Bestimmungen erst dann, wenn sie Zucker ausführen. Sämtliche Vertragsstaaten werden den Zucker aus anderen Vertragsstaaten zum niedrigsten Satze ihres Einfuhrtarifs zulassen und den Zucker aus Ländern, welche Prämien gewähren, mit Ausgleichzöllen belegen oder die Einfuhr solchen Zuckers verbieten. Durch die Novelle zum Zuckersteuergesetz wurden die AuS- fuhrzuschiisse, die Betriebssteuer und die Kontingentierung auf gehoben und die Verbrauchssteuer von 20 auf 14 -L für 100 lc« herabgesetzt. Der Eingangszoll für Zucker, für den im Er zeugungslande keine Prämie gewährt ivird, ist auf den höchsten Betrag festgesetzt, der nach dem internationalen Vertrage er hoben werden kann. Zum Abschluß des internationalen Vertrags waren die Staaten des europäischen Festlandes genötigt, weil die Gefahr bestand, daß England, dem Drängen seiner Rohrzucker er zeugenden Kolonien nachgebend, den prämiierten Zucker mit Ausgleichzöllen belegen würde. Bei der Beratung dieser Vorlagen hat der Reichstag im Jahre 1902 eine Resolution angenommen, tvclche auf Er mäßigung der Frachtsätze für Zucker, Melasse, Zuckerrüben und Schnitzel abzielt. Die Königl. Eisenbahndirektion Magdeburg habe seinerzeit bei der ständigen Tarifkommission deutscher Eisenbahn verwaltungen einen, die Tarifierung von Zucker und Melasse betreffenden Antrag eingebracht. Die an der Sache beteiligten industriellen Vereinigungen haben sich seinerzeit teil» für, teils gegen eine Frachtermäßigung der betreffenden Artikel ausgesprochen. Mit Rücksicht auf die durch die Brüsseler Konvention ge schaffenen veränderten Verhältnisse, deren Wirkungen nicht zu übersehen waren, hat der Ausschuß des Eiscnbahnrates int September 1903 beschlossen, von einer Aenderuna der Tari fierung des Konsumzuckers, des Rohrzuckers und der nicht zu Futterzwecken bestimmten Melasse zurzeit abzusehen. Dieser Ansicht schloß sich der Eisenbahnrat in seiner außer ordentlichen Sitzung am 30. April einstimmig an. Die Kammer nimmt von dem Bericht Kenntnis. Nach Er ledigung der Tagesordnung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. (Auf Grund des Protokolls mitgeteilt vom Sekretariat der Gewerbekammer.) ! pytmt-IMk 1
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