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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.03.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-03-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192603096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19260309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19260309
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1926
- Monat1926-03
- Tag1926-03-09
- Monat1926-03
- Jahr1926
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.03.1926
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VerMihes,mv SSchfifches. Riesa, den 9. Mär» 1926. .Wettervorbersaa, kür 10. Mär». IPiit« aeteilt »an der VS Ls. Landeswettenvart« zu Dresden) Nur nach kur»« Dauer der milden Witterunq. Im Lauf, der nächsten 24 Stunden Uedergana zu unruhiger rauherer Witterung mit zeitwelliaem Niederschlag, im Flachland »u« nächst al» Regen, im Gebirge dald in Schnee übergehend. Allgemeiner Temperatur.Rückaana, im Flachland di» aus etwa 4 Grad Celsius. Lebbast, zeitweise bälg, Wind« au» westlichen Richtungen. — WitterungScharakter der nächsten Tage: Wechselnd vorwiegend stark bewölkt mit reltweiliaem Niederschlag. Im Flachland nur einige Grad über Null. Gebirge »ritweise Frost. —* Daten für den 10. Mar» 1928. Sonnen- ausgang 6,27 Ubr. Sonnenuntergang 5,SS llbr. Mond- ausgang 4,80 Ubr B. Monduntergang 12,88 Uhr V. — 1606: Feldmarschall Georg Frbr. v. Derfflinger in Neu dosen geb. (gest. 1693). 1772: Der Dichter Friedrich von Schlegel in Hannover ged. (gest. 1829,. 1776: Königin Luis, von Preußen in Hannover geb. säest. 18lO). 1788: Der Dichter Joseph v. Eichendorfs in Lubowitz geb. sgest. 1887). 1818: Stiftung de» Eisernen Kreuzes durch Friedrich Wilhelm lll. 1924: Der amerikanische Schriftsteller Oriso» Swett Morden in Los Angele» gest. (geb. 1880). -«Esperanto. Lt. Anzeige in vorliegender Lage- dlattauStzab« beginnt diesen Donnerstag ein Esperanto- Kursus für Anfänger im Sächsischen Hof. —»Bericht der städtischen Polizei. Festge- nonmren wurde» in letzter Zeit ein Lumpensammler au» Crimmitschau, ei» Arbeiter au» Liebertwolkwttz, «in Glas schleifer aus Neustadt i. B„ ein Gcschtrrführer au- Nieder- popritz, ein Arbeiter aus Berlin und ei« Arbeiter von hier, die von verschiedenen Staats- bez. Amtsanwaltschaften wegen Diebstahls und Betrug», bez. nach 8 188 Le» R. Str. G. B. und wegen Ausweisung aus dem deutschen Reiche steckbrieflich gesucht wurden. Sie wurden dem dies. Amts gerichte »»geführt. Ferner wurden 10 tsch.-slow„ 8 poln., 2 ukrainische und l rumänischer Staatsangehöriger festge- «omme» und dem dies. Amtsgericht »«geführt, die den Paß- vorschrifteu zuwider die deutsche Grenze passiert und sich hier aufgehalten haben. Wetter sind 18 auf Wanderschaft befindlich gewesene Fremde dem hief. Stadtrat »»geführt worden, die wegen Diebstahls und sonstigen Vergehe»- Vehuf» Aufenthaltsermittelung steckbrieflich gesucht wurden, wovon mehrere auf Antrag der suchenden Behörden sestgc- «ommen und ebenfalls dem hies. Amtsgericht »»geführt worden sind. Aufgegriffc» wurden in letzter Zeit 2 Kür- sorge-öglinge anö Leipzig und Magdeburg, die den Er ziehungsanstalten wieder »»geführt werden kouuteu. Ferner wurden wieder eine gröbere Anzahl Kraftwagen führer znr Anzeige gebracht, die der Verordnung vom 18. 8. 24, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen betr. zuwider gehandelt haben, insbesondere wegen schnellen Fahrens. Auch mutzten wieder eine gröbere Anzahl, insbesondere jugendliche Mannespersonen nach der Wache und zur An zeige gebracht, bez. in pol. Verwahrung genommen werden, die sich wegen nächtlicher Ruhestörung, Widerstands, Be amtenbeleidigung, Sachbeschädigung und groben Unfug schuldig gemacht hatten. —* BctrugSmanöver eines Schalmäd- chens. Am Sonntag, 7. 8. 2V, nachm. io der 8. Stunde wurde einer Dame während der Fahrt aus dem Fenster eines Zugabteils in der Nähe der hiesigen Blechbrücke ein verschiedenfarbiger, in der Hauptsache kirschrot gefärbter FrühjahrSbut entführt. Bald darauf erschien bet der hiesigen BahnhvfSverwaltung ein etwa 13jährige» Mädchen und bat um Aushändigung ihres Hutes mit der Begrün dung, daß ihr dieser von der Blechbrücke auS durch den Wind entführt worden sei. Da die Angaben de» Mädchen glaubwürdig erschienen, erfolgte die Aushändigung deS Hute». Später hat sich jedoch herausgestellt, datz hier ein BctrugSmanöver vorlicgt. Sachdienliche Wahrnehmungen, die zur Auffindung der Betrügerin sichren könnten, wolle man der hiesigen VahnhofSpolizei zur Anzeige bringen. —* „Gräfin Mariza* in Riesa. ES sei noch mals empfehlend auf das Operettengastspiel am 12. März im Hotel Höpfner hingewiefen. Direktor Oswald Wolf ist hier kein Neuling, seine früheren Leistungen werben noch in bester Erinnerung sein, aber er wird alle» Frühere durch die „Gräfin Mariza-Aufführung", die sich an Darstellung und Ausstattung weit über Provinztheater erhebt, wesent lich überbieten. — Das „Großenhainer Tageblatt" schreibt: Ma« war erstaunt tiber die wirkungsvolle Wandlung der kleinen Bühne, über die prächtigen Dekorationen und vor allem über die geschmackvollen Kostüme und Kleider, die namentlich die ohnehin sehr hübschen Darstellerinnen noch hübscher machten. Man konnte, nein, man matzte de» öfteren „Donnerwetter" stammeln. Der .^achsenhofsaal" war au»- verkauft. — Ter „Roßweiner Anzeiger" schreibt: Roch nie hat eine Opcretten-Anfführnng in Roßwein einen so durchschlagenden Erfolg gehabt, wie die gestrige der .Gräfin Mariza". War doch alles bis »um letzten Statisten gut. Dekorationen, Kostüme — glänzend! Und erst die EangeS- kräfte! Wir können Herrn Direktor OSwald Wolf nur dankbar sein, dem Roßweiner Publikum etwas derartiges geboten zu haben. —* Einlösung der Dollarschatzauweifun- gen. Die Verpflichtung des Reiches zur Rückzahlung der am 13. April dieses Jahres fälligen Schatzanweisungen de» Deutschen Reiches von 1923 (Dollarschatzanweifungen) ist von der Reichsbank übernommen morden. Die Einlösung der Dollarschatzanweisungen erfolgt deshalb vom Fälligkeitstage ab durch die Reichshauptbank sZcichnungsabteilung Berlin, Breite Straße 8 und v) zu dem auf den Stücken angegebene« Rückzahlungsbetrage ohne Abzug in Schecks ans Newyork, auf Wunsch auch in Reichsmark zum amtlichen Berliner Mittelkurse für telegraphische Auszahlung Newyork. Alle mit Kasseneinrichtung versehenen ReichSbankanstalten ver mitteln die gebührenfreie Einziehung. Die Stücke können schon v. 13. März ab mit den bei der Reichsbank erhältlichen Vordrucken «ingcreicht werden. Di« Auszahlung erfolgt auch für solche Stücke erst vom 18. April ab. —* K ei neErhöhungde-Schulgeld« Sande« höheren Schulen Sachsen». Wie wir soeben erfahren, beabsichtigt das sächsische Ministerium für Volksbildung nicht, dem Vorgänge Preußens, das das Schulgeld au den höheren Schulen vom 1. April 1926 ab von 120 auf 200 R.-M. jährlich erhöht hat, zu folgen. —* Besteuerung de» Einkommen» aus in ländischem Gewerbebetrieb. Auf Grund eines Bescheides, den der Reichsminister der Finanzen einer außer- sächsischen Handelskammer erteilt hat, bringt die Handels kammer Chemnitz folgendes zur Kenntnis: „lieber die Frag«, ob und inwieweit bestimmte ausländische Unternehmungen, die in Deutschland «inen ständigen Vertreter haben, von der beschränkten Steuerpflicht befreit werd«« können, schweben noch Erwägungen. Um Schädigungen der deutschen Wirt schaft durch steuerliche Maßnahmen gegenüber den ausländi schen Firmen »u verhindern, bin ich bis zu einer Regelung der Angelegenheit damit einverstanden, datz deutsche Kom missionäre, die als Großhändler oder Handelsagenten in das Handelsregister eingetragen sind, Aufforderungen zur steuerliche» Erklärung und andere Mitteilung«« des Finanz amtes au die von ihnen vertretene ausländische Firma vor läufig nur wettergeben müssen, wenn entweder die be schränkt« Steuerpflicht der ausländischen Firma schon bei einer frühere» Veranlagung frstgestellt worden ist, oder «VW der deutsche Vertreter Angestellter der ausländischen Firma ist. Unter de» vortzezeichnespr BoraaSsepmrgen wird di« Grraulaauna der ausländische» Firmen zur Einkommen- ßaftgsteurr ausgesetzt. Der deutsche vertret« , da- Finanzamt »Irr Art und Umfang genau ». Die verpflicht««»»«» Vertreter», für sein mu»«r eine «tenererNLrung «»zugeben, »leibt rmberüUt^ Vetzürfttakett und Vorzugsrente. oder Ksrpers» ist verpflichtet, zu unterricht« eigene» Ginko Beteil:gte ^Kreise'stehen äüf dem Standpunkt,' daß "das Wohlfahrtsamt m eine Prüfung der Verhältnisse der Antragsteller auf Vorzugsrente, Vit da» 60. Lebensjahr vollendet haben, überhaupt nicht emtreten kann. Dieser Standpunkt ist unrichtig. Nach ß 18 de» Anleiheablösungs gesetzes ist einem bedürftigen t» Inland« wohnende« deutschen Retch-angehörrgen auf Antrag ein« Vorzugs rente zu gewähre«, wenn ihm ein AuSl-sungSrecht zn- steht. In 8 19 dieses Gesetzes ist bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Person al- bedürftig zu erkenne« sit und rm 4 45 der Ersten Berordnung zur Durchfüh rung de« Gesetze» über di« Ablösung öffentlicher An leihen ist ganz Aar ausgesprochen, datz d:e Beztrksfür- sorgestelle die Angaben des Antragstellers über tue Per son und die EmtommenSverhältniss« de« Anleihegläu bigers nachprüft. Den Antrag und da- Ergebnis der Prü- fung legt sre dem Ausschutz für DorzuaSrente vor. —WK. Achtung, Jugendherberge! Einen be achtenswerten Vorschlag veröffentlicht der Verband kür deutsche Jugendherbergen in seiner Zeitschrift „Die Jugendherberge". Der Vorschlag geht dahin, auf grö- tzeren Bahnhosen und Eisenbahnknotenpunkten Karten der weiteren Umgebung aufzuhängen und in diesen dre Orte, m denen sich Jugendherbergen befinde«, deut lich hervorruheben. Eine kurze Erklärung mützte auf merksam machen, nne weit die Jugendherberge von der nächsten Bahnstation entfernt ist und wer sie benutzen darf. Gerade der Hinweis auf die Benutzung ist wichtig, um unwillkommene Gäste abzuhalten. Wenn diese Kar ten allgemein aufgrhängt würden, würde der wandern den Jugend mancher unnütze lang« Weg, besonders spät abends oder bei schlechtem Wetter, und manche andere Verlegenheit erspart bleiben. Außerdem würde sich Lurch diese Kenntlichmachung der anerkannten Jugend herbergen bald von selbst die Reinigung von unliebsamen Gästen vollziehen. —* Verlängerte Gültigkeit der Wohl- fahrtSbrtefm arken. Auf Antrag der Deutschen Not hilfe hat der Reichspostminister die Gültigkeit der Wohl- fahrtöbriefmarken bis zum 18. Mat verlängert. Verkauft werden die Marken bis zum 15. April durch die Organi sationen der freien Wohlfahrtspflege. Die Marke» können jederzeit von der „Provinzgemeinschaft d«r freien Wohl fahrtspflege" in Magdeburg, Landwehrstrabe 8, angefordert werden. Die Markenheftchen znm Preise von 2 Mark ent halten bekanntlich 4 Marken zu 8, 4 zu 10 und 2 z« 20 Pfg. —* Auf der Eifenbahnfahrt liegeugelas- sene Gegenstände. Zu Beginn der freundlicheren Jahreszeit, wenn die Wander- und Reiselust stärker wird, kommt «S wieder häufiger vor, datz Steifende auf der Eisenbahn allerlei Gegenstände liege» lasten. Am besten schützt man sich vor dieser oft recht fatalen Vergeßlichkeit dadurch, baß man seine Gepäckstücke vor Antritt der Reise zählt und unterwegs hin und wieder nachzählt. Wenn dennoch ein Gepäckstück im Abteil oder sonstwo in der Eisen bahn liegen geblieben ist, wendet man sich mit einem vor gedruckten BenachrichtigungSschretben, besten Formular auf den Bahnhöfen und Fahrkartenausgaben erhältlich ist, an die Eisenbahn-Fundbüro-. Um das Auffinden zu erleichtern, wird den Verlierern nahegelegt, die Benachrichtigungs schreiben dem Vordruck entsprechend so vollständig und genau wie nur möglich auözufüllen. Wenn daS verlorene Stück gefunden wirb, erhält eS der Verlierer sofort zu gestellt. —»Unfrankierte Posteingänge bei der LandeSverstchernngsanstalt. Bet -er LanbeS- versicherungSanstalt gehen täglich unfrankierte Post sendungen in erheblicher Zahl ein. ES muß erneut darauf hingrwtesen werden, baß solche Sendungen an den Ab sender, ober wo ein solcher nicht ersichtlich ist, der Post zurück gegeben werden müssen, bezw. nicht mehr angenommen werden können. Im Interesse aller Stelle», die mit der LandeSversicherurigSanftalt schriftlich verkehren, wird des wegen daraus hingewieseu, Eingabe« und sonstige Sen dungen genügend und ausreichend zu frankieren, da die daraus entstehenden Nachteile dem Absender zur Last fallen. —* „Darf ein wildernder Hund erschossen werden?" Dem Telunton-Sachsendienst wird von der Sächsische« Jagdkammer geschrieben: Unter obiger Uebcr- schrtft brachten verschiedene Tageszeitungen eine Mittei lung über eine ReichsgerichtSentschetdung, in der festgestellt worden sein soll, baß ein Jäger, -er einen wildernden Hund erschoß, »nm Ersatz deS erschossene» Hundes in Höhe von NM. 60— verpflichtet wäre, da der Schaden, den der wil dernde Hund beim Hetzen eines Hasen hätte aurichte« können, geringer gewesen wäre, wie -er Wert des erschos- senen Hundes. GS wird daraus die Folgerung gezogen, datz -er Jäger stet» zu prüfen habe, ob der wildernde Hund nicht einen größer«« Wert habe, wie das gehetzte Wild, bevor er auf ihn schießt. — Demgegenüber ist folgendes fest- zuftellen: Sollte das oben angeführte ReichSgertchtSurteil tatsächlich gefällt set«, wa» bisher nicht feftzustellen war, so dürfte die Veranlassung dazu wohl vor der Zeit deS neuen Jagdgesetzes liegen. Entweder handelt «S sich dann aber um einen Teil außerhalb Sachsens, oder -er Hund wurde in einer Entfernung vom nächsten bewohnte» Haase er- schossen, die ««ter 800 Schritten war, oder i« Beisein feines Herr». DaS neue sächsische Jagdgesetz erweitert nun da- Lötung-recht deS Jägers ganz erheblich. Einmal ist die Gchutzgrenze revterender Hande auf 800 Meter vom näch sten bewohnten Hans« herabgesetzt, dann aber schützt -en Hund die Anwesenheit seines Herr« nicht mehr vor der verdienten Strafe. Treffen diese im 8 4 des Jagdgesetzes festgelegten Bedingvngen z«, so braucht der Jäger nicht erst zu prüfen, ob der revterende Hund einen höheren Wert habe« könnt«, wie der zu befürchtende Schaben, er kann ihn in jedem Kalle erschießen. Daß diese Auslegung zutrifft, ist doch schon daraus zu erkenne«, daß -a- Jagdgesetz ein Tötung-recht bereit- etnräumt, wenn der Hund Wild auf- sucht. I« diesem Falle würbe ja die Frage, ob eiwa der Hund einen größere« Wert wie -er abzuwendenbe Schaden hat, überhaupt unlösbar sein. — Bet oberflächlicher Betrach tung dieser Gesetzesbestimmungen könnte nun leicht die Meinung entstehen, daß sie eine große Härte und Rück- fichtslosigkeit gege« alle Hunbebesitzer, insbesondere die Landleute wäre. Da» trifft jedoch nicht zu. Einmal wird jeder Jäger ihm bekannten Hunden gegenüber da» letzte Dttttrl, sie am Wildern zu hindern, nur dann anwenden, wenn alle anderen erfolglos blieben. Schon im Interesse eines guten Einvernehmen- mit seinen Jagbgenoffen wird der Jäger sich zunächft immer erst mit dem betreffenden Hunbebesitzer in Verbindung setzen. Unverbesserlichen Sunden gegenüber aber ist kein Mittel zu streng, um sie an -er weiteren AuSübnng ihrer verhängnisvollen Tätigkeit zu hindern: denn wir müssen uns darüber klar sein, daß ein wildernder Hund die allergrößte Gefahr für den Wild bestand eines Revier-, ja einer ganzen Gegend bedeutet. So liegt es letzten Endes nicht nur im Interesse des zu fällig gerade Jagbberechttgten, sondern der Jagdgenosten schaft selbst, wenn jeder wildernde Hund vom Revier ver schwindet. Eine Jagd, die beständig von revtrrenden Hunde« besucht wir», ist sehr schnell völlta wertlos. —«». ueartimieruna »e» unsßsNtbe,, Kinde». Dem Reichstag liegt der Entwurf eine- Gr- fetze» über die unehelichen Kinder und du Annahme an Kindessiatt vor. Besondere bisher nur »ebender be- handelte Kapitel find in dem neuen Gesetz die Ehelich- keitSerklärung, die Annahme an Kindessiatt und die jv> aenannte PNegekindschast. Die Ehelichkeitserklärung, Ins. her ei« schwer »u erlangender Gnadeart, fall künftig einfach durch Beschluß des Vormundschaftsgericht» erfol gen. Die Annahme an SindeSstatt bisher an ein überaus umständliches Verfahren gebunden und von schwer zu erfüllenden Voraussetzungen abhängig, Nnrd wesentlich er leichtert durch die Herabsetzung de» Mindestalters der An nehmenden von 50 auf 40 Jahre, durch weitgehende Dis- penSmSglichkeiten auch dann, wenn eigene eheliche Kinder vorhanden sind, durch Vereinfachung der Formalitäten usw. Neben die Adoption tritt al» eine neue Rechtöem- rtchtung die Pflegekindschaft, bet der da» Recht zur Er ziehung eine» Kinde- in bindender Weise auf Pflege eltern, auch auf juristische Personen, übertragen werden kann, so daß da» Kind davor bewahrt bleibt, vorzeitig aus einem guten Pflegeplatz yerausaerissen zu werden. Die neuen Bestimmungen werden zweifellos dazu führen, uneheliche Kinder künftig leichter al- heute tn emer frem den Fanttliengcmemschast festzuwurzeln, ihnen ein gutes Elternhaus und dadurch Lebensbedingungen zu gewinnen, unter denen s:e sich sicher entwickeln können. —* Au» der Tätigkeit der Handelskammer zuDresden. Die Kammer ersuchte das Wirtfchaftsmini- stertum, darauf hinzuwtrken, daß die Verordnung zur R e - geluug des Kraftfahrzeugverkehr» vom 8. Dez. 1928, die eine Gteuerpfltcht der Kraftfahrzeuge schon von 0,7 Pferdestärke» statt bisher 0,75 Pferdestärken vor schreibt, mit einer UebergangSfrist bi» mindestens 30. Juni 1926 in Kraft gesetzt wird, damit die -beteiligten Hersteller und Händler die fertigen und in der Herstellung befindlichen Kraftfahrzeuge von 0,75 PS. noch steuerfrei ab fetzen können. — In einer weiteren Eingabe an da» Wirt schaftsministerium trat die Kammer dafür ein, daß der erste inländische G r v ßh a n d c l S u m sa tz von Kaffee nach erfolgter Röstung in Deutschland Um satz steuerfrei bleibt, damit zugunsten der deutschen Kafseeröstereten der Anreiz zur Einsuhr fertig gerösteten Kaffees vermindert wirb. — Die Kammer begutachtete in einem Bericht au die Handelskammer Leipzig als Vorort einen vom RetchSverkehröministerium auSgearbeiteten Ent wurf einer Straßenverkehrsordnung. Sic stimmte diesem Entwurf im allgemeinen zu und befürwortete di« Zugrundelegung der Richtlinien jenes Entwurfs für die landesrechtliche Regelung des Straßenverkehrs. — In einem Bericht an den Deutschen Industrie- und HandclStag empfahl die Kammer eine anderweit« Regelung der Fern sprechgebühren mit dem Leitgedanken, baß für Nahent- sernungen und für Biclsprccher ermäßigte Sätze geschaffen werden möchten. — Unter Hinweis darauf, daß sich die Ver wendung von Telegrammvor drucken zu Rekla men als unzuträglich erwiesen hat, crsuüste die Kam mer den Deutschen Industrie- und Handelstag, für den gänz lichen Wegfall der Reklame aus Telegrammvordruckcn cin- zutreten. —«RechtSanwaltKohlmannunddieDeutsch- nationale BolkSpartei. Wie verlautet, hat Rechts anwalt Kohlmann gegen den Beschluß des Landeövorstandes der Deutschnationalcn BolkSpartei ans Ausschluß ans der Partei Berufung an die Parteileitung in Berlin eingelegt. Weiter ist gegen Rechtsanwalt Dr. Kurt Philipp und gegen den Generalsekretär der Deutschnationalen Volkspartct Tr. KürbS Strafantrag gestellt worden, so baß vermutlich die Angelegenheit noch das Gericht zu beschäftigen haben wird. —* In Italien aufgefundene männliche Leiche, vermutlich Deutscher. Am 23. August 1925 wurde in Tarent tn Italien ein Toter, etwa 20 bis 22 Jahre alt, 1,60 Meter groß, langes kastanienbraunes, nach hinten gekämmtes Haar, Wäsche H. V. gezeichnet, aufgcfuii- de«. Er hat sich tags vorher als Hugo Volkmann — Bohl mann? — aus Paris, 22 Jahre alt, ins Fremdenbuch ein getragen, al- Deutscher und Dr. phil. ausgegeben und Karten mit dem Namen „Dr. Hugo Vuconce" geführt. Alle Ermittlungen über die Persönlichkeit sind bisher erfolglos geblieben. Wer Angabe» hierzu machen kann, wird nm Mitteilung an Polizetstelle gebeten. —* Das Buch der Stadt Dresden 1926. Das vom Rate der Stadt Dresden unter Schrlfilcitung von Stadtrat Köppen und Prof. Tr. Schumann hcrauSgegebene „Buch der Stadt Dresden" 1926 ist soeben erschienen. Es ist mit einem reichhaltigen und sehr guten Bilderschmuck aus gestattet. Unter den Mitarbeitern finden sich Namen von bestem Klange. DaS vorjährige erste Buch der Stadt Dresden hat in ganr Deutschland und bei allen belieferten Stellen deS Auslandes eine sehr beifällige Aufnahme und Nachfrage gefunden. Wie freudig man draußen in der Welt der Aufforderung, Dresdens Werbebnch auSzulcgcu, nachkam, beweise» zahlreiche freiwillige Dankschreiben und Nachforderungeu. Auch das neue prächtige Buch wird seinen Zweck erfüllen: für Dresden, seine Wirtschaft und seinen Verkehr im In- »nd Auslande zu werben und den Namen der schönen Elbcstadt in alle Welt zu tragen. Döbeln. Zu Ehren des früheren Bataillonskomman. deurS, Herrn Major Boitze, veranstaltete das Ausbildung«, bataillon des Inf.-RegtS. Nr. 11 am vorigen Sonnabend abends 7,15 Ubr auf dem großen Kasernenhof« «inen Zapfenstreich. Dieses militärische Schauspiel war auch der Oeff«,tlicbkeit »»gängig. Geringswalde. Der hiesig« Mannergesangverein -Liedertafel" feiert« am Sonnabend, Sonntag und Montag sein 80 jähriger Bestehe» unter Teilnahme der Stadtbehörde. der Brudervereine von Geringswalde und weiter Umgebung «nd eines zahlreichen Publikums. Dresden. In den letzten Tagen haben, wie bereits mitgeteilt, Ärrftändigungsoerbandlungen über die Geschäfts ordnung der Stadtverordneten »wischen de« Parteien statt- gefunden. Wie wir erfahren, ist man sich gegenseitig etwa« entgegengekommen. Insbesondere soll di« Redezeit, die im Entwurf auf eine halbe Stunde beschränkt war, auf «ine Stunde ausgedehnt werden. Der Vorsteher soll aber in ge- wissen Fällen berechtigt sein, dem Redner da» Wort zu ent- ziehen. Auch hinsichtlich der übrigen, von der Linken be- anftandrten Bestimmungen haben Verhandlungen stattge- funden. Die Bürgerlichen wollen im wesentlichen daran fefthalten, daß dem Vorsteher di« Entscheidung über die Strasmahnabmen gegen widersetzliche Mitglieder zufteht. Ein endgültiger Abschluß der Einigung-Verhandlungen liegt jedoch zurzeit noch nicht vor. Die FraktionSführer werden heute Dienstag vormittags 10 Uhr nochmal» zu einer Be sprechung zusammenkommen. . . "Dresden. Der deutsche Rechtsbund e. D. In Dresden hat an den Reichspräsidenten, den Reichskanzler, die Re gierungen und Parlament« des Reiches und der Länder, di« Vertreter der Industrie, de« Grob- und Kleinhandel«, der Landwirtschaft und des Handwerks eine Eingabe gerichtet, di« sich mit der Rechtsnot im Reich« befaßt. Ts wird u. a. gefordert, daß bi« zur Durchführung der deutschen Rechts- Erneuerung der Reich-juftizminifter aus dem politischen Getriebe tzerauSgehoben wird und den Wechsel der Partei- Ministerien überdauert, daß beim Reichsgericht «tn oberster Rrchtshof in streitigen Rechtsfragen zu grundsätzlichen Ent scheidungen ermächtigt wird, die für die anderen Stellen bindend sind. Ferner werden verlangt: die Einführung deS Registerpsandrecht», di« Erneuerung de» Ehescheidungs recht« mit Berücksichtigung des Zerrüttungsprinzip», Ver einfachung der Prozeßsührung, zureichend« Besetzung der de Ti bk dr w w vo de rc di ar tit ta Hc S, Rl ra Ai »i« ve S> Ml b! ir N kt G m sn üc et m fr IS 50 zi li> M ta w w Ei u: K« fta Js le, ko T, ih- D. au M di. ve M mi di tii li m -1 N! w d, P M in «< U! ai w E h. d« W d r 1' n wi Ol bei Fc kü ve! ta< ru ux . PU Ar wc üb Es MI in Ka M. Ko Ar Et ehr an! Wc ile! des den L. !
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