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02-Abendausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1904
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-12-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19041227026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904122702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904122702
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-12
- Tag1904-12-27
- Monat1904-12
- Jahr1904
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> »1. Leipziger Tageblatt «Uer. 8 3 18 11 2 1 ,2b Jahre. «k. womoao z 9 S M. KVOOllÜV lnivetto8bsi'e ä°° pfsnlldriefe 8ene X! unkündbar bi- 25 4 2 -Hospitals 102 618100 l 285 852 304 581,50 6 1023 95 663 925 47*) 912059 1l6 847 905 8oU- — 4 878 493 11 Leipzig, im Dezember 1904. erstorben. 1 zum Handel Md -Nr Notierung an hiesiger Börse zugelassen, vsrli«, im Dezember 1904. 17 10 23 11 5 4 2 9 6 S 4 6 18 10 3 17 1b ri 9 9 1500 000 3 600 000 7 800000 1800 000 300 000 nach wie 5 10 7 1 11 3 3 6 2 6 1 1 8 b 3 4 L S 11 7 S 7 3 5 22 3 447 459,50 1143 062,05 71 89 60 i i 4 8 6 2 1 2 1 17 1 5 17 2 14 9 19 22 8 1000 000 2 400 000 5 000 000 1250 000 350 YOO 4 743 137 88672 7111 56 44 62 70 96 l 20 13 lchmittagS Uhr der Heil- Uhr in aber 1904 oi 43 624,42 700 000,— -4l 54 430,80 . 21 999,20 - 19 319,— 45 25''/-l 85 772,82 14 753,56 30 000,— 37 908.67 1 6 1 7 7 10 8 10 29 28 24 7 5 19 27 17 13 13 22 28 10 10 29 22 13 15 2. Beilage Dienstag, 27. Dezember 1904 6. . 0. . L. . k'. . Vll . VIII. IX . X , 10000000 1500000 302 962 285 246 129 500 85 485 63 749 Isit. zu 5000 Nr. - L - - 2000 - - 6 - - 1000 - . 0 - - 500 - - L - - 200 - Lette 7. Nr. 658. Abend-AuSgabe unkündbar und unverlosbar bi- lyjS Mtd X 1500000.— - 346 586.98 - 300 000 — 3 8 2 27 7 27 15 28 6 21 23 70 39 570 .ns 1609 200,— - 403 800,— - 8000 000,— . 18 910500,— - 20 000000 — - 5 263 000,— . 24 723 700.— - 19 140 500,— - 4 567 400 — Vr. Uotke. p p». Otto krelss. lange zuzuweisen, bis dieser Fonds die Höhe des zwanzigsten Teils vom Kapitalbetrage der im Umlauf befindlichen Hypvthekeu-Pfand briefe erreicht hat, oder — soweit er in Anspruch genommen war — auf diese Höhe wieder ergänzt worden ist. Endlich ist zunächK als Disagio-Reserve ein Spezial-Reservefonds (II) errichtet worden. Die Reserven betragen gegenwärtig u. Ordentlicher Reservefonds. d. Spezial-Reservefonds I o. Spezial-Reservefonds II . Per Vortrag attS ISftL - Ztnsen-Krträgitiffe: ». von Hypotheken . . . 4 431 079,38 d. von Wechseln, Bankgut ¬ haben usw. . . . . 312 Q5S.3Ä Provisionen < . . . Uursgenttnn Nus Effekten An Zinsen für Pfandbriefe . . . Handlungs-Unkosten: n. Staatsaufsicht und Steuern . d. Pfandbrief-Stempel und Ein führungs-Kosten . . . e. Bureauaufwand ck. Gehalte - üeberschtitz Auf Grund vorstehenden Prospektes sind asw. «. 10000000 37//« kkrnadllvfe 6sr Lotprlxor SzkpotdekoNbLUk Ssrls X — unkündbar und underlosbar bis 1VL3 — uitö dow. u. isoooooo Nllvsrlo8d»ro 47. külnavrtsls üsr bstprtLvr »jf-otbskonbauk «Silo n uvkaubbae bis IS14 — Per Aktien-Kapital-Conto .... - Refervefonds-Eonto - Lpczial-RefervefondS-bonto I. - Lpczial-Refervefonds-Conto II - veainten-Pensions-Fonds-konto - Agia-Vortrags-Konto .... - Zinsen-Vortrags-Konto . . . - Konto umlaufender Pfandbriefe 4",«ige Serie L . 4°/«ige 4o/oige 3'/,"/«ige 4", ige 3'/,7°ige '4'/«tge 4°/«ige 3V," »ige - Ainsschein-Konto: Noch einzulösende ZinSscheine . . . . - Dividenden-Conto: Noch einzulösende Dividendenscheine pro 1900 120,— pro 1901 - 93,— pro 1902. . . . . . . 810.— - Interims-Konto: a. Zinsen für das 4.Quar tal auf die umlaufenden Pfandbriefe Serien li, 0. I', k, k und IX. .-«657 001.90 b. Rückzinien auf Wechsel - 6924.05 - Gewinn- und Verlust-Konto: Bortrag aus 1902 . .M 39 570,91 Diesj.Gewinnüberschnß - 872 488,56 Verteilung: Spezial-Reservefonds I . . 7 tzn Dividende Tantiemen, Gratifikationen u. Beamten-Pensionsfonbs . Spezial-Reservefonds II . . Agio-Vortrags-Conto . . . Vortrag auf neue Rechnung An Kaffa-Conto: Bare Kaffe und Giro-Guthaben . . . - Wechsel-Konto: In Diskont genommene Bank- und Bankier-Accepte - Guthaben bei Pauken und Bankhäusern - Konto Hypothekruforderungen: Ins Hypothekenregister eingetragene Hypotheken - Konto-Korrcnt-Konto. Darlehen auf kurze Frist gegen hypothekarische Sicherheit « 3163 778,59 7. Kreditoren . . . - 33 979,68 - Ksfekten-Conto: a. Eigene Effekten, NoM. 446400.— Pfandbriefe der Bank d. Effekten d. Reservefonds - o. Effekten des Spezial- Reservefonds I . . - - Hypothckenzinsen-Konto: a. Rückständige Hypo thekenzinsen . . . 5 934,10 d. Nach dem 31. Dezember 1903 fällige . . . - 906 746,81 912 680,91 7. Vorausbezahlte 20 63.5,05 - Inventar-Konto 2 146 586.98 Die Bilanz wird auf den 31. Dezember jeden Jahres unter Beobachtung der darüber bestehenden gesetzlichen Vorschriften kaufmännischen Grundsätzen gezogen. Nach Genehmigung der Bilanz durch die Generalversammlung wird der erzielte Gewinn folgt verteilt: Zunächst sind 1. fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds so lange als dieser Reservefonds den 10. Teil des gesamten Grundkapitals nicht übersteigt, sodann 2. iveitere fünf Prozent dem vorstehend erwähnten Spezial-Reservefonds (I) zuzuweisen. Hierauf gelangt 3. eine Dividende bis zu vier Prozent des eingezahlten Grundkapitals znr Verteilung. Von dem hiernach verbleibenden Ueberschusse sind 4. bis zu zehn Prozent als Tantieme für die Mitglieder des Vorstandes und als Gratifikation für Beamte der Gesellschaft event. auch zur Ansammlung eines Beamten-Pensionsfonds nach Maßgabe der abgeschlossenen Anstellungsverträge, bezw. nach Bestimmung des Aussichtsrates zu verwenden. 5. zehn Prozent den Mitgliedern des Aufsichtsrats zu gewähren. Ueber die Verwendung des verbleibenden Restes verfügt die Generalversammlung. An Dividenden sind in den letzten fünf Jahren 8 "/<>, 8 V». 3 7» 6"/» und 7 "/« verteilt worden. Der von der Generalversammlung zu wählende, aus 5—9 Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat wird gegenwärtig gebildet aus den Herren Stadtrat G. Esche in Leipzig, Vorsitzender: vr. W. Just, stellvertretender Direktor der Leipziger Jmmodilrengesellschaft in Leipzig, stellvertretender Vorsitzender; Kaufmann I. PH. Batz in Leipzig: vr. P. Harrwitz, Direktor der Allgemeinen Deutschen Credit- Anstalt in Leipzig; P. M. Herrmann, Direktor der Dresdner Filiale der Deutschen Bank in Dresden; Architekt A. Käppler in Leipzig: Bankier A. Schulz i. Fa. Vetter St Co. in Leipzig. Den nach Bestimmung des Aufsichtsrates aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehenden, vom Aufsichtsrate zu ernennenden Vorstand bildet zurzeit Herr vr. jur. K. Rothe in Leipzig. IManL per 31. V«L«mI)Br 1903. der 1-oiprixvr llypoibokeubsnk über PKMiiele Zeile X 116 847 905 I 70 7 (tfplvlnn^ und V<'r1n8t-(ont<» fioi' 31. DozokititPi- 1903. Die Aktiengesellschaft Leipziger Hypothekenbank in Leipzig ist am 30. Dezember 1863 auf Blatt 1791 des beim Königliche» Amtsgericht Leipzig geführten Handelsregisters eingetragen. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. Die seit dem I. Januar 1900 gültige, dem Hyvothekenbank-Gesetz vom 13. Juli 1899 angepaßte neue Satzung wurde am 14. Dezember 1899 vom Königlich Sächsischen Ministerium des Innern genehmigt. Dec Zweck der Gesellschaft ist die Hebung des Bodenkredtts u»d des Kommunalkredits im Deutschen Reiche, vornehmlich aber im Königreiche Sachsen und damit der Betrieb der nach den Bestimmungen des Hypothekenbank-Gesetzes vom 13. Juli 1899 bezeichneten Geschäfte. Die Beleihung von Grundstücken findet nach den Bestimmungen des Hypothekenbank-Gesetzes statt. Mit Genehmigung des Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern können Grundstücke im Königreich Sachsen, die vorwiegend zum Betriebe der Landwirtschaft bienen, bis zu zwei Dritteilen des Wertes beliehen werden. Hypotheken an Grundstücken, die einen dauernden Ertrag nicht gewähren, insbesondere au Gruben und Brüchen, sind von der Verwendung zur Deckung von Hypotheken- Pfandbriefen ausgejchlofsen. Das Gleiche gilt von Hypotheken an Bergwerken, Theatern und Waldungen; unter Waldungen werden hierbei nur solche gemeint, die ein selbständiges Beleihungsobjekt bilden würden, nicht solche, welche sich als Bestandteil des zu verpfändenden Landgutes darstellen. Hypotheken an anderen Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften Anwendung finden, sind von der Verwendung zur Deckung von Hypotheken-Pfandbriefen ausgeschlossen, sofern die Berechtigungen einen dauernden Ertrag nicht gewähren. Bauländereien und Baustellen, sowie gewerbliche Anlagen, ins besondere Fabriken, Brauereien, Ziegeleien, Vergnügungsetablissements dürfen nicht über die Hälfte des Wertes beliehen werden, auch hat sich die Beleihung von Baulündereien und Baustellen jedenfalls innerhalb der Hälfte des Kaufs- oder Uebernahmepreises des Darlehnsnehmers hu halten. Die Beleihung von Neubauten, die noch nicht sertiggestellt sind, unterliegt den gleichen Beschränkungen wie dre Beleihung von Bauländereien und Baustellen. Die Wertsermittelung erfolgt nach einer vom Königlich Sächsischen Ministerium des Innern genehmigten Anweisung. Bei der Abschätzung gewerblicher Anlagen ist nur der von der jeweiligen Benutzungsart unabhängige dauernde Wert zu berücksichtigen. In gleicher Weise gellen für die hypothekarischen Darlehen, sowie für die Gewährung von Darlehen an Kleinbahn-Unternehmungen die hierfür aufgestellten, von: Königlich Sächsischen Ministerium des Innern genehmigten Grundzüge. Das Grundkapital der Bank beträgt 10000000, bestehend in volleingezahlten, auf Inhaber lautenden Aktien, und zwar Stück 1000 ä 300 Nr. 1—1000 und Stück 9700 ä 1000 Nr. 1001—10 700. Die Gesellscha^ hat durch Dekret des Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern vom 10. Juli 1896 die Befugnis zur Aus gabe von Inhaber-Schuldscheinen unter Begrenzung dieser Ausgabe-Befugnis auf die Dauer von 99 Jahren, vom 10. Juni 1896 ab gerechnet, erkalten. Die von der Bank ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden Hqpotheken-Pfanvbriese (Pfandbriefe) sind seitens des Inhabers unkündbar. Dieselben dürfen das Fünfzehnfache des eingezahlten Grundkapitals und der Reservefonds nicht übersteigen. Seitens der Bank darf auf ihre Rückzahlung höchstens für einen Zeitraum von 10 Jahren verzichtet werden. Für die Deckung der ausgegebenen Pfandbriefe hastet die Bank aus Grund der Satzung und der gesetzlichen Bestimmungen mit ihrem gesamten Vermögen, insbesondere mit allen in das Hypothekenregister eingetragenen Hypotheken, Wertpapieren und Geldern. Am 30. September 1904 waren 111774 500 Pfandbriefe der Bank im Umlauf, nämlich 29 521 300 3'/, "/Zqe und ^ 82 253 200 4"/,ige, denen an Deckungshypotheken .Ni 116687 536.50 gegenüberstanden. Bon diesen Hypotheken waren ländliche Amortisationshypotheken 198 787, ländliche nicht amortisierbare Hypotheken 616 000, städtische Amortisationshypotheken 6 747 685 und städtische nicht amortisierbare Hypotheken 109 125 064.50. Auf Grunh der Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 18. Februar 1903 und 7. September 1904 emittiert die Bank M». auf den Inhaber kantende Hypotheken-Pfandbriesc Serie X, die uuterm 1. März 1903 ausgestellt, in folgende Abschnitte eingeteilt: lat. -1 zn ./4 5000 Nr. 1— 200 -- .4 - L - - 2000 - 1—1200 -- - - 6 - - 1000 - 1—5000 ---- - - I) - - 500 - 1—2500 — - . L - - 200 - 1—1750 --- - zusammen 10000000 und mit halbjährlichen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbaren Zinsscheinen sowie mit einem Erneuerungsschetn versehen sind, und Mk. 1S0O0««V 4 7o auf den Inhaber lautende Hypotheken-Pfandbriefe 8erlv Xl. die unterm 7. Tepttmbtr 1904 ausgestellt, in folgende Abschnitte eingeteilt: .... .. —1— 300 ---- 1—1800 --- - 1—7800 - - 1—3600 — - 1—1500 — - zusammen 15 000 000. und Mit halbjährlichen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbaren Zinsscheinen sowie mit einem Erneuernngsschein versehen sind. Die Serie Xl ist eingeteilt in die Abteilungen 1—15 von je 1000 000, deren Nummern durch alle Abteilungen fortlausen, und zwar so, daß von jeder Litera auf jede Abteilung der 15. Teil der ausgegebenen Nummern entfällt. Die Pfandbriefe der Serien X und XI tragen faksimilierte Unterschrift des Vorstandes und eines Prokuristen, sowie die Bescheinigung des Treuhänders über das Vorhandensein der vorschriftsmässige» Deckung und deren Eintragung in das Hypotbekenregister. Vom 1. Januar 1913 an ist die Bank berechtigt, die Serie X zur Rückzahlung entweder auf Grund einer Auslosung oder auf Grund eines Beschlusses des Anffichtsratcs ganz oder teilweise zn kündigen. Frühestens am 1. Januar 1914 ist die Bank berechtigt, die Serie XI zur Rückzahlung auf Grund eines Beschlusses des Aufsichtsrates zlltn 1. Juli 1914 ganz oder teilweise zu kündigen. Die Kündigung kann die sämtlichen Pfandbriefe der Serie XI oder einzelne Abteilungen umfassen. Die NuMmetn der ausgelosten oder gekündigten Pfandbriefe, deren Einlösung zum Nennwerte erfolgt, werden alsbald öffentlich bekannt gegeben. Zwischen der ersten Bekanntmachung und dem Auszahlungstage muß ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen. Pfandbriefe, die innerhalb der gesetzlichen Vorlegungsfrist nicht zur Auszahlung präsentiert worden sind, verfallen zu Gunsten der Bank. Die Einlösung der Zinsscheinr und der zur Rückzahlung aufgerufenen Pfandbriefe erfolgt kostenlos in Leipzig bei der Gesell- schaftskasse, der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt und der Leipziger Filiale der Deutschen Bank, in Berlin bei der Deutschen Bank und in Dresden bei der Dresdner Filiale der Deutschen Bank, der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt Abtheilung Dresden, sowie bei den sonst noch bekannt zu machenden Zahlstellen. Die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen erfolgt spesenfrei an der Kasse der Bank und bei den genannten Zahlstellen. Die Vorlegungsfrist für ZinSscheine beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluffe des Jahres, in welchem die Zinsscheine fällig werden. Alle auf die Pfandbriese der Serien X und Xl bezüglichen Bekanntmachungen erfolgen ist den Gesellschaftsblättern (Deutscher Reichsanzeiger und Leipziger Zeitung), sowie in dem Leipziger Tageblatte, zwei Berliner und zwei Dresdner Zeitungen, seiner In einem Chemnitzer UNd einem Frankfurter Blatte. In diesen Blättern sind die Nummern der fällig gewordenen, aber nicht eingelösten Pfandbriefe sämtlicher Serien jährlich einmal während des Laufes der Verjährung mit zu veröffentlichen. Die gesetzlich geordnete Staatsaufsicht steht dem Königlich Sächsischen Ministerium des Innern zu. Als Königliche Staats, kommifsare sind von der Aufsichtsbehörde bestellt und mit den Obliegenheiten des Treuhänders beauftragt Herr Oberregierungsrat Wolftani Gilbett und Herr Oberregierungsrat Alfred Wengler bei der Königlichen KreiShauptmannschast in Leipzig. Die ordeNilich« Generalversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten 6 Monate nach Ablauf eineS jeden Geschäftsjahres in Leipzig statt und wttd durch den Vorstand berufen. Die Berufung derselben, wie auch außerordentlicher Gencrglversatütnlunaen. erfolgt durch je einmalige öffentliche Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern mit einer Frist von mindestens drei Wochen; die Bekannt- ntachung muß die Angabt bet zür Verhandlung und Beschlußfassung kommenden Gegenstände enthalten. Jedtt Jffhabet einer Aktie hat bei der Generalversammlung Stimmrecht nach Verhältnis seines Aktienbesitzes. Jede Aktie zn 3(X) gibt drti StiitttNtn, jede volleingezablte Aktie zu 1000 zehn Stimmen. Das Geschäftsjahr jsüst mit dem Kalenderjahr. Außer dem geseßlichtti Reservefonds ist ein Spezial-Reservefonds, welcher ausschließlich zur Sicherung der Vsandbries-Gläutsiger btstimmt ist, aitzüsammeln. Diesem Spezial-Reservefonds (I) sind alljährlich vor Verteilung einer Dividende 5"/, hrs Reingewinnes so 289 041 94 1 654 566 20 992069 74 ! 107 995270 3129798 91 1895 103 05 j 892 045 86 10 1 26 9 15 4 23 — 6 —— 16 2 25 2 25 10 4 1 17 1 — 4 26 10 11 — 12 5 14 6 27 stunden 8 11 3 14 > — 7 t 4 5 — 4 i 7 23 t 11 13 3 5 3 5 > 1 22 8 20 l 7 13 » 9 20 l 8 23 5 6 — 1 t. Stunden 8 1 6 18 2 8 3 825 429 13 141004 51 912 059 47 4 878 493 III
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