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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193001166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19300116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19300116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1930
- Monat1930-01
- Tag1930-01-16
- Monat1930-01
- Jahr1930
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1930
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Riesaer M Tageblatt Drahtanschrift! N II Ä U § E? sEÜttltiltü Ml) ^U)tEatk). Postfcheckkonw »ag,blatt Rtffa. Dreiden löSL ffernrus Vir SO. voftfach «r. »L La« Riesaer Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannfchast Großenhain, de» Amtsgericht« und der Amttanwaltschaft beim Amt»gericht Riesa, de» Rate« der Stadt Riesa, de« Finanzamt« Meso und de» Hauptzollamt« Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Vtrokaff« Riesa Nr. 5» 13. Donnerstag, 16. Jannar tS36, adenos. 83. Jahrg. Da« Riesaer Lage blatt erscheint iedru Te« abend» '/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezu,»Preis, gegen Vorauszahlung, für «inen Monat 2 Mark2.°> Pfennig ohne Zustell, gebühr. Für den Fall de» Eintreten» von Produkttontverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialicnpretse behalten wir uns das Recht der Preiserhöhung und Nachsorderung vor. 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GeschiiftSftelr: Geettzeftreße 59 Verantwortlich für Redaktton: Heinrich Uhlemann, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich. Riesa. Zik MWnuWlrU isi M. Haag. (Funkspruch.) Di« gestern abend im Anschluß an da« von der deutschen Delegation den französischen Dele gierten gegebene Essen durchgeführt« Erörtern»» de» Mo- bilifieruugSproblemS dauerte bi« 2 Uhr nacht«. Anschließend sanden noch läutere Besprech««»»» innerhalb der deut- sche« Deleaatio« statt. Die Besprechungen, die in der Nacht zu keinem Eroebni« geführt haben, wurden heut« früh wie der ausgenommen. Um v Uhr fand zu diesem Zweck eine Zusammenkunft Dr. EurttuS—Tardie» statt, die ca. «ine Stunde dauerte. Uni 10,80 Uhr trafen sich die RetchSmt- nifter Curtiu» und Moldrnbauer mit de« fra«»Afischen Minister« Tardieu n«d Ehöron. Seit 11,30 Uhr tagen die » einladenden Möchte, di« sich auch in diesem Gremium vorwiegend mit der Mobili- flerungSfraae beschäftige« dürsten. Es bandelt sich bei dieser Frage um di« Aufgabe, «ine Uebereinstimmung der französischen Bedürfnisse nach Auflegung zunächst einer gröberen Tranche der deutschen RroarationSanlethe mit den eigenen Bedürfnissen, z. B. ««,ebenenfalls Anleihen für dir Reichsbahn oder Reichspost aus dem internationalen Markt nufzunehmen, »u finden. Di« Frag« ist nicht juristischer, sondern rei« praktischer Natur und kann nur durch «in Bentlrmrn.Agreement über da» »weckmätzigr Hineinführen der beiderseitigen Anleihe in die für ihr« Auslegung maß- »ebendm Kanäle Bläst werd«». Die Zweimillionen-Grenze. gu. In der Woche vom 6. bi« 11. Januar bat nach Feststellung der Reicbsanftalt die Zahl der Arbeitslos«« di« Zwrtmtllioneu - Grenze überschritte«. Die Arbeit«- lofigkeit ist also in diesem Jahre weit stärker und stoßweiser im Anwachsen, als sie im Vorjahre festgestellt werden konnte. Regierung und Mrhrheitsparteien haben mit einer ArbritSlosenzahl für die ReirbSvrrficherung von 1,1 Millionen gerechnet und danach die Tarife bemessen. Tatsache aber ist. daß heute schon von der Reichsanftalt mehr al« 1,1 Millionen Arbeitslose unterhalten werden müssen, während die Zahl derjenigen, dir der Krisensürsorge und WohlfahrtSfürsorge zur Last fallen, ja aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung nicht unterstützt werden. Die an genommen« Höckstzabl wird nun doch beträchtlich über- schritten, sodaß die Annahme eine« WirtschaftSfübrerS, da« Reich werde über den bereitgestellten Zuschuß noch weiter« 250 Millionen Kredit für die Erwerbslosenfürsorge auf zubringen babrn, ihre Bestätigung finden dürfte. Weshalb diese Arbeitslosigkeit plötzlich hereingrbrochen ist, wird bekannt sein. Sie ist selbstverständlich die Folge der schlechten wirtschaftlichen Lage, erhöht sieb aber noch weiter durch «in« auffällige Zurückhaltung der Großindustrie und wie di« Bauindustrie versichert, sei Schacht mit der Unterbindung de« Auslandskredits zu einem guten Teil daran schuld, daß der Baumarkt ganz plötzlich ftillgelegt werden mußte. Die Bauindustrie hat ja auch bereits im Reichsverband der deutschen Industrie eine entschiedene Stellungnahme gegen Schacht angeregt und damit den An stoß gegeben, daß auch andere Jnduftrirgruppen, die bisher hinter dem ReickSbankpräsidenteu standen, veranlaßt, ihre Stellung zu revidieren. Leicht erklärlich ist es schon, daß - das Fehlen der Bangelder beträchtliche Stillegungen aus dem Baumarkt verursacht bat und zu den Arbeitslosen die Baubandwerker kamen, die bei diesem Wetter recht gut noch tätig sein konnten. Nun ist seit langer Zeit bereits das Bestreben im Gang«, durch einen KonjnnkturauSgleich die Erwerbslosenfürsorge zu entlasten und anstelle der Unterstützungen die ein geschobene Produktion zu setzen. Die beteiligten Rraie- rnngen und der ReichSivirtschaftSrat haben lange über den Plan gesessen, wie die brachliegenden und unterstützten Kräfte durchgängig verwandt werden können. Die Frage hat auch bei der Beratung der ArbeitSlosrnfrage «ine große Rolle gespielt. Man errechnete, daß durch Notstandsarbeiten di« ErwerbSlosensürsorge entlastet werden könne und wie auf die Erhebungen hin, die da« Reich, die Länder und Kommunen vornehmen sollen, man wie« darauf hin, daß da« Statistische Reichsamt die Aufgabe habe, die Aufträge der ReichSregierung, der Lünderregierungen und der Kommunen zu sammeln und die öffentlichen Aufträge nach Umfang, Größe und gebietlicher Verteilung zu ersoffen, , sodaß eine regelmäßige Beschäftigung für zahlreiche Betriebe gewährleistet werden könne. Das Statistische Reichsamt ist nun aber eine Behörde, die «gründlich arbeitet und in den Erhebungen steckt, die mit den Aufträgen der Kommunen glücklich am 1. April d. I. abschließen werden. Die Folge ist, daß eine Verteilung der Aufträge nicht so erfolgen kann, wie es geplant war und hinzukommt, daß die schlecht« Finanzlage sowohl das Reichsministerium, die Länder- regierung und die Kommunen zwingt, geplante Arbeiten oder Notstandsarbeiten wieder zu widerrufen. Man hört sehr wenig davon, daß gerade jetzt, da die Arbeitslosenflut im Steigen begriffen ist, von den drei Stellen größer« ve- schästigungsmöglichkeiten geboten werden. Und damit bewahrheitet sich die Befürchtung, daß wir Notzeiten ent» gegengehen, die nicht mehr abzuftellen sind, trotz aller Maß nahmen, die bei den Verhandlungen stark gelobt wurden, di« aber in der entscheidende« Zeit versagen. Li« Arbeit«- lofigkeit mutz sich deshalb für den Einzelnen, für Handel und Gewerbe und letzten Ende« für de» Staat empfindlich auswirken. MI« »kl SMltlMslU Illi S«. Basel en-gültig Sitz -er BIZ. js Haag. In der gestrigen Nachmittagssitzung der sechs Mächte ist die vorbereitete Formel zur Regelung der Sank- tiouSsrage «»verändert angenommen worden. Ju der gleichen Sitzung ist das Einverständnis der Gegenseite zu den von deutscher Seite getroffenen Borberei, tungen z«r Schaffung gesetzlicher Maßnahmen erteilt wor, de«, die eine Beteiligung der Rcichsbank an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich sicherstellen. Endlich ist eine Vereinbarung darüber zustaudegekom» me«. daß die international gebundenen Bestimmungen deS künftigen Rcichsbankgesctzcs entsprechend deutscheu Wünschen auf einem iveuiper langwierigen und komplizierte» Wege geändert werden können. » ZU MIIM »N SlM'MMkl. Die Sanktionssormel hat folgenden Wortlaut: Die Vertreter der belgischen, englischen, französischen, italienischen und japanischen Negierung geben folgende Er. klärnng ab: Der neue Plan beruht ans dem Grundgedanken, daß die vollständige nnd endgültige Lösung der Neparationssrage im gemeinsamen Interesse aller beteiligten Länder liegt und daß er die Zusammenarbeit aller dieser Länder erfordert. Ohne gnten Willen nnd Vertrauen von beiden Seiten würde daS Ziel des Planes nicht erreicht werden. In diesem Sinne haben die Glaubigerregierungen in dem Tchlußprotokoll die feierliche Verpflichtung der deut schen Regierung, die festgesetzten Annuitäten gemäß den Be stimmungen des neuen Planes zn zahlen, als die Garantie für die Ausführung ihrer Verbindlichkeiten angenommen. Sie sind der Ueberzeugung, daß selbst in dem Kall, wo die Ausführung des neuen Planes Meinungsverschiedenheiten oder Schwierigkeiten Hervorrufen sollte, die in dem Plane vorgesehenen BerfahrungSarten ausreichen, um sic zu be seitigen. Aus diesem Grunde sieht das Schlußprotokoll vor. baß unter dem Regime des neuen Planes die Befugnisse der Gläubigermächte sich nach den Bestimmungen dieses Planes begrenzen. Es bleibt indes ein Fall übrig, der außerhalb des Rah mens der heute unterzeichneten Vereinbarungen steht. Tie Gläubigermächte sind gezwungen, ihn zn erwägen, ohne daß sie damit die Absichten der deutschen Regierung in Zwcisel ziehen wollen. Tie halten es sür unerläßlich, die Möglichkeit zu bedenken, daß in Zukunft eine deutsche Regierung sich ent gegen der im Schlußprotokoll vom heutigen Tage enthalte nen feierlichen Verpflichtung zu Handlungen herbeilassen könnte, die ihren Willen beweisen, den nenen Plan zu zer reißen. Die Gläubigerregierungen haben die Pflicht, der deut schen Regierung zu erklären, daß, wenn ein solcher Fall ein trete, der das gemeinsam verfolgte Werk von Grund aus er schüttern würde, eine neue Lage geschaffen wäre, -er gegen- über die Gläubigerregierungen schon jetzt alle Rechtsvor behalte machen müssen. Aber selbst in diesem äußersten Falle sind die Gläubigerregierungen im Interesse des allgemeinen Friedens gewillt, bevor sie irgend «inen Schritt tun, zum Zwecke der Feststellung und Würdigung der Tatsachen eine internattonale Instanz anzurnsen, deren Autorität unbe- stritten ist. Die Gläubigerregierung ober di« Gläubiger regierungen, die sich sür beteiligt halten, würben dement sprechend den Ständigen Internationalen Gerichtshof im Haag mit der Frage befassen, ob die deutsche Regierung Handlungen vollzogen hat, die ihren Willen beweisen, den neuen Plan zu zerreißen. Deutschland würde schon jetzt erklären, daß es im Falle einer bejahenden Entscheidung de» Gerichtshofes «S als be rechtigt ansteht, baß die Gläubigerregierung oder die Gläu. bigerregierungen ihre volle Handlungsfreiheit wieder- gewinnen, um di« Ausführung der sich ans dem neuen Plan ergebenden Verbindlichkeiten deS Schuldnerlandes sicher »n stellen. Die Gläubigermächte sind überzeugt, baß der in Frage stehende Fall niemals eintreten wird. Sie sind sicher, daß die deutsche Regierung diese Ueberzeugung teilt. Aber sie glauben, daß eS sür sie «in Gebot der Loyalität und eine Pflicht gegenüber ihren Ländern ist, die vorstehende Erklä rung für den Fall abzugeben, daß jene Möglichkeit sich doch verwirklichen sollte. Tie Vertreter der deutschen Regierung gaben ihrerseits folgende Erklärung ab: Tie deutsche Regierung nimmt Akt von der vorstehenden Erklärung der Gläubigcrregicriingen, wonach selbst in dem Falle, wo bei der Ausführung des nenen Planes MeinungS. Verschiedenheiten oder Schwierigkeiten hervortreten sollten, die im Plane vorgesehene Veriahrensarl ausreicht, um sie zu beseitigen. Sie nimmt demzufolge Akt davon, daß unter dem Regime des neuen Planes die Befugnis der Gläubiger mächte sich nach den Bestimmungen dieses Planes begrenzt. Was den zweiten Teil der genannten Erklärung und die darin erwähnte Möglichkeit anlangt, io bedauert die deutsche Regierung, baß eine solche Eventualität in Betracht gezogen wird, die die deutsche Regierung ihrerseits sür un- möglich hält. Wenn indessen eine Gläubigerregicrnng oder mehrere Gläubigerregierungen den Ständigen Internationalen Ge richtshof mit der Frage besauen, ob Handlungen der deut schen Regierung ihren Willen beweisen, den neuen Plan zn zerreißen, ist die deutsche Negierung mit den Gläubiger regierungen einverstanden, daß der Ständige Gerichtshof darüber befindet. Sie erklärt, daß sie im Falle einer be jahenden Entscheidung deS Gerichtshofes als berechtigt an sieht, daß die Gläubigerregicrung oder die Gläubigerregie rungen ihre volle Handlungsfreiheit wicdergewinnen, um die Ausführung der sich aus dem neuen Plan ergebenden finanziellen Verbindlichkeiten des Schuldners sicherzustellen. Ter deutsche, französische und englische Wortlaut dieser Anlage haben gleiche Beweiskraft. W MimM zu den SMmmmMrmim. * Haag. Von feiten der dcntschen Abordnung wird zu den Vereinbarungen über die Sankkionssrage und die Siel- lung der Repko folgendes erklärt: Tic Hauptaufgabe war. den „äußersten Fall", d. h. die Lossagung Deutschlands von dem Aoungplan klar zu definie ren. Wen» bei der Durchführung des Noungplans ernste Schwierigkeiten eintrcten sollte«, so mnßte diese Kategorie von Schwierigkeiten scharf abgegrenzt werden gegenüber jenem Fall, wo eine deutsche Regierung sich mit eindeutige» Worte« außerhalb des Uoungplans stellt. Tic positiven Punkte der Vereinbarungen sind, daß 1. die Funktion«« -er RcparationSkommission und ihre damit zusammenhängende Stellung in Berlin am Tage de« Inkrafttretens deS „Reuen Plaues" aushören und 2. die Befugnisse der Gläubigermächte während d«S Be stehens deS AoungplaneS durch diesen Plan begrenzt wer den. Damit sind während deS Bestehens des Noungplans alle Sanktionsmaßnahmen ausgeschlossen. Für den „äußer, sten Fall" der Lossagung Deutschlands »om Aonngplan ist die gegenwärtig bestehende höchste internationale NechtS- inftanz, der Ständige Internationale Gerichtshof im Haag, als letzte entscheidende Instanz eingeschaltet. Erft wenn die ser Gerichtshof fcststellt, daß Deutschland den Nonngplan gc, brache« hat, gewinnen die Klage führenden Gläubigermächte volle Handlungsfreiheit. Ml MM Sill dkl W. X Haag. lTelunion.) Der Iuristenunterau«fchntz des Organisationsausschüsse« für die BIZ. bat am Mittwoch mit dem Vertreter de« Schweizer Bundesrates die endgül- tige Bereinbarung über die Wahl Basels als Titz der BIZ. »«troffen. Danach wird zwischen der BIZ. nnd dem Schweizer Bundesrat «in Vertrag auf zunächst 15 Jahre geschloffen. Daneben wird ein gleichlautender Bertraa auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Bertra» tritt in Krast, salls »ach Ablauf von S Monate» kein Antrag «ns Volksentscheid gestellt worden ist. Der Vertrag regelt die Exterritorialität, die Steuerfreiheit der BIZ. und die ftaat«rechtlichen Beziehungen »wischen der Schweiz und der Bank. Di« beiden Abkommen muffen für ihr Inkrafttreten noch in der Volksversammlung de« Organisationsausschusses angenommen und sodann von der Baukonferenz gebilligt werden. WW»s du MerNlWlel. Genf. (Funkspruch.) Die hentige Schlußsitzung der S8. Ratstagung galt im wesentlichen nur der Feier der 1v. Wie derkehr d«r Eröffnung der 1. Ratstagung. ZaleSki würdigte die politischen, wirtschaftliche» und psychologischen Verdienste der Tätigkeit -cs Völkerbundes. Seit- feinen Anfängen habe der Völkerbund die Zahl seiner Mitglieder wachsen sehen und sei ein wcitspannendeS Unter nehmen täglicher und universeller Zusammenarbeit gewor- den. Abgesehen von der direkten Regelung von Streit fragen, habe sich sein Einfluß in allen internationalen Be- tzietznnge« fühlbar gemachL DaS einzige Ratsmitglied, das an der 1. Ratstagung wie auch an der heutigen Gedenkfeier teilnahm, Qninones de Leon (Spanien), unterstrich die Bedeutung der vor drei Jahre« mit dem Eintritt Deutschlands erfolgten Srweite, ruug deS Bölkcrbundsrates als ein besonderes Zeichen der erzielte« Fortschritte ans dem Wege zur Verwirklich««» der internattonal«« Versiändiguug nnd d«S Fried««». Vor Abschluß der Tagung verlas ZaleSki noch ein Tele gramm von Reichskanzler Müller, in dem dieser für di« warmherzige Kundgebung deS BSlkerbnvdSratS zur Ehrung des GedächtnisseS des erste« deutsche« NatSmitgliedS DL Streseman« dankte.
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