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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.12.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-12-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187012128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18701212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18701212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-12
- Tag1870-12-12
- Monat1870-12
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.12.1870
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11513 >d. St^I j.d, '«du,, E«t« Üi ilch dich« 'urch Sa, 'S erfolK. al «hibr, ^legeu v«1 vtnlmg. ad iff., rffe, tffe uvd e, rnd md d md i, Stege« bei der Kgl. Bank-Comwandite, lb«i der Kal. RegieruugS-Haupt-Caffe, i, Gtettimbei dem Kal. Bank Couuoir und ibei der Ober-Post-Caffe, . » fbei dir Kgl. RegierungS-Haupt-Caffe uud i> »trals««d dn «L «an,-C°mma°d,t., in Stolpe bei der Kgl. Bauk-Commandite, in Thor» bei der Kgl. Bauk-Commaudite, in Tilsit bei der Kgl Bavk-Commaudile, jbei der Kgl. RegierungS-Haupt-Caffe uud m ski kr Obir Pvk-C-ff., in Wiesbaden bei der Kgl. RegierungS-Haupt-Caffe, Vter dm bei jenen Stillen auSzuaebeuden Bedingungen und zum Course von 95'/i Proceut. Der verbleibende Emission-»Betrag von Thlr. 20,400.000. (S.000,000 Pfd. Sterl.) ist für England reservirt und soll gleich» M in London bei der London Joint Stock Bank zur Subseriptio» aufgelegt werden. Für die Subscription in England werden ausschließlich Sterling-Stücke in Pfd. Sterl. 100. (Thlr. 680 ), Pfd. Sterl. 500. (Thlr. 3100.), Pfd. Sterl. 1000 (Thlr. 6800.) ausgefertigt. Alle in Pfd. Sterl. au-gestellten Stücke, uud zwar auch die iu Deutschland auSgegebenen, werden mit dem Englischen Stempel und der Contrasignatur der London Joint Stock Bank versehen. Berlin, den 8. December 1870. KeverLi-virevtlvn üer 8vk1lim<Il«»88-8vv1eM. (gez.) Gaenther. ürmpt- ttLok-VIrevtorlnm. (gez.) v. Dechend. Börse. Bedingungen. Snbsaiptiou aus 30,MM Thaler oder 4,500,000 Pfund Sterling fünfjährige sünsproeentige Schahanweisungen des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870. Art. 1. Die Subscription findet gleichzeitig bei den iu der Bekannt machung vom 8. December a e. bezeichnet«« Stellen a« Mittwoch, den 14., am Donnerstag, den IS. «nd am Freitag, den I«. December ». v. von 9-1 Uhr Vormittag- und von 3—5 Uhr Nachmittag- statt uud wird alSdaun geschloffen. Art. 2. Die Schatzauweisungen werden »ach Wahl der Subscribenten iu Stücken über 200 Thaler, 500 Thaler, 1000 Thaler oder in Stücken über 100 Psd. Sterl. (680 Thaler), 500 Pfd. Sterl. (3400 Thaler) uud 1000 Pfd. Sterl. (6800 Thaler) auSgefertigt uud mu ZiuScouponS auf fünf Jahre vom 1. November 1870 ab versehen. Art. 3. Der SubscriptionSpreiS ist auf 95^ Proceut festgesetzt, zahl bar in Thaler-Währung, bei Stücken über Pfd Sterl. nach dem Werthverhältuiß von 6 Thaler 24 Sgr. für 1 Pfd. Sterl. Außer dem Preise hat der Subscribeut die Stückzinsen für de» beigegebene» laufenden ZinScoupou vom 1. November 1870 ab bis zum Tage der Abnahme zu vergüten. Art. 4 Bei der Subscription muß eine Caution von zehn Proceut de- Nominalbetrages hinterlegt werden. Dieselbe ist entweder i» baar oder iu solchen nach dem TageScourse zu veranschlagenden Effecten zu hinterlegen, welche die SubscriptionSstelle als zulässig erachte» wird. Art. 5. Wenn sich eine Ueberzeichuuug der aufgelegten Summe von 30,600,000 Thaler oder 4,500,000 Pfd. Sterl. ergeben sollte, so werden die Subscriptioue» unter thunlichster Berücksichtigung der kleine» Beträge verhältnißmäßig reducirt. De» Subscribenten steht über den in diesem Falle üb, die freie Verfügung zu. In welchem Verhältniß die baldmöc Zerschießenden Theil der Camion Zutheilung der ZeichuuvgS- beträge erfolgt, wird baldmöglichst bekannt gemacht werden. Art. 6. Von dem zugetheilten Nominalbetrags ist: am 22. December 1870 Ein Drittel, am 20. Januar 1871 Ein Drittel, am 20. Februar 1871 Ein Drittel in abgerundeten, durch die zugetheilten Stücke darstellbaren Summen gegen Aushändigung von InterimSscheinen zu berich tigen. Für Beträge unter 3000 Thaler oder unter 500 Pfd. Sterl. ist keine successtve Abnahme gestattet uud find solche bi- zum 22. December 1870 ungethrilt zu reguliren. vollzähligen können jederzeit, Ratenzahlungen nur an den bezetchneteu Terminen geleistet werden. Die Abnahme der IuterimSscheiue muß an derselben Stelle erfolgen, welche die Zeichnung angenommen hat. Nach vollständiger Abnahme wird die hinterlegte Caution verrechnet resp. zurückgegeben. Art. 7. Jeder Subscribevt erhält über seine Zeichnung und die ge leistete Caution eine Bescheinigung, auf welcher die gegenwärtigen Bedingungen wörtlich vermerkt sind. Bei vollständiger Berichtigung de- zugetheilten Betrage- ist die Bescheinigung zurvckzugeben, bei successtver Empfangnahme der IaterimSscheiue (Art. 6) vorzuzeigen, Behuf- Abschreibung der abgenommeueu Beträge. Art. 8. Gegen Rückgabe der IuterimSscheiue werden den Inhabern derselben die mit Coupon- versehenen Schatz-Anweisungen aus- gereicht, sobald die letzteren fertig gestellt sind. Die Ausreichung wird jedenfalls nur bei inländischen SubscriptionSstelle» statt- fiudev. Da- Nähere hierüber wird seiner Zeit öffentlich bekannt ge macht werden. llkserlileicker von Kv8ümllieil8-Iire«p in Seide, Seide und Wolle, und Seide-Wolle und ÜI ü'vev88«r von lStr»«I»L-l8Lebvi»i»ai»i» tu Zostngen (Schweiz). Sie bestehen in: luoAsii, Vulovou» und Iiotddtlläou für Herren und Damen. Dieser Stoff hat bedeutenden sanitär,scheu Werib, schützt vor Erkältung uud deren Folge», alS: RheuutatiSmeu, Katarrhe,' Diarrhöe, Entzündungen u. s. w. Da- krause uud sehr elastische Gewebe gestattet den Ausdünstungen freien Durchzug, liegt nur locker am Körper au uud unterhält eine beständige leichte Fcietton der Haut, wodurch die Thätigkeit derselben befördert wird. Der GesandheitS-Krepp hat gegenüber dem Flanell einen bedeutenden Vorzug, da dieser die Ausdünstung nicht durchläßt »ad bald lederartig wird. ES wird die-fall- an da- Uriheil der Herren Aerzte appellirt. Andere Unterkleider gehen »ach der Wäsche bedeutend ein, während die von Krepp sich stet- gleich bleiben. Alleinige- Depot für Leipzig bei vdr. VoUkr. vüduo uou., Gcke der Grimma schere read AEeichSstraste, Sellter'S Hof. Mn Posten Gophadecken L Stück 27^ Rgr., sowie eine Partie Stoff- Jacken L Stück 1'^ Thaler, empfiehlt FfSae» lUSLiAA'ßer-d«, Markt, RathhanSgewölbe Nr. 14.
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