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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193312196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19331219
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19331219
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1933
- Monat1933-12
- Tag1933-12-19
- Monat1933-12
- Jahr1933
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1933
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MWkMMWM. KWK. Di« weltpolitisch in ihrem vollen Umfang noch gar nicht abzusehende Tragweite der Abkehr Deutschlands von Völkerbund und Abrüstungskonferenz hat auch wieder einmal di« Erinnerung heraufbeschworen an das rankevoll« Gaukelspiel vor 15 Jahren in den Pariser Vororten^ als unter den Augen deS Präsidenten Wilson an Stell« des von diesem propagierten Völkerbundes, aus den die durch den Krieg ermattete Menschheit danials hofsnungSsrohe Erwar tungen setzt«, jene »Gesellschaft der Nationen" entstand, die sich seither in jeder Hinsicht als unheilvoll für die Welt er wies. Ein »Hort des Friedens und der Gerechtigkeit" sollte d«r Völkerbund sein, vom ersten Tage seines Bestehens an aber zeigte er sich als nichts anderes als eine »Interessen« gemeinschaft von Staaten", der «S ausschließlich um die Ver« wirklichung ihrer mehr oder minder egoistischen Ziele zu tun ist. „Die Zusammeirarbeit der Nationen, den internationa len Frieden und die internationale Gerechtigkeit zu för dern , Latte sich der Bund selbst als Ziel gesetzt. Um dies zu erreichen, ist die Durchsührung der im Versailler Vertrag verankerten a l lg e m e i n e n Abrüstung eine der vorbrtng- ltchst«n, wenn nicht die Ausgabe des Völkerbünde»! Ein deutig hat «r in Artikel 8 seiner Ladung die Verpflichtung übernommen, die Nüstuiigshcrabsetzung aus das mit der nationalen Sicherheit der einzelnen Staaten zu verein barende Mindestmass hcrbrizusiihrcn, um so «ine Garantie für die Aufrechterhaltung des Friedens zu schassen. Im Grunde ist man sich natürlich selbst in Gens darüber klar, daß «In neuer Wcltbrand unsere» Kontinent der Vernich tung anSliefrrn würde. „Die Technik — die hochentwickelte Technik der KricgSwasfen — mühte dann zu einem Fluch werden, die Maschine würbe dir Völker zerstampfen und Herr «brr den Menschen werben". Einen Vorgeschmack da von bat schon der mit dem „Tieg des Materials" endende Weltkrieg gegeben. Gerade daraus aber erstand dem Völkerbund seine Aufgabe: »die Materie zu überwinden, dir mörderischen Wirkungen ter Kriegstechnik durch dir Be grenzung der Rüstungen zu beseitigen und so der der euro päischen Kultur drohenden Zerstörung Einhalt zu gebieten". DaS ist der eigentliche Zweck der Abrüstungskonferenz: dem Wettrüsten sollte ein Ende gemacht und die Staaten verpflichtet werben, „ihr Recht auf nationale Sicherheit und Drhrhoheit einzuordnen in den Rahmen Internationaler Solidarität und gemeinsam vereinbarter FricdcnSsichcrung". Doch unfähig, wie auf fast allen anderen Gebieten, zeigte sich der Völkerbund auch vier, obwohl die Abrüstung für Ihn einfach die Existenzfrage ist, deren Nichtlösung ihm den Todesstoß versetzen muh. Fast ist eö nun so weit: der Völkerbund versagte und betrog damit die Menschheit um dt« auf ihn gesetzten Hoffnungen. Darum muhte Deutsch land ihm den Rücken kehren, nicht nur, weil «S selbst sich zu dem unwürdigen Genfer Spiel nicht länger hcrgcben konnte, sondern zugleich auch im Interesse der Menschheit insgesamt als Mahner an den Bund, seine Pflicht zu tun und seine vornehmste Aufgabe zu lösen. Noch ist eS nicht zu spät dazu, noch kann der sterbende Bund sich von diesem Schlag erholen und zu neuem Leben erstehen, -och die Völker müssen er wachen und eine neue Balls schassen für ihre Zusammen arbeit um Recht und Gerechtigkeit, in der Deutschland bisher Vorkämpfer war und weiterhin bleiben wird. La. MM AkNM lM R MIMeil: MM«. vdz. Wie da» Vdz.-Büro meldet, äußert lick) sn dem amtlicken Blatt für ReichSveriicherung und Reich-Ver sorgung Dr. Kurt Lüttich« über die Belastung der Sozialversicherung durch die Minderwer tigen. Sein« Ausführungen Haden besondere Bedeutung im Hinblick «ich die Tatiackie, dah am l. Januar 1934 da» Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Kraft tritt. Dr. Lüttich beimästigt sich lediglich mit der Frag« der Kosten, die die Erbkranken der VolkSgeiamthctt ver ursachen und kommt dabei zu erschütternden Fest stellungen. Im Durchschnitt kostet, wie er u a. auS- nihrt, jeder Erbkranke seiner Gemeinde, die ibn in einer Anstalt unterbringen läßt, im Jahre 1482 RM. Da die Geisteskranken z. D durchschnittlich 7,5 Jahre in An stalten verbringen, erfordert jeder Einzelire eine Zuwendung von 11600 RM. Die Gemeinden hätten nam niedriger Schätzung im ganzen Reiche «Nein für die Geisteskranken über 170 Millionen RM. aufwenden müssen Dazu komme, daß der Nachwuchs Erbkranker sich häufig in Hilfsschulen befindet. Insgesamt norden im ganzen Reich jährlich <0 Millionen RM. für Hilfsschulen a»Sgeael>en. Berlin zahlt allein für leine 8000 Hilfsschüler 2,5 Millionen RM. mehr, als eS für die gleich« Anzahl Bolksschulkinder auSge- gebim hätte. Selbstverständlich lei eö nun nicht so, dah jeder, der einmal eine Anstalt aufluchen muh, ein Erbkranker ist. Daher Irr eine gewiß nickt immer einfache Trennung not wendig. Prof. Fetlcher-TreSden komme nach Erwägungen, bie mit größter Vorsicht aufgestellt seien, zu dem Ergebnis, baß die direkten Ausgaben für Erbkranke insgesamt kür Reich. Länder und Gemeinden jährlich mindeste"» 350 Millionen OiM. betragen. Eine andere Zusammenstellung über die Gesamtkosten der Erbkranken liege von Friedrich Burgdörfer vor. Er reckue alle die Aufwendungen mit ein, die außer durch Staat. Länder und Gemeinden von anderen DoblfahrtSanstalten und -Verbänden, von Kirchen und von Privaten gemach t werden, setze die Kosten de» Strafvoll züge» auf 100 Millionen RM. an und komme auf diel« Weile zu einer jährlichen Belastung von einer Milliarde Mi., die die Oeffentlichkeit für den Unterhalt erbkranker, alozialer und krimineller Elemente auszubringen habe. Gehr aufschlußreich fei noch die Belastung pro Tag für die Einzelfälle. Sin Fürioraezögling in den Provinztal anstalten koste in Berlin 6,87 RM., im Durchschnitt in Preußen 4,85 RM. an jedem Tage: für einen Trinker würden etwa 4,51 RM., für den Gefangenen 3,48 RM au»- gegeben. Manch« Anstalten, die kriminelle Geisteskranke beherbergen, zeigten, wie die Anstalt Wiesloch in Baden, sogar Satze bi» zu 20 EM. pro Tag und pro Insassen. ES erbebe sich die Frage, welche erbgesuude und arbeits tüchtige Familie für den Lebensunterhalt pro Tag und Kopf einen Betrag von 4 RM. a»soeben könne. Diele» Zahlenmaterial bringt in ausserordentlich pla stischer Eindringlichkeit zum Bewußtsein, daß neben den In erster Linie stehenden volk-ge>undlseitl'chen Aufgaben dii-s s großen Gesetze» a»lch nicht zu unterschätzende finanzielle Er- lrichiterungen für die Volksgesundheit daran» erhofft wer den können. WsienMtM MW WM» M WiMO. 1l Montevideo. Die Zeitung „El Pueblo" meldet, daß Bolivien den Waffenstillstand, de» Paraguan durch Ver mittlung des VvlkcrbundSauSschusseö hat unterbreiten lassen, angenommen habe. Amnidesitz und ArbeUSschloHt. SM m wmniliW« lrl MeiMWAW. Zur Förderung der ArbettSschlacht hat da» Reichs- ftnanzmtntstertum Ende November und auf seine Anregung vor wenigen Tagen auch das sächs. Ftnanzmtntsterium in großzügiger Weise verfügt, daß Rückstände von Reichs- und LanbeSstcuern, die vor dem 1. Januar 1988 fällig geworden sind und auch heute noch geschuldet werben, erlassen werden können, wenn der betreffende Steuerschuldner steuerbegün stigte Ersatzbeschaffungen iim Ginn« de» Gesetze- vom 1. Juni 1988) ober Jnstandsetzungsarbeite« «tc. an gewerv- ltch genutzten ober an Wohngrundstücken ober WohnnngS« teilungen, Umbaute« sonstiger Räume zu Wohnungen, A«S, ober Umbaut,« von Wohnungen in der Zett vom 1. Dezember ISS» bi» ,1. Mär, 1SS4 vorntmmt und bis Ende dieses Monats Antrag auf Erlaß bet der zuständigen Gteuerstelle ffür RetchSsteucrn: das Finanzamt, für LanbeSsteuern: die zu ständige städtische, gemeindliche ober amtShauptmannschaft- ltche Steuerstelle) einbrtngt. Im Antrag muß Art, Höhe und Fälligkeitstag der Steuerrückstände und der dafür ausgelaufenen Zinsen und etwaigen Verzugszuschläge angegeben, ferner der Gegen stand der beabsichtigten Ersatzbeschaffung, Instandsetzung, Ergänzung, WohnnngSteilung, oeS Umbaus oder AuSbauS bezeichnet und Preis oder Voranschlag zur Kenntnis ge bracht, tm Fall der Instandsetzung, Wohnungsteilung etc. mitgetetlt werben, ob und durch welche Stelle der Antrag auf Gewährung eines RetchSznschuffeS bereits genehmigt, oder wo tm Fall der noch nicht erfolgten Genehmigung der Antrag auf Gewährung des RcichSzuschusses gestellt worben ist. Aus dem Antrag auf Erlaß der Gteuerrückstände muß ferner ersichtlich sein, für welchen Zeitpunkt die Lieferung des Ersahgegenstanbe» bezw. für welchen Zeitpunkt der Be ginn und die Beendigung der Instandsetzung oder Woh- nungStetlung etc. vorgesehen ist. Schließlich soll der Antrag noch Angaben darüber enthalten, ob und wo wegen des gleichen Gegenstände» Antrag auf Erlaß rückständiger Steuern gestellt worden ist. Die Höhe de» Steuererlasses ist gleich der Höhe der Aufwendungen für steuerbegünstigte Ersatzbeschaffungen und JnstandsetzungSarbetten und in Fällen, tn denen NeichSzuichüsse gegeben werben, gleich der Höhe de» nicht durch NetchSzuschüsse gedeckten Teiles der Aufwendungen. Im übrigen werden zunächst die Neichssteucrrückstänbe und erst, sofern solche nicht vorhanden sind ober di« zulässige Höhe nicht erreiche», Rückstände von LanbeSsteuern erlassen. Da Lohnsteuerrückstände vom Erlaß ausgeschlossen sind, kommt ein Erlaß folgender Reich»- und LanbeSstcuern tn 8teich»ste«ern: Aufbringungslasten, Börsensteuer, Bör- sennmsntzsteuer, Einkommensteuer iaber nicht Lohnsteuer), Erbschaftssteuer, GesellschastSsteuer, Grunderwerbssteuer, KapttalertragSsteurr, KapttalverkehrSstcuer, Körperschafts steuer, Krastsahrzeugstkuer, Lotteriesteuer, Umsatzsteuer, Vermögenssteuer, VersicherungSstcuer u. Wertpapiersteuer. Land«Sste»er«: Gewerbesteuer, Grundsteuer und Miet, »inSfteuer. MietzinSsteuerrttckstände werben dem Hausbesitzer soweit erlassen, soweit er sie für von ihm selbst genutzte Räume schuldet. Rückstände, die dadurch entstanden sind, daß -er Vermieter die vom Mieter geleisteten anteiligen Mietzins, steuerbeträge nicht an die Steuerstelle abgeführt hat, können dem Hausbesitzer nicht erlassen werben. Mtetzintsteuer. betrüge, die der Mieter an den Hausbesitzer bezw, an bie Gteuerstelle noch nicht geleistet hat, sind auf Antrag des Mieter» diesem zu erlassen, wenn er JnstandsetzungSarbetten und dergl. innerhalb der vorgeschrtebenen Frist auWhren läßt. Doch können dem Hausbesitzer sehr wohl Mtetztn-steuerrückstänbe für von ihm genutzte Räum« erlaßen werden, wenn er Instand- setzungSarvetten an einem anderen (ihm gehörigen) Grund- stück auSführen läßt. Die gemeindlichen Zuschläge zur Grund- und zur Ge werbesteuer werden automatisch mit der Gtaatssteurr er lassen. Im übrigen ist zu erwarten, daß die Gemeinden dem nachahmenswerten Beispiel des Reiche» und der Länder folgen und auch Gemetndesteuerrückstände aus dem Jahre 1982 und au» früheren Jahren auf Antrag unter den oben angezogenen Voraussetzungen erlassen, wenn Reichs- bezw. Landessteuerritckstänbe nicht vorhanden sind oder solch« Rückstände nicht au-reichen, ErsatzbeschasfungSaufwendungen oder den nicht durch NetchSzuschüsse gedeckten Teil der In- standsetzungS- oder Umbaukosten etc. zu decken. Zutres- sendenfallS dürften im wesentlichen Rückstände folgender Gemeindesteuern erlassen werden können: Wertzuwachs, steuer, Feuerschutzsteuer, VNrgcrsteuer der Veranlagten, Bier- und Getränkesteuer, Vergnügungssteuer. <Wte soeben bekannt wird, hat der Rat der Stabt Dresden bereits den Erlaß von Rückständen obengenannter Steuerarten zuzüglich der Mustkinstrumentensteuer unter den oben angezogenen Voraussetzungen verfügt.) Die nationalsozialistische Negierung hat mit der Flüssig machung der Steuerrttckstände zur Förderung der Arbeits beschaffung abermals zum Ausdruck gebracht, welche außer ordentliche Bedeutung sie gerade der dteSjährtgen Winter» arbettSschlacht betmtßt, daß sie unter allen Umständen all« Möglichkeiten erschöpft sehen will, dem Arbeitsprozeß zuge. führte VolkSgenoffen tm Arbeitsprozeß zu halten und wei- teren zur Zett noch erwerbslosen deutschen Arbeitern und Angestellten Arbeit und damit Brot und Glück zu geben. ES ist daher nationale, vaterländische Pflicht jede» einzelnen, Arbeit zu geben, Aufträge zu erteilen, sofern und soweit er irgendwie dazu in der Lage ist. Der Verband der Sächs. Grund» a. Hansbefitzerveretn« «. B„ Sitz Dresden, fordert den gesamten sächsischen HauS- besitz auf, dem Rufe des Führer- zu folgen und umgehend Aufträge auf Instandsetzung», oder Ergänzungsarbeiten, auf Teilungen von Grobwohnungen, Umbauten sonstiger Räume zu Wohnungen, Um- oder Ausbauten von Mob- nungen zu erteilen. ES darf kein HauS geben, in dem in den folgenden Monaten keine Jnstandsetzungdarbeiten und dergl. auSgeführt werben! Der HauSbesitz ist von dem Führer in den Mittelpunkt der ArbettSschlacht gestellt: er muß sich dieser Anerkennung seiner Bedeutung für bie Gesamtheit b«S deutschen Volke» würdig erweisen. Deshalb: WsLellMMMeli! Schwerer Schlag gegen das Deutschtum im Memelgediet. Lerlolgter Deulfchlmn Liiauischer Vorstotz gegen da, Beamteatu» Im Memel- gebiek Ver Gouverneur de, Vlemelgebiel, Hai am Montag dem Direktorium eine List« überreicht, auf der die Rumen von 101 Personen verzeichnet sind, die im öffentlichen Dienst flehen und nicht die litauische Staatsangehörigkeit besitzen. Diesen Personen soll di« Ausübung de, Dienste, >n Zukunst nicht mehr gestattet sein; «, haudelt sich hierbei tn der Hauptsache um deutsch« Beamte. Don den Betroffenen sollen 32 bereits Innerhalb eine» Monat«, und zwar vis zum 18. Januar 1V31, ausscheiden, hierunter befinden sich auch 14 Doiks- bezw. Mittelschulleh- rer sowie Oberstaatsanwalt Schwienteck und 2 Gerichtsräte. Bi, zum 1 April 1934 sollen dann wettere 84 und bi, zu«. 1. Juli 1V34 die restlichen SS Beamten au» den Diensten au«, scheiden. Im Zusammenhang mit diesem Schritt hat der Gouver neur de, Memelgrblete« dem Präsidenten d«, Direktorium« eine Liste mit den Namen der an litauischen Schulen tätigen Lehrer übersandt, au» der Kandidaten entnommen werden sollen, wenn durch da« Ausscheiden der nichtlitauischen Lehrer ein Mangel an Lehrkräften im Memelgebiet eintreten sollte. wie wir von zuständiger Stelle dazu erfahren, bat der deutsche Generalkonsul tn Memel bereit, Montagnachmlttag ernste Vorstellungen beim Gouverneur de, Memelgebiele, wegen Verletzung d«, Memeistatut, erhoben. D«,glelcheu wird der deutsche Gesandte tn Aonmo am Dienstag bet der litauischen Regierung wegen der Verletzung desMe. melstatut» nachdrücklichst Einspruch erheben. B»tlchastekbelvkech«nsen in Varis Der englisch« votschaster Lord Tyrrell und der ilalie- Nische votschaster Lustozza sind Montagnachmitlag vom Au- henminisker Paul-Boncour empfangen worden. Lord Tyrrell unterrichtet« den Außenminister über dl« englisch« Einstel lung zum deutschen Standpunkt aus Grund seiner in London mit den Mitgliedern der englischen Regierung geführten Be sprechungen. Andererseits erhielt er von Paul Voncour Auf- schlutz über dle pariser Verhandlungen mit drm tschechischen Außenminister venesch. Zn dem gleichen Sinn wurde der italienische votschaster von Autzenmiuister Paui-Loucour unterrichtet. MasieafllMaad im War«? Rach tu Rewyork vorliegenden Nachrichten hat Para guay auf der Vanamerikanischen stocheren, ln Montevideo einen unmittelbaren wafjensiillstand im Gran Ehacv-Kon- fiikt vorgeschlagen. ANlMWk M ISN M zmUWM. vdz. Auf einer Versammlung der nationalsozialistischen Arbeitsgemeinschaft Nord-Schleswigs tn Avenrabe wurde inmitten der anderen Fahnen eine vom Freikorps Ober land stammende Fahne tn den Sank gebracht. Diese Fahne ist im Jahre 192.') vom Stabschef Röhm tn Apenrabe zur Aufbewahrung gegeben worden. Er hat sie bei seiner Flucht mtt der Bestimmung zurückgelassen, baß sie tn glück- licheren Zetten noch Deutschland zurückgegrben werden solle. Die Fahne soll tn der nächsten Zett nach München gebracht werben. VSkar von Potlorel flestorben. * Berlin. Wie bie Voll. Zig. auS Klagenfurt meldet, ist der bekannte österreichisch-ungarische Hccrstihrer im Welt krieg, O-kar von Potiorek am Montag tm Alter von 81 Jahren gestorben. lledrW ms ei» WmMer zeilmMkOWe. d Tot«, 11 Verletzte. * Havanna. Etn von den kubanischen Gewerkschaften gebildeter Demonstration-»»»« griff da- Gebäude der Zei- tung „El PatS" an, weil diese» Blatt «tn neue» Gesetz der Regierung, wonach ausländische Gesellschaften 50 v. H. ihrer Angestellten mit Kubanern besetzen müßen, scharf verurteilt bat. SS entstand etn hestiger Kamps mit de« Angestellte» der Zeitung» wobei 5 Personen getötet und 11 verletzt wur den. Da- Militär verhielt sich vollkommen neutral. Da» Zettung-gebäube wurde schließlich mtt Gasolin getränkt und zum grüßten Teil ntedergebrannt. MdkmA Oki Oki NestMr-lßM«. Kundenfang mit dem „HochzeitS-Auto". vdz. Berlin. In unterrtchteten kommunalpoltttschen Kreisen wird sestgestellt, dah bet der «»»«uduug der ve- darssdeckungsscheine für ShestaudSdarlehea tn der Praxi» sich vereinzelt grobe Mißstände gezeigt haben. Go sei e» vorgekommen, dah bestimmte Geschäfte wett über den Rahmen ihrer Branche hinaus Ware auf Bedarfsdeckungs scheine lieferten, während tn anderen Fällen eine Bear beitung der jungen Ehestands-Anwärter mtt unlauteren Mitteln zum Zwecke der Erlangung dieser zusätzlichen Kundschaft festzustellen war. Manche Firmen hätten für den Fall eines Kaufes bet ihneusden Inhabern der Bedarss- deckiiugsschkinc eine Wohnung versprochen, oder hätten ihnen einen Personenwagen unentgeltlich für die Hvch»eu bezw. für eine Vergnügungsreise in Aussicht gestellt uiw. Als ein Vetsptel, wie man derartigen Mißbräuchen wirksam entgegentreten könne, sei auf die in der Stadt Gelsenkirchen herausgegebene Anweisung zu verweisen, die dort die Zustimmung der politischen Leitung und auch des örtlichen Handel» gefunden hab«. In dieser Anweisung wird die Entziehung der Zulassung zur Entgegennahme von BedarfsbeckungSscheincn angedroht, wenn der Firmen inhaber Waren verkauft, für die er nicht zugelaßen ist, ober dle auf BedarfSdeckungvschetne nicht verkauft werden dürfen, bezw. wenn er nachweisbar Kunden beeinfluß!, über ihre Verhältnisse hinan- bcßcre und teuere Sachen zu kaufen, und schließlich, wenn der Firmeninhaber in unlau terer Weise ivirbt oder zusätzliche Leistungen verspricht, wie sie etnganaS erwähnt worden sind- Zugleich wurde eine
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