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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.04.1932
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1932-04-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19320414014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1932041401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1932041401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-04
- Tag1932-04-14
- Monat1932-04
- Jahr1932
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.04.1932
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Di« AnSsührungSbestimmnngen der Notverord» »uug find bereits am Mittwochabend verbfsentlicht worben. In der Notverordnung ist «ine Beschlag, «ahm« der gesamte« Betriebsmittel vorgesehen, das heißt der Kasse«, Ausrüstung»» gegenstände «sw. Di« Notverordnung trägt die Bezeichnung »Zur Sicherung der Staats» antorttät". Die Polizeibehörde« find besagt, aus verlange« b«S RetchSinnenminiftertnmS die AuS» rfifi««gSgegenstä«de, Auto», Feldküche«, U«is»««e«, Feldzeichen, Klngzeug« «sw» alle», «aS militärischen S-arakter haben könnte, polizeilich ficherznftellen. Die D«rchfShr«ng de« Notverordnung wird de« Läuder« ansgetrage« werb««. Ferner soll basür Sorge getragen werde«, daß die SA^ «nd SS.»Le«te nicht plötzlich obdachlos gemacht «erben, da sa ans Grund dieser Verordnung sämtlich« Unterkünst« geschloffen »erden müssen. — In der LLnberkonseren» hat der draunschwetgi» sch« Innenminister KlaggeS schärfste« Widersprach gegen das SA.»verbot erhoben. Die vertrete« von Württemberg, Bayer«, Bade«, Hesse« und Preußen haben im Gegensatz« hierza de« Reichs» innenminister ans die Bahn deS SA.-verboteS geradezu gedrängt. SämtlichePolizeiftatione« find durch Polizeisunk von der Notverordnung »erftändig« worden. Der Wortlaut der Berbotsverordming verliu. 18. April 1VK. Auf Grund de» Artikel» 8 «h. sah - der RetchSverfaffnng wird folgende» verordnet: «1 Sämtliche miNtärähnlichen Organisationen der Natio nalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, insbesondere die Sturmabteilungen sSA.), dl« Schutzstaffeln lSG.), mit allen dazugehörigen Stäben und sonstigen Ein richtungen, einschließlich der SA.-Beobachter, GA.-Neserven, Motorstürme, Martnestttrme, Netterstürmc, des Flieger korps, KrastfahrkorpS, SanttätSkorpS, der Fiihrerschulen, der SA.-Kasernen «nd der Zeugmeistereten werben mit so fortiger Wirkung aufgelöst. 8 2 1. Di« zur Zeit der Auflösung im Besitz der aufgelösten Organisationen ober eines ihrer Mitglieder befindlichen Gegenstände, die dem militärähnlichen Zweck der Or ganisation gebient haben oder zu dienen bestimmt gewesen find, können polizeilich stcherge stellt werben. Auf Verlangen des Reichsministers des Innern muß dies geschehen. 2. Gegen die polizeiliche Anordnung ist die Beschwerde im DieustaussichtSwege zulässig. Eine aus Verlangen des Reichsministers des Innern angeorbnete Sicherstellung kann uur mit seiner Zustimmung abgeändert werden. 8. Schadenersatzansprüche wegen Verlustes ober Beschädi gung sichergestellter Gegenstände find ausgeschlossen, sofern nicht der Schaden durch vorsätzliches Handeln verursacht ist. 8 8 1. Wer sich an einer Organisation, die aus Grund dieser Ordnung aufgelöst worden ist, als Mitglied beteiligt oder sie aus andere Weise untersttttzt oder den durch die Organisation geschaffenen organisatorischen Zusammenhalt weiter aufrecht erhält, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. 2. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Geldstrafe er kannt werden. S. Gegenstände, die nach der Auflösung der Organisation für die Zwecke der aufgelösten Organisation oder der Ersatz, drgantsatton gebraucht ober bestimmt find, können «in gezogen oder unbrauchbar gemacht werben, auch wenn sie weder den Tätern noch einem Teilnehmer gehören. 4. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werben, lo kann ans die Einziehung oder Unbrauchbar- tnachung selbständig erkannt werden. 1. Diese Verordnung tritt mit Ausnahme de» 8 > mit ihrer Verkündung in Kraft. 8 8 tritt mit dem zweite« Tage der Verkündung in Kraft. 2. Die zur Durchführung dieser Verordnung erforder lichen Rechts- ober VerwaltungSvorschristen erläßt der Neichsmintster des Innern. Unterschrieben ist die VerbotSverorbnung vom Reichs- prtisidenten v. Hindenburg, dem Reichskanzler Dr. Brüning» dem NeichSminister des Innern Groeuer und dem NeichSminister der Justiz Dr. Joel. Lenttnum zur SimbMmm bet Serbelt Berlin, 18. April. Auf Grund des 8 4 Absatz 2 der Ver ordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der StaatS- autorttät vom 18. April 1082 sNeichSgesetzblatt 1 Seite 175) wird hiermit verordnet: 8 1. Soweit bei der Durchführung der Auflösung der im 8 1 -er Verordnung bezeichneten Organisationen, SA.-Heime oder ähnliche Einrichtungen aufgelöst werden, tn denen Mit- Rteder der aufgelösten Organisationen wohnen, ist dafür Sorge zu tragen, baß diese Personen nicht der Obdach losigkeit verfallen. Die Polizeibehörde hat ihnen zu diesem Zweck entweder eine angemessene Räumungs frist zu setzen, die ihnen die Erlangung einer anderen Unterkunft gestattet, oder im Benehmen mit den Behörden der öffentlichen Fürsorge dafür Sorge zu tragen, baß sie eine andere UnterkunftSmögltchkett erlangen und für eine angemessene Uebcrgangszett ihren Lebens unterhalt bestretten können. 8 -. Der polizeiliche« Sichersten««, gemäß 8 ö der Verordnung unterliege« insbesondere sämtliche zum Dienftanzug der SA. gehörenden Bekleidnngs» «nd NuS» rüstnngSgegenstände, einschließlich der Abzeichen, wie st« im einzelnen ans Seit« 10S ff. der Dienstvorschrist für die SA. ansgestthrt find. Der Sicherstellung unterliege« ferner bi« Fahnen und Standarten, sowie all« sonstigen Gegenstände, die den militärähnlichen Zwecken der Organisation gedient haben, oder z« dienen bestimmt waren, wie znm Beispiel Flugzeuge, Krastsahrzenge, sonstig« Mittel zur Bewerkstelligung des Nachrichten» «nd RelaiSbienfteS, SanitittSmaterial, Instrumente der SpielmannS» «nd M «sik» üge, Fettküchen, Zelt«. Die amtliche Desrünöuno Berlin. 18. April. In einer länaeren amtlichen Be- -rün-ung für das Verbot der SA. und SS. wirb mitgetetlt, die Reichorcgierung habe dem Reichspräsidenten diese Maß nahme einstimmig empfohlen. Die Auslösung der ge nannten Organisationen sei notwendig, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung ansrcchtzuerhalten und die Staats- autoritär vor weiteren schweren Beeinträchtigungen zu be wahren; SA. und SS. stellten ein militärischen Forma tionen nachgebildctcS Prtvatheer dar, dessen Vorhandensein eine Quelle steter Beunruhigung für die friedliche Bürger schaft bedeute. Es sei ausschließlich Sache des Staate», tine organisierte Macht zu unterhalten. Wenn auch von den Führern der aufgelösten Organisationen Legalt- tätSerklär ungen abgegeben worden seien, so könne doch fede private Gewaltorgantsation ihrem Wesen nach keine legate Einrichtung sein. Davon abgesehen, seien zahl- reiche schwerwiegende OrdnungSwidrtgketten und Ueber- artfse sestgestellt worden. Polizeiliche und gerichtliche Stellen seien mit der Prüfung von umsangreichem Material befaßt. Der AuSgang dieser Verfahren brauche aber nicht dbg «wartet zu werden, da die Auslösung der Organt- sattonen au» staatSpoltttschen Gründen erfolge und von dem Ergebnis der Untersuchung, ob und tn welchem Umfange strafbare Handlungen einzelner begangen worden sind, völlig unabhängig sei. Die Maßnahme der Auf- lösung entspringe einer streng überparteilichen, nach allen Seiten gleiches Maß anwendenben Einstellung der Neichsführung, die nicht dulden könne, daß irgendeine Partei den Versuch mache, einen Staat im Staate zu bilden. Die RetchSrcgterung wisse sich tn der Auffassung der Lage mit der groben Mehrzahl der Länberregierungen einig. Die NSDAP, selbst werbe durch die Verordnung nicht be rührt. Ihr stehe im Rahmen der Gesetze die gleiche Be« tättgungssreihett zu wie allen anderen Parteien. SMen beim SA..Snb°t nW KIrtW Dresden, 1». Aprtl. Auf Anfrage wirb ««» «tt» getetlt, baß der sächsische Innenminister an der Besprech««» der Länder über di« Auslösung der SA. tn Berlin nicht teilgenommen hat, «eil die sächstsch« Regierung erfahren hatte, baß die Entschließung der ReichSregterun» berettS eudgüUtg feststand. ,m>-- Ein unfaßbarer Beschluß Die Gerüchte, die seit etntgen Tagen von etnem un mittelbar bevorstehenden Verbot der Schuhabteilungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei sprachen, sind mit der Unterzeichnung einer Notverordnung durch den Reichspräsidenten zur Wirklichkeit geworben. Bis zuletzt konnte man, obwohl die plötzliche Ablage des Reichskanzler», vor dem Kongreß der Gewerkschaften zu sprechen, und die Verschiebung seiner Reise nach Genf ein deutliche» Anzeichen für die Berechtigung der Gerüchte war, nicht daran glauben, daß die Reichsregicrung tatsächlich ein solches Verbot tn Frag« zieht. Nicht nur die auf dem Boden der nationalen Opposition stehende Presse, sondern auch die Zeitungen ber politischen Mitte, fa sogar ein Blatt, wie die linkSltberale „Kölnische Zeitung" hatten eindringlich «nd mit gute» Gründen vor dieser Maßnahme gewarnt. Man hat in ber NetchSregierung diesen Stimmen kein Gehör geschenkt. Auch haben die langwierigen Beratungen im ReichSkabtnett wohl zur Genüge gezeigt, baß die Minister selbst sich den Be denken, die von nationaler Seite geltend gemacht worden sind, nicht verschließen konnten. Und eS ist bezeichnend für unser heutiges Partetensystem und für das unglückliche Ver hältnis von gewissen Länberregierungen zum Reich, daß insbesondere Bayern und Preußen bas ReichSkabtnett so lange unter Druck nehmen konnten, bi» eS schließlich zum Nachgeben gezwungen war. Vor allem hat sich die Feindseligkeit der Bayrischen VolkSpartet, der Schwesterpartet des Zentrum», gegen die nationale Opposition bewiesen, die tn Gemeinsamkeit mit dem unter ihrer Führung stehenden bayrischen Kabinett von der Reich»- regterung, man kann wohl sagen ultimativ das Ver bot forderte und daran die Bedrohung knüpfte, baß sie sonst nicht mehr tn ber Lage sei, bet der kommenden Mat tagung des Reichstags dem ReichSkabtnett ihr Vertrauen auS- zusprechcn. Angesichts der geringen Mehrheit, über die da» ReichSkabtnett verfügt, hätte das natürlich seinen Sturz be deutet. Hierbei hat sich gezeigt, in welcher Abhängigkeit die Regterung Brüning, die für gewöhnlich doch den Anspruch erhebt, -aß sie über den Parteien und über dem Parlament stünde, sich tn Wahrheit von fenen Parteien befindet, die tn Deutschland nach allen Wahlergebnissen ber letzten Zeit gründlich abgewirtschaftet haben. Es ist fernerhin recht be zeichnend, baß es ausgerechnet auch wiederum die preußische Negierung war, die in dieser Frage da» Netchökabinett unter Druck gesetzt hat, fene Regierung, deren Mehrheit, wie es sogar die NetchSpräsidentenwahl gezeigt hat, vollkommen in die Brüche gegangen ist und die sich erst gestern mit der Abänderung der Geschäftsordnung einer un erhörten Verletzung ber von ihr einst so hoch gepriesene« demokratischen Grundsätze hat zuschulden kommen lassen. Auch vom Gesichtspunkt der politischen Klugheit er scheint dieses SA.-Verbot unmittelbar vor den nicht nur für Preußen, sondern auch für das Reich entscheidenden Parlamentswahlen im größten deutschen Land einfach un faßlich, denn eS ist ganz klar, daß dieses ungerechtfertigt« Verbot Wasser auf die Mühlen der Gegner des derzeitige« Systems ist, und baß zahllose unpolitisch eingestellte Wähler, die erfahrungsgemäß den Ausschlag zn geben pflegen, sich nunmehr ans die Sette derer stellen, die im Gegensatz z« den feierlich verbrieften Grundrechten der Weimarer Ver- fassung von den derzeitigen Inhabern der Staatsgewalt mit Notverordnungen und Polizetmaßnahmen ihrer staats bürgerlichen Rechte beraubt und unterdrückt werden. Da» war immer schon so in der Geschichte politischer Bewegun gen und wirb muh weiterhin so Reiben. Das Verbot ist deshalb um so unverständlicher, weil man doch annehmen sollte, daß Leute, wie der preußische Ministerpräsident Braun, die den Ausstieg ihrer eigenen Bewegung auf Grund ber Maßnahmen de» Sozialistengesetze» au» eigener Anschauung miterlebt haben, nunmehr tn noch krasserer Form UnterdrttckungSmaßnahmcn gegen eine andere Be wegung tn die Wege letten, und zwar am Vorabend des Entscheidungskampfes nm die Macht tn Preußen. Trotz der außerordentlich bedenklichen Abänderung der Ge schäftsordnung, die berettS den Zwecke hatte, zu verhüten, baß tn Preußen ein NcchtSkabinett an die Macht kommt, glaubt Braun mit dem von «hm erzwungenen S.A> Verbot zu etnem neuen Schlag gegen die nationale Opposition auszuholen; er wirb dadurch wahrscheinlich nur erreichen, baß die Entscheidung tn Preußen, die aus des Messer» Schneide stand, nun sicher zugunsten der Gruppen ber nationale« Rechten fallen wird. Denn die absolute Mehrheit, die die Opposition tn Preußen an strebt und die bis zur Stunde noch zweifelhaft schien, dürfte nunmehr gesichert sein. ES wirb sich zweifellos bet den LanbtagSwahlen zeigen, daß der Versuch, ein sterbendes System mit VerbotSmaßnahmen, mit Verfolgungen, mit Polizetschikanen, kurzum, mit all fenen RegierungSkünste« zu halten, die «inst der österreichische Staatsmann Metternich anwandte und die auch damals scheiterten, auch heut« wieder tn sein Gegenteil Umschlagen und letzten Endes eine wertvolleWahlhtlse für diejenigen bieten wird, die man glaubte, treffen zu können. Wenn man glaubt, -aß tn den nationalsozialistischen Schutzabteilungen Dinge vorgekommrn seien, di«, wie »et
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