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Dresdner Nachrichten : 17.04.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-04-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-193204170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19320417
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19320417
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-04
- Tag1932-04-17
- Monat1932-04
- Jahr1932
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 17.04.1932
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«.Sah««» M.«» «vril I9Z2 kN Gegrünöet 18S6 /Ve LwLve />^eL<Lre^ Fe/LurF M>rN«r- w»Lf^-e»i/sWNs-e Druck u. «erlag: LIeplch » Nelchard», Dresden. Pastlcheck-SIo. lass Dresden Nachdruck nur mit deull.Quellenangabe <DreN>n. Rache.» julilllg. Unverlangt« Echrtstltück« werden nicht aulbewahrl Drahtanlchrlsti Nachrichten Dresden gernlprecher-Sammelnummer: ltbill Nur >ür NachtgelpeLche! Nr. »00N Schristleltung u. HauptgetchSltsltelle: Dresden - «l. t, iüarlenltrad« SS/s» vejugsgetühr bei täglich jtvelmaiiger Zustellung monaiiich S.lia Mk. ieinlchiiekllich ?0 Psg. sür Dräger« lohn», durch Postbezug S.iO Mk. elnlchliedlich bS Plg. Postgebühr lohne Poftzuftellungsgebühr» bei 1 mal wbchentltchem Befand. Slnjelnummer l» Plg., außerhalb Sachten« iS Psg. «nzeigenpreile: Di« einlvaltig« »0 mm breite geile bb Plg-, >ür auswärts so Plg., di« «o mm breit« Rellamezeil« roo Psg., außerhalb »»0 Psg. ab», lkriienabtchiag lt. Daril, gamilienanzeigen und Siellengetuche ohne Rabatt lb Plg., außechalb ib Big. vllertengebühr so Plg. Auswärtig« Austräge gegen Borauibejahlung. Ein Brief Hindenburgs an Greener //eu/e VoZZcsenZse/rercZ MerrrltlM« Mr WrteilruMn Berlin, IS. April. Reichspräsident von Hindenburg hat an den ReichSminister des Innern das nachsolgende Schreiben gerichtet: „Berlin, den IS. April 1V3S. Sehr geehrter Herr Reichsminister! Die das Verbot der SA. und SS. aussprechende Verordnung vom 18. April 1082 habe ich vollzogen, nachdem Sie mir in ernsten Worten die Schwierigkeit der politischen Lage dargelegt und den Erlast dieser Verordnung zur Sicherung der StaatSautorität als unbedingt notwendig bezeichne« haben, und nachdem die Rclchsregierung einstimmig Ihrem Anträge beigetreten war. Inzwischen ist mir unter Uebergabe von Belcgmaterial mitgeteilt worden, bah ähn lich geartete Organisationen wie die hier verbotenen auch bei anderen Parteien bestehen. In Erfüllung meiner Pflicht zur überparteilichen Ausübung meines Amtes und gleich» mastigen Anwendung der Gesetze must ich verlangen, dost — falls dies richtig ist — auch diese Organisationen der gleichen Behandlung verfallen. Ich übersende Ahnen anbei das mir zu» gegangene Material mit dem Ersuchen, es mit dem gleichen Ernst zu prüfen, den ich Ahrem Anträge entgegengebracht habe, und mir alSbald das Ergebnis Ihrer Prüfung und einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Mit freundlichen Grützen! gez. v. Hindenburg." Wie uns unsere Berliner S ch r i f t l c i t u n a dazu noch drahtet, hat dieser Schritt des Reichspräsidenten in den politischen Kreisen grobe U e b e r r a s chu n g, bei der Lin ken geradezu Bestürzung ausgelüst. Damit hatte man nämlich, nachdem daS Reichsbanner aus den „genialen Ein fall" gekommen war, seinen militärischen Charakter krästig zu tarne n, nicht gerechnet. Man hatte vielmehr geglaubt, nun keinerlei Anstob mehr erregen zu können. Ausschlag gebend für den Schritt des Reichspräsidenten dürste die Er kenntnis gewesen sein, das, die von allen, auch den gemätzig- ten Nechtskreiscn, geforderte Parität in der Behandlung der Wehrorganisationcn der Parteien nicht zu umgehen ist. Dem Gedanken, das, man nicht einer Partei die Wehrorganisatton nehmen, sie der anderen aber belassen kann, ohne eine schwere Beeinträchtigung allen RcchtsempsindcnS hcrbeiznsiihren, hat man sich im Reichsprüsidentenpalais offenbar nicht ent zogen. Zudem scheint auch die Einmütigkeit, mit der die gesamte Rechte, von den Nationalsozialisten bis zur Deutschen BolkSpartci, sich gegen das einseitige Verbot der SA. wandte, ihren Eindruck nicht verfehlt zu haben. Man mubte bet den zuständigen Stellen aus dieser Solidarität des Borgehens gegen ein einseitiges Verbot die Schlutzsol- gcrung ziehen, datz dieses Verbot, wenn es nicht ergänzt würde durch ein Vorgehen gegen die gleichgearteten Organisationen der übrigen Parteien, zu einer Quelle schwerster innerer Beunruhigung werden würbe. Auberdem ist das Verbot der SA. durch den Reichspräsi denten verschiedentlich als ein Akt der Vergeltung für die Aus ¬ stellung der Kandidatur Hitlers betrachtet worden, ein« Aufsäs sig, die allerdings von d«m Reichspräsidenten nahestehender Seite alS unzut res send bezeichnet wird und die, wie inan sagt, den Reichspräsidenten «ehr schwer geschmerzt habe Die Ueberzcugnng, solchen Auffassungen durch die Tat entgegentretcn zu müssen, dürste aus die Entscheidung des Reichspräsidenten von Hindenburg ebenfalls nicht ohne Einslub gewesen sein. Die Prttsung des Rcichölnnen- ministers Grocner wird sich naturgeinäs, zuerst aus das Reichsbanner, dann aber ans die sogenannten vom Zentrum ausgestellten „Krcnzscharc n" erstrecken, die be sonders In Schlesien vertreten sind und die in letzter Zeit den Versuch machten, es dem Reichsbanner, was die Terro risierung politischer Andersgesinnter betrifft, glcichzutun. Ron der Prüfung ausgeschlossen ist dagegen der Stahlhelm, -er ja keiner Parteiorganisation dient und aus diesem Grunde ebenso wie seinem ganzen Wesen nach als Rampstruppe einer Partei nicht anzusehcn ist. Das Rcichsinnenministerium hat sa, wie wir bereits meldeten, schon öffentlich erklärt, dah es ein Verbot des Stahlhelms nicht plane. Die Prüfung, die der ReichSinnenministcr Grocner aus Grund des Briefes des Reichspräsidenten setzt vornimmt, bedeutet zwar noch nicht das Verbot, aber zweifellos werden sich sowohl Grocner als auch der Reichspräsident davon überzeugen müssen, datz das Reichsbanner mit seinen Kampssormationen und die Kreuzscharcn des Zentrums als Organisationen anzu sehen sind, die der verbotenen SA. gleichartig sind. Warum Volksentscheid? Wenn das sächsische Volk eine Woche nach der Präsi dentenwahl schon wieder an die Urne gerufen wird, um im Volksentscheid über das Schicksal dcö Sächsischen Landtages zu befinden, so gehört zur Beurteilung und Beantwortung der hier gestellten Frage eine tieferes politisches Verständ nis als es gemeinhin bei Persönlichketts- und Parlaments wahlen notwendig ist. Darum war es auch ein Wagnis der RechtSopposition, als sic die von den Kommunisten aus gegebene Parole zur LandtagSanslölung durch Volksent scheid — einen ursprünglich von den Deutschnationalen stammenden Gedanken — ausnahm und durch Einsatz ihres grüs,cren Gewichts zu der ihrigen machte. Denn alle bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung dieses Instruments der Volksinittative habe» gezeigt, datz cS schwer zu handhaben ist, weil dem Gegner die Abwehr durch die Stimmenthal tungsparole leicht gemacht wird. Er hat es nicht nötig, eine grotze Gegenagitation zu entfalten: cS genügt, wenn er die Aktion ignorier» und damit verhindert, datz sich die Hülste der Wahlberechtigten an der Abstimmung überhaupt be teiligt. Diese von der Verfassung vorgesehenen Schwierig keiten wachsen noch, wenn es sich um eine Frage handelt, die nicht einsach nach dem Gefühl zu beantworten ist. wie seinerzeit beim Volksentscheid über die Fürstenenteignung, sondern wenn ein Vorschlag vorliegt, dessen Behandlung reifes politisches Urteilsvermögen vorauSsctzt. Im sächsischen Fall, der heute zur Entscheidung steht, wird die Lage noch weiter kompliziert, weil wohl zu unter scheiden ist zwischen einer Negierung, die sich auch tu nationalen Kreisen grotzer Wertschätzung erfreut — waS auch währen- des kurzen Wahlkampfes von feiten der Volksent- schcidSpartcicn wiederholt zum Ausdruck gebracht worden ist — und dem Landtag, dem der eigentliche Kamps gilt. Das Gesetz das den Staatsbürgern zur Annahme oder Ab lehnung vorgclegt wird, lautet: „Der Sächsische Land tag ist aufzu lösen." Und davon, von der Beurteilung dieses Landtags, seiner Taten und Unterlassungen, muh man ausgehcn, wenn man die richtige Einstellung zur Frage des Volksentscheids gewinnen will. Wie erinnerlich, wurde der jetzige Landtag vor zwei Jahren vor -em normalen Zeltablauf seines Vorgängers gewählt, um endlich eine klare Linie in die sächsische Politik zu bringen, die seit langem durch das Gleichgewicht der Kräfteverteilung zwischen rechts und links gelähmt war. Das Volk hatte damals den Sinn seiner Befragung nicht so klar ersaht, wie es ihn heute nach so viel bitteren Ersah- mngen begreifen würde. ES gab zwar einen Ruck nach rechts, aber In der Mitte blieben zwei Grüppchen mit ins gesamt fünf Abgeordneten zurück, die sich aus Feindschaft gegen die nationalsozialistische Bewegung weigerten, die oksenkundig gewordene Richtung des BolkSwillenS in einer Rechtsregicrung zur Auswirkung kommen zu lassen. Recht haberisch und halsstarrig bis zum äuhcrsten haben diese fünf cs zwei Jahre lang ferttggcbracht. 48 anderen ihre» Willen auszuzwingen und den Landtag an der Erfüllung seiner ersten und wichtigsten Aufgabe zu hindern. Dreimal hat sich diese Tragikomödie, genannt Ministerpräsidenten wahl, in dieser Zeit abgespielt, immer unter den gleich un würdigen Umständen und immer mit dem gleichen Mitzersolg. Infolge dieses Versagens in der Hauptaufgabe konnte -er Landtag auch seine lausenden Funktionen nicht auSttben. Wenn keine Regierung gebildet wird, die dem Parlament verantwortlich ist. kann von diesem natürlich auch kein Ein- flub auf die RegierungStätlgkest genommen werden Das Kabinett war sa schon vor der Wahl dieses Landtags zu rückgetreten: es führte nach den Vorschriften der Verfassung die Geschäfte weiter, der Nachfolger harrend, die nicht kamen. ES konnte auf keinen Fall noch mehr gestürzt werden. So kam es dah die Regierung praktisch zu einer parlamenta rischen Unabhängigkeit gelangte, die im „Obrigkeitsstaat" der konstitutionellen Monarchie undenkbar gewesen wäre. Wenn sie trotzdem nicht frei schalten konnte und behindert war. ihre Bubknitcri» »wIMer WztMcn in Sins Sie wollen Sliter der zrledenSdtktatr werden vralltrnolcknng uoioror SorUner SokrUtloltnng Berlin, 10. April. In diesen Tagen, wo der grotze Schlag gegen den Nationalsozialismus geführt worden ist, wird eine Eingabe deutscher P a z t f t st e n o r g a n t - sat Ionen an die Abrüstungskonferenz bekannt, die un- gcfähr das Unerhörteste darsteltt, was man von dieser Seite erwarten dnrste. Diese „Eingabe" geht von der Deutschen F r t e d e n ö g e s e l l s ch a s t, dem Deutschen M o n t st en b u n d, dem Bunde der Kriegödicnstgcgncr und dem Pros. Dr. Qutdde sMünchens aus. In ihr wird ein internationaler Rechtsschutz gegen das Deutsch« Reichsgericht in Fällen von versuchtem Landesverrat oder Denunziation verlangt. In dieser Eingabe heisst es u. a.: Die unter- zeichneten Verbände und Personen gestatten sich, der Inter nationalen Abrüstungskonferenz vorznschlagen, ein inter nationales Abkommen zu erwirken, durch das alle an der Konferenz beteiligten Staaten sich verpflichten, keine Straf verfolgungen gegen solche Personen mehr vorzunehmen, die unter Berufung auf das international anerkannte Recht, sowie aus besondere internationale Verträge össcntltch aus Verstötze gegen diese Verträge Hinweisen. Die Unterzeichneten weisen zur Begründung ihres Vorschlags auf die gegenwärtige vage in ihrem eigenen Lande salso Deutschland!! hin, wo sich der Zwiespalt zwischen nationaler Rechtsprechung und inter nationalem Recht folgendermatzen auSwirkt: „Auf Anzeigen militärischer Stellen hi« erhebt daS Reichsgericht Anklage wegen Landesverrats »der Verrats militärischer Geheimnisse gegen alle Persone«, die in der Oesfentlichkeit aus Massnahmen Hinweisen, in denen eine Verletzung der militärischen Bestimmungen des Friedensvertrags erblickt «erden mutz Die Spruch» präzis des Reichsgerichts geht offenkundig daraus hinaus, den Angeklagten den Nachweis von Verletzungen des Friedensvertrags unmöglich zu machen, «ntzerbem glauben wir, so heitzt es dann weiter, annehmcn zu dürfen, datz es bei Abschlutz des FriedcnSvertrags der Wille der vertrag» schlietzenden Teile war, nicht nur die Regierungen, sondern auch deren Völker zu binden. Seit dem »1. Januar 1887 hat die auf Grund der Artikel 308 bis 810 des Friedens vertrags über Deutschland verhängte interalliierte Militär kontrolle aufgehvrt. Ihre Ausgabe ist seitdem in die Hände des deutschen Volkes selber gelegt und die deutschen Friedensfreunde sind entschlossen, von sich auS, um des Völkerfriedens willen und im höheren Interesse des deut schen Ansehens, für die Einhaltung der Verträge im all gemeinen und der Rbrüstungsbestimmungen im besonderen öffentlich zu wirken. Eines der schwersten Hindernisse in der Erfüllung dieser Ausgabe zu beseitigen, ist der Zweck dieses Brieses." Was zu diesem Bubenstreich zu sagen ist, so erklärt der „Tag", der dieses Material der Oesfentlichkeit übergibt, ist schnell und kurz gesagt. Die Militärkontrolle ist beseitigt. „Deutsche" bieten sich an, sie im Jntereffe von Versailles zu übernehmen und "bitten um den entsprechenden internationalen Schutz. „Deutsche" werfen sich zu Anwälten des auf einer Lüge aus gebauten und darum bis, in die Grundfesten unheiliyen „Vertrags" auf, denunzieren die obersten deutschen Richter vor der Welt und begehen allein schon durch die Unter- stcllungen hinsichtlich der Absichten des Reichsgerichts n e u.e n BolkSverrat. Ein eigenartiger Zufall datz dieser pazifistische Vorstotz in die Tag« fällt, da die R«ich»regi«rung die SA. der NSDAP, mit einer: Begrünbüng -verbiKet, deren Folgen vielleicht schon Brüning in Genf zu schmecken bekommen wird. Was gedenkt nun Herr Groener gegen die Unterzeichner diese» Gesuche» um internationale Legali sierung des notorischen BolksverratS zu tun, wa» gegen die Personen und Organisationen, die sich al» Hüter de» Schänd- Vertrages von Versailles im Deutschen Reiche betätigen und die durch Ihre Eingabe an die Abrüstungskonferenz einen heimtückischen Dolchstotz gegen unser« Interessen führen. Aal lick aaL 9
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