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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 04.05.1932
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1932-05-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19320504024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1932050402
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1932050402
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-05
- Tag1932-05-04
- Monat1932-05
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Mai ivsr tll S i! KM volle Wrllllt »ervMllt - idr»h«anschr<fti NachNchi«» Dr^d«, geniipttch.r-Lammtlnummrri »L»4t »in lür «achiükwrSche: Nr. »ovtt SckirNNeNlma u. HauvI-rlckiLINIIell«: Dresden-«. », «arienstrai» 5«/«» V NM«»», Dreeden. P»ftlche<l-»to. toe« Dresden Nachdruck nur mU deuil.Quell«nangab« tDresdn. Nachr.) »ulLMg. UnvrNangt« tzchrtltstück« »erde» nicht auldewahrt Sie WmWschr Sievierung gegen Reuwahlen Wie«, 4. Mai. Nach Mitteilungen aus unterrichtete»! Kreisen hat heute früh unter Vorsitz des Bundeskanzlers Dr. Bu resch ein Ministerrat stattgesunden. Dr. Buresch er stattete etn Referat über die politische Lage. Die Bundes regierung wird im BersassungSauSschub erklären, dah sie einer Entschließung, die von der Negierung die Initiative zur Vornahme von Neuwahlen verlangen würde, nicht Folge leisten könne. Sollte der VersassungSauSschub eine« Gesetzentwurf Uber Neuwahlen annehmen, so müsse die Re« gterung besondere Vollmachten aus dem Gebiete de« Handels» und Wirtschaftspolitik verlangen. Würben ihr diese Vollmachten nicht erteilt werden, so wäre sie gezwungen, die Konsequenzen zu ziehen. Sle SA. »er »SSW. lebt n'cht Witter aus Vralttmvlcknog nn»»r»r S»rUuar Svbrttttvttnag Berlin, 4. Mai. Die Notverordnung über die militäri schen Verbände, die am Mittwochmtttag erschienen ist, hat insofern in politischen Nechtskretsen erhebliche Enttäu schung hervorgerufcn, als sie entgegen den gestern in der Wilhelmstraße bekannt geworbenen und tn den größten Teil der deutschen Presse übergegangenen Informationen die volle Parität zwischen der SA. aus der einen und de» Reichsbanner aus der anderen Seite nicht herstellt. Zwar wird man im allgemeinen die AuSsührungSbestimmun- gen, die dieser Notverordnung folgen werden, abwarten Kvntrolle ter mtliliirtlK vroantltertea volilischen Lertiinte Berlin, 4. Mai. Aus Grund des Artikels 48 Absatz 2 -er RetchSverfassung wird folgendes verordnet: Gegründet »k«u«»as»!>hr »N »glich »weimsHger SusteNimg monaMch ».« Vtt. MiqchNeßNch 70 Pf«. für T»gev> lohn», durch Poftbrsug »-«> Ml. einlchllehttch »« Psg. «oftgrdLhr lohn« Pol^ustellungsgebühr» bei 7 mal n>»ch«nMch«m «rrland. Mnsklnummer »0 Vlg. «nsklginvrrlle: Dl« «lnlpalllg« »0 mm brell« L«ll« »» Vlg., l«r auswirU so Pfg., dl« »0 mm br«It« NkNamk»«»« 100 P>g., auhrkhalb »do ad». »rll«nablchlag u. Larll. 8am«Ienan,elgrn und Slrllrngrluche ohne «abal» 1» Vlg„ «über- hold »d Plg. oilntrngebLhr «> Plg. «usn-Lrttg« «ullrLg« ,«grn »orausdr,ahlun» Ektne amtliche GrNüruno Berlin» 4. Mat. Amtlich tvird mitgeteilt: Der Herr Reichspräsident hat zwei Notverordnungen erlaßen, eine über die militärorgantfierten politischen Verbände und eine über die AnslSsnng der kommunistischen Gottlosenorgani» sation. Alle politischen Verbände, die militäräbnlich organisiert sind, oder sich so betätige», sind durch die neue Verordnung des Reichspräsidenten der Kontrolle des N e t ch S m i n i st e r S deS Innern unterstellt worben. Diese Verordnung bildet eine Ergänzung der bisherigen auf die Sicherung der Staatöautorität gerichteten Maßnahmen und ist lediglich auS ftaatSpolittscheu Gründen getroffen, um den Staat als ein Gemeingut aller, die auf dem Boden von Recht und Gesetz stehen, gegen Uebergrisfe derartiger Verbände zu schlitzen. Sie gibt der Reichsregterung die Möglichkeit, alle in Betracht kommenden Organisationen entsprechend ihrem verschiedenartigen Charakter zu überwachen «nd sie ansznlöse», falls sie den Versuch machen würden, die Autorität des Staates z« untergraben. Auf Verlangen müßen diese Verbände dem Reichs- Minister des Innern ihre Satzungen zur Prüfung vorlegen. Sie sind zu jeder Satzungsänderung verpflichtet, die der ReichSmintstcr LeS Innern zur Sicherung der StaatSautorität für erforderlich hält. Verbände, die den Anordnungen des NeichSministerS des Innern zuwiberhandeln, können von diesem aufgelöst werden. Gegen die Anordnung zur Auf» losung kann Beschwerde eirlgelegt werdest, die vom Reichsgericht entschieden wird. Durch eine weitere Verordnung deS Reichspräsidenten sind die kommunistischen Gottlosenorganisa- ttonen mit sofortiger Wirkung für das ganze Reichsgebiet aufgelöst worden. Diese Verordnung ist notwendig, da angesichts des provozierenden Auftretens der Gott« lofenorganisationen die Bestimmungen der Berordnung gegen politische Ausschreitungen vom 28. März 1921 nicht mehr auSreichten. Durch die Auflösung dieser Organisationen soll der kommu nistischen Gottkosenpropaganda, die dazu bestimmt ist, zur Vorbereitung der bolschewistischen Revolution christliche Kul tur und Sitte zu untergraben, der Boden entzogen werden. Diese Maßnahme ist auch geboten zur Wahrung der durch die RetchSverfassung garantierten Glaubens- und Gewissensfrei heit gemäß Artikel 185, durch den die Religionsfreiheit auS- drücklich gewährleistet und unter staatlichen Schutz gestellt ist. Die beiden neuen Verordnungen haben folgenden Wortlaut: SindenturvS neur AmWit brvinnl Berli«, 4. Mai. Der Reichsminister des Inner« Hat im „Reichs-Anzeiger" folgende Bekanntmachnng erlaße«: „DaS WahlpriifnngSgericht beim Reichstag Hat i« seiner Sitzung vom 8. Mai 1982 für Recht erkannt: Die am 1V. April 1982 vollzogene Wahl des GeneralseldmarfchallS Paul v. Hindenburg zum Reichspräsidenten ist gültig. Da« mit hat das Bersahren znr Wahl des Reichspräsidenten seine« endgültigen Abschluß gesunden. Mit dem S. Mai beginnt di« neue fiebensährige AmtSdaner des wiedergewählte« Herr« Reichspräsidenten." s Politische verbände, die milttärähnlich organisiert find »der sich so betätigen, und ihre Unterverbände find ver, pflichtet, dem Neichsmtntster des Innern auf verlangen ihre Satzungen zur Prüfung vorzulege«. Sie haben ferner dem RetchSminister deS Innern jede beabsichtigte Satzungsände, rnng, soweit sie ihre Organisation oder ihre Tätigkeit be trifft, unverzüglich anznzeigen. Die in Absatz 1 genannten verbände find verpflichtet, unverzüglich jede Satznngsbesttmmung zu ändern oder zu streichen und jede Bestimmung in die Satzung anszuuehmen, soweit dies der Reichsminister deö Innern zur Sicherung der GtaatSantorltät für erforderlich hält; dies gilt insbesondere für Bestimmungen über die Organisation «nd Tätigkeit -er verbände. 8 2 Verbände, die einer Verpflichtung aus 8 1 nicht nach kommen ober einer auf Verlangen des ReichSmtntsters des Innern geänderten oder neu aufgenommenen Satzungs bestimmung -uwtderhan-eln, können vom RetchSminister des Innern mit Wirkung für das Reichsgebiet aufgelöst werden. Wird die Auflösung angeordnet, so sind die 88 2 und 8 der Verordnung zur Sicherung -er StaatSautorität vom 18. April 1082 lRetchsgesetzblatt 1, Seite 178) ent sprechend anzuwenden. Gegen die Anordnung -er Auflösung ist binnen zwei Wochen vom Tage der Zustellung die Beschwerde zu lässig, die bet dem NeichSmlntster des Innern einzureichen ist; sie hat keine aufschiebende Wirkung. Ueber die Be schwerde entscheidet der nach 8 18 der Verordnung zur Ve- kämpsung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1881 lRetchsgesetzblatt 1, Sette 79) zuständige Senat des Reichs- gerichteS tn den hierfür bereits geregelten Verfahren. 8 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Rechts- und VerwaltungSvorschriften erläßt der Reichs minister des Innern. Er bestimmt, welche Verbände als militärähnltche politische Verbände im Sinne dieser Ver ordnung anzufehen sind. AuWlino drr kvmmmMchen SMoseiwrganiWdnen Berlin, 4. Mai. Aus Grund des Artikels 48 Absatz 2 der RetchSverfassung wird svlgendes verordnet: 8 1 Die Internationale proletarischer Frei denker fSttz der Exekutive Berlin» «nd die ihr Nachgeord neten oder angeschloßenen kommunistischen Freidenkerorgani» sationen, insbesondere der Verband proletarischer Freidenker Deutschlands, einschließlich der proletarische« Freidenker, fugend, der Freidenkerpioniere «nd der Franenkommtssione«, sowie die Kampfgemeinschaften vroletarischer Freidenker «er, den mit allen dazugehörigen Einrichtungen, einschließlich der Berlagsdetriebe, für das Reichsgebiet mit sofortiger Wirkung aufgelöst. 8 2 Mer sich an einer Organisation, die nach 81 aufgelöst worden ist, als Mitglied beteiligt oder den von der Organisation er strebten Zweck durch Herstellen. Elnsühren, Verbreiten ober Vorrätighalten von Druckschristen weiter verfolgt oder die Organisation auf andere Weise unterstützt oder den durch die Organisation geschaffenen organisatorischen Zusammenhalt weiter aufrechterhält, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Geldstrafe erkannt werden. Gegenstände, die zur Begehung des ln Absatz 1 bezeich neten Vergehens gebraucht oder bestimmt sind, können ein- gezogen oder unbrauchbar gemacht werden, auch wenn sie weder dem Täter noch einem Teilnehmer gehören. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so kann auf die Einziehung ober Unbrauchbar machung selbständig erkannt werden. Die Beschlagnahme der in Absatz 1 bezeichneten Druck- schriften ist ohne richterliche Anordnung zulässig. Die Bor- schristen der 88 24 bis 28 des Gesetzes über die Preße vom 7. Mai 1874 lRetchsgesetzblatt Seite 95) finden Anwendung. 8 8 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung, 8 2 tritt mit dem zweiten Tage nach der Verkündung in Kraft. Die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Rechts- und VerwaltungSvorschriften erläßt der Reichs- Minister LeS Innern. müßen. Schon fetzt wird aber offiziell von feiten deS Reichs« innenministeriumS mitgeteilt, daß die Notverordnung keines falls eine neue Rechtslage für die verbotene SA. ichasfe. Nach wie vor fei lebe Organisation, die ihrem Wesen nach eine Fortsetzung der aufgelösten nationalsozialistischen Forma tionen darstelle, als unter das Verbot sollend, zu betrachten. Nach der bis jetzt vorliegenden halbamtlichen Interpretation ist also für die Nationalsozialisten die Möglichkeit, andere Organisationen unmilitärischen Charakters an die Stelle ihrer SA.- und SS.-Formattonen zu sehen, beschränkt, denn es würde sich ia im Grunde um dieselben Menschen und Führer handeln müßen, die früher in der SA. und in der SS. tätig waren. Was nun die Hitlerjugend angeht, so scheint ihrer Neu organisation vom ReichSinnenminlsterium nichts in den Weg gelegt z« werden. AuS nationalsozialistischen Kreisen hören wir, daß mit der Neukormierung der nationalsoziaUstischcn Iugendver- bände alsbald begonnen werden wird. Auch der Stahl helm kann durch die neue Notverordnung der Kontrolle des NeichSinnenministeriums unterstellt werden. DaS Reichsbanner hat dies ja bereits srciwillig getan. Der Iungde utsche Orden hat ebcnsalls eine Umoraanisa- tion vorgenommen und nennt sich tn Zukunft Iungbeut- sche Bewegung. Ter einzige greifbare Vorteil, der auS dieser Notverordnung abzuleiten ist, scheint darin zu bestehen, daß tn Zukunft bei Verboten von Organisationen nicht mehr die notverordncnde Reichsregterung bzw. der NeichSinnenminister allein entscheiden, sondern daß es eine gerichtliche Instanz «eben soll, nämlich da» Reichsgericht, bei dem Einspruch erhoben «erden kann. Nachdem nun der Wortlaut der Notverordnung vorliegt, muß, wie gesagt, leider sestgestellt werden, daß die pari tätische Behandlung von rechts und links nicht anerkannt worden ist, sondern daß das Reichsbanner mit anderem Maß gemessen wird, als die ähnlich gearteten Organisationen der größten deutschen Partei. Auch eine innerpolitische Ent spannung, die bet einem aus der Grundlage auSgletchendo« Gerechtigkeit ausgebanten paritätischen Vorgehen tn Sachen der sogenannten militärähnltchen Verbände zweifelsohne höchst wünschenswert gewesen wäre, kann nach den vor liegenden Ergebnissen bedauerlicherweise nun wohl kaum gerechnet werden. Soweit wir hören, wird übrigens die NSDAP, von den beschränkten Möglichkeiten der Wieder organisierung der ausgelösten SA.- und SS.-Formationen aus der jetzt genehmigten Basis keinen Gebrauch machen. Zwei neue R-tvervrdmmgen in Kraft «m die MM»fge der RMrwikls«MmiM«r Brüning verhandelt mit Dr. Soerdeler vradtmolcknag nnrvrvr DsrUoor tzoürllUvtinug Berlin, 4. Mai. Der Leipziger Oberbürgermeister Dr. Goerdeler ist auf Wunsch des Reichskanzlers Henle in Berlin eingeiroffen. Der Reichskanzler will lhn bitten, das freimerdende Ami des ReichSwirtschastSministerS zn übernehmen. SS ist jedoch sehr fraglich, ob Dr. Goerdeler auf dieses wenig anSflchtSvolle Angebot eingeht. Sei« Vor gänger, Dr. Warm bald, hatte bekannttich erhebliche Mei nungsverschiedenheiten nicht nur mit dem ReichSarbeltS- Minister Stegermald «egen des Arbeitsbeschaffungs programms, der ArbettS z e t t Verkürzung «nd der für die Finanzierung der Arbeitsbeschaffung fn Aussicht genommenen Prämienanleihe, sondern darüber hinaus auch erheb liche Meinungsverschiedenheiten mit de« ReichSfinanzmintfter Dr. Die 1 rich, -ie ernster beurteilt «erden, als die Diffe renzen mit Siegerwal-. SS wird deshalb höchstwahrscheinlich doch so komme«, daß das ReichSwtrtschaftöminifteriu« ge- «tfiermaßen kommissarisch von Staatssekretär Dr. Trendel««- bürg verwaltet werden wird. Inzwischen hat das ReichSkadinett, «ie angekündigt, seine Kabinettsarbeiten wieder ausgenvmme«. SS aUt. Heu «tat nach Möglichkeit «och Heute zu verabschieden, »«mit er dem RelchSrat und de« Reichstag alsbald »ugeden ktmn.
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