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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.07.1932
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1932-07-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19320701010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1932070101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1932070101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Enth. Beilage: Der D.N.-Kraftfahrer (Nr. 26, Seite 9-10)
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-07
- Tag1932-07-01
- Monat1932-07
- Jahr1932
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.07.1932
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iSMMEM ftanclpßegs unter autornobllMLHen SeAchtspunKten Di« Hand am Steuerl Wer denkt daran, welche Bedeutung sie für die sichere Lenkung, für die Führung de» Kraftfahrzeuge» überhaupt hat? Wer achtet sonderlich daraus, daß alle Boraur fetzungen für ft« erfüllt werden? Wer hält sich stündig vor Augen, daß der Kraftfahrer auch unter automobtlistifchen Gesichtspunkten der Pflege seiner tzünd« eine besondere Aufmerksamkeit zu wenden mutz, wenn er Sicherheit und Ordnung»- Müßigkeit für seine Motorfahrten gewährleisten will? Da» ist etwa», wa« mit der üblichen ko-metilchen Hand- und Ragelpflege nicht viel zu tun hat, die in ihren Übertreibungen unter Umstünden sogar einen teilweise schädlichen Einfluß haben kann. Davon wird noch zu sprechen sein. Worum e» sich in erster Linie handelt, ist die Beachtung der besonderen Eigenheiten jeder menschlichen Hand, die sür Volant de» Kraftwagen», wie auch für den Motor radlenker in besonderer Weise gepflegt sein muß. Hünde, die sehr viele Stunden de» Tage» am Steuer zuzubringen haben, müssen vor allen Dingen gegen die Temperatureinflüsse geschützt werden. Dabei ist Erlahmen de» Gefühle» au» Froüein- wirkungSgründen genau so gefährlich wie zu große Schweißabsonderungen bei sommerlichen Sonnensahrten. In beiden Fallen wird nicht nur da» Gefühl für die richtige Steuerhaltung eingebükt »der doch stark herabgesetzt, auch die Grisfslcherheit ist für Steuer und Bremse stark gehindert. ES ist daher wichtig, Hünde, die leicht zum Frostgefühl neigen, durch leichte» Einfetten mit Handsalben oder Glyzerinsalben gegen unmittelbaren Zutritt de» Froste» zu schützen. Anderseits sind Hünde, die stark schwitzen, durch Pudervebandlung auch dann besonder» zu Pflegen, wenn die Steuerhaltung mit überstreiften Handschuhen erfolgt. Man tausche sich nicht darüber: die Wirkung der natürlichen Neigung zu erstarrten Hünden kann auch durch Handschuhe nicht behoben werden, handelt e» sich doch dabei um die teilweise oder gar vollkommene Aushebung der schnellen Grissempsindungen, di« ganz im Gegen tell zum erwarteten Erfolg durch die Handschuhe bei derartig veranlagten Hünden noch gesteigert an statt gemildert wird. Reben den Temperatureinflüssen aill die frei- llegende Hand am Steuer ist vor allen Dingen die natürliche Temverament-einwirkung de» Fahrer» zu kontrollieren. Menschen, die leicht er regbar sind, pflegen unbewußt mit den Händen spielerische Bewegungen zu machen. Da» ist am Steuer bei lange aeradeau-sührenden Strecken, die ostmal« eine gewisse Apathie de» Führer» am Steuer erzeugen und eine Gedankenablenkung be dingen, besonder» gefahrvoll für die Sicherheit der Fahrt. Denn die kleinste Nebengeste der Hand kann die Einbuße der Gewalt über da» Fahrzeug be deuten. « Man muß sich auch vorstellen, daß jede körperliche und auch seelische Veränderung sich meisten» auf die Hand, ihre Sicherheit, Energie und Festigkeit auszudrücken Pflegt. E» kann daher von keinem Motorsahrer auf die Dauer behauptet werden, daß er nun für alle Zeiten eine sichere Hand habe, die kleinste Erkrankung kann Rückwirkungen auf da» Zentralnervensystem haben, und Hand- schwüche, Handzittern und Hanhslattern ist meisten» zum wenigsten für eine gewisse Reihe von Tagen und Wochen nach solchen Erkrankungen die natür liche Folge. Man muß daher ganz besonder» vor sichtig se«n bei der Steuerung in einem solchen Zu stande der Rachrekonvaleszenz auf schwierigem Boden, unebenem Terrain oder in der Nacht auf unbekannten Straßen. Man halte sich dann lieber einige Zeit zurück, um unterdessen die Hand durch MlksrLlehsrl-stlLvKlevung clev Eltenbahnllbeegänge OovAhlag eines pvaKttAhen EvgLnrungstustsms Die neue «PO. vom 10. Mai 1032 (RGBl.I S. I9S) enthült im 118 «bs. 1 folgende Bestimmung: Da» »Et de» Kolumbp»" scheint mit dieser Bor- schrist gelüst zu fein. Da» ist aber ein großer Irr tum. Diele Borschrist kann Wohl an sich berechtigte Schadenersatzansprüche von den »armen" Eisen bahnen abwülzen und sie den »reichen" Kraftfahrern ausbürden, sie kann und wird aber niemals Unfall« verhüten oder ihre Zahl auch nur ein- schrünken I Die Ursache der Zusammenflüße von Kraftfahr zeugen mit Eisenbahnen an niveaugleichen, besonder unbeschrankten Bahnübergängen besteht nicht so sehr in der Geschwindigkeit al» in der mangelnden Übersicht der meisten Eisenbahn übergänge sür den Kraftfahrer bei seiner Annäherung an diese. Die vor den Eisenbahnübergänaen ausgestellten internationalen Warnung»taseln sagen dem Kraftfahrer wohl, daß sich in einer Entfernung von durchschnittlich LOO Meter ein niveaugleicher Bahnübergang befindet, sie sagen ihm aber nicht über die Übersichtlichkeit der Bahnstrecke selbst. Gerade auf Kleinbahnstrecken werden die Wege übergänge di« längste Zeit de« Tage» nicht befahren, sie sind also für den Fahrzeuyverkehr frei und un behindert, also auch ungefährlich. Eine Gefahr be steht nur dann, wenn sich dem Bahnübergang ein Eisenbahnzug und ein Kraftwagen gleichzeitig nähern. Der Grad dieser Gefahr ik wiederum ab hängig von den Sichtverhältnissen, die der Kraftfahrer auf dem Wege zwischen der Warnungs tafel und dem Bahnübergang hat. ES fehlt dem Kraft fahrer, besonder« dem ortsfremden, aber an der erforderlichen Führung durch den ihm meist unbekannten BerkehrSraum. Der Kraftfahrer hat sein Hauptaugenmerk auf die Fahrbahn vor sich zu richten. Rach links und recht» darf und kann er nur für kurze Augenblicke fthen, will er sich nicht der sicheren Führung seine» Fahrzeug» begeben. Er sieht die Warnungstafel, er weiß: »Etwa 200 Meter vor dir ist ein Bahnüber gang." Er fragt sich: »Wird die Bahnstrecke übersichtlich sein? Wird sie nach beiden Seiten übersichtlich sein?" »Kann ich meine Geschwindig keit beibehalten?" »Muß ich noch langsamer fahren oder kann ich nicht doch schneller fahren?" »Soll ich halten und beim Anfahren etwa aus den Schienen zum Halten kommen? Lieber fahre ich durch." »Rach welcher Seite muß ich zuerst sehen?" »Wird von rechts oder link» ein Zug ankommen?" „Werde ich ungefährdet über den Bahnübergang kommen?" Auf alle diese Fragen gibt die übliche Warnungstafel keine Antwortl Sie ist des halb nicht geeignet, die Unsicherheit und die Zweifel, die die Kraftfahrer beim Durchfahren de» BerkebrS- raume» ersaßt, zu beseitigen, geschweige denn Un fälle zu verhüten. Sehr beachtenswert ist deshalb ein Vorschlag, an den vorhandenen Warnungstafeln Hilfszeichen anzubringen, die nach dem Grade der Sichtbarkeit der Eisenbahnstrecke die Möglichkeit eine» schnelleren oder langsameren Heranfakren» an den Bahnüber gang anzeigen. Rur wenn dem Kraftfahrer die »un zweifelhafte ErktNiiÜatffeit der gefahrdrohenden An näherung eine« Züge»" auch ermöglicht wftd, hat die Bestimmung der neuen KBO. Sinn und Zweck. Hat man bei Bahnübergängen schon auf mindesten» 100—ISO Meter nach links und rechts freie» Sicht feld aus die Eisenbahnstrecke, so kann der Kraftfahrer jeden herankommenden Zug rechtzeitig erkennen, feine Geschwindigkeit einrichten, und sein Fahrzeug vor dem Überweg zum Halten bringen. In diesem Fall soll, wie aus dem Bild a hervorgeht, der War nungstafel ein Hilfszeichen mit weißem Feld — also ohne Geschwindigkeit-merkmal — ausgesetzt werden. Ist die Bahnstrecke aber durch Bebauung, Baum- wuch», Einschnitte usw. derart verdeckt, daß man nur auf ganz kurze Entfernung die Annäherung eine» Zuges bemerken kann, so liegt eine besondere Ge fahr vor, die langsamste Fahrt erfordert. Hier sieht da» „System Heede" ein Zusah-HilsS- zeichen zu der Warnungstafel vor, wie eS au- dem Bild c ersichtlich ist und die Herabsetzung der Geschwindigkeit aus ü Kilometer-Stunden fordert. Al» Zwischenglied kann je nach dem Grad der Übersichtlichkeit des Annäherungsgeländes das HilsS- zeichen nach Bild d angebracht werden, da» eine Geschwindigkeit von 15 Kilometer — oder er« sorderlichensallS von 10 Kilometer — bei der An näherung vorschreibt. Die Hilsszeichen sind so angeordnet, daß der Kraft fahrer selbst bei stärkster Verdeckung der Gesahrtasel durch Schnee usw. schon an der Stellung und Lage derHilsSzeichenganzsicher und unmißverständlich erkennen kann, ob die Annäherungsstrecke und der Bahnübergang mehr oder weniger unübersichtlich oder gut übersichtlich liegt. Die Vorteile dieser Hilsszeichen nach dem „System Heede" bestehen darin, daß sie dem Kraftfahrer nicht wie die Warnungstafeln nur das Vorhandensein eine» Bahnübergangs anzeigen, sondern ihm schon in einer größeren Entsernung vor dem Hindernis die Erkennbarkeit desselben angeben und ihm außerdem sagen, mit welcher Geschwindigkeit er sich gefahrlos dem Hindernis nähern darf. Der Kraft fahrer erhält also eine Führung sür die Durchfahrt durch den gefährdeten BerkehrSraum, unter Be seitigung jeder unzweckmäßigen Geschwindigkeits beschränkung. e) völlig behinderte Sicht 6 km Geschwindigkeit Der weitere Vorteil diese» System» besteht darin, daß die vorhandenen Warnungstafeln bestehen bleiben und die Hilfszeichen an diesen in einfacher Form befestigt werden, die Kostenfrage also in der glücklichsten Weise gelöst wird. Voraussetzung für die Herabminderung der Ver- kehrSunsälle an niveaugleichen Eilenbahnübergängen ist, daß diese VerkehrSschutzeinrichtung einheitlich in ganz Deutschland eingeführt wird. ?ok/r«kmo/or IV. üorcdert, tkokl» Durch die Vberlausitz Dresden—Stolpen —Neustadt—Stet- nlgtwslmsdorf-wehrrdorf-Oppach- Löbau—Vbercunewalde—Großpost witz — Wilthen — Niederneukirch — Bischofswerda—Vresden, ca. I5o km. lieber Weißer Hirsch. Bühlau die Bautzener Landstraße hinaus. Viach Ueberschreiten der Arnsdorf-Pirnaer Eisenbahn recht« ab nach Stolpen. (Ruine besichtigen i) Welter nach Neustadt. Ueber den Markt in bisheriger Richtung fort, dann links ab durch herrlichen Wald am Fuß« de» Valtenberge« entlang (Hohwaldschänke, idpllische» Plätzchen l) nach Steinigtwolmsdorf. Vas Dorf queren, ln gleicher Richtung «etter, durch Wehrsdorf nach Oppach. Ueber Beiersdorf und Lawalde nach Löbau. Vie Bauyener Straße hinaus, bald Straßentrtlung, links ab über Groß- Vehsa nach Lunewaldt. (Rechts Lzorneboh, link« der Bteleboh.) Auf die Staatsstraße, recht« nach Großpostwitz. In Großpostwitz scharf links umbiegen nach Lirschau. U»b«r. Wilthen, Tautewald« nach Niederneukirch. (Rechts der Nordlausiyer Höhenzug, vor »in» der Dattenberg.) In bisheriger Richtung fort nach Bischofswerda. Vie Dresdner Straße über Fischbach, Arnsdorf, Radeberg nach Vresden. ^u1ok»k1sn-SpsrI«Itk«nÄIung K. L Nsutmsnn« vuoNdsntNuna Nut 1I0S7/1KN7 »ssetes»« » umi pesgse ««es«» 1» tägliche Übungen wieder kräftig und gelenkig zu macken. Da» kann man am besten mit Spann vorrichtungen, Druck-, Greif- und Schleuderappa raten, die heute überall aufgestellt sind und für die Hand des Motorfahrer« auch zu normalen Zellen sichere Kontrollmöglichketten bedeuten, wie weit er seine Kräfte in dieser Beziehung iy Anspruch nehmen darf. Wir sehen also, daß die Hand de» Kraftfahrer» auch außerhalb de» Dienste» einem gewissen portlichen Training, das allerdings auch nicht lbertrieben werden darf, unterzogen werden ollte. Denn die Gefahr der Übermüdung ist ür die Hand de» Kraftfahrer» um so schneller ge- leben, je schwerer da» zu steuernde Motorfahrzeug st» und je schwieriger der,KyrS ist, über den die Fahrt zu führen hat. Man sehe auch nach jeder besonder» großen Anstrengung darauf, daß die Hand mll stark fetthaltigen, aber nicht nachschmierenden Salben be arbeitet und richtig massiert wird. Dadurch wird der MuSkelauSgleich und eine gewisse Beruhigung de» mit den Sehnen eng verbundenen Nervensystem» der Hand erzielt. Man kann auch, sollten Schmerzen nach sehr langer Fahrt auftreten, durch Verwendung von beruhigenden und Schmerz stillenden Mitteln eine wirksame Ablenkung herbeisühren. Dazu ver wende man Painexpeller, Hienson, ätherische Salb öle und in sehr unangenehmen und anhaltenden Fällen, etwa bei austretenden Schwellungen mit großen Schmerzen auch Lhlorokormvl. Man hüte sich aber, chloroformhaltige Ole dann auf die Hand gelenke zu bringen, wenn die Fahrt noch weiter gehen soll. Denn durch eine solche Behandlung wird nicht nur der Schmerz, sondern auch die Empfind lichkeit der Hand und damit die Steuersicherheit eiimeschränkt. Wir kommen nun zu üblichen Pflegearten für die Hand, die man aus kosmetischem Wege zu Sckön- heitSzwecken durchzusühren Pflegt, und die zum Teil der sinngemäßen Handpflege für den Kraftfahrer durchaus zuwiderlaufen. Besonder» für da« „schwache Geschlecht" am Steuer sei darauf hin- gewiesen, daß em übermäßig lang gezüchteter Nagel geradezu eine Befahr bedeuten kann. Denn die kosmetisch zur Überempfindlichkeit gepflegte Hand wird da» Etnbrechen eine» langen Nagel», da- am Steuer durch einen schnellen notwendigen Zu« griff in da» Steuerrad in jedem Augenblick mitten im Gewühl de« Verkehr« eintreten kann, schmerzlich empfinden, und damit tritt die Schrecksekunde am Steuers, die schon so viele erhebliche Unalückrfälle zur yekg« hatte. E» ist daher zu vermeide«, mll überlangen Nägeln und allzu empfindlich gepflegten Fingerspitzen an da» SteuerzugehtneDie Hand am Steuer muß auch dann festhalten können, wenn st« einen Schmerz erleidet. De«halb ist allzu große kosmetisch« «erzättelung der Hand stoch eln Mlnk für clle kelferslt r Vas ^uto ln clev Savage Der Kraftfahrer, der gezwungen ist, seinen Wagen bei einem Aufenthalt außerhalb seine» Wohnorte» in einer sremden Garage, sei e» bei einem hieraus besonder» eingerichteten Garagenbetrieb, sei e» in seinem Hotel, in welchem er übernachtet, unterzustellen, wird nicht selten ein peinigende» Ge- fühl der Unsicherheit empfinden, ob und in welchem Zustande er seinen Wagen am anderen Morgen vorsinden mag. Derartige Bedenken sind leider nicht immer unberechtigt, sosern der Autobesitzer nicht besondere Sicherung-Maßnahmen- trifft, da dieRecht»lagefür ihn im Falle von Beschädigungen an seinem Wagen oder gar etnö» Diebstahl» vielfach so gut wie au-sicht-lo» ist. Stellt ein Kraftfahrer seinen Wagen in der Garage eine» Unternehmen« unter, da» sich die Vermietung von Garagen zum gewerblichen Zwecke gemacht hat, so schließt er mit dem Garagen inhaber einen Mietvertrag ab, der den für die Unterstellung de» Wagen» erforderlichen Raum zum Bertrag»gegenstande hat. Daß ein Verwahrungs vertrag vorliege, dessen Inhalt dem Verwahrer auch eine Bewachung»- und Aussicht-Verpflichtung auferlegen würde, wird in der Regel feiten» de» Kraftfahrzeughalter» nicht behauptet oder bewiesen werden können. Gelingt allerdings dieser Beweis, d. h. ist der zwischen Garageninhaber und Kraftfahrer geschlossene Vertrag al» Verwahrungsvertrag an zusehen, so ist der Garagenbesitzer verpflichtet, den Wagen gegen die ausbedungene Verhütung für die vereinbarte Zeit auszubewahren; er hastet dann, eben wegen de« Entgelt«, nicht nur für eigene- Verschulden, sondern auch für ein Verschulden seines Personal». Diese Haftung kann aber durch Vertrag ausgeschlossen werden, soweit e» sich nicht um Vorsatz de» Garageninhaber» handelt. Diese Rechtslage haben sich nun die Garageninhaber häufig zunutze gemacht, indem sie dem Führer eine» Kraftfahrzeug», der diese» bei ihnen untrrzustellen beabsichtigt, einen Schein zur Unterschrift vor legen, auf dessen Rückseite vermerkt ist, daß der Garageninhaber jede Haftung ablehne; der Kraft fahrer, der diesen Schein widerspruchslos entgegen« nimmt, begibt sich dadurch aller Ansprüche, die er etwa au» einem Verwahrung-Vertrag« her leiten könnt«. In der überwiegenden Mehrzahl de« Fälle aber ist der den BertrqgStnhalt und -charakter ausweisende Schein sogar so ge aßt, daß von einem Ver- Wahrung-Vertrag« gar nicht di« Red« sein kann, sondern daß der Vertrag sich deutlich al» «in Mtktvrrfra- bMM d»rgeM,dH dy M Mx bringung de» Kraftfahrzeug» erforderliche Raum gemietet wird. Der Vermieter ist also nur ver pflichtet, dem Mieter den gemieteten Raum in einem dem vertraglichen Zweck entsprechenden Zu stande zur Verfügung zu stellen; eine Schaden-ersatz- pflicht des Vermieters, etwa, wenn der Wagen ver brennt oder gestohlen wird, ist also nur innerhalb der Grenzen der Verpflichtungen des Vermieter gegeben, d. h. der Vermieter hastet nur, wenn er gegen seine Pflichten eben al» Vermieter verstoßen hat. Daß die« der Fall war, wird aber in einem solchen Falle nur ausnahmsweise behauptet werden können. Man könnte einwenden, eine Vereinbarung, wo- nach der Vermieter jegliche Gewähr ablehnt, sei des halb ungültig, weil eine derartige Freizeichnung-« klausel sich al» eine Ausbeutung der Monopol- stellung darstellt, die die Garagenbesitzer den Automovilbesitzern gegenüber einnehmen, da Ge schäftsbedingungen, die von einem Vertragsteil in Ausbeutung einer solchen Monopolstellung dem anderen BertragSteil ausgezwungen worden feien, nichtig find. Demgegenüber aber ist daran festzu halten, daß von einer Ausbeutung einer Monopol stellung schon um deswillen nicht gesprochen werden kann, weil einem Garagenbesitzer nicht zugemutet werden darf, daß er für die geringe Unterstellgebühr die Haftung für ein regelmäßig größeres Objekt übernehme. Ist sonach der in der gemieteten Box eine» Garagen- Unternehmer» untergestcllte Wagen vielfach so gut wie ungeschützt, so fragt e- sich, wie die Rechtslage ist, wenn der Kraftfahrer seinen Wagen in einer Box seine» Hotels unterstellt, in dem er übernachtet. Hier greisen die Vorschriften der ;z 701 ff. BGB. Platz, die die Haftung des Gastwirt regeln, allerdings nur, sofern eine Übernachtung de» Gaste« in Frage kommt. Übernachtet dieser nicht, so greisen diese Sondervorlchristen überhaupt nicht Platz; übernachtet er aber, so haftet der Wirt, sofern er einen Unterstellraum — und sei e» auch nur der Hof — zur Verfügung gestellt hat, für Ver schulden aus Grund de» zwischen ihm und dem Gast bestehenden VertragSverhältnisseS. Hierbei wird e» wesentlich auf die Beretnbarungen ankommen, die -wischen dem Gast und dem Wirt getroffen wur den, sowie auf all di« Sicherung-Maßnahmen, die vereinbarungsgemäß zu» Anwendung gekommen sind. Die Haftung nach sitz 701 ff. BGB. bestt t unabhängig von dem vereinbarten Entgelt: » spielt dabei keine Rolle, ob ein Entgelt vereinbart w urds-y dH» Ftch t und iß wrlch« Höhe, Die» letzter»
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