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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 10.10.1932
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1932-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19321010027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1932101002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1932101002
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-10
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Wben-Ausyahe «Ma», 1«. vktober I»zz n. gahrvaas. Re. «7» Preußens Klage -er -em Glaalsgerichtshol Rtesiier Wdram des Publikums Die AorgeWM des Prezelles > Irlich von Nillivoch» von r bcaiilivorlcl > wir über dl« liirzi dem G e- isser Ferien- Einlender, dl« n, erinnerien, erwitnfcht tft. kel Schnürte i zum Aus« ilbcrnehmc», iltrznleiNn, «l zu rreikii !ll» linkeres und mii Ti« und idr»d«anlchrisil Nachrtchl«« Drtlden 8ernwreU,er-Eamm«lnumm«! e»r-I Rur für NachtgkIprLche: Nr. U«01t «chrülikilung u. Hauvto«lch«li»sselle: Lretden-L. l, Marlenssrab« SS/«» (40 Pf.» ine photo- l dankbar, ähnliches kaust." - Auskünfte doch in.ll >, das Ihr 1 vielleicht de für die rdem aber r Verlage, .> sucht Ihr irkalen-.r. Dresden. P->Mcheck-»lo. io«» Dresden Nachdruck nur mit deuil.Ouellenangab, tDreSdn. Nachr.) »uILIIig. Unverlangt« Schrill stücke werden nicht aulbew-chrt Papcu, dah eine Ausdehnung der preuhischen Mahnahmen ans andere Länder mit geschästssührcnden Negierungen keineswegs beabsichtigt wäre, weil nach Ansicht der NetchS- rcalcruiiss dort Ruhe und Ordnung sichersscstcllt seien. Die siidbcntschen Länder alanbcn jedoch daraus entnchnicn zu känncn, bah sich mit dieser Erklärung die RcichSrcgicrung das Recht vorbehalten habe, auch dort, wo nach ihrer Auf- fassung in Zukunft Ruhe und Ordnung nicht gewährleistet sei, NcichSkommIssare einznsetzen. Unterdessen hatte die abgcsetzte prenhischc Negierung FcststcllnngSklage dahin erhoben, bah die Verordn»»«, über die Einsetzung eines NcichSkommissarS für Prcuhen vom 20. Juli verfassungswidrig sei. Die Länder Bauern und Baden haben eigene FestcllnngSanträge gestellt. Bei der Klage der früheren vrcnhischen Negierung handelt eS sich also um ihre eigene Angelegenheit: Die Einsetzung des NelchSkoinmissars in Prcnhcn, ihre Begründung und ihre Folgen. Bauern nnd Baden dagegen fordern Feststellung, das, daö Reich im Wege der Neichserekutive die den Ländern nach der NcichSversassung zustchcnde Staatsgewalt nur in soweit an sich ziehen dürfe, als dies mii dem bundesstaat lichen Charakter des Reiches vereinbar ist. Sic halten ins besondere mit Artikel 48 nicht für vereinbar, dah Mitglie der von Landesregierungen ihres Amtes für ver lustig erklärt oder neue Mitglieder von Landesregierun gen ernannt werden: ferner, dah die Vertretung eines Landes Im RcichSrat aufgehoben, beschränkt oder beeinträch tigt werde. Die bäurische Klage läht also den besonderen vrcnhischen Fall anher Betracht. Sic will im bäurischen Interelle lediglich fcststellen, dah sich die Anwendung des Artikels 48 innerhalb der Grenzen bewegen mülle, die sich ans dem bnndcSstaatlichen Charakter des Reiches ergeben. Neber all diese Fragen soll nun der StaatSgcrichtShof ent scheiden. Beide Parteien haben die namhaftesten dcntschen StaatSrechtSlehrcr anfgebotcn, nm ihren Standpunkt zu rechtfertigen. Für die verfassungsrechtliche Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Reich und Ländern und für alle künf tigen Pläne einer NeichSrelorm kann -er AnSgang des Prozesses von grösster Bedeutung werden. lohn), durch Postbezug «2» Ml. einichlieblich LS PIg. Postgebühr (ohne Posizustellungigebahr) bei »mol wbchenlllchem verland. Einzelnummer lg Psg. «nzelgenvreile: »le elnkvaliige SO mm brell« gelle SS Psg., sür auSivürl« SS Psg., dl« so mm brelle ReNamezelle roo Psg., auberholb LLO Psg. »r». Nrlsenablchlog u. Daris, gamlllenon,eigen und Siellengeluche ohne Rabatt IS Psg., auber- halb i» Psg. Osserlengebühr so Psg. «luStvckrllge AuslrLge gegen Vorausbezahlung. Der vor dem StaatsgcrtchtShos für das Deutsche Reich in Leipzig heute vormittag beginnenden Hauptver- Handlung über den Verfass ungS st reit zwischen dem Reiche einerseits und der ehemaligen preussi schen Negierung und den süddeutschen Ländern anderseits kommt die grösste rechtliche und politische Trag weite sür lmser weiteres verfassungsrechtliches Leben zn. Der VerfassungSkonfltkt hat bekanntlich seinen Ausgangs punkt von der Amtsenthebung der geschästssührcnden schwarz-roten Preuhcnregicrung aus Grund einer Notver ordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli genommen. Das Reich hielt sich zu einem Einschreiten sür berechtigt, weil die einseitige Partciregiernng in Prenhen, die sich zu dem aus keine Mehrheit im Landtage mehr stützen konnte, in ihrer gegnerischen Einstellung gegen die nationale Be wegung keine ausreichenden Mahnahmen mehr znm Schutz derselben gegen -le wachsende kommunistische Mor-gesahr traf. Bekannt sind die Waffenscheine, die vom Berliner roten Polizeipräsidenten Grzcsinfki an komniunillische Schützcnorgantsationcn geliefert wurden, obwohl sich die kommunistischen Feuerüberfälle in erschreckendem Malle ge häuft hatten. Dazu traten die Subventionen linksstehen der Zeitungen und Parteien ans Stcucrinittcln als weitere Beweise dafür, dah die geschäftSsiihrende Prenllenregierung ihre Machtmittel nicht mehr im Sinne einer objektiven Zu sammenarbeit mit dem andersgearteten Rcichskabinctt ein- zusctzen gewillt war. ES lag also nach Ausfassung PapcnS ein Staatsnotstand vor, der ihn zwang, zunächst den prcn- hischcn Ministerpräsidenten Braun nnd den Iunenministcr Severtng und in der Folge auch die übrigen Mit glieder des preuhischen Kabinetts ihres Amtes zu entheben. Der Reichskanzler selbst trat an Brauns Stelle als RcichS- kommissar und berief den Essener Oberbürgermeister Bracht zu seinem Stellvertreter. Dieser Schritt der NctchSrcgtcrnng hatte eine scharl gegnerische Einstellung der süddeutschen Regierungen zur Folge, die in ihm eine Gefährdung des bundesstaatlichen Charakters des Reiches sahen. Um diese Bedenken zn zer streuen, berief der Reichskanzler nach Stuttgart eine Kon ferenz der Länderregter un gen. Dort erklärte Das erweiterte Nachprltsungsrccht des Staatsgerichts» hoseS sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Antragsteller machen demgegenüber geltend, dah subjektive Gutgläubigkeit die Möglichkeit der Ermessens überschreitung nicht ausschlichen. Das Reich stellt weiter fest, bah Amtsenthebungen nicht vorgcnommen worden seien. Eine Suspendierung Brauns nnd SeveringS sei nicht ursprünglich beabsichtigt gewesen. Im übrigen sei nur eine Anzahl politischer Beamten in den einst weiligen Ruhestand verseht. Alle übrigen Ernennungen hielten sich im Rahmen der lausenden VcrwaltungSgeschäste, die Abbaumallnahmen aber im Nahmen der Sparnotverord nung. Die Anträge der ehemaligen preuhischen Minister werden wegen Unzuständigkeit des StaatS- gerichtS Hofes zurückgewicscn. Vor allem aber wird Ein spruch erhoben, dah der Klageantrag ausgedehnt werde aus den Reichskanzler in seiner Eigenschaft als NcichSkommtssar. Die Anträge Bauerns und Badens seien hinfällig man gels Vorliegens eines Rechtsstreites mit diesen Ländern. Die Länder wenden demgegenüber ein, dall sie ein Interesse an rechtzeitiger Klärung der verfassungsrechtlichen Sachlage be züglich der Ncichsintcrvention hätten. Notwasserung v. Gronaus Berlin, 10. Oktober. Wie Wolfgang v. Gronau in einem Funkspruch mitteilt, ist er nach planmähiger Landung in Port Swettenham nach Mergui (Inselgruppe im Bengalischen Meerbusens gestartet. Kurz vor Mergui trat ein Defekt an der Kühlwasserpumpe eines der Motoren ein, so daß ».Gronau gezwungen wurde, aus dem Meere niederzugehen. Die Reparatur ist zeitraubend und läht sich aus See kaum durchführen. Deshalb wollen die Flieger »ersuchen, mit einem Motor rollend Mergui zu erreichen. Bet der Tropenhitze könnte das unter Umständen auch den zweiten Motor gesährben. In seinem letzten Fnnksprnch teilt v. Gronau mit, dah der Dampfe» „Caragola" mit ihm in Funkverbindung steht und seinen Kurs geändert hat, nm dem Dornier-Wal die erwünschte Hilseleistung zn bringen. BoranSstchtlich wird das Flugboot nach Mergui eingeschleppi werben. Nähere Meldungen fehlen noch. Ob es nach Lage der Dinge möglich sein wird, den Flug programmähig weiter durch» zusühren, läht sich noch nicht entscheiden. BoranSstchtlich bürste mit einer mehrtägigen Unterbrechung des Kk«es »« rechne« fein. nach tiebkm > ein schön.» cistenz, auch te Ann« haftlich, a»r 88, mit dem e. Sie bc- t: „Wo sclitt in von Licht Mannes in scn; bin 8ck, >g, erfahren« gewissenhaft > »b, wtri. ^infamen in e Krane n- kamilte «führten sehnt. anssrau anben, fpatcr sniideS, freil- schem, natür «hört, bringt tenienr, sucht ährtin. Ta erniössen er- t.' Mk.s, schästStüchtlss, istattunss unst Si l a >> g >> ,t in Aenlieren, ansrichligen ps.s. In, »ach igcni Lebens- lich, sparsam, kesse Wal der Lcbcna- >athischcr Vr ihn, im Me lögen hat, ist Hab in t ch - I, sucht natio- der Lust hat, re erwünscht, se Iugcnst onsbercchligle h, vertraglich, Seelchen n üanierasttn lcnticfe sowie n nnd Natur, verleihen. — t ansrichligen, dcrstlibc, L°ssi schlank, lustig, lasten nnd zn chte Land vnaler, chrisl- em Aensieren lrsam nnd hat I v llss Ps.l, nst, Wirtschaft- Einschreiten etwa gehindert dadurch, dah durch die Politik des Reiches an sich die Voraussetzungen für sein Einschreiten geschaffen worden sind. Endlich ist noch zn fragen, in welchem Umfange die Schritte deS Reichspräsidenten, die ans Grund der Absätze 1 und 2 des Artikels 48 unternommen worden sind, rechtlich nachprüfbar sind, und dazu kommt die Frage, ob der Staatsgerichtshos hierbei gegcuübcr anderen Gerichten eine Sonderstellung cinnimmt." (Bei Schlaf« der Redaktion dauert die Berhandlnng «och an.) Der Stan-punkt des Reichs Im wesentlichen läht sich der bereits im schriftlichen Vor verfahren vom Reich dargelegtc Standpunkt da hin zusammenfasicn, dah die Anträge teils als unzu lässig, teils als unbegründet zurüctzuweisen seien. Ins besondere ivird die Aktivlcgitimation -er SPD.- nnd der Zentrumssraktton bestritten. Das Ermessen des Reichspräsi denten stelle nicht ein Verwaltungscrmessen bar. sie gerne kein Abi- Sprache«, hr Inter. gcSncutg. mn gleich ge dauert 4. Kann ' b. Im innen der assic an; germutter ermordet, nge Fran tzt hatten, germutter ige 4 an: aun jeder sür eine Ihre Leser ebene an- tlm besten iger Ein- das geht ine „Lehr- lcitcr gibt mal mehr Smädcheni als „Vo- «tg. Aus. oeun man S die Zei- eiben mni, » schreibst, das merk die beiden dann ans Zu den Gerdauener Gemetndewahken. In -er Meldung über die Gerdauener Gemeinbcwahlcn ssiehc Montag- Morgenblattl) beträgt die Zahl der für die bürgerliche Einheitspartei abgegebenen Stimmen 402, nicht 104, wie irr« tttmlich »«erst gemeldet, Aerriot laßt sich bitten Paris, 10. Okt. Der sranzösische Ministerpräsident Her» riot hatte Montag vormittag mit dem englischen Botschafter Lord Tyrrell eine längere Unterredung, die sich um die Reise HerriotS nach London drehte. An zuständiger Stelle gibt man zu verstehen, dah nunmehr eine grundsätzliche Einigung über die Reise erzielt worden sei. Ein Zeit punkt ist jedoch noch nicht scstgelegt worden. Hcrriot wird aber jedenfalls Lord Tyrrell vor seiner Reise noch einmal empfangen, nm die Einzelheiten seines Besuches in der eng lischen Hauptstadt endgültig scstzulegcn. Leipzig, 10. Okt. Unter dem Vorsitz des Reichsgerichts präsidenten Dr. Bumke begann heute vormittag vor dem Staatsgerichtshos die Verhandlung der Klage gegen das Reich, die die Länder Prenhen, Bayern und Baden wegen der vom Kabinett Papen gegen Prcuhen verhängten Exe kution vom 2». Juli angestrengt haben. Schon um 0 Uhr be gannen die mit Karten versehenen Zuhörer sich aus dem ReichSgerichtSplatz zu versammeln. Ihre Zahl ist so groh, daß nicht nur im grohen Verhandlungssaale deS Reichs gerichts selbst jeder verfügbare Platz besetzt ist, vielmehr sind auch die grohen Zuhörertribünen geöffnet. Alle Eingänge sind durch Polizei besetzt, und cS findet eine dreifache Kontrolle der Einlahkarten und der Persönlichkeiten der Ikartenbcsitzer statt. Unter dem Auditorium bemerkte man führende Juristen und StaatSrechtSlehrcr aus allen Teilen des Reiches. Tie Prozehparteicn selbst sind durch die regelrechten Delegationen vertreten. Dabei hat cS -er Zufall gefugt, dah die Ver tretung der preuhischen Staatsregtcrung in der umfriedeten Anklagebank Platz gefunden hat, während die Vertretung des Reiches auf der gegenüberliegenden Seite ihre Plätze einnimmt. Um XII Uhr betrat Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke den VerhandlungSsaal. Dem NIchtcrkoNegtnm gehören anher dem RcichSgerichts- präsidenten Dr. Bumke als Vorsitzenden noch an als Bei sitzer: Die RetchögertchtSräte Schmitz (Berichterstatters, Triebel, Dr. Schwalb, sowie die Oberverwaltungö- gerichtöräte Dr. v. Müller «Berlins, Dr. Gümbel «Münchens und Dr. Striegler (Dresdens. Die Vertretung der preuhischen Staatsregtcrung führt bekanntlich Ministerialdirektor Dr. Brecht. Die Reichsregierung wird durch den Ministerialdirektor Gotthelmer und durch Ministerialdirektor Dr. Huche vertreten. Als Berater sind mit ihnen erschienen die Uni- versitätsprofessoreu Dr. Jakobi, Leipzig, Dr. Karl Schmitt, Berlin, und Dr. Bilfinger, Halle. Die ihrer Aemter entsetzten preuhischen Minister werden durch die in zwischen zur Disposition gestellten preuhischen Ministerial direktoren Dr. Badt nnd Dr. Brecht vertreten, denen Uni- vcrsitätöprosessor Dr. G i e sc,Frankfurt a.M., bcigcgcben ist. Außerdem wird der bekannte Heidelberger Professor A n - schütz, der Kommentator zu der Reichsvcrsassung, für die preussische Regierung ctntretcn. — Auhcrdcm sind vertreten die Fraktionen des Zentrums nnd der SPD. im Preussi- schcn Landtag sowie Bauern und Baden. Ehe die eigentliche Verhandlung beginnt, stellt Reichs gerichtspräsident Dr. Bumke sest, dah der Reichskanzler als preußischer Neichskommlssar nicht besonders vertreten ist. Der Vertreter des Reiches, Ministerialdirektor Dr. Gottheiner, verweist daraus, dah diese besondere Ver tretung sich erübrigt, wie das Reich bei seinen Schriftsätzen auSgestihrt habe. Auch -er preussische Vertreter Dr. Brecht beantragt, weitcrzuverhandcln. Darauf hielt der Bericht erstatter deö Gerichtshofes «in längeres Referat aus den verschiedenen Schriftsätzen der Prozehparteicn, das die Ursachen des Rechtsstreites darlegt und die Auffassungen der Prozehbctciligten widerspiegelt. Der Vorsitzende weist bann darauf hin, dah der Staats gerichtshof keine Mitteilung über die mntmahltche Dauer der Verhandlung auSgcgcbcn habe uud erklärt: „Ich mache dann noch besonders daraus aufmerksam, bah der Staatsgerichtshos nicht über die politische Zweckmäßigkeit oder Wirksamkeit besten zu ent scheiden hat, was geschehen ist, sondern darüber, ob das Geschehene sich im Nahmen der Bersastung hält." Dann wendet sich der Vorsitzende der Einteilung des Verhandlungöstosscö zn. „Zunächst wäre zu empfehlen", so erklärte er, „alle formalen Fragen, deren Wichtigkeit nicht verkannt werden soll, an den Schluß zu stellen nnd sich der Hauptfrage in erster Linie zuzuwenbcn. Es gilt jetzt festzustellen, welche Lage am 20. Juli nach Aussassung der Beteiligten in Prenhen herrschte. Welche Umstände haben Vorgelegen, die dem Herrn Reichspräsidenten zum Vorgehen gegen Prenhen Anlah ge geben haben? Welcher Zustand ist durch die Verordnung vom 20. Juli und ihre Ausführung in Prenhen geschaffen worden? Wie sehen die Beteiligten die Stellung des Reichs kanzlers als Kommissars siir Prenhen an? Wirb der Reichs kanzler in seiner Eigenschaft angesehen als reine NeichSstcllc oder auch zugleich als eine preussische Stelle? Wie ist die Rechtslage der ihrer Aemter enthobenen preuhischen Staats minister zn beurteilen? Haben wir diese Fragen erledigt, dann können wir «nS der Besprechung des Artikels 48 zuwenden. Man muh ferner die Frage erörtern: Was hetht Pflicht verletzung eines Landes? Wieweit erfordert Artikel 48 Absatz 1 subjektives Verschulden? Wieweit seht das Vor gehen nach Artikel 48 Absatz 1 vorhergcgangenc Mängelrüge voraus? Darf aus Artikel 48 Absatz 1 etwa nur etngcschrttten werben, nachdem die Pflichtverletzung gerichtlich znvor fest- gestellt ist? Welches sind die Befugnisse des Reichspräsidenten aus Artikel 48 Absatz 1 nnd die Befugnisse der auf diesem Wege ernanuteu Kommissare? Können sic abbcrnscn und Ernennen? Dann kommt der Absatz 2 des Artikels 48. Hier ist zu fragen: Ist der Reichspräsident befugt, gegen ein deutsches Land ans -em Absatz 2 einzuschreiten, ohne gleich- zettta argen andere Länder vorzugchcm in denen die gleichen Beryältnisse herrschen?. Ist der Reichspräsident in seinem Grubenkatastrophe in Gnvlan- - is Tote Lo « don, 10. Okt. «ns der Plank-La.ne-Grnbe bei Leigh in Lancashire ereignete sich ein folgenschweres Un glück. Der Fördcrkorb stürzte «n die Diese. 10 Berglen 1 e wurden getötet.
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