und fiel zu sieben Zwölftel an das Fürstentum Gotha der Herzöge von Sachsen- Gotha-Altenburg und zu fünf Zwölftel an die Herzöge von Sachsen-Coburg- Saalfeld, während Behrungen dem Fürstentum Hildburghausen zugewiesen wurde. Die Kondominate in Römhild und Themar erhielten darauf 1717 von Gotha die Landeshoheit übertragen. Die gemeinsame Verwaltung der Ämter führte begreiflicherweise zu ständigen Streitigkeiten besonders zwischen den verfeindeten Meininger und Coburger Herzögen, die erst durch einen Verwal tungsvertrag von 1765 notdürftig überbrückt werden konnten. Zur Verein fachung dieser verwickelten Zustände tauschte endlich 1805 Sachsen-Gotha- Altenburg seinen Anteil am Amt Themar gegen den sachsen-coburg-saalfeldi- schen Anteil am Amt Römhild, wodurch das Amt Themar in den Alleinbesitz der Coburger Herzöge kam, während in Römhild ein Meiningen-Gothaer Kon dominat errichtet wurde. Erst die letzte Landesteilung nach Aussterben der Herzöge von Sachsen-Gotha-Altenburg schaffte 1826 hier mit dem vollständigen Erwerb von Römhild, mit dem Anfall von Themar, Hildburghausen und Held burg an Sachsen-Coburg-Meiningen und durch die damit verbundene Bildung des neuen Herzogtums Sachsen-Meiningen endlich klare Verhältnisse. Das ernestinische Territorium an den Gleichbergen bildete einen nahezu ge schlossenen Bereich landesherrlicher Grundherrschaften, der nur in Reurieth, Bedheim, Simmershausen, Schlechtsart und Gompertshausen von Grundherr schaften des Adels mit Patrimonialgerichtsbarkeit durchsetzt war. Dagegen gelang es schon den Hennebergern nicht, ihre Landeshoheit in den Adelsdörfern des Grenzgebietes gegen Würzburg durchzusetzen. Der Adel schloß sich hier der Reichsritterschaft an, die zunächst ein Personalverband war, aber seit dem 17. Jahrhundert kleine Territorien ausbildete. Die Masse der Dörfer, in denen die Reichsritterschaft die Landeshoheit ausübte, lag zwar um Bibra und Höch heim an der Westgrenze des Amtes Römhild und damit außerhalb unseres engeren Gebiets, doch reichten die reichsritterschaftlichen Orte mit dem Markt flecken Gleicherwiesen bis an den Fuß des Großen Gleichbergs. Im Gebiete der Reichsritterschaft hatte sich seit dem 16. Jahrhundert eine unentwirrbare Über schneidung von Territorial-, Gerichts- und Lehnrechten eingestellt. Diese extreme feudale Zersplitterung aber verband das Land um die Gleichberge in ganz besonderer Weise mit der Territorialverfassung des deutschen Südens. Erst als hier bei der Säkularisierung des Bistums Würzburg 1802 ein neuer, von Machtstreben erfüllter Staat, das Kurfürstentum Pfalzbayern, erschien und aus einem neuen Staatsdenken bestrebt war, eine klare Lage zu schaffen, wurden die verträumten altfränkischen Verhältnisse beseitigt. Zwar scheiterte noch 1803 der harte Zugriff Bayerns auf die Reichsritterschaft am Widerspruch des Reichs, aber das 1805 gebildete Großherzogtum Würzburg der aus Italien ver drängten Großherzöge von Toskana setzte die bayerische Politik folgerichtig fort und verleibte, von Napoleon autorisiert, die reichsritterschaftlichen Orte trotz vielfach überwiegend ernestinischer Rechte seinem Staatsgebiet ein. End lich verglich es sich 1808 mit dem Meiningen-Gothaer Kondominat im Amt Römhild, wodurch im Gebiet der Gleichberge eine klare, allerdings zusammen-