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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 09.12.1936
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1936-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19361209024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1936120902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1936120902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1936
- Monat1936-12
- Tag1936-12-09
- Monat1936-12
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«brnt«u4o,b», Rr. 580 Mttwoch, ». Dezemb«« IS« Gegrün-et 1KAH B-t«L«,tbahr »el täglich ,welin«llg«r Au- prllun, frei Hau« monatlich Nvi. 3.30, diuch «aftbttu» ««. 3.3» elaschl. 4»,7 Npf. Poftgk». lohne Posyustellung-Lkbühr) del lletknmal loschen». «e»and. »injel-«r. IS »ps?, a>chko< halt Eachlcn« mll Morgen-Ausgabe 13 Nvl. Druck u.Drrlas r Liepsch L A-lchardt, Vre.den-A. l, Marien- straffe Z S/tt. Fernruf 25241. Postscheckkonto loSS Vreaden Vie» Blatt ««»hält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Dresden und de« Schiedsamte» beim Vberversicherungsamt Dresden Anlelgenvretl' lt. «r-»«st-Millin,eln»«ll« <„ mm breit) R-chl-Ite nach «lallel 0. gamillenanjeigen u. LleUengeluche Millimeter teile 3 Np). Zis,ergeb. 3» «ps. — Nachdruck nur mll Quellenangabe Treedner Nachrichten. Unverlangte -chriltsiücke toerden nicht aulbewahrt kll IS Faftr« Tue/itftnuv ssssn kranstkurtnr trnnntrast.' Der MSrber GWW vor -en Richtern Mor-prezeß David Frankfurter in Gur beginnt Schüsse ans einer automatische« Pistole getötet wnrde, «o- bei der Lod insolge Schußverletzung der Halsschlagader «nd Blnteinbrnchs in die Gehirnkammer eintrat, besaht Lhur, S. Dezember. Vor dem höchsten Strafgericht de» Kantons Graubünden begann heute vormittag um 10 Uhr unter ungeheurem Andrang der Prozeh gegen den in Jugoslawien geborenen Juden David Frankfurter, der am 4. Februar d. I. in Davos den Landesgruppenletter Schweiz der RSDAP, Wilhelm Gustlosf, heim tückisch ermordet hat. . Für Chur bedeutet der Mordprozetz frankfurter ein Er- cignis allerersten Ranges. Seit langem bildet er das Tages gespräch, «nd seit dem Eintreffen der ersten Prozcßtcilnehmer, vor allem aber seit dem Vortage, als die Pressevertreter aller Länder ihr Sprachcngemisch in die Kantoushauptstabt trugen, traten alle anderen Vorgänge des öffentlichen Lebens in den Otntcrgruud. Dabei ist die Verurteilung deö ab scheulichen Verbrechens in Chur wie auch In der Lchweizcr Presse und die Forderung nach ausreichender Luhne für den gemeinen Mord ebenso allgemein, wie die ent rüstete Ablehnung der von den jüdisch marxistischen Kreisen und der ihnen nahe stehenden Presse vertretenen These einer „rächenden Tat". Die Schwel; lehnt Llnkshehe ab Mit schärfster Betonung wirb ferner die au- den gleichen trüben Quellen stammende Behauptung zurttckgcwiesen, daß das „Schweizerische Vvlksgefühl" dem Inden Frankfurter -en heimtückischen Mord „zur Ehre" anrechue. Für das Lchweizcr Volk ist der Jude Frauksurtcr ei« gemeiner M örder, und cS erwartet von seinen Richtern unumwunden der Anklage sitzt er mit herabhängenden Mündwinkeln aus der Bank, sieht zu Boden, mustert Las Gericht und die Tribüne. Wenige Minuten nach 10 Uhr eröffnet der Präsident die Verhandlung mit der Mitteilung, bah -ad Verfahren durch das Kreisamt Davos angezeigt wurde. Er gibt dann den Prozeßgegenstanü in wenigen Worten bekannt. Mit kaum vernehmbarer Stimme verliest er die Personalien des Angeklagten David Frankfurter, der jugoslawi scher Staatsangehöriger, am 9. Juli 1909 i» Daruvar alS Soh» des Moritz und der Rebekka Franksurter geboren ist. Er ist Student der Medizin, ledig, nicht vorbestraft und wegen Mor des in Anklagczustand versetzt. Die Anklage Mgch da, Berfttn»« des Gerichtsbeschluss«« gibt bsr Peilst» d«»t Ke« ««rlDßtt Lt, Friedrich «rtzffg » r and lldnr dssß Wort zur Anklage. Rach der Schilderung des Tatbestandes, wonach am 4. Februar 19»« knrz vor SO Uhr der Landes« grnppenleiter der Schweiz der NSDAP, Wilhelm Gnstlofs, in Davos in seiner Wohnung, Parthaies Rr. 9, deerch vier sich die Anklage zunächst mit den nähere« Tatum ständen, atrS denen hervorging, daß Franksurter am Abend des 4. F«, bruar an der Wohnung Gustlosss geläutet hat «nd von Fra« Gustlosf in das Arbeitszimmer gestihrt wnrde, da Wilhelm Gustlosf im Flur ei« Telephongespräch führte. Rach Beendi- gnng des Gespräches begab er sich i« das Arbeitszimmer. Eine« Augenblick daraus ertönte« vier Schüsse. Als Fra« Gustlosf hi»z««ilte, verschwand Franksnrter mit der Wass« in der Hand dnrch ei« anderes Zimmer a«S der W»h- »nng. Gnstloss lag in seinem Blute am Boden. Fra« Gust» lass ries telephonisch de« Arzt «nd die Polizei herbei. Die Schüsse waren von Mitbewohner« des HanseS gehört worden, die hinzneilte» «nd Gustlosf bereits sterbend »orsande«. „Reue auf keinen Fall!" Auf der Polizeistube im Rathaus ries 29,IS Uhr jemand au und teilte mit, daß im Parkhaus S etwas vorgesalle« sei. Wenig später erschien Franksurter auf der Wachstube «nd er« klärte: „Sie werden wohl gehört habe», was im Parkhans vorgesalle» ist. Ich bin selbst der Täter." Sine Zigarette ranchend, gab er dann sein« Personalien an «nd HLndigte dje Schnßwasse aus. Er erklärte, sich seinerTat, dteerans keinen Kall bereue, vollkommen tewnstl z« sei«. Er sei nicht polittsth orieUtkrt» aber«, sei ei» Haffe» des dentscheu Systems. Roa am gleichen Abend übernahm das kantonale «erhördamt die «eitere Untersuchung. Dabet erklärte Franksurter, er sei am Freitag, dem 9. Januar, von Bern nach Davos mit der Absicht gereift, Gnstloss zu er morde«, weil dieser ei« „Nazi-Agent" sei. Persönliche Gründ» habe er nicht gehabt. ,. , Vergeltung für den vorbedachten, ohne Not erfolgten Mord, bet dem der Mörder, wie der „Berner Bund" schreibt, wisseutlich einen Unschuldigen traf. Einheitlich weist die Presse auch darauf hin, daß die Lchwciz mit der Tat, mit dem Mürber und seinen Beweg gründen nicht das mindeste zu tun habe. Aber sie iiius, im gleichen Augenblick einem LtnkSorgan, dem „Volks recht" in Zürich — und nach deutscher Auslassung auch zahl reichen anderen linksgerichteten und leider auch bürgerlichen Blättern — seine snstcmatische Mordhche gegen Gnstloss und die Greuelpropaganda gegen Deutschland, die sehr wohl zu -en Beweggründen bcigctragen habe, Vorbehalten, ebenso die dreiste Ungeheuerlichkeit, die in dem Satze liegt: „Die Lchweizcr Richter werben eine» schweren Stand haben, um sich außenpolitisch bewähren zu könncnl" Daß die Mehrheit der Schweizer Presse und ganz sicherlich die über wältigende Mehrheit des Schweizer Volkes etwas ganz anderes, nämlich eine der Schwere des Verbrechens ent- sprechende schwere Sühne von seinen Richtern erwartet, sei gern festgestellt. Als in den Morgenstunden dcS Mittwoch die Winter- sonne ihr erstes mattes Licht auf die schneebedeckten Berg- gipscl wirst, herrscht in den zum Staatsgebäude führenden Ltraßen lebhafter Betrieb, den der frisch gefallene Schnee behutsam dämpft. An den Straßenrändern sind schon die Verkaufsbuden für den in der nächsten Zeit beginnenden Wcihnachtsmarkt, den sogenannten AndreaSmarkt, errichtet. Saal des „Großen Rakes- Sitz deö Kantongerichts ist SaS StaatSaebäu-e, ein schlichter Bau aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts. Die Verhandlungen finden jedoch nicht in den Räumen Les Kan tongerichts, sondern im Saal Les „Großen Nates" statt. Dieser durch zwei Geschosse gehende rechteckige Raum vermag mit Ler Tribüne nach Einbauten etwa 800 Personen aufzunehmen. Die Tribünen sind schon stark besetzt. Im Saal selbst er scheinen -ie ersten Pressevertreter, die deutschen Pressever treter geschlossen. Unter den nichtdcutscheu sicht man auch mehrere Frauen, die auf der Tribüne besonders zahlreich sind. Unverkennbar ist die jüdische Presse mit starkem Aufgebot erschienen, darunter auch einige Einig ran- «en, die sich in der maßlosen Hetze gegen Deutschland be- sonders hervorgetan haben. Knrz vor 10 Uhr trifft der deutsche Geschäftsträger in Bern, Freiherr v. Bibra, ctm Beamte tragen Aktenbttndel in den Gerichtssaal. Dann erscheint der AmtSklägcr Dr. Brügger, der zur Linken Ler Anklage bank leinen Platz hat. Neben ihm sitzen auf der linken Seite die Prozeßvertreter der als Privatklägerin zugelasscnen Frau Gustlosf. Die Berhan-lunv eröffnet Punkt 10 Uhr erscheint das Gericht, an der Spitze der greise Kantongerichtspräsident Dr. Rudolf Anion Ganzoui aus Chur, und die übrigen Mitglieder des Gerichts, die ihre Plätze einnehmen. Nach ihnen erscheint der 71jährige Ver teidiger deö Angeklagten, Dr. Ctirti. Die Spannung ist aus den Höhepunkt gestiegen. Nach wenigen Minuten bringen zwei Beamte der KantonS- Polizei -en Angeklagten, der einen grauen Anzug trägt. Er wirft einen scheuen Blick in den Saal und nimmt auf der Anklagebank Platz. Frankfurter Ist mittelgroß, macht einen etwas ansgedunseuen Eindruck, sein Gesicht ist blaß, die Ange» rot umrändert. Während der Eröffnung und der Verlesung Kalt-llitlge Mbmltung -er Bluttat Die Anklage erklärt, daß sich aus der engeren Vorgeschichte aktenmäßig ergebe, daß Franksurter bereits vterbtssttns Wochen vor dem Mord den Entschluß zur Tat gefaßt habe. Gegen Ende Dezember erwarb er die auto matische Pistole, mit der er auf einem Schießplatz Schieß übung« n anstellte. Ursprünglich habe Frankfurter die Tat nach seinem Eintreffen in DavoS auSslthre» wollen, habe sic aber verschoben, weil ihm bewußt geworden sei, daß der Sabbat schon begonnen habe. Den Sonntag habe er zn einem Ausflug zur Schatzalp benutzt, am Montag ein Kino besucht. Ueber Le« Hergang des Attentats sagt der Angeklagte, Laß er Len Dienstag sür seine Tat gewählt habe, »eil dieser «ach jüdischer Ansfassnng ei» besonderer Glückstag sei. Im Arbeitszimmer, in LaS er von Kran Gnstloss gesührt morden sei, hab« er den Revolver, den er in der rechten Manteltasche trng, entsichert. Ueber das Telephon» gespräch Gustlosss hat Franksnrter «ach der Anklage nicht weniger als drei verschiedene Darstellungen gegeben. Als Gnstloss in LaS Zimmer trat, habe er, Franksnrter, sosort die Wass« ans ihn gerichtet «nd «bgedrückt, di« aber zunächft »er» sagte. Gnstloss habe «in »«rftändnisloseS Gesicht gemacht und sei ans ihn -«gekommen. Er, Franksnrter, sei recht» «m den Tisch hernmgegange« und habe dann drei oder vier Schüsse abgegeben. Gnstloss sei ohne ei« Wort »der eine« Schrei -nsammengesnnke«. Franksnrter hörte die Schreie Kran Gustlosss «nd bedrohte die ihm entgegen kommende« Leute ans seiner Flucht mit der Wasse. Franksurter habe nach seiucr Darstellung zunächst Selbstmord begeben wollen, aber nicht -en Mut dazu aufbrtugen können. Er habe dann -i« Polizei angerufen und sich schließlich selbst gestellt. Die Anklage, deren Verlesung etwa eine Stunde in Anspruch nimmt, befaßt sich dann mit dem Bericht des Bezirks« rztcs und mit -em medi zinisch-anatomischen Gutachten. Ueber die Verso» des Ange- klagten heißt cS iveiter, Laß er einer j ttbischen Familie entstammt, die ursprünglich in Deutschland lebte, später aber nach Wien, Bosnien un- Kroatien übersiedelte. In seiner Jugend sei David Franksurter mehrere Male erkrankt und auch operiert worden. haltlos und heruntergekommen Ueber bas Vorleben sägt die Anklageschrift, -atz sich Franksürter als SOjähriger in Leipzig entgegen dem Willen seiner Elter» dem medizinischen Studium zuwandte. 1981 isiedelte er nach Frankfurt über und fiel hier im Hepbst 1982 in -er Prttfuna ourch. Er sollte dte Prüfung im Juni 1988 wiederholen, ging aber nach Bern un- seht« dort seine Stühlen fort. Seinen Eltern hat er mehrfach in bewußter Täuschung geschrieben, daß er da» erste und auch die Zwischenexamina bestanbeu hab«. In letzter Zeit hat er sein Studium vollkommen vernachlässigt. Dafür saß er schon morgens im Kasse-bau», besuchte Sportkrttse und verbrachte einen Teil seiner Abende in Kino», nachdem er am Tag« 80 bis 40 Zigaretten geraucht hatte. Ende 198d erklärt« Frank, surter seinen Bekannten, -atz er im Februar sein Examen ablegen wolle. Nach -er Anklage sei er von diesem Zeit ¬ punkt an immer sehr nicücrgeschlagen gewesen und habe die Idee eines Selbstmordes stark mit sich herumgetragon. Frankfurter Halle nie mll seinem Opfer zu lun Frankfurter habe von der Existenz Gustlosss erst a«S de« Zeitungen ersahren. Sr habe Gnstloss nicht ge kannt, nie gesehen und auch nicht schriftlich mit ihm verkehr^ De» Wohnsitz hab« er aus Zeitungsnotizen, die Anschrift dem Telephonbnch entnommen. De« endgültigen Entschluß znr Ermordung Gnstlosss hab« er erst vierzehn Tag« »der drei Wochen vor der Tat gefaßt. Erst habe er Selbstmord verübe» wolle«, nachher habe er daran gedacht, sich in diese« Zusammenhang dnrch die Erschießung eines Rationalsozia, liste« am ganze« System z« rächen. Die bewußten Mordpläue Frankfurters gehen nach der Anklage aus einer schriftlichen Festlegung hervor, -ie Frank furter aus dem Kartonstlick einer Zigarettenschachtel am Tage vor der Tat nicdergeschrieben hat. Nach der Tat habe ihm der Mut für den Selbstmord gefehlt. Die Gerechtigkeit der zu erwartenden Sühne habe er ohne weiteres empfunden und anerkannt. > Guslloffs lautere Persönlichkeit Abschließend besaßt sich die Anklageschrist mit der Per, sönlichkeit Wilhelm Gustlosss, des Opfers deS Morbanschlages. I« de« Aussührnnge« heißt es, daß bisher «och nie der Beweis sür Handlungen Gustlosss erbracht worden sei, die dte Sicherheit des Landes gefährdet oder sonst- wie mit de« schweizerische« Gesetzen in Widerspruch gestanden hätten. Rach de« Akten wird von Gnstloss gesagt, daß eS sich um ein« idealistisch veranlagte Persönlichkeit handele, die bestrebt sei, die Schweizer Gesetze -n respektiere» «nd sich de» Weisung«» der zuständigen vehörde« z« unterziehen. Der Mörder voll zurechnungsfähig Die Anklage schliesst mit der Feststellung des psychiatri- scheu Gutachters, wonach irgendwelche Anhaltspunkte sür das Bestehen einer geistigen Erkrankung Frankfurters im Sinne einer Geisteskrankheit oder Psychose picht gegeben sind. Der Täter Franksurter sei kein geisteskranker Mensch, und seine Tat könne nicht mit krankhaften Zeichen der Psychose, die eine Verantwortungslosigkeit des Täters bedinge, in Zusammen halt gebracht werden. Der Strafantrag Am Schluß der Anklagerede kommt »er Ankläger z«m Strafantrag, «ach dem David Frankfurter de» Mordes, begangen an Wilhelm Gnstloss, schuldig zu erkläre« sei. Sr sei dafür mit 18 Jahre« Znchthand «nter Perl»ft der bürgerliche« Ehrenrechte «nd lebe»sla«ger Landesverweisung z« bestraft», ferner grundsätzlich ver pflichtet, de« dnrch den begangenen Mord entstände««» Schade« z« ersetzen. Die Wasse sei z« beschlagnahme». Frank furter habe sämtlich« Untersnchnngs-, Gericht», »nd Straft volingskosten -n tragen.
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