Dresdner neueste Nachrichten : 21.12.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-12-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
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- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner neueste Nachrichten
- Jahr1932
- Monat1932-12
- Tag1932-12-21
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- Dresdner neueste Nachrichten : 21.12.1932
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Dresdner Neueste Nachrichten Unabhängige Tageszeitung Mittwoch, 21. Dezember 1932 I. 293 / 40. Jahrgang x Harter Endkampf um die Amnestie Zm Wallung des inneren Friedens Ans der Suche nach einer Mehrheit Dor der entscheidenden Sitzung des Reichörats Oie neue Notverordnung des Reichspräsidenten vom is. Dezember 1932 Ein kritischer Tag «Alt kl zu bekanntlich gleich zwei aufgehoben hat, Ktzzn- nndnrchsührbare Maß« zu beschließen, dann de» und deS daS »rmsrilUl ZSckiklgUIM! I» > gSileiluaM Ranken Uinlii» klo^ue- Rmenn 1» 42. u, »,!<!«. pps.m.te8cb. immersctii.- DR kileits aarn .F gr. Kaptal W> XVI'U. Berti», 20. Dezember. Amtlich. lTurch Fnnksprnch.j Aus Eirund des Artikels 48 Absatz 2 hat der Reichspräsideni eiue Verordnung erlassen, deren erster Paragraph folgende Vorichriflen a n s> e r >t rast s ent: Tie 'Verordnung des Reichspräsidenten gegen poli tische Ansschreiinngen vvin l l. Fnni lN22 mit Aus- nahnie der Paragraphen 22 bis 20. Tic Zweite Vcrordnnn,« des Reichspräsidenten gegen politische Ansschreilnngen »vm 28. Juni 1982. Tie 'Verordnung dee :)ieich»präsiöenien gegen poli tischen Terror vom !>. August 1082. 8 2 der Verordnung -es Reichspräsidenten zur Lichcrnng des inneren Frieden» vom 2. November l!lÜ2. U. Berlin» 2«. Dezember. 1ä Uhr. (Eigener Trahibericht.j Um 12 Uhr hatten sich im Reichstags« zebäudc die Reichsratoausschüsse versammelt, sm nach einmal abschließend Uber die vom Reichstag engenommene Amnesticoorlage zu beraten. Dabei hat ßch, wie wir hören, herausgestcUt, das, in der heule >7 llhr stattsindendcn Plcnarsißnng des llleichsrats »ahrscheinlich nicht die siir einen Einspruch not- »ciidige Zahl von 2-1 Stimmen zusammenkommen »ird. Für den Einspruch werden sicher die süd- Iruischen Länder Bayern, Württemberg »nd Baden summen, daneben die preußischen Präsidialvertreter Ostpreußens. Brandenburg» und Pommern», die der Teuischnationalcn Bolkspartei angchören. Dagegen scheint es Ministerialdirektor Brech», der heute vor« mittag um 1t Uhr im Austrag de» Ministerpräsidenten ttraun die preußischen Provinzial Vertreter wie üblich instruierte, gelungen zu sein, die Vertreter der fiheinprovinz, Lbcrschlesien» und West - snlens «mzustimmen. Die Vertreter dieser drei Provinzen zählen zur Zcntrumopartei und waren an- sSnglich auch gewillt, sich dem von Bayern bliäntrag'. u vinspruch anznpasicn. Wie das Ergebnis der Abstimmung im einzelnen «moschen wird, läßt sich im Augenblick noch nicht sagen. Man nimmt aber in den srührn Nachmittagsstunden an, daß mit Hilse vielleicht einiger Stimmenthaltungen dir AmnesticvorTage de» Rcichsrat pas - Fn unverkennbar bnrch die Reichskanzlei selbst inspirierten Aeußernngen wird heute morgen betont, daß die Haltung der Regierung zum Parlament sich nicht unwesentlich geändert hat. Während man nach der «vnstiluierung des Reichstages darauf aus gegangen sei, die politischen Fragen zurückzustel- len, glaube man seht, daß der Reichstag an» dieser Methode den Vorteil ziehen wolle, nm sich aus «ölten der Regierung durch Annahme von agitatorischen An trägen beliebt zu machen. Nachdem sich auch die Tonart der Nationalsozialisten verschärsl habe, scheine die Re gierung Wert auf eine B e s ch l e u u i g u u g der poli tischen Entscheidung im Reichstag zu legen und sei offenbar der Ansicht, daß Neuwahlen, wenn sie schon nicht zu vermeiden sind, so bald wie möglich stattsiuden müßten. Fn parteipolitischen «reisen wurde die gestrige Beschlußfassung des Aclleslenraie» als ein „Aarnnngssignal an die Adresse der Regierung" be zeichnet. Tie Regierung gibt diele Warnung, wir man sieht, unverzüglich und in unmißverständlicher Form an die Parlcicn znrück. schicke »n. cts form, sur »erschlag. mit—-, clüsifs, irchl.^HZ Amneflievorlage -er sächsischen Negierung im Landtag angenommen - Hoovers Sonderbotschaft an -en Kongreß siert. Damit ist auch wohl daS Hauptmotiv entfernt, da» den Acltcstenrat zu der Festlegung einer vorweih nachtlichen Tagung des Reichstag» Härte bestimmen können, doch ist die Entscheidung des Aelte- stenrat» noch keine» weg» sicher. Bei den Nationalsozialisten kample» noch zwei verschiedene Richtungen gegeneinander, man weiß noch nicht, welche zum Schluß sich durchscyen wird. Fcdensalls wird die Rcichsrcgiernng in der heutige» Sitzung de» Aeltcstcn- rat» einen Vertreter entsenden, nm ihre Auslassung darzulegcn. Man war in Regierungstreuen bereit, sich mit einer Reichstagcsißmig, die lediglich eine Wiederholung der Absiimmnng über die Amnestie be zweckte, abzusinden. Man ist indes nicht gewillt, dem Parlament Gelegenheit zu geben, die Arbeiten der Regierung durch Agitationsbeschlüsse zu durchkreuzen. Würde der Reichstag auch, wenn der Rcichsrat auf seinen Einspruch gegen die Amnestie verzichte«, zusam mentreten, nm untrr Umständen die legten Beschlüsse des Hauohaltoausschusses, der 'Notverordnungen aus einmal nehmen oder gar ans» neue nahmen sür die Winterhilfe wiirdeer — daran kann kein Zweifel sein - anf - gelöst werden. Die Reichsregicrung steht aber nach >vie vor ans dem Standpunkt, daß die Parteien es nicht bi» zu dieser legten Eventualität kommen lassen werden. WW davarain »» sl k-r« 1 Periodisch« Druckschriften 8 t> besagt: Wird durch den Inhalt einer perio dischen Druckschrift die Strafbarkeit einer der in den Paragraphen 81 bis 88, »2 Nr. 1 des LtrGB. oder in den Paragraphen 1 bis 4 d«S Geleges gegen den Ver rat militärischer Geheimnisse bezeichneten Handlungen begründet, so kann die periodische Druckschrift, wenn es sich «m eine Tageszeitung handelt, bis aus die Dauer von vier Wochen, in andern Fälle» bis ans die Dauer von sechs Monaten verboten werden. DaS Verbot einer Druckschrift umfaßt auch die In demselben Verlag erscheinenden «vpf- oder Ersatz blätter. Tas Verbot einer periodischen Druckschrift muß ohne sachliche Nachprüfung sofort aufgehoben werden, wenn die Beschwerde nicht spätestens am flinsten Tage nach ihrer Einlegung dem Reichsministcr des Fnnern zugcleitet ist. Wer eine »ach 8 0 verbotene periodische Druck schrift hcrausgibi, verlegt, druckt oder verbreitet, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft, neben den aus Geldstrafe erkannt werden kann. Weitere Absätze der Verordnung befassen sich mit Aendeiungen de» Strasfesetzbuches Fn da» Strafgesetz wird folgende Vorschrift etn- gestigt; . - . lwenmg ivk 5 «pnrl« vkdyk! mit Llro.i > .Mprdokiö- Airl määgralke VA I illllül «»rill« !«eteol» „Wer an einer Verbindung oder 'Verabredung teil, nimmt, die Verbrechen wider da» Leben be zweckt oder al» Mittel für andre Zwecke in Aussicht nimmt oder wer eine solche 'Verbindung nntcrstügt, wird mit Gcsängni» nicht unter drei Monaten bcstrast. Fn besonder» schweren Fällen iß die Strafe Zucht- Hau» bi» zu fünf Fahren. Nach diesen Vorschriften wird nicht bestraft, wer der Behörde oder den Bedrohten so rechtzeitig 2!ach richt gibt, daß ein in Verfolgung der Bestrebungen der Verbindung oder Verabredung beabsichtigtes Ver brechen wider da» Leben verhindert werden kann." Hinter den ersten Abschnitt de» zweiten Teile» de» Strasgesetzbnche» wird folgender nener Abschnitt cingcsngt: „Wer gegen den Reichspräsidenten einen Angriff ans Leib oder Leben lGewalttäligkeitl begeht, wird, soweit nicht andre Vurschristen eine schwerere Strafe androhen, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bcstrast. Ebenso wird bestraft, wer den Reichspräsidenten öffentlich beschimpft oder verleumdet. Tie Tat wird nur mit der Ermächtigung de» Reichspräsidenten verfolgt." Al» 8 1-Iln wird folgende Vorschrift csngefügt: „Wer öffentlich da» Reich oder eines der Länder, ihre Verfassung, ihre Farben oder Flaggen oder die deutsche Wehrmacht bcschimpst oder böswillig und mit Ucberlegnng verächtlich macht, wird mit Gefängnis bcstrast." Tie Geltung» dauer de» 8 2 de» Gew Ne S gegen Wassenmißbranch vom 28. März NM wird bi» ans weitere» verlängert. Ter letzte Abschnitt der neuen Verordnung be handelt die llrberleitungs- und Durchführungevorschriften Ta» Gesetz zum Schutze der Republik vom 2.V Marz INR» lriil nicht am NI. Dezember 1982, son dern mit dem Fiilrastlreien dieser Verordnnng außer «rast. Verbote perivdi'ttier Truckichrislcn, die ans Grund einer der aufgehobenen Vorschriften erlassen sind, treten mit dem Fnkrasltreien dieser Verordnung außer «rast. Fst jemand wegen einer Tai verurteilt worden, die nach dem Fulrasiireieu dieser 'Verordnung nicht mehr strafbar ist, io darf die S.rase nicht vollstreckt werden. Tasietbe gilt für Ncbcnstrasen und Lichc- rnttgsmaßuahmcn, sowie für rückständige Geldbußen, die in die «ässe des Reiches oder der Länder fließen. Vermerke über Strafen wegen solcher Taten, die nach -cm Fnkrasttreteu dieser Verordnnng nicht mehr strafbar sind, sind auf Antrag des Verurteilten im Strafregister zu tilge». Hak bei Fnkrasitretcn dieser Verordnung di» Staatsanwaltschaft auf Grund des 8 18 der Verord nnng des Reichspräsidenten gcgcu politische Aus schreitungen vom 11. Juni 19:12 einen Antrag nach 8 212 -er Strafprozeßordnnng gestellt, so kann da» Verfahren nach den bisherigen Vorschristc» zu Ende geführt werden. Ticke Vorschrift tritt eine Woche »ach Verkündung dieser Verordnung außer «rast. Das Veksammlungsrecht 8 2 ertennt der Polizeibehörde die Befugnis zn, in jede öffentliche Versammlung Beauftragte zu ent senden. Wird die Zulassung der Beanitragten verweigert, so kann die Versammlung für aufgelöst erklärt werden. Wer al» Veranstalter oder Leiter einer Versamm lung den Beauftragten der Polizeibehörde die Ein räumung eine» angemenenen Platzes verweigert oder wer sich nach Erklärung der Auslösung einer Versamm- ln»g «ich« sofort entfernt, wird mit Geldstrafe bi» zu Ist» M. bcstrast. Die Auslösung von Vereinen 8 8 bestimmt: Sosern der Zweck eine» 'Vereins -en Paragraphen 81 bi» 8li, 127 bi» 129 de» SirG'V. zuwiderläust, sind für seine nach 8 2 Absatz 1 de» Reichsvereinegesetze» zulässige Auflösung die obersten Landesbchörden oder die von diesen bestimmten Ließen zuständig. Gegen die Anordnung der Auflösung eines Verein» ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an einen vom Präsidium zu bestimmenden Senat de» Reichsgericht» gegeben. Tie Einlegung der Be schwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Ter Reichsminister de» Fnnern kann die oberste Landesbehörde nm die Auslösung ersuchen. Glaubt die oberste Landesbehörde einem solchen Ersuchen «licht entsprechen zn können, so teilt sie die» unverzüglich, spätesten» aber am zweiten Tage nach Empfang Ersuchen», dem Rcichsminisier de» Fnnern mit, rnst innerhalb derselben Frist die Entscheidung Senat» de» Reichsgericht» an. Erklärt dieser Verbot sür zulässig, so Hai die oberste Landesbchörde dem Ersuchen sofort zu entsprechen. Einer Be schwerde gegen eine auf Ersuchen de» Rcichs-ministerS de» Fnnern angeordncte Auflösung kann die oberste Landesbehörde nicht abhelsen. Laut 8 4 kann da» Vermögen eine» aufgelösten Verein» zugunsten de» Landes beschlagnahmt und ein gezogen werden. 8 ä bedroht denjenigen, der sich an einem auf gelösten Verein als Mitglied beteiligt oder -en orga nisatorischen Zusammenhalt weiter ansrcchtcrhält, mit Gefängnis, neben dem ans Geldstrafe erkannt werden kann. Sie Vegklindung der Notverordnung X Berlin» 21). Dezember. lTnrch Funkspruchl Fn den «reisen der Reichsregicrung wird zne heutigen 'Notverordnung noch folgende» mitgeteilt: Tie zur wirtschaftlichen Erholung notwendige Ausschaltung aller absichtlichen Störungen des öffentlichen Frieden» hat in den letzten Fahren eine große Zahl von A u s n a h m e b e st t m m n n g e n notwendig gemacht, die die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte be schränkt haben. Die jetzt sichtlich eingetretcue politische Beruhigung hat die 'Reichsregicrung veranlaßt, dem Reichspräsidenten die Aushebung eines Teiles dieser Sondcrvvrschristen, und zwar die Aushebung der Verordnungen gegen politische Auoschreitungen und gegen den politischen Terror vorznschlagen, deren Geltungsdauer von vornherein nnr siir die Zeit besonderer politischer Spannungen gedacht war und die daher jetzt entbehrt werden können. Denn es versteht sich von selbst, daß es für scbc Regie rung wünschenswert ist, die normalen gesetzlichen Vor schriften nnr so lange durch Londcrmaßnahmen zur Sicherung der Slaatsantorität zu verslär.kcß, als ^(«4 raisansschiisse zusammen. 17 Uh« beginnt die Sitzung de» Reichsratsplennm», gegen 18 Uhr dürste die ent scheidende Abstimmung über die Amnestie staiisindeu. Eine Stunde später, um in Uhr, versammelt sich noch mal» -er Aellestenral -es Reichstag». Zwischendurch wird die neue politische Notverordnung, über die Schleicher gestern -em Reichspräsidenten Vortrag ge halten Hal, verössentlichi werden. Ta» nr'prünglich „Verordnung zur Förderung de» inneren Friedens" betitelte Dekret hat beim Turchtauseu der verschiede nen Ressorts noch einige Aendcrnngen crsahren und auch eine neue Ucberichrisi bekommen. Fn einen« kurzen Begtciticrt der Reichsregiernng dürste, ähnlich wie in der Rnndsnnkrede de» «anzlcrs, der Hinweis enthalten sein, daß bei Mißbrauch der politischen Frei heit noch schärserc Maßnahmen bcrcitgehalten werden. Fn« allgemeinen nimmt man zur Stunde an, -aß eine Reichstagssitznng am Donnerstag vermieden werden kann, da Goering als Sprecher der Nationalsozialisten eine Reijhstagssttznng vor Weihnachten al» unzweck mäßig bezeichnete. Ans dem Gebiet der Winter- hilsc will, wie verlautet, die Reichsregiernng noch nach einem Ausgleich suchen. Zwischen dem Arbeite minister Syrnp und -em Reichssinanzminister v. «ro- sigk sinden noch heute Verhandlungen über den Um sang der Hilfsmaßnahmen statt, deren Ergebnis dem Acltcstenrat dann am Abend vorlicgen ivird. „Von den Zugeständnissen, die dabei gemacht werden, dürfte", so erklärt der „Vorwärts", „cs in erster Linie ab- hängen, ob der Reichstag znm Donnerstag vor Weih nachten noch zu einer kurzen Sitzung einbernsen wird." Der Standpunkt der Negierung si. Berlin, 20. Dezember. (Eig. DrahiberichU Wider Erwarten hat der Aeltcstcnrat gestern den lcuimiuttistischen Antrag ans Einbcrnsung des Reich» tags nicht ohne weiteres verworfen, sondern die Ent scheidung vertagt, bis die Entschließung de» Reichs rats in der Amncsticfrage vorlicgt. Ta» braucht aber keineswegs den Ausbruch der «risc noch vor Weih nachten zn bedeuten. Allerdings sichen die Tinge im Ncichsrat aus de» Messers Schneide, nnd die Situation ist auch heute vormittag noch völlig uudurchnchiig. Eine gensercnz der Länderministcr beim Rcichsiunen- mnüslcr 1)r. Bracht, die gestern nachmiitag stattsand, tat sich nicht, wie von andrer Leite gemeldet wird, mit der Amncslieangclegenhcit, sondern mit gewissen uchnischcn Fragen, die im Zusammenhang mit der deute zn erwartenden neuen Notvcrordnnng über den inneren Frieden nnd dem Werkhalbjahr des aka demischen Nachwuchses stehen, beschäftigt. Tast die Aeichsrcgierung zu sondieren versucht hat, °d sich etwaige Schwierigkeiten bei der Amncstie- absliinmnna nicht vermeiden lassen, liegt ans der Hand, lieber den Erfolg dieser Bemühungen ist nähere» nicht bekanntgeworden. Menn der Neichsrat Einspruch gegen die Amnestie erhebt so lönnte der Reichstag geschästsordnungsmäßig zn ihm erst nach der dem Rcichsrat znstchenden vierzelm- laqigcn Bcgrtindnngssrist Stellung nehmen, fall» der Acichsrat nicht ans diese Frist verzichtet. Es wäre aber natürlich denkbar, daß «ommuntsicu, Sozial demokraten und Nationalsozialisten dennoch im Acltestenrat den Zusammentritt de» Reichstags be schließen, um, wenn nicht von dieser, so von einer andern Plaltsorm aus, den «amps wieder zu er- Sssncn. Winterhilfe, sozialpolitische Anträge und schließlich die Mißtrauensvoten könnten aus die Tagesordnung gefetzt werden. Die 'Regierung meint, es gehe nicht au, daß der Reichstag, nachdem ein ttelhuachtssricdcn vereinbart worden sei, nun kleinere Vorlagen znm Vorwand nehme, nm wieder in Aktion zu treten. Schon durch die Inanspruchnahme dcr Re- nicrung bei Pleuarsitznngcn würde das «abinett in seinen praktischen Arbeiten gehindert werden. Passiert da» Amncsticgesetz den Rcichsrat ohne Einspruch, so wird der Reichspräsident es voranssichtlich schon om Mtivoch in «rast setzen. Sollte da» Gegenteil cin- lrctcu, und danach eine Mehrheit des AcltcstenratS siir den Zusammentritt des Reichstag» am Donners tag stimmen, so würde, wie verlautet, der «anzlcr nicht zögern, von seinen Vollmachten Gebrauch machen und den Reichstag auslüsen. Der pottlische Siund/npian für Dienstag ßeht Io aus: Um 12 Uhr mittags treten die Reichs «tnrelaenvrtkke: E»« 2a mm brel«, Zelle koste« o,» Bezugspreise: L" kreier Zustellung durch H ^2—- — !— sür autwäck« v/»v R.-M.« di» Rellamezeil, Eloien m« Hau, monatlich TI 'M. b» Anschluß an redaltlonellen Tert, 7S mm breit, kostet r R.-M.. für »»NU VytlNglge Postbezug für den Monat r,ov Zl.-M einschließlich R.-M Postgebühren «ugoäcks r,»l> A.-M.« abzüglich 5°/v ttrlsenrabaN - Die Lriefgebühr ,, john« ZusteNungegebüh«» Kreuibanblendungea Zü« dl» Doch, r«o R-M. mit Handels« und Industrie-Zeitung «»«..p,.,„«..p,. MMn,VeriagundSallptgeschSMelle:Dresden-A.,Ferdinandstr.l * Postadresse: VreSden-A l.postsach * Fernruf: OrtsverkehrSammelnummer 24601, Fernverkehr 14194,20024,27981 -27WZ . Telegr.: neueste Dresden M'checl: Dresden rosa — Ntchwerlangl« Eimen düngen ohne Rüapoito werden webe« zurückgesandt nvchaufbcwahrt — 2m Faße HSHerer Gewalt, VeülevSstSrung oder Streik» haben umreSepehe« keinen Anspruch au> Nachilekerung »der Erstattung de» entsprechenden Entgelt«
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