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Dresdner neueste Nachrichten : 25.01.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-01-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490223001-193501253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490223001-19350125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490223001-19350125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner neueste Nachrichten
- Jahr1935
- Monat1935-01
- Tag1935-01-25
- Monat1935-01
- Jahr1935
- Titel
- Dresdner neueste Nachrichten : 25.01.1935
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Ilerl 2^ <ciL< nrtes I»n» fr«I !üme l stsr. Wime aröhl« Ru»- rltllalN« ' N^Vk. « i>i, yeulUctoni lchlilchc Iln- oandkldml! b verviilcliU ort: Herber! st«: Win, r sr««efte« l. Dresdner Neneste Nachrichten Grundpreis: die 22 mm breite ww'Zeile Im Anzeigenteil 14 Rpf., die IS mm breite wm-Zelle im Texttell 1,10 RM. Rabatt nach Staffel b. Anzelgenprelsiiste Nr. Z. Lriesgebühr für Suchstabenanzeigen ZO Rpf. ausschi. Porto. Für Ein- schattung an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Anzeigenpreise: mit Handels' und Industrie-Zeitung Schrlftleitung. Verlag und SauptaeschästSflelle: SreSden-A., Ferdinandstraße 4 Bezugspreise: 2°'freier Zustellung insoaus 2,00 RM. -—- emschi. Troqeriohn monatlich ' tzaIbmonatl.iMRM.PostbezugmonaII.2,<X)RM.einschI.4;Rps.postgebühren lohne Zustellungsgebühr). Krcuzbandsendungen: Für die Woche 1-00 RM. Einzelnummer 10 Npf., außerhalb Gr°ß.Dr-sd-ns 15 Rpf. polladreffe: DreSden-A.l. voslsach . Fernruf: Orisverlehr Sammelnummer 24601, Fernvettehr 14104.20024.27081^27083 « Teiegr.:Aeueste Dresden * Verliner Schristleitung: Vlttoriallr.4a: Fernruf: Kurfürst0361-0366 Postscheck: Dresden 2060 - Nichtverlangle Einsendungen ohne Rückporto werden weder zurückgesandt noch ausbewahrt. - Fm Falle HSHerer Gewalt oder SetricbSstörung haben unsre Sezieher keinen Anspruch aus Nachiieserung oder Erstattung des entsprechenden Entgelts Freitag, 25. Januar 1035 Nr 21 * 43 Jahrgang Oie soziale Aufgabe -es Hausbesihes Kür -en Ausgleich zwischen Mietern un- Vermietern - Wichtige Zeugenaussage im Memellän-er-prozeß Neuer japanischer Vorstoß Aktion in der Inneren Mongolei troh Hirotaü < Hriedenörede S v n d c r k a b e l d i c n st der Dresdner Ncnestcn 'Nachrichtc n ^Peking, 21. Januar. fDnrch United Preß) 'Nachdem die teßten Tage eine gewisse Emspannnug gebracht zu haben nnd die Friedensrcde des japanischen Außenministers Hirota die Bahn siir eine Fortseßung der japanisch-chinesischen Ansgleichsverhandlnttgen srci- gemacht zu haben schien, kommen Henle Nachrichten über eine große Offensive japanischer und mandschurischer Truppen in O st - T s ch a ch a r. Nus einer ' Front von 1ä Nito meter Länge flohen aus dem Raum der östlichen Gnbiwükte etwa tansend ausgezeichnet bcwaiincte japanische Soldaten nnd eine ebenso starke Abteilung mandschurischer Truppe» über das Lukskitlugebirge i» die chinesische Provinz Tsihachar vor. (Tschachar ge hörte in leßlcr Zeit als chinesisches Svndcrgcbict ver- wallnngStcchnikch zur Inneren Mongolei. Hauptstadt der Provinz ist Ralgan, eine Stadt von etwa 69 AM Einwohnern, Ausgangspunkt der großen Rara- ivanenstraste nach Norden. D. Schristltg.) Der Nngrisf begann aus der ganzen Frontlinic am Dienstag nm 18 Uhr und dauerte bis Mittwoch l gegen Nbcnd. Er richtete sich vor allein gegen die ! Ltadt Tn sch ikon, die an einer wichtigen Dnrch- gangsstrasie dnlch die Große Maner liegt. 'Nach Depeschen ans tlalgan ist der japanische Bormarsch dann östlich von lüalgan znm Stillstand gekommen. Boni japanischen Befehlshaber sollen Verstärknn- gen. vor allem Bombenflugzeuge, Pauzerzüge und Panzerwagen, angefordert worden sein. Die Japaner sollen sich vorerst zum Schüße gegen etwaige chinesische Angriffe eingegraben nnd ihre Stellung befestigt habe». 'Nach Anlicht chinesischer Militärs ist jedoch eine neue Offensive der Japaner schon für morgen zn erwarten. Bon chinesischer Seite wird be hauptet, daß die Berlnste der Japaner während ihres Bormarsches erheblich gewesen seien und daß der hart näckige 'Widerstand der chinesischen Armee den japa nischen Angriff znm Stehen gebracht habe. Unter den chinesischen Militärbehörden hat das Bvrdringcn der japanischen nnd mand'chnrischen Streitkräfte deshalb besonders alarmierend gewirlt, weil niemand weiß, woraus diese militärische Aktion abzielt. Der chinesische Nriegsminister Ho Aing-ching hatte mit dem Gouverneur der Provinz Tschachar, Lnn Eheh-nnang, der sich gegenwärtig in Peking ans-, hält, eine längere Z!unseren,;. Chinesische Militärs haben sich geäußert, daß japanische motorisierte Trnp- peuableilungcn bereits ans rein chinesischem Gebiet lämpsten. Bon den Japanern wird behauptet, daß der Landstrich, in dem sich die >!ämpse abjpielcn, in das Staatsgebiet ManschntuoS cinbezvgcn werden müsse. Der Militärattarlw der japanischen Botschaft in Peking, Oberst Talahaichi, erklärte ans Befragen, der Feldzug werde fortgesetzt werden, „solange es notwendig sei". In Peking ist man, wie Reuter meldet, über die Aktion Japans außerordentlich entrüstet, und man vergleicht mit Bitterkeit die sried fertige Rede des japanischen A n ß c n m i n i st c r s mit dem rücksichtslosen Borgchen des japanischen HccrcS, das sich anscheinend jeder Kontrolle durch die zivilen Be hörden entzogen habe. Was bezweckt Japan? So »der dien st der Dresdner Neuesten Nachrichten London, 21. Januar. tDurch United Preß) Wie man hier anuimmt, zielt das Bvrrückeu der mandschurisch-japanischen Streitkräste in der nvrd- chincsiichcn Provinz Tschachar aus eine Annexion dieser Provinz d n r ch M a n j ch uknv ab. Eine solche Einverleibung Tschachars in das junge vst- ajialischc Kaiserreich, so sagt man, würde von sehr großer Bedeutung jein, Sa von der im Lüden der Pro vinz gelegenen Hauptstadt Tschachars, Ralgan, nicht nur eine Provinz, sondern drei chinesische Provinzen, T s ch a cha r, Lchansi nnd T s ch i t i, beherrscht wer den könnten. Militärische und politische Sachverständige sind sich darüber einig, daß Japan viel eher an eine Ausdehnung Manschuknos nach Ehina hin als nach der Mvngolct hin denkt, da die Annexion mongolischen Gebiets notwendigerweise die Gefahr einer sowjct- russlschcn Einmischung mit sich bringen würde. Da bei einem Vorgehen gegen Ehina ein solches Risiko nicht bestehe, so sei es wahrscheinlich, daß die Japaner bis zur Bahnlinie tt a l g a n — P e k i n g vorrücken. Der Handwerksmeister „Treuhänder der ganzen Mion" Oer Reichsarbeitsminister spricht auf der Tagung des Hausbesihes Bericht unsrer Berliner Lch r i f t l e I t u n g I-F Berlin, 21. Januar In dein mit Hakenkrenzsahnen nnd Blumen ge schmückten großen Plenarsißnngssaal des Preußen hanfes hatten sich am Donnerslagvormittag die Dele gierten des deutschen H a n s- n n d G rnndbeIißeS ans allen Teilen des Reiches zn einer Führcrtagung versammelt. Der Präsident des Zentralverbnndes deutscher Hans- und Grnndbesißcrvereine, Tribins, konnte die Vertreter aller Reichs-, Staats- nnd Romninnalbehvrden, Parteistellen, Jinan,Institute nnd wissenschastlichen Zlörperschasten willkommen heißen. Der Präsident hob hervor, Hauswirte nnd Mieter müßten im Sinne der Volks gemeinschaft znsammcnarbeiten. Die Ausgabe der Führertagnng bestehe darin, die «Fragen, die der Hansbesiß zu stellen hat, nnd die Sorgen, die ihn be- schästigcn, von möglichst vielenLriten ans zn beleuchten. Reichöarbeitöminister Seldte führte in einer Ansprache n. a. aus: Der deutsche ' Hansbesiß mit seinen über 13 Millionen Alt- und über 8 Millionen Neubauwohnungen nnd den großen darin investierten Zlapitalivcrten stellt nicht nur wirtschaft lich einen Faltor von ungeheurer Bedeutung dar. Ihm ist als Verwalter dieser Wohnungen, der Heime für die dentschen Menschen, auch eine äußerlt verant wortungsvolle soziale Ausgabe gestellt. Die Regie rung unter der Führerschaft Adolf Hitlers setzt in den deutschen Hansbesiß das Vertrauen, daß er sich dieser seiner großen Verantwortung für die Volksgemein schaft bewußt ist. Sic hat ihn deshalb zum Bannerträger in der Arbeitsschlacht gemacht, lieber AM Millionen Marl Hal die Reichs regierung dem Hansbesiß als .Zuschüsse für Instaud- ießnngs- nnd limbanarbeiien zur Verfügung gestellt. Die große Instandseßnngsaktivn liegt im wesentlichen hinter uns. Der Hansbesiß Hal dabei, ebenso wie das Handwerk und die sonst Beteiligten, voll seine Pflicht getan. Für annähernd drei Milliarden Aufträge sind vom Hansbesiß vergeben. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit, der die kühnsten Erwartungen übertrifft, und die Besserung der allgemeinen Wirt- schastslage ist nicht znleßt ans dickes Wert znrückzn- lnhren. Henle kann man seslslellen, daß die von der Reichsrcgiernng ergrissenen Maßnahmen zur Wirl- sclzastsbclebnng auch eine Besserung ju der Lage des Hansbelißes gebracht haben. Ja st I7lUW, früher unvermietbare große Wohnungen sind durch Teilungen und Um bauten »'jeder vermietbar geworden. Die allgemeine 'Belebung der Wirtschaft hat die Zahlnngstrast der Mieter gestärkt nnd damit die Mietanssälle ver ringert,- die 'Nachfrage nach Wohnungen ist, begünstigt durch die starke .Zunahme der Eheschließungen, lebhaft gewachsen. .Zwei Dinge vor allem sind cs. die Ihnen besonders Sorge bereiten: die Zinsen nnd die Stenern. Für -en Althansbcsiß sichen die Steuern, snr den Nen- hausbcsiß die .Zinsen im Vordergrund. Die siir die steuerliche Entlastung des Allhanebesißes dringend cr- wunlchie Lenkung der H a nszi n s st euer tritt, wie Ihnen bekannt ist, mit -em >. April IM!.', schon ein. Was weiter die .Zinssrage anbeirisst, so beginnt die ans eine organische Senkung -es allgemeinen Zins satzes ansgebantc Politik -er Reichsrcgiernng mehr und mehr ihre «Früchte zn tragen. So läßt die ganze Entwicklung eine optimi st i s ch e B e l r a ch t n n g s- weisc gerechtsertigt erscheinen. Znm Schluß dankte -er Minister -em Präsidenten Tribins dasiir, daß er bemüht sei, im Interesse der Volksgemeinschaft zn einem günstigen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zn gelangen. Dabei sei der E i n h c i t s m i e t v c r - trag ein wichtiger Markstein. Vielleicht lasse es sich ermöglichen, den Einheit-Mietvertrag zum Muster eines H y p o I h c k e n v e r t r a g e s zn machen und dann den Hansbesiß von einzelnen überholten Fesseln zu befreien, um den Hansbesiß gewissermaßen zn einem Trenhändcr -er ganzen Nation zu machen. 'Nach ci.ncm Dankeswort -es Präsidenten Tribins au Rcichsminisier Scldtc begann die Reihe der Refe rate, über die ausführlich im Wirlschasisteil dieser Ausgabe berichtet wird. Amnestie im Eaargebiet Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren erlassen - Umwandlung höherer Zuchthausstrafen X Saarbrücken, 21. Januar. (Durch Funk spruchs Das Amtsblatt der Regierungokominission veröffentlicht eine große A m n e st i e v e r o r d n u n g ans Grnnd der Entschließung des Bölkcrbnndsratcs vom 17. Januar nnd ans Grund des Beschlusses der ReglerungSkominifsiou vom 22. Januar. Für Ltrastaten, die aus politischen Beweg gründen begangen sind oder einen politischen Einschlag haben, wird folgendes bestimmt: Ltrafen, die bei In krafttreten dieser Verordnung rechtskräftig erkannt und noch nicht verbüßt sind, werden erlassen, wenn sie in Grldstrasc oder Freiheitsstrafe bis zn sechs Jahren allein oder nebeneinander bestehen. Freiheitsstrafen von längerer Dauer werden zunächst um sechs Jahre gemildert. Die Reststraseu werden ans die Hälfte herabgesetzt. Dabei tritt an die Ltcllc von Zuchthaus Gefängnis. Der Straferlaß erstreckt sich auch ans Ncbeustrascn und Lichernngsmaßuahmcn, soweit sie noch nicht vollstreckt sind, ans gesetzliche Ncbensolgen, aus rückständige Geld bußen, die in die Landcskasse fließen, und ans rück ständige Rosten. Ist ans Einziehung oder Unbrauch barmachung erkannt, so behält cs dabei sein Bewenden. Bei der Umwandlung von zeitigen Zuchthausstrafen in Gefängnis kommen die mit der Verurteilung cin- gctrclcncn gesetzlichen Folgen von dem Inkrafttreten dieser Verordnung an in Fortfall. Anhängige Verfahren werden ein gestellt, wenn dieTa« vorden, 17. I a n u a r begangen nnd keine schwerere Strafe als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zn » Jahren allein oder neben, einander zu erwarten ist. Ncbcnversahren werden nicht eingeleitet. Ist eine schwerere Ltrasc zn erwarten und demnach das Verfahren sortznießcn, io darf ans keine schwerere Strafe erkannt werden, als bei Anwendung der Am- ncstievvrschrifteu zu vollstrecken wäre, wenn die Tat vor Inkrasttreten dieser Verordnung rechtsträstig abgeurteilt worden wäre. Für Straftaten ans wirtschaftlicher Not oder Arbeitslosigkeit wird Straffreiheit gewährt, wenn der Täter nicht oder nur mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von insgesamt höchstens sechs Monaten vorher be straft ist. Vorstrafen, deren Vermerke im Strafregister getilgt sind, bleiben anßer Betracht. Strafen, die beim Inkrastlrctcn dieser Vervrdnnng rcchtskrästig er kannt nnd noch nicht verbüßt sind, werden erlassen, wenn sic in Gcldstrase oder in Freiheitsstrafe von nicht mehr als neunMvnatc n bestehen. Anhängige Verfahren werden eingestellt, wenn die Tat vor dem 17. Januar 193ä begangen nnd keine schwerere Strafe als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zn neun Monaten zu erwarten ist. Neue Ver fahren werden nicht eingeleitet. Ausgeschlossen von den Vergünstigungen dieser Verordnung sind Verbrechen des schweren Raubes, der Brandstiftung, öcr vorsäßtlchcn Gefährdung eines Eisenbahntransports oder der gemeingefährlichen Be schädigung wichtiger Bauten sowie Zuwiderhand lungen gegen die Zvllgcscßc. Bel Gesamtstrafen sind die durch die Amnestie citttrctendcn Strafmilderungen abznzichen. Entschei dungen darüber, ob nnd inwieweit eine Gesamtstrase zn kürzen ist, werden bei politischen Straftaten vom Gericht erlassen. Die Veror-—>na tritt mit jhrer Ver öffentlichung in Rrafl. Das Dritte Reich, das ans allen Gebieten -cs Lebens einen grundlegenden Wandel hcrbeisührte, brachte auch für das Ha n - w c r t sehr bald die ersten Grundlagen einer völligen Neiiordnnng. Bereits Ende November 1933 erschien das „Gesetz über den vvrlüniigen Ausbau des deutschen Handwerks", durch das der Rcichswirt- schastsminisler und -er Reichsarbeitsminister gemein sam ermächtigt wurden, „über -en Ausbau des deut schen Handwerks eine vvrläniige Regelung ans der Grundlage allgemeiner Pslichiinnnngen und des Fiihrergrnndsaßes zu treffen". Ans Grnnd dieser Ermächtigung erging dann im Juni vorigen Jahres die erste Vervrdnnng, die die Pslichiinnnngen und die Verwirklichung des Führerprinzips in ihrem Ratnnen brachte. Schon da mals wurde klargestcllt, daß den Vvrschristen der Ver ordnung Gewerbetreibende unterliegen, die in die Haudwcrlsrvlle eingetragen sind, einschließlich aller bei solche» Gewerbetreibenden beschäftigten Gesellen und Lehrlinge. Die H a n - w e r tsroll e selbst, das ist ein Ver zeichnis aller selbständigen Handwerker und der Hand wcrklichen 'Nebcnbelricbe, ist bereits 1929 eingcsührt worden. Aber sie war eben nur ein Verzeichnis. Irgendein Nachweis einer Vcsähignng wurde zur Ein tragung nicht gefordert. Der einzige, sogenannte Meine Besähignngsnachweis, den das Handwerk kannte, ivar die 1A>8 erlaßene Bestimmung, daß nur geprnste Meister Lehrlinge halten und anleitcn dursten. Jetzt ist nun der „Große Befähigungs nachweis" eingesührt worden, der siir den Ausbau uns die Erhaltung des Handwerks von grundlegender Bedcntnng ist. Geschehen ist das durch zwei neue Ver ordnungen zu jenem Geich vom 'November 1933, über deren wesentlichen Inhalt wir schon gestern berich teten. Die erste dieser Verordnungen — also die zweite iiberhaßpt — bringt zunächst die Dnrchsührung des Fiihrcrprinzip- siir die Handwerkskammern. Sic schasst die technischen und juristischen Voraussetzungen siir jenen „Großen Vcsälngnng-nachwei-", den dann die zweite Verordnung — also die dritte überhaupt — bringt. Nunmehr wird in die HandwcrkSrvlle n n r n v >h eingetragen — nnd ist damit zur selbständigen Ausübung eines Handwerks berechtigt — wer M e i st e r ist oder eine gleichwertige Priisnng bestan den hat. Das äußerlich sichtbare Zeichen solcher Be fähigung ist die H a n d »> erlerk a r t c. Ohne sic ist fortab niemand befugt, selbständiger Handwerker zu sein. Ilm Härten zn vermeiden, sind siir eine gewisse Zeit Ucbcrg a n gSbc st i m m u n g c n vorgesehen. Wer jetzt schon in die Handwcrksrolle eingetragen ist, bleibt darin, auch ohne weiteren Nachweis. Dieser wird nachträglich nur von solchen Personen verlangt, die nach dem Jahresanfang 1999 geboren nnd außer dem erst nach Jahresanfang 1932 in die Handwerks rolle eingetragen sind. Sie haben bis Ende 1939 die Meisterprüfung nachznholcn, wenn sic weiter selbstän dige Handwerker bleiben wollen. Die Bedeutung dieser Neuregelung nicht nur siir die unmittelbar Bctrossencu liegt aus der Hand. Fortab hat jeder Verbraucher, der sich an einen Handwerker wendet, die Gewißheit, daß er cs mit einem Mann zn tun bat, der sein Gewerbe auch be herrscht. Daß diese scheinbar selbstverständliche Vvr- ausseßniig bisher nicht erfüllt war, daß jedermann, auch wenn seine Vorbildung nnr sehr mangelhast war, einen Handwerksbetrieb eröffnen konnte, hat siir das gute Handwerk eine starke Belastung und Gefährdung bedeutet. Gerade dieser Punkt ist gestern ans der Führertagung des Handwerks, auf der vr. Schacht und Reich-Handwerksmeister Schmidt sprachen, ganz besonders betont worden. Ju ihren Reden (sic finden sich an-siihrlich im Wirtschaststcil der vorliegenden Ausgabe) kam znm Ausdruck, welch großen Schritt vorwärts aus dem Wege zur Sicherung der Sauberkeit nnd Leistung die neue Regelung bedeutet. Ein Rampf von mehr als sechs Jahrzehnten nm die Beseitigung all jener Gefahren, die die Gewerbesreibeit dem Handwerk brachte, ist nunmehr abgeschlossen. DaS Handwerk hat wieder Boden unter den Füßen nnd eine Ordnung, die ihm den vollen Einsaß seiner besten Rr''«» nun Wohl des Ganzen gestaltet. l'. I-.
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