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Dresdner neueste Nachrichten : 26.01.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490223001-193501269
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490223001-19350126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490223001-19350126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner neueste Nachrichten
- Jahr1935
- Monat1935-01
- Tag1935-01-26
- Monat1935-01
- Jahr1935
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- Dresdner neueste Nachrichten : 26.01.1935
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Handklöleil: id veimtltdl« lorl: Herlurt -»«,! «Ml !6Lk8t'3Ü63 s NSVM! suze-L'L r f^selill Dresker Remste Nachrichten All,.!»»»»««: L",V.i7» mit Handels« und Industrie «Zeitlina »»"»«'l's'«: 2,00 RM. ww-Zelle im L ertte ll 1,10 NM. Radast noch Staffel V.Anzelgenpr«l»llst« ' SalbmonotI.i,voRM.Posibe,ugmonaIl.2,oo«M.einschl.45Rpf.postgebahren Ar.Z. Sriefgebühr für Luchffabenan,eigen ZV Rpf. aueschl. Porto. ZörSin. lohne Zustellungsgeböhr). Kreuzbandsendungen: Iür die Woche 1,00 RM. schaltung an bestimmten Tag« und Plätzen wlrd lein. Gewähr übernommen. SchsMltvNg, Vttlgg VNd SiMptgelchäfttfiellt: VkiSdeN'A^ Att-llttMdflraße 4 SlNzelNUMMtk 10 Rpf., außerhalb Groß. Dresdens 15 Rpf. Postabreffe: VreSdeEl. Postfach * Fernruf: Ortsvettehr Sammelnummer 21601, Fernverkehr 11191,20021,27981-27083 * Lelegr.: Aeneste Vresben * Verllner Schrlftlettung: Vittortastr.l«; Fernmf: Kurfürst9361-9366 Postscheck: Dresden rooo - Nichtverlangte Einsendungen ohne Rückporto werben weder zurückgesandt noch aufbewayrt. — Im Falle höherer Gewalt oder LetrlebssiSrung haben unsre Äezieher keinen Anspruch auf Nachlieferung oder Erstattung des entsprechenden Entgelts Nr 22 43. Jahrgang x Sonnabend, 26 Januar 1S3S Die Parole für -en 30. Januar Neue wichtige Gesetze zur Reichsreform - Dank -er Reichsregierung an -as Saarvoll - Eine SVOrMittionemReichsanleihe Mussolini bildet sein Kabinett um „Freiheit un- Nrot!" Dar Rcichsministcr für Bolksausklärung und Propaganda: gcz. vr. Goebbels. X Berlin, 25. Januar. lDurch Funkspruch) Reichöminiftcr vr. Goebbels erläßt folgende Bekanntmachung: Birch in diesem Jahre werden, wie im vergangenen, am 80. Januar, dem zweiten Jahrestag des Durchbruchs der nationalsozialistischen Revolution, keine rauschende Feste gefeiert werden. Das deutsche Boll begeht diesen Tag, der in die schwerste Zeit des Winters sällt, vielmehr dadurch, daß cs ihn wieder zu einer besonderen Hilfsaktion für seine notleidenden und zum Teil noch nicht in Arbeit befindlichen Volksgenossen gestaltet. Entsprechend der heute noch vorhandenen Zahl von bedürftigen und durch das Wintcrhilsswcrk betreuten Volksgenossen gelangen am 80. Januar dieses JahrcS im ganzen Spender» im Werte von SS Millionen Mark zusätzlich zur normalen Leistung des Winterhilsswcrkcs zur Verteilung. Sic werden ausgcwandt sllr 1.14 Millionen Lebenümiltelgulfcheine im Werte von je 1 Reichsmark. 2. 6 Millionen Kohlengutscheine über einen Zentner Kohle im Werte von je 1.SV Reichsmark. Das Winterhilfswerk wird die AuSsührungsbestimmungen zu diestzx Hilfsaktion vekanntgeben. Indem so dem »8. Januar eine einzigartige soziale Würde verliehen wlrd, ehrt der neue Staat sein nationales Aulbauwerk und damit sich selbst und scden einzelnen Deutschen. Im Gedanken an unsre noch notleidenden Volksgenossen aber bekräftigen wir in uns allen für scde Zukrmst den Entschluß, nicht eher zu ruhen und zu rasten, bis die große Parole des nationalsozialistischen llampscs für jeden Dcutschcn Wirk lichkeit geworden ist: Sonderaktion der Winterhilfe vr. Goebbels zum Tag der nationalsozialistischen Revolution Vorwärts zur Reichseinheit Oie Kabinettssihung am Donnerstag - Oie Reichsstatthalter an der Spitze der Landes regierungen - Neue Gemeindeordnung — Organische ZinSsenkung Fast alle Ministerien in neuen Händen Telegramnr unsres x» Rom, 25. Januar Ter König hat ein ihm von Mussolini vorgelegtes Dekret unterzeichnet, durch daö eine völlige Um bildung des italienischen Kabinetts er folgt. Die bisherigen Minister Jung (Finanzen), Ercole lErztchungSwcsen), Accrbo lLandivirtschast), Pnpptnt (Verkehr), Crollalanca (vsfentliche Arbeiten) und de FranciSct (Justiz) treten von ihren Acmtern zurück. An ihrer Stelle sind ernannt worden: für die Finanzen der bisherige Oberbürgermeister von Turin, Senator und Admiral Gras Thaon de Ncvel, für das E r z i eh u n g S w c se » der bisherige italie nische Botschafter beim Heiligen Stuhl de Vecchi, für das La ndwirtschastS Ministerium der bis herige Staatssekretär im KorporationSministerium Rojsoni, für die öfsentlichcn Arbeiten der bis- hcrigc President der Arbeiterkonsüdcration der Land wirtschaft Nacca, für das Verkehrswesen Benni, sllr das I n st i z w e s c n der bekannte NcchtShtstoriker Eolmi. Aber nicht nnr die Behptdcnchcfs haben ge wechselt, sondern auch die Posten der Staatssekre tär e und Untcrstaatösekretäre in den Mini- slcrien sind in großem Umfange umbesetzt worden. Ans der großen Zahl der Neucrnennungen erscheint besonders wichtig die Betrauung des bisherigen Präsidenten des Bankcnvcrbandss Bianchint mit der Leitung des UnterstaatSsckretartgtS im Finanzmini sterium an Stelle von Archaügeli. AuS dem Korpo« rationSministertum sind die UnterstaatSfckretäre Asguint und Bianchi auSgeschicdcn. An ihre Stell« tritt Lanttni. Endlich ist auch-er bisherige Gou verneur von Nom Principe Lndovisi Boncom- pagnc zuritckgetretcn. An seine Stelle tritt der srühere Minister Bottai. . . t - Das sascislische Regime bezeichnet einen der- artige» Massenrücktrttt von Minister» und hohen VerwaltungSbcamten als Ablösung der Wache, als Zurttcktreten in die Nethen der fascisttschen Partei. Solche Neubesetzungen werben in Italien in gewissen Zeiiabständcn regelmäßig voxgerionunrn. Die letzte umfassende Kabinettsumbildung sand tm Herbst 1082 statt. Auch die Tatsache, daß Mussolini selbst die Lei tung der von ihm bisher geführten Ministerien der Auswärtigen Angelegenheit«^-«! Kolonien und des — Kein grundlegender Kurswechsel Korrespondenten, KorporationswcsenS nicht aus der Hand gegeben hat und daß sein enger außenpolitischer Mitarbeiter, UnterstaatSsckretär Suvich, ebenso aus seinem Posten geblieben ist wie die militärischen Berater des Dncc In den Ministerien des Heeres, der Marine und der Luftfahrt, beweist, daß die große Linie der italienischen Politik durch die Kabinetts- . Umbildung nicht verändert wurde. Die Ersetzung des bisherigen Finanzmini- sterS Jung durch Gras Thaon de Nevel läßt ans die künftige Finanzpolitik Italiens keine Rückschlüsse zu, denn der Oberbürgermeister von Turin ist bisher mit keinem fest umrtsscncn Programm hervorgetreten. Aus dem Gebiete der Korporativ nSpoltttk hingegen bedeutet die Ernennung von Nossoni zum LaudwirlschastSmintstcr und Nacca zum Minister für öffentliche Arbeiten immerhin ein Entgegenkommen an die gewcrkschastSfreundltchcn Kreise, denn beide sind alte GcwerkschaftSkämpfer. Vie Htn-en-urg-Spen-e X Berlin, 25. Januar DaS Gesamtkuratorium der Hindenburg - c"pend« trat am Mittwoch im Hause des Reichspräsidenten, wo es so häufig unter dem Vorsitz Hindenburgs getagt hatte, zu einer Trauerkundgcbung für den verewigten Reichspräsidenten zusammen. Im Anschluß an die Gedenkrede wählte das Kuratorium, einem Wunsche des verewigten Reichspräsidenten folgend, den Landes direktor a. D. vr. v. Wtnterfeldt - Mcnktn zu seinem Vorsitzenden und Staatssekretär vr. Meiß- ner zu seinem Stellvertreter. Dem Jahresbericht der Stiftung Hindenburg- Spende ist zu entnehmen, daß auch im Jahre 1981 wieder rnnd 1 Million Mark Unterstützungen an 6088 Kriegsbeschädigte, Kriegerhinterbltebene und Vet«ranen tm Einzelbetrag von durchweg te ISO M. ausgezahlt wurden. Bisher hat die 1Ü27 von dem verstorbenen Reichspräsidenten errichtete Stiftung Unterstützungen in der Gesamthöhe von 7^ Millionen Mark verausgabt, X Berlin, 25. Januar In der gestrigen Sitzung des Reichskabinetts ge dachte der Führer und Reichskanzler zunächst mit iresempsundenen Worten deS Dankes und der Freude des überwältigenden deutschen Sieges bei der Saarabstimmung, aus dessen politische Bedeutung er knrz hinwies. DaS ganze deutsche Volk sei den Saardeutscheu sür ihre große Treue und Beharrlich keit tiesstrn Dank schuldig. Alsdann nahm der Führer und Reichskanzler dir offizielle Einsührung des neuen ReichöministerS ohne Gcschästsbrrcich, vr. Hans Frank, vor. Das RrichSkabinctt verabschiedete hierauf das dritte Gesetz zurUeberleitung der Rechts, pslege aus das Reich. Nachdem die Leitung der Justizverwaltung der Länder in der Hand -es Reichs ministers der Justiz vereinigt worden ist, übernimmt das Reich als Träger der Justizhoheit bi« gesamte Justiz mit allen Zuständigkeiten, Rechten u«d Pflichte», mit allen Justizbehörden und Justizbediensteten. Den Hauptinhalt der gestrigen Kabinetts« sihung bildeten die von dem Reich-Minister des Innern vr. Frick vorgelegten Gesetze, die einen wesentlichen weiteren Schritt zur R e i ch - r e f o r m bedeuten. Ss handelt sich dabei um bas Reichs« statthaltergesetz, wonach der Reichsstatthalter in Zukunft grundsätzlich an der Spitze der Landesregierung flehen soll und die Stellung des Reichsstatthalters derjenigen der preußischen Oberpräsibenten angepaßt wird, ferner um die neue deutscheGemeindeordnung, die sich auf die gegenwärtigen Grundsätze des bisherigen Landesrechts gründet, aber eine weitgehende Mit« Wirkung der Partei in der Gemeindeverwaltung vorsieht. Diese umsangreiche und weittragende Gesetzes arbeit, die nach einer eingehenden Aussprache vom Reichskabickett gebilligt wurde, wird amS 9. Januar d. I. der Lessentlichkeit übergeben werden. Zum gleiche« Termin werden dir gestern ebensalls beschlosse ne« Gesetze über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes und über die Vertretung des Saar landes im Reichstag verössentlicht werden. Schließlich nahm das Reichskabinett das von dem mit der Führung deS ReichswirtschastsministeriumS X Berlin, 25. Januar DaS vom RrichSkabinctt gestern bvschlossene DrittS-^Gesetz zur Ueberleitung der RSchtS tz sl ege a «f daS Reich hat den Zweck, die gesamt* deutsch« Justiz heim Reich ,« vereinen, alle Justizbehörden und -bediensteten in den Dienst deS Reiches zu nehmen und dieses, wie in »er Begründung zu dem Gesetz auSgesührt wird, in Justizgngrlegenhrittn Haushalts- und ver, mögenHrechtlich zum Rechtsnachsolger der Länder zu machen. Sochpttimmt der 8 1, daß mit dem 1. April 1935 die JustizbWrden der Länder ReichSbchördcn, die Justiz beamten der Länder unmittelbare Reichs beamte Md baß die Angestellten und Arbeiter der Lgndcsiuvizbehtzrden in den Dienst des Reiches treten. Der ff Weschästigt sich dann mst den hauShaltS- rechtllchen Fragen und bestimmt, daß die Ein- nah«ch»)Md Ausgaben für die LandeSiusttzverwal- tmige» tzbenfallS vom 1« April guf Skchnuna de- bcaustragtrn Reichöbankpräsidentcn vr. Schacht vor, gelegte Gesetz über die Durchführung einer Zins» ermäßigung bei Kreditanstalten an, durch das die seit langem angcstrcbte und vorbereitete orga nische ZinSsenkung nunmehr in die Tat umgesetzt wird. * Tic zur Zeit der Jahreswende ciugetreteue offi zielle Pause in der Rcichopolilik hatte am Tage nach der Saarabstiiuwung ihr Ende gefunden. Gestern nun hat die Neichsrcgierung die erste KabineitSsitzung deS Jahres abgehalten. Es entspricht der Bedeutung dcs SaarsiegS, da» diese Kabiuettssitznng zunächst dieses großen Ereignisses gedachte, das der Führer be handelte. Weiter geht aus dem amtlichen Bericht über die Sitzung mit besonderer Deutlichkeit -er aus die großzügige Fortsetzung der ReichSresorm gerichtete Kurs der Nctchsrcgterung hervor. ES ist vielsagend, daß die jetzt beschlossenen neuen reiche- reformerischen Schritte — baS R e t che st a t t h a l t e r- gcsch und die N c i ch S g e m e i n d c o r d n u >i g — am zweiten Jahrestag der nationale» Revolution, -cm 80. Januar, der Ocsfentlichkcit übergebe» werden sollen. Ter 30. Januar 1938 brachte die große Wende zum neuen Deutschen Reich, zur wahren Gemeinschaft des Volkes und auch znr staatsrechtlichen Vollendung Deutschlands. Am 30. Januar 1934, dem ersten Jahres tage der Machtergreifung, wurde das sür die Um gestaltung grundlegende Gesetz über den Neuaufbau dcs Reiches vom Reichstag beschlossen. Nun geht es weiter auf diesem Wege. In den Umrissen ist bereits zu erkennen, was die am diesmaligen Jahrestag zur Verkündung gelangenden Gesetze enthalten werden. DaS N c i ch S st a t t h a l t e r g c s c tz bestimmt die end gültigen Funktionen der wichtigsten Vertrauens männer der Neichsrcgierung, cs schließt damit also an das gleichnamige Gesetz vom 7. April 1933 an, durch daö seinerzeit der Anfang einer Neuordnung der Ländcrverhältnisse gcnzacht wurde. Die neue deutsche Gemeindeordnung bringt die reichsrcchtliche Regelung -er Kommunalpolitik im neuen Deutsch land, nachdem auf diesem für das Volks- und StaatS- leben gleich wichtigen Gebiete in der Vergangenheit die größten Verschiedenheiten herrschten. Tie gestrige KavinettSsttzung hat auch sonst wichtige Beschlüsse gebracht. Das Dritte Gesetz znr Ueberleitung der N c ch t s p f l c g c aus das Reich voll endet auf dem Gebiet der Justiz die NcichScinheit. Von größter Bedeutung ist schließlich das schon seit langem erwartete Gesetz über ZinSsenkung bei den Kreditanstalten. Darüber und über eine RcichSanleihe von 500 Millionen Mark wird im Wirtschasisicil der vorliegenden Ausgabe noch ausführlich berichtet. Reiches gehen. Entsprechend dieser hanShaltSrechtlichen Regelung wird dann im 8 9 deS Gesetzes festgesetzt, daß baS Reich mit dem 1. Avril auch in all« ver mögensrechtlichen Pflichten und Rechte eintritt, die mit der Justizverwaltung der Länder verbunden sind: Grundstücke nnd bewegliche Sachen der Länder gehen in daS Eigentum deS Reiches über, wenn sie aus schließlich oder überwiegend von Justizbehörden be nutzt werden. Bis daS Behvrdenrecht des Reiches (Beamten-, Besolbungö-, Haushalts- usw. Recht), das aus die Landesbehörden und Bedienstete In Zukunst angewendct werden muß, überall eingesiihrt werden kann, muß Übergangsmeise noch das bisherige Recht weitergelten, wozu der 8 4 des Gesetzes die ein, zelnen Bestimmungen regelt. Dies gilt inSbesonbers auch für die Zuständigkeit vvn LanbeSdiszipli- narLehörben. Um die vitlsachen Zusammenhänge zwischen den JustizbehördenAund andern Behörden nicht zu stören, werden die Wsch«« ihnen bestehenden Beziehunsen ausdrücklich, M btt Varaavaphtn ü M» Oie gesamte Justiz beim Reich Alle Ländeljuftizbehörben übernommen - Regelung der Finanzfragen
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