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Die Kosten-Anschläge oder das Veranschlagen von Hochbauten Die Schule des Bautechnikers
- Titel
- Die Kosten-Anschläge oder das Veranschlagen von Hochbauten
- Untertitel
- Lehrbuch zum Selbstunterrichte
- Sonstige Person
- Thalheim, Felix
- Verleger
- Schäfer
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Bandzählung
- 18
- Erscheinungsdatum
- [1903]
- Umfang
- VIII, 72 Seiten, 5 Doppelblätter
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1.B.5906
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id17478578740
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1747857874
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1747857874
- SLUB-Katalog (PPN)
- 1747857874
- Sammlungen
- Varia
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- § 2. Allgemeine Bestimmungen, wie sie beim Veranschlagen von Neubauten gebräuchlich sind
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Mehrbändiges WerkDie Schule des Bautechnikers
- BandDie Kosten-Anschläge oder das Veranschlagen von Hochbauten -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt III
- VorwortVorwort V
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis VII
- ErrataErrata VIII
- Kapitel§ 1. Allgemeines 1
- Kapitel§ 2. Allgemeine Bestimmungen, wie sie beim Veranschlagen von ... 1
- Kapitel§ 3. Materialbedarf 8
- Kapitel§ 4. Zeitangaben über Arbeiten des Tagelöhners, Maurers, ... 12
- Kapitel§ 5. Preise von Baumaterialien, Löhnen und fertigen Arbeiten ... 14
- Kapitel§ 6. Anwendung der in § 2 angeführten allgemeinen Bestimmungen 25
- Kapitel§ 7. Beispiele zur Berechnung der Geldkosten von Ausschachtungs- ... 26
- Kapitel§ 8. Beispiel eines Anschlages von einem zu errichtenden ... 28
- Kapitel§ 9. Maurermaterialien-Berechnung 65
- Kapitel§. 10. Gesamtkosten von Bauwerken nach qm bebauter Grundfläche, ... 68
- Kapitel§ 11. Dauer eines Bauwerkes, Unterhaltungskosten, Amortisation 68
- Kapitel§ 12. Beispiele zur Berechnung der Anschlagspreise von ... 69
- AbbildungAbbildung 1
- AbbildungAbbildung 2
- AbbildungAbbildung 3
- AbbildungAbbildung 4
- AbbildungAbbildung 5
- EinbandEinband -
- BandDie Kosten-Anschläge oder das Veranschlagen von Hochbauten -
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Die Prüfung der Schornsteine geschieht auf Rechnung des Unternehmers, welcher die ordnungsgemäße Beschaffenheit nachzuweisen hat. e. Putzarbeiten. Bei innerem Wandputz werden in gewölbten und nicht gewölbten Räumen alle sichtbaren senkrechten Flächen in ihrer wag rechten Ausdehnung und ihrer größten Höhe gemessen. Alle Gurtbögen werden auf einer Seite mit gemessen und als Putzfläche berechnet. Fenster- und Thüröffnungen werden nicht abgezogen, der Putz der Laibungen daher nicht berechnet. Alle Öffnungen, welche ein Futter und eine Bekleidung erhalten, kommen in Abzug. Besondere Positionen im Anschlag bilden das Einmauern und Verputzen der inneren und äußeren Fenster und Fensterbretter, der Verputz von Thür- und Fensterbekleidungen, Scheuerleisten, Klingelleitungen, Gas- Wasser- Heizungsröhren und Treppen, sowie das Eingypsen und \ erputzen der Fenster- und Gardineneisen. Das Verputzen der Ecken in Eisen oder Holz wird nach Stück berechnet. Beim Deckenputz werden alle Oberlichte nach ihrem lichten Maß, dagegen Schornsteine und Pfeiler, welche nicht über 0,5 qm in die Decken flächen vorspringen nicht in Abzug gebracht. Geputzte Kehlen bis zu 15 cm Radius werden nicht besonders berechnet. Der Fassadenputz wird bei reinen Putzfassaden vom Terrain his zur größten Höhe der Fassade gemessen. Als größte Höhe gilt die Oberkante des abschließenden Hauptsimses oder der darüber sich befindlichen Attika. Alle Teile, welche über diese Linie hinausragen als Dachfenster, Erker, Giebel u. s. w. werden in ihren überragenden Teilen besonders berechnet. Abzüge Von Öffnungen werden bei Berechnung des Fassadenputzes nicht gemacht, dagegen sind alle Gesimse zu ziehen, die dazu erforderlichen Schablonen zu beschaffen, Stuckteile anzusetzen, Holzsimse dreimal mit Ölfarbe zu streichen und natürliche oder künstliche Steine mit Bürste und Pinsel abzuwaschen. f. Rohrleitungen. Rohre für Abtritte werden nach dem steigenden Meter ohne Berücksichtigung der Überschiebungen und einschließlich des Versetzens und Verdichtens bezahlt. Die Lieferung der zur Befestigung der Rohre nötigen Eisenteile ist in den Preis einzurechnen. Becken werden nach dem Stück, Stiefel und Formstücke mit Zuschlag besonders berechnet Schleusenrohre werden ebenso gemessen und der Preis einschließlich der Rohre, des Dichtungsmaterials, des Aufgrabens unter Angabe der auszu grabenden Tiefe, des Zufüllens und Festrammens des Erdreichs zu stellei . Bei gekrümmten Rohrsträngen ist die Mittellinie zu messen. g. Verlegen und Versetzen natürlicher und künstlicher Steine. Das Verlegen und Versetzen von Gesimsen, Pfeilern, Säulen, Balkonplatten, Stufen, und Tafeln u. s. w., geschieht nach dem laufenden Meter oder kubischem Maß in den größten rechtwinklichen Dimensionen berechnet. Schutz der Architekturteile nach dem Verlegen durch Abdeckung mit Brettern und Lehm muß in besonderer Position angeführt werden. h. Beschüttung der Gewölbe und der Fehlböden. Für Berech nung der Beschüttung der Gewölbe gilt das Quadratmass, welches bei der Berechnung der Gewölbe ermittelt worden ist. Für Überfüllen der Gurte und absetzender Mauern wird nichts in Ansatz gebracht.
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