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Der sächsische Erzähler : 21.10.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-10-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-189910216
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18991021
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18991021
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1899
- Monat1899-10
- Tag1899-10-21
- Monat1899-10
- Jahr1899
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 21.10.1899
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IW Sonnabend, den 21. Oktober. >8 SS, Der sächWe Irzähker, Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« a«d Umgegend. Amtsblatt da «gl. Amtr-eilplm«nnlch-ft, da «gl. Schaliutzcction u. des «gl.H<wMkUnam1eS zu va»-«, sowie des «gl. AmtSgaiLtS und des StadttatheS zo Bisldossvada. Gesperrt wird vom 20. bi« mit 31. d. M. der von Oberputzkau nach Tröbigau führende Kommunikationsweg wegen Beschüttung in Gemeindcflur Oberputzkau. Der Verkehr in der Richtung nach und von Tröbigau, sowie Schmölln wird auf den von der fiskalischen Straße abzweigenden sog. Johnenweg gewiesen. Bautzen, am 20. Oktober 1899. K ö n i g l i ch e A m t S h a u p t m a n n s ch a f t. I. B.: 794 L Frhr. von Oer, Regierungsrath. — Aus Folinm 308 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Lautlrarm llermsnn Lartasvlr in Bischofswerda und al- deren Inhaber der Kaufmann Friedrich Hermann Bartusch daselbst eingetragen worden. Bischofswerda, am 19. Oktober 1899. KöniglicheSAmtSgericht. Reg. II 107/99. AfstGcholze. Cotta. Das Einlagebuch unserer Sparcasse Nr. 7497, auf Ernst Wilhelm Dietrich in Schönbrunn lautend, wird nach vorausgegongenem regulativ mäßigen Verfahren hiermit für erklärt. Bischofswerda, am 18. Oktober 1899. DerStadtrath. o »m. Lange _ _____ Nachdem da» Verzeichniß der im Bezirk der hiesigen Stadt wohnhaften Personen, welche nach Maßgabe der sub cS beigefügten Bestim mungen der 88 31 bis 34, 84 und 85 des Gerichtsverfassungsgesetzes und 24 des Gesetzes, Bestimmungen zur Ausführung des GerichtSverfassungS- gesetzeS enthaltend, vom 1. März 1879 zu dem Schöffenamte und dem Geschworenenamte berufen werden können (Urliste) aufgestellt worden ist, liegt dasselbe vom 21. bis 28. Oktober »o. in der hiesigen Raths- und Polizei-Expedition, Zimmer No. 8, in den gewöhnlichen Expeditionsstunden zu Jedermanns Einsicht aus, was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß während dieser Zeit gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Liste beim unterzeichneten Stadtrath schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden kann. Bischofswerda, den 20. Oktober 1899. DerStadtrath. Lauge. Lhm. 88 31 bis 34, 84 und 85 des GerichtSverfossungSgesetzeS und 8 24 de« Gesetzes vom 1. März 1879 lauten: 8 31. DaS Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Berurtheilung verloren haben, 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 2) Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben, 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung ouS öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurück gerechnet, empfangen haben, 4) Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind, 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister, 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte, 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte, 7) R-ligionsdiener, 8) BolkSschullehrer, 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere BerwaltungSbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch aus das Geschworenenamt Anwendung. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die AbtheilungSvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien, 2) der Präsident des LandeSkonsistoriumS, 3) der Generaldirektor der Staatsbahnen, 4) die Kreis- und AmtShauptleute, 5) die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit dec Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Dienstag, den 24. Oktober 1899, Vormittags 10 Uhr, soll im Hofe des hies. Königl. Amtsgerichts gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 20. Oktober 1899. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts daselbst. Wachtmstr. Taupe. Eröffnung der „Städtischen Baugewerk-, Tiefbau- u. Steinmetzschule zu Bischofswerda am 16. Oktober 1898. Der 16. Oktober war ein hochwichtiger Tag für unsere Stadtgemeinde, sahen wir doch an ihm, wie sehr unsere städtischen Kollegien, an deren Spitze Herr Bürgermeister vr. Lange, bemüht sind, dir Entwicklung unserer Stadt zu fördern und ein sichtlicher Beweis dessen war die am genannten Tage stattgehabte Eröffnung der städtischen Baugewerk-, Tiefbau- undSteinmrtz« schule. Am Montag, Vormittag» 10 Uhr, versammelten sich behufs dessen im BÜrgrrsaale de» hiesigen RathhausrS die Mitglieder der städtischen Kollegien unter Führung de» Herrn Bürgermeister vr. Lange, die Herren Oberpfarrer vr. Wetzel und ArchidiakonuS Grrisch, der Direktor dieser Schule, Herr Wedel, sowie die nun mehr angetrrtenrn Schüler in Begleitung ihrer Väter- E» herrschte in dem lieblich mit Blume« und Blattpflanzen dekorirten Saale «ine feier liche Weihevolle Stimmung und unter dem Ein- b^M dexselben ergriff Herr Bürgermeister vr. Lange das Wort zur Weiherede. Dieselbe hatte folgenden Wortlaut: Verehrte Anwesende! Zunächst danke ich Ihnen, daß Sie der Ein ladung zu einer einfachen Eröffnungsfeier unserer städtischen Baugewrrkschule so zahlreich gefolgt sind. Zu den Aufgaben der städtischen Ver waltung, welche seit meiner Amtsführung in Bischofswerda nach und nach an die städtischen Körperschaften herangetreten sind, welche für eine gedeihliche Fortentwickelung unsere» Gemein wesens unbedingt nothwendig waren und zum größten Thrile mit Gotte» Hülfe mit Erfolg durchgeführt worden sind, hat sich eine neue Aufgabe gesellt: die Gründung einer städtischen Baugrwerk-, Tiefbau- und Steinmetzschule, gewiß für unser Gemeinwesen ein bedeutungsvolle» Er- «igniß, welche» in den Annalen der Geschichte unserer Stadt verzeichnet werden wird. ES würde zu weit führen, wollte ich in längerer Auseinandersetzung darlegen, welche Bedeutung eine solche Lehranstalt, wie unsere Baugrwerk schule, für eia Gemeinwesen, insbesondere für unsere Stadt, deren Bürgerschaft, für das Bau gewerbe, für die in der Nähe unserer Stadt be findliche hochwichtige Steinindustrie hat, welche Summe von fachmännischem Wissen und Allge meinwissen dazu nothwendig ist, um eine solche Lehranstalt den Leistungen anderer , würdig an die Seite zu stellen —, aber da» möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, nämlich die überaus erfreuliche Thatsache, daß unserem Rufe, welcher ich möchte sagen, in beinahe alle deutschen Lande ergangen ist, eine recht stattliche Anzahl von Schülern gefolgt ist. ES sind 35 Anmeldungen erfolgt, wollen wir wünschen und hoffen, daß sich diese Zahl noch recht vervielfältigen möge. E« wird für Sie, meine Herren, nicht ohne Interesse sein, wenn ich Ihnen in kurzen Zügen rrgistrire, wie eigentlich der Gang unserer Ver handlungen in Bezug auf die Begründung unserer Baugewerkenschule gewesen ist: Am 30. März l. I. gelangte eine Anfrage an mich, ob wohl Bischofswerda der geeignete Platz für «ine vaugewerkschule sei und die Stadt geneigt sei, einem Privatunternehmer al» Gründer einer solchen Anstalt eine Beihilfe zu gewähren. Die erste Frage zustimmend zu beantworten, habe ich nicht einen Augenblick gezögert, da mir bekannt war, daß^eS schon immer der Wunsch eines großen ThrileS unserer Bürgerschaft war, neben der jetzigen Bürgerschule noch «ine zweite Lehr«
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