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Der sächsische Erzähler : 14.06.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-06-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-190206149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19020614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19020614
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1902
- Monat1902-06
- Tag1902-06-14
- Monat1902-06
- Jahr1902
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 14.06.1902
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er sWsche Frzähker, Vezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« md Umgegend. Amtsblatt da IM AAlShmiplammscheft, da Sgl. SchnlWatiiu 11. srS Szl. Hallptzollsmies zu Ban-en, sowie des Sgl. Amtsgerichts and des Schwaches za BischasSwada. Die topographischen Feldarbeiten der Landesvermessung finden im Gebiete des Königreichs Sachsen im Jahre 1902 in der Zeit vom 1. Aprll ab bis zum Herbst statt und sind dem Direktor des topographischen Büreaus des Generalstabes Herrn Major von Carlowitz, L la suits des Königlich Sächsischen Generalstabes, sowie mehreren ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen übertragen worden. Zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens bedarf es aber der Mitwirkung der Gemeinden, der selbstständigen Gutsbezirke, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staats- und Gemeindebeamten und werden deshalb diese Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken. Insbesondere haben alle Grundstücksbesitzer das Betreten ihrer Grundstücke, sowie die Benutzung derselben zur Aufstellung der Signalstangen u. s. w. zu gestatten, ihnen und dem übrigen Publikum aber wird die größte Schonung der ausgestellten Tigualstangen re zur Pflicht gemacht. , Das Umwerfen, Befchödigen, Zerbrechen, Versetzen oder Entfernen der Stangen oder Vermeffuugssteiue wird mit Geldstrafe bis zu SO M. oder entsprechender Haftstrafe geahndet werden. Für Herrn Major von Carlowitz ist von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen unter dem 21. Februar ds. Js. em auf die topographischen Feldarbeiten der Landesvermessung bezüglicher, mn die Gemeinden, selbstständigen Gutsbezirke, Grundbesitzer, Einwohner, Staats- und Gemeindebeamten gerichteter offener Befehl ausgefertigt worden, nach welchem die ihm und den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfs topographen zu gewährenden Hilfeleistungen vorzüglich in Folgendem bestehen: 1. Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führxr, welche dieselben genau kennen und sonst wohlunterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung zu stellen. 2. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Gemeinden dem Herrn Major von Carlowitz, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen auf Verlangen Miethsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen. 3. Die Gemeinden und Beamten, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende oder zu prüfende Gelände in sich fassen, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Herrn Major von Carlowitz, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nöthigen Nachbildung mitzutheilen, auch den kommandirten Topographen die erforderlichen Aufzeichnungen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben. 4. Gegen Vorzeigung des offenen Befehls sind sowohl der Herr Major von Carlowitz als auch die genannten Offiziere, Topographen und Hilfstopographen überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener und Burschen, die rationsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat an den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. In Streitfällen ist eine Bezahlung nach ortsüblichen Sätzen von der Gemeindebehörde festzustellen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist nach den Gesetzen des Naturalleistungsgesetzes herzugeben und wird sofort nach ortsüblichen Preisen bezahlt. Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Herrn Major von Carlowitz, den Offizieren, Topographen und Hilfstopographen alle anderen Hilfe leistungen , deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen, werden gewährt werden und es wird insbesonders zu den Grund besitzern, Einwohnern und Beamten das Vertrauen gehegt, daß sie mit gewohnter Bereitwilligkeit auch diesmal zur Erleichterung des nützlichen Zweckes dieser Unternehmung beitragen werden. Bautzen, am 26. März 1902. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: »r. GraS, Regierungsassessor. Sch. Wegen Reinigung bleiben Freitag, de« 20. «ud Sonnabend, den 21. Juni d. I , säMmtliche Expeditionen des unterzeichneten Stadtraths und werden »«r ttwtmgxltvl»», »»»«Isvttiwkkmr« erledigt, beim Königlichen Standesamt aber nur Sonnabend von 11 bis 12 Uhr expedirt. Bischofswerda, den 13. Juni 1902. Der Stadtrath. »w Lauge. Lhm. Dt« ÄtssMkrlg» Ltwavttvmmiilmiiiig; an der Pickauer Allee, am Belmsdorfer-Weg und an der alten Bautznerstraße soll Montag, den 16. Jnni dieses Jahres, Bormittags 11 Vhr, versteigert werden. Erstehungslustige wollen sich zu obengedachter Zeit in hiesiger Kämmereiexpedition einfinden. Stadtrath Bischofswerda, am 9. Juni 1902. »r. Lange. Wgnr. Mittwoch «n» Doankrstag, »en 18. und IS. Jnni so., von Borwittags S «hr ad, soll die Versteigerung der diesjährigen an den der Stadtgemeinde gehörigen Wiesen — bei günstiger Witterung an Ort und Stelle — und zwar «ltttvael» die Parcellen des Bischofs- und Horkauerteiches, »«»»vwmtmg; die Parcellen des Frosch-, Goldbacher-, Säckel- und Bogelteiches, der Bornau-, Ochsen- und ehemalig Gnauck'schen Wiese, des Krankenhausparkes und am Hochbehälter stattfinden. Erstehungslustige wollen sich zu den gedachten Zeiten in der hiesigen Kämmerei-Expeditton einfinden. Bischofswerda, am 13. Juni 1902. Der Stadtrath daselbst. »w. Lange. Lhm Mittwoch ««» Dounrrstag, de« 18. ««d IS. Ju«i ae., do« Vormittags !,11 «hr ad, Versteigerung der diesjährigen der den Herrmann'schen Schul- und Christbescheerungs - Stiftungen gehörigen Wiesenparcellen — bei günstiger Witterung ag^Ort und Stelle — und zwar «Uttvaal» die Parcellen Nr. 2, 3, 5—7, 9, 10, 13—26 an der Wesenitz beim sogenannten Horkauer Teich, die Parcellen Nr. 1—3 am sogenannten Froschteich und Nr. 4 an der Wesenitz in der Nähe der Weickersdorfer Grenze Erstehungslustige wollen sich zur angegebenen Zeit in der hiesigen Kämmerei-Expedition einfinden. Bischofswerda, am 13. Juni 1902. Für die Administratoren der Herrmann'schen Stiftungen. Lauge Lhm. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten . Montag, den L» Juni Ivo», Nachmittags » Uhr Tagesordnung: Decrete des StadtrathS, betreffend: 1) Herstellung einer Verbindungsstraße »wischen der Bautzner - Cbausiee und der sogenannten alten Bautznerstraße auf dm Flurparcellm No. 777 und 778 für Bischofswerda; 2) Ankauf des Keferstein'schen Grundstückes - 3) Ankauf von 3 am Mühlgraben gelegenen Wollspülhäuschen; 4) Umänderung des Vorplatzes auf dem Butterberge; 5) Anbringung einer Jnkckntt am nmm Schulgebäude; 6) Richtigsprechung der Kämmereicassen-, GaScassm-, Schulcaffen-, Armencassen-, Gemeindekrankenversicherunascaffen- und Stadt- krankenhauscassen - Rechnungen pro 1900 sowie der Anleche - Rechnung pro 1898; 7) II. Nachtrag zur revidirten Sparcassenordnuna für Bischofswerda - 8) Reaulattv über dw Er^ zur Armmcasse^ür öffentliche Belustigungen 7c. für Bischofswerda; 9) Ln^ Bischofswerda; 10) Geschäftliche Mittheilungen. " " ' Bischofswerda, dm 10. Juni 1902. ' GrSfe jun., Stadtv. - Vorsteher.
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