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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 11.07.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-190707119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19070711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19070711
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1907
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Rr. 159. tzredakttauAschUch» » Uhr Mitt«,». Sprechftuude der Nednklio»: S S Uhr Nachmittag». Zuschriften in redaktionellen Angelegenheiten find nicht an den Redakteur persönlich, sondern ausschließlich an die Redaktion zu adressieren Drießk Eikizriffk. König Friedrich August wird am 13. Juli von Rehe- felü aus mit dem Automobil eine Reise nach Frauenstein, Sayda and Brand unternehmen. Staatssekretär Dernburq hat zum Zwecke des Stu diums des Eingeborenenrechts in den deutschen Kolonien eine Kommission zusammenberufen, Vie am Dienstag im .Reichskolonialamt zur ersten Sitzung zusammengetreten ist. König Eduard hat sich in Holyheaü in bemerkens werter Weise zugunsten des Friedens ausgesprochen. Pas neue Wahlrecht. Es scheint so, als ob die sächsische Regierung voraus- geahut hätte, Vaß ihr neuer WahlrechtSenrwurf vielfach nicht dem Ideal entspricht, Vas viele zu erwarten sich be rechtigt glaubten. Tie Regierung erläßt Veshalb zu Vem Entwurf eine umfangreiche allgemeine Begründung, aus der wir folgendes hervorheben" möchten: „Die Regierung ha: sich der Erkenntnis nicht verschließen können, Vaß Vie Zweite Kammer kein richtiges Spiegelbild der wahren Volksvertretung sein kann, mit ande- '-eu Worten: daß nicht alles, was im Volke vertretungsbc- Vürftig ist, wirklich zur Vertretung gelangen kann, solange Vas bisherige System Ver Mehvheitswahl beibehalten wirv. Denn, wenn derjenige als gewählt gilt, welcher Vie Mehr heit der in einem Wahlkreise^abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, so werden damit die in der Minderheit ge bliebenen Stimmen dieses Wahlkreises bedeutungslos. Das Wahlrecht ist ja aber Vem Wähler nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. An sich hat es keinen Wert für ihn, Vaß er einen Stimmzettel abgeben darf, sonvern Vie Ab gabe des Stimmzettels ist ihm nur deshalb wichtig, weil er auf diese Weise einen — wenn auch minimalen — Einfluß auf die Negierung zu erlangen hofft. Sobald sein Kandidat unterliegt, ist ec dieses Einflußes verlustig und seine Stimme verloren gegangen, und da Vie Minorität selbst dann unvertrctcn bleibt, wenn sie der Majorität fast gleichkommt, so kann es unter der Herrschaft des Systems Ver Mehrheitswcthl geschehen, daß eine politische oder wirt schaftliche Partei nicht einen einzigen Vertreter in die Kammer entsendet, obschon sich ein großer Teil der Bevöl kerung zu ihr bekennt. Dafür, daß eine solche Folge des Majoritätsprinzips nicht etwa eine bloß theoretische Mög lichkeit ist, hat eins der schlagendsten Beispiele leider ja das Königreich Sachsen selbst in dem Ergebnisse der Reichs tagswahlen von 1903 geliefert. Obschon bei diesen Wah len von 750 798 abgegebenen gültigen Stimmen auf die sozialdemokratische Partei nur -141 164 Stimmen entfal len Ivaren, gewann diese Partei von 23 sächsischen Reichs tagsmandaten nicht bloß 12 oder 13 — wie ihrer Stim menzahl entsprochen hätte —, sonvern 22. Die konserva tive und die nationallibcrale Partei gingen gänzlich leer aus, obschon sie zahlreiche Anhänger in Sachsen hatten, und Ver einzige Wahlkreis, welcher von der Sozialdemokratie nicht erobert wurde, fiel der Reformpartei zu, welche an Stimmenzahl der konservativen und nationalliberalen Partei nachstand. Dieses eine Beispiel, welches aus der Praxis um viele andere vermehrt werden könnte, illustriert schon zur Genüge, wie das Mehvheitsprinzip keine Gewähr dafür bietet, daß unter seiner Herrschaft alles, was im Volke vertretungsbcdürftig ist, auch tatsächlich zur Vertre tung gelangt, und aus dieser Erkenntnis ist die Pflicht der Regierung erwachsen: das bisherige System zu verlassen und ein Verfahren einzuschlagen, welches jeder abgegebenen gültigen Stimme so weit, als dies überhaupt möglich ist, die Einwirkung auf das Gesamtergebnis der Wahl sichert und so wenig wie möglich Stimmen verloren gehen läßt." Dann heißt es weiter: „Der richtige Gedanke der Ver- hältniswahl ist — um dies zunächst festzuhaltcn — der: ^ast „wenn die Vereinigung einer bestimmten Zahl von Stimmen zu einem Vertreter berechtigt, auch jede andere Donnerstag, den 11. Juli 1907. gleichhohe Zahl von Stimmen Anspruch auj einen Ver treter erheben kann". Die Zahl, welche Anspruch auf einen Abgeordneten erheben kann und die man in der Wcchlter- minologie die Wahlzahl nennt, glaubt man zunächst sehr einfach s o finden zu können, daß man die Zahl aller ab gegebenen Stimmen durch die Zahl der zu wählenden Ab geordneten teilt. Allein die so gefundene Zahl würde zwar in ver Gesamtzahl der gültigen Stimmen, nicht aber in der Stimmenzahl ver einzelnen Parteien aufgchen, nach deren Siärkeverhältnis die Mandate zu verteilen sind. Würden beispielsweise 15 Abgeordnete zu wählen sein und es wären für die Sozialdemokraten 5004, für die Konservativen 3996, für die Nationalliberalen 3000, für die Freisinnigen 1999 und für die Reformer 1001 gültige Stimmen abge geben worden, so betrüge die Summe der gültigen Stim men 15 000. Würde man diese Summe mit der Zahl der zu wählenden Abgeordneten (151 teilen, so wäre der Quo tient 1000. Dieser wäre in 5001 fünfmal, in 3996 drei mal, in 3000 dreimal, in 1999 einmal, in 1001 auch ein mal enthalten. Man bekäme nur 13 Abgeordnete statt 15 und behielte Brüche von 0,004, 0,996, 0,999 und 0,001. Es empfiehlt sich deshalb, die Wahlzahl kleiner zu nehmen und zu diesem Zwecke Vie Summe der gültigen Stimmen nicht bloß mit Ver Zahl Ver Abgeordneten, sonvern mit einer höheren Zahl zu dividieren. Dividiert man Vie Summe Ver gültigen Stimmen des angeführten Beispiels nicht mit 15, sondern mit 16, so erhält man als Dahlzahl 15 000 : 16 — 937,5. Diese Zahl ist in der Stimmenzahl der So zialdemokratie fünfmal, in Verjenigen der Konservativen viermal, in verjenigen der Nationalliberalen dreimal, in Ver Stimmenzahl ver Freisinnigen zweimal und in der Stimmenzahl Ver Reformer einmal enthalten. So ge winnt man Vie nötige Anzahl der Abgeordneten und behält nur unbedeutende Brüche übrig. Man muß sich nur hüten, Vie Wahlzahl so klein werden zu lasten, daß bei dem Erem- vel mehr Abgeordnete herausgerechnet werden können, als Mandate zu vergeben sind. Wenn man Vie Summe aller gültigen Stimmen durch Vie um eins vermehrte Zahl der Abgeordneten teilt und die gefundene Zahl um eine 1 oder auch nur nm den Bruchteil einer 1 erhöht, so ist man sicher, Vaß man bei der Teilung nicht mehr Abgeordnete heraus rechnen kann, als Mandate ^u verteilen sind." Hinsichtlich des P l u r a l s y st e m s heißt es: „Wer sich der Tatsache erinnert, daß von den 656 645 Urwählern oer Jahre 1897, 1899 und 1901 nicht weniger als 48 Pro zent Arbeiter und Dienstboten waren, wird der Regierung darin zustimmen, daß der Einfluß dieses Stimmengewichts zu der Bedeutung, welche die in ihm vertretenen Volks schichten für das Gedeihen des Staates haben, in keinem richtigen Verhältnisse steht, und er wird dann auch ange sichts der Gefahr, die ans diesem Mißverhältnisse für die übrigen Volksklasscn erwächst, die Notwendigkeit erkennen müssen, die minder zahlreichen, aber für Vie allgemeine Wohlfahrt gleich wichtigen Volksschichten durch eine Stär kung ihres numerischen Stimmengewichts gegen die Er drückung zu schützen, die ihnen andernfalls von feiten der Massen der Arbeiterbevölkerung droht." Die Zahl der Wähler, welche den gegenwärtig zum Einjährig-Freiwilli- gen-Dienst erforderlichen Grad von wissenschaftlicher Bil dung erlangt haben, beträgt nach einer Berechnung des Statistischen Landesamtes rund 29 000. Von den 656 645 Personen, die bei den Landtagswahlen von 1897, 1899 und 1901 wahlberechtigt waren, haben 145 417 ein Einkom men von mehr als 1600 Mark versteuert. Wahlberechtigt zum Landeskulturrate waren bei der letzten Landeskultnr- ratswähl 51 306. „Man wird nach alledem damit rechnen können, daß rund etwa der dritte Teil der Wahlberechtigten eine Plu ralstimme haben wird. Will man sich annähernd ein Bild davon machen, wie diese Tatsache auf den Ausfall der Ver hältniswahlen wirken wird, so kann man dies nur für die sozialdemokratische Partei mit einiger Wahrscheinlichkeit berechnen, weil nur diese Partei bisher in allen Wahlkrei sen Kandidaten aufgestellt und ihre Stimmen gesammelt hat, die übrigen Parteien aber mehr oder weniger häufig Wahlkonkpromisse geschlossen hatten. Rechnet man mit der ungünstigen Annahme, daß 45 Prozent der sächsischen Landtagswähler sozialdemokratisch stimmen, so würden dies — wieder die Ergebnisse der Jahre 1897, 1899 und 1901 zu Grunde gelegt — bei 656 645 Wählern 295 490 69. Jahrq. Personen sein. Von 361 155 Wählern -— 85 Prozent —- würde man annehmen dürfen, daß sie nicht sozialöemokra- risch stimmen würden. Ein Drittel der Wähler, als 218 882 Personen, würden zwei Stimmen haben. Diese Personen werden so überwiegend unter den nichtsozialdemokratischen Wählern zu suchen sein, daß man von den Pluralstimmen höchstens 18 882 auf die sozialdemokratischen Stimmen wird verteilen dürfen. Es würden dann die 295 490 sozial demokratischen Landtagswähler 314 372 Stimmen, die nichtsozialdemokratischen Wähler 561 155 Stimmen reprä sentieren. Wenn 857 527 Stimmen 42 Zlbgeordnete zu wählen haben, beträgt die Dahlzahl 875 527 — 20 362. Diese Zahl ist in 314 372 fünfzehn Mal, in 561 155 siebeu- undzwanzig Mal enthalten. Sonach würden 15 sozial demokratische, 27 nichtsozialdemokratische Abgeordnete ge wählt werden. Das vorgeschlagene Pluralvotum brinst — wie nicht zu verkennen ist — die unerfreuliche Folge mir sich, daß das Volk in zwei Lager gespalten erscheint lind Veß das Schlagwort vom Wähler erster und zweiter Klasse nicht ganz verstummen wird. Dieses Bedenken ist aber von un tergeordneter Bedeutung, und im übrigen ist das vom Ge setzentwurf vorgesehene Pluralvotum lo gemäßigt, daß es das numerische Uebergewicht der nichl privilegierten Stim men auch nicht annähernd aüfhebt." _ Leikintkiltts der sßchßsche» Gt»rrdeks»erdksirkl Zum Bezirke der Handels- und der Gewerbekammer Chemnitz gehören jetzt: die Stadt Ehemnitz und die Be zirke der Amtshauptmannschaften Annaberg, Borna, Ehemnitz, Döbeln, Flöha, Glauchau, Marienberg, Rochlitz ; D resden: der Regierungsbezirk Dresden und die Be zirke der Ämtshauptmannschaften Grimma und Oschatz; Leipzig: Vie Stadt Leipzig und der Bezirk der Amtshaupt mannschaft Leipzig; Plauen: die Stadt Plauen und die Bezirke der Amtshauptmannschaften Auerbach, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau; Zittau: der Regierungs bezirk Bautzen. Die Zahl der Mitglieder ist festgesetzt für die Handelskammer Ehemnitz auf 26, Dresden 26, Leip zig 21, Plauen 21, Zittau 15, für die Gewerbekammer Chemnitz auf 21, Dresden 24, Leipzig 15, Plauen 18 und Zittau 15. Außerdem hat jede Kammer das Recht, sich durch Zuwahl bis zu einem Fünftel ihrer Mitglieder zahl zu verstärken. Vom Ministerium des Innern ist nun eine Verordnung erlassen worden, welche bezüglich der Ab grenzung und der Mitgliederzahl der Gewerbekammern Aenderungen trifft, während die Handelskammern von dieser Neuregelung unberührt bleiben. In dieser Verord nung wird folgendes bestimmt: Es gehören zum Bezirke der Gewerbekammer Dresden der Regierungsbe zirk D r e s d e n, zu dem der Gewerbekammer Leipzig Vie Stadt Leipzig und die Bezirke der Amtshauptmann schaften Leipzig, Borna, Grimma und Oschatz. Die Zahl der Mitglieder der Leipziger Gewerbekammer wird auf 18 festgesetzt. Die Mitgliederzahlen der Dresdner Gewerbe kammer und der übrigen Gewerbekammern bleiben unver ändert. Ter Bezirk der Amtsbautptmannschaft Borna wird vom Bezirke der Chemnitzer Gewerbekammer, die Be zirke der Amtshauptmannschaften Grimma und Oschatz werden von der Dresdner Gewerbekammer abgetrennt. — Dst neue Bezirksabgrenzung (die hiernach in einer Ver größerung des Leipziger Gewerbekammerbezirks auf Kosten der beiden weitaus größten sächsischen Gewerbe kammerbezirke von Chemnitz und Dresden erfolgt) und Mitgliederzahl haben Geltung vom 1. Januar 1908 ab. Die llrwahlen sind für die beteiligten Kammern schon vom laufenden Jahre an nach Maßgabe der neuen Bezirks grenzen und Mitgliederzahl vorzubereiten, anzuordnen und durchzuführcn. Bezirksanqehörige aus den Amts hauptmannschaften Borna, Grimma und Oschatz, denen d>e Mitgliedschaft bei der Chemnitzer oder Dresdner Ge werbekammer über den 31. Dezember 1907 hinaus zu stehen würde, treten ohne Aenderung ihrer Mahlzeit in die Leipziger Gewerbekammer über. Bei der ersten dem Er lasse der Verordnung folgenden Hauptwahl zur Leipziger Gewerbekammer (Ende 1907) werden nur die nach Berück sichtigung der Nebertritte von Mitgliedern aus der Chem nitzer und der Dresdner Gewerbekammer freiwerdenden Stellen besetzt.
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