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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 74/75.1928/29(1930)
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 375-74/75.1928/29
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19280000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19280000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichssteuern in Sachsen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 74/75.1928/29(1930) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- ArtikelDie Ergebnisse der Wohnungszählung vom 16. Mai 1927 1
- ArtikelDie neue Sterbetafel für die Gesamtbevölkerung Sachsens im ... 103
- ArtikelDie neue Heiratstafel für Sachsen im Anschluß an die ... 116
- ArtikelDie Erhebung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenbenutzung ... 122
- ArtikelDie Ergebnisse der land- und forstwirtschaftlichen ... 193
- ArtikelDie gewerbliche Betriebszählung vom 16. Juni 1925 nach ... 216
- ArtikelDie sächsische Textilindustrie 248
- ArtikelDie Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Sachsen 280
- ArtikelDie Ergebnisse der Gebrechlichenzählung 1925/26 371
- ArtikelDie Reichsfinanzstatistik 394
- ArtikelDie landwirtschaftliche Siedlung im Freistaat Sachsen 1919 bis ... 465
- ArtikelDie Futtersilos im Freistaat Sachsen 466
- ArtikelDie Schätzung der Milcherzeuung des Freistaates Sachsen im Jahre ... 467
- ArtikelDie jüdische Bevölkerung in Sachsen nach den Ergebnissen der ... 469
- ArtikelDie Talsperren in Sachsen 472
- ArtikelDer Güteraustausch Sachsens mit dem In- und Auslande 1926 bis ... 474
- ArtikelDie sächsische Zigarrenindustrie nach der gewerblichen ... 480
- ArtikelDas Sägemühlengewerbe nach der Betriebszählung vom 16. Juni 1925 482
- ArtikelDer Wiederaufbau des sächsischen Sparkassenwesens 484
- ArtikelReichssteuern in Sachsen 489
- ArtikelDie Arbeitsgerichtsbehörden im 2. Halbjahr 1927 und in den ... 497
- ArtikelDie Konkurse und gerichtliche Vergleichsverfahren 1926 bis 1929 505
- ArtikelDas Gefängniswesen in Sachsen 509
- ArtikelDie ärztliche Beglaubigung der Todesursachen 510
- ArtikelIndustrieberichterstattung in Sachsen 513
- BandBand 74/75.1928/29(1930) -
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3. Die Vermögenssteuerveranlagung 1925. festgestellt. Weiterhin folgt an zweiter Stelle das Betriebsvermögen mit 86 223 Pflichtigen, von denen 86,8 Prozent natürliche Personen Von Diplom-Volkswirt Karl Heß, a. o. Wissenschaft!. Hilfsarbeiter. Tas durch die Statistik der Vermögenssteuerveranlagung 1925 ermittelte Vermögen entspricht nicht dem sächsischen Volksvermögen, i da einerseits das nicht steuerpflichtige Vermögen unter 5000 andererseits das Vermögen der in § 4 des Vermögenssteuergefetzes vom 10. August 1925 (RGBl. I S- 233) aufgeführten Personen und Personenvereinigungen sowie das gesamte Vermögen der öffentlichen Hand fehlt. Nach der Vermögenssteuerveranlagung von 1925 find in Sachsen 189 090 Pflichtige oder 7,27 Prozent der Pflichtigen im Reiche veranlagt worden. Dieser Anteil Sachsens an der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen im Reiche liegt in bezug auf seinen 8prozentigen Anteil an der Reichsbevölkerung unter dem Reichsdurchschnitte. Dar aus sieht man, daß Sachsen einen größeren Teil vermögensloser Be völkerung hat. Das erklärt sich vor allem aus dem Vorhandensein einer großen Arbeiterbevölkerung. Die Steuerpflichtigen fetzen sich mit 177 506 Pflichtigen zu 93,9 Prozent aus natürlichen Personen, von denen 98,8 Prozent unbeschränkt und 1,2 Prozent beschränkt steuer pflichtig find, und mit 11 584 Pflichtigen zu 6,1 Prozent aus nicht natürlichen Personen zusammen, von denen 99,9 Prozent unbeschränkt und 0,1 Prozent beschränkt steuerpflichtig sind. Die Steuerpflichtigen vereinigen auf sich ein Rohvermögen von 9175 727 000 oder 8,5 Prozent vom Rohvermögen im Reiche, das in bezug auf den 8prozentigen Anteil an der Reichsbevölkerung um 0,5 Prozent höher ist. Demnach entfällt auf die verhältnismäßig weniger Pflichtigen ein verhältnismäßig höheres Vermögen. Hiervon besitzen die natür lichen Personen 68 Prozent und die nichtnatürlichen Personen 32 Pro zent. Die Verteilung der Steuerpflichtigen und des Rohvermögens auf die verschiedenen Vermögensarten ist aus der Übersicht 1 ersicht- find, an dritter Stelle das sonstige (Kapital-) Vermögen mit 55 244 Pflichtigen, von denen 99,7 Prozent natürliche Personen sind, und an vierter Stelle das landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärt nerische Vermögen mit 54131 Pflichtigen, von denen 99,9 Prozent natürliche Personen sind. Tas ausschließlich im Ausland belegens landwirtschaftliche usw. gewerbliche und Grundvermögen mit nur 19 Pflichtigen natürlichen Personen bleibt in der weiteren Besprechung unberücksichtigt. Die Summe der einzelnen Bermögensarten ent spricht auch nicht dem Rohvermögen. Sie ist um 1311000 höher als das Rohvermögen. Dieser Unterschied ist dadurch entstanden, daß in verschiedenen Fällen, in denen bei natürlichen Personen das ge werbliche Betriebsvermögen überschuldet, anderes Vermögen aber vorhanden ist, das Rohvermügen um den sich beim Betriebsvermögen ergebenden Fehlbetrag gekürzt ist. Von den Vermögensarten stellt lediglich das Betriebsvermögen Reinvermögen dar, während von den anderen noch die Schulden abzusetzen sind. Tie Verteilung der Schul den auf die einzelnen Vermögensarten ist aus der Statistik nicht zu ersehen. Tie Schulden betragen 878 992 000 und entfallen zu 99,9 Prozent auf die natürlichen Personen. Das noch verbleibende Gesamtvermögen beträgt dann 8 288 403 000 Von den 189 090 Steuerpflichtigen, von denen 35 310 000 Vermögens steuern hätten eingehen müssen, sind jedoch nur 131680 Pflichtige zur Steuerleistung herangezogen worden. Diese haben insgesamt an Ver mögenssteuern 34 518 000 aufgebracht. Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Vermögenssteuergesetzes sind von den Steuerleistungen 57 410 natürliche unbeschränkt steuerpflichtige Personen oder 30,4 Pro zent (im Reiche 38,4 Prozent) aller Steuerpflichtigen befreit worden. Trotz der großen Zahl der Befreiten beträgt der Ausfall an Vermögens steuer nur 792 000 oder 2,2 Prozent der veranlagten Vermögens- Übersicht i. Vermögensart Natürliche Nichtnatürliche Personen Pflich- Betrag in Pflich- , tige 1000 tige j Betrag Insgesamt Pflich- Betrag in tige ! 1000 Landwirtschaftliches, sorstwirtschaftl. u. gärt nerisches Vermögen . . Betriebsvermögen . . . Grundvermögen .... Ausschließl. im Ausland belegenes landwirt- schastl. usw., gewerbl. und Grundvermögen . Sonstiges Vermögen . . Rohvermögen Abzüge Steuerpflichtiges Gesamtvermögen . . . Veranlagte Vermögens steuer Ausfälle an Ver mögenssteuer , gemäß z 8, Abs. 2 des Vermögens- -oM- steuergesetzes . . Jahressteuerschuld . . . 54119 74816 118160 1187996 l.43359R 2801497 12 1140729 62 605 23900 3706 54131 86223 118222 )1188600 4357499 2805203 19 476 19 476 55103 816811 141 8448 55244 825260 1775066239067 115842936659 189090 Z9175727 98531 878025 44 967 98575 878992 1775065353246 115842935157 189090 8288403 177506 20874 11584 14436 189090 35310 41225 295 — 41225 295 16185 497 — — 16185 497 120091 >, 2008L 11584 14431 )13168t ) 34518 1) Abweichung infolge Abrundung. lich. Die Summe der in den einzelnen Vermögensarten veranlagten Pflichtigen stimmt nicht mit der Zahl der überhaupt Vermögenssteuer pflichtigen überein, da das Gesamtvermögen des einzelnen Pflichtigen teilweise aus verschiedenen Vermögensarten besteht. Die größte Zahl der Pflichtigen findet sich beim Grundvermögen. Hier wurden 118 222 Pflichtige, von denen 99,9 Prozent natürliche Personen sind, steuer. Der größere Teil der Ausfälle gehört in Sachsen zu den Ver mögensgruppen 10 000 bis 30 000 während die Zahl der von der Zahlung der Vermögenssteuer befreiten Pflichtigen in der Gruppe der steuerpflichtigen Vermögen bis 10 000 am größten ist. Von den Rohvermögen entfallen ungefähr 47,5 Prozent (im Reiche 42,7 Pro zent) auf das Betriebsvermögen, 30,6 Prozent (im Reiche 24,5 Pro zent) auf das Grundvermögen, 12,9 Prozent (im Reiche 24,0 Prozent) auf das landwirtschaftliche usw. Vermögen und 9,0 Prozent (im Reiche 8,8 Prozent) aus sonstiges Vermögen. Ta Sachsen ein Industrie land ist, nimmt naturgemäß bei der Vermögensveranlagung das Be triebsvermögen die erste Stelle ein. Von dem Betriebsvermögen entfallen 67,1 Prozent aus die nichtnatürlichen Personen, während von den übrigen Permögensarten nur 0,26 Prozent die nichtnatürlichen Personen betreffen. Die Verteilung des Rohvermögens nach den Vermögensarten in den Kreishauptmannschaften ist aus der Übersicht 2 ersichtlich. Diese- Übersicht 2. Kreishauptmannschaft Vom Rohvermögen der Kreishauptmannschaften (- 100) entfallen auf landwirtschaftl., forstwirtfchaftl. und gärtnerisches Vermögen Betriebs vermögen Grund vermögen sonstiges Vermögen Proz. Proz. Proz. Proz. Bautzen 25,8 46,» 17,8 9,8 Chemnitz 7,5 58,8 25,2 36,5 8,5 Dresden 13,0 40,8 9,9 , Leipzig 14,s 44,o 33,4 7,7 ! Zwickau 9,o 56,s 24,3 10,2 Übersicht spiegelt deutlich die verschiedene wirtschaftliche Zusammen setzung Sachsens wider. In der Kreishauptmannschaft Bautzen, dem
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