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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 64/65.1918/19
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-64/65.1918/19
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-191800005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19180000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kleinere Mitteilungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 64/65.1918/19 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesDie Bewegung der Bevölkerung und die Todesursachen 1911-1915 1
- SonstigesVergleichendes zur Geburtenstatistik der Jahre 1901-02 und ... 90
- ArtikelDie Gebrechlichen und ihre Versorgung 116
- ArtikelDie Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in den Jahren ... 142
- ArtikelZur Statistik der politischen Tagespresse 163
- SonstigesDie Einschätzung zur Einkommenssteuer und zur Ergänzungssteuer ... 185
- SonstigesDie Sparkassen von 1911-1915 229
- SonstigesDie Wohnungszählung vom 12. Oktober 1916. 2. Teil 265
- SonstigesDie Grundstücks- und Wohnungszählung vom 1. Dezember 1916 283
- SonstigesLiteraturbesprechungen 349
- SonstigesKleinere Mitteilungen 351
- AbbildungDie Verbreitung der wendischen Sprache in Sachsen -
- BandBand 64/65.1918/19 -
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ä6i Um nun für jede Amtshauptmannschaft die Zahl der Tage zwischen Blüte und Ernte zu berechnen, ist bei den Bezirken, für welche An gaben vorlagen, die vorgenannte Zahl mit der Winterroggenanbaufläche des Bezirks vervielfältigt worden. Diese Summen sind innerhalb der Amtshauptmannschaft zu einer Gesamtsumme aufgerechnet worden, die dann durch die Anbauflächen der betreffenden Bezirke geteilt den Durch schnitt der Amtshauptmannschaft ergab. Auf diese Weise sind folgende Durch schnitte für die Amtshauptmannschaften und für das Land berechnet worden: Da die Dauer Freiberg . . . ' Großenhain . ; Meißen. . . . Pirna Borna . . . . Döbeln. . . . Grimma. . . . Landesdurchschnitt 60 Tage Bautzen . Kamenz . Löbau . . Zittau . . Annaberg Chemnitz. Flöha. . . Glauchau... 85 Marienberg . 72 Stollberg. . . 58 Leipzig. Oschatz . Rochlitz. Auerbach Oelsnitz Plauen. Schwarzenberg 62 Zwickau ... 83 . 53 Tage . 58 - . 58 - . 71 - . 65 - . 61 - der Reifezeit sämtlicher Feldfrüchte ganz von den Witterungsverhältnissen im Erntejahr abhängt, das Jahr 1918 wegen seiner anhaltenden Trockenheit im Sommer aber nicht zu den normalen Erntejahren gerechnet werden kann, würde sich empfehlen, noch weitere Feststellungen hierüber vornehmen zu lassen, um sich aus dem Mittel mehrerer Jahre ein maßgebendes Urteil über die Dauer der Reisezeit des Winterroggens zu verschaffen. Dippoldiswalde 64 Tage Tresden-Allst. 61 - DreSden-Neust. 56 - ! Freiberg ... 70 - 5t - 63 - 71 - 61 - 60 - 56 - . 58 Tage . 54 - . 66 - . 50 - . 75 , ! . 63 - . 67 - künftig volkSschulpfltchtig werdende SinDer. Unter den Ein flüssen, die der Weltkrieg auf die Bevölkerungsentwicklung Sachsens aus geübt hat, steht neben den unmittelbaren Verlusten an Menschenleben und dem Ausbleiben der Nachkommenschaft, die die Opfer des Krieges nach demselben zu erwarten gehabt hätten (Kinder aus bereits bestehenden und durch den Kriegstod des Ehemanns gelösten Ehen sowie Kinder aus Ehen, die durch den vorzeitigen Tod des Mannes verhindert worden sind), der Geburtenausfall durch die vorübergehende Trennung zahl reicher Ehegatten an erster Stelle. Er dürfte zweifellos an zahlenmäßiger Bedeutung die durch Kr-egssterbesälle verursachten Verluste weit über ragen?) Seine nächste sichtbare Wirkung wird dieser Geburtenaussall, der an sich nichts mit dem schon seit Anfang dieses Jahrhunderts beobachteten Geburtenrückgang gemein hat, auf die Zahl der volk-schulpflichtig werdenden Kinder vom Jahre 1920 ab ausüben. Da eS sich bei Feststellung dieser Zahl um Tatsachen handelt, die sich mit annähernder Sicherheit lange voraus berechnen lassen, so liegt hier einer der Punkte vor, in denen eine vorsorgende Bevölkerungspolitik von sicherer Grundlage aus eingreifen kann: die Möglichkeit von Er sparnissen im Schulwesen im Hinblick auf die zu erwartenden Jahre mit stark vermindeter Schülerzahl. Die folgende Berechnung der Zahlen der in den Jahren 1920 bis 1922 volksschulpflichtig werdenden Kinder stützt sich teils auf bereits sestgestellte Ergebnisse der Geburten- und der SterblichkeitSstatlstik, teils aus Wahrscheinlichkeitsrechnungen über die Kindersterblichkeit, die man unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen auch für die Jahre anstellen kann, für welche Zahlenergebnisse noch nicht vorliegen oder überhaupt noch nicht vorliegen können; ins Gewicht fallende Irrtümer sind bei dieser Berechnung unwahrscheinlich. Nach dem Volksschulgesetz vom 26. April 1873, § 4, Abs. 3 ist jedes Kind volksschulpflichtig, welches bis zum Beginn deS neuen Schul jahres das 6. Lebensjahr überschritten hat; wobei nachgelassen wird, daß auf besonderen Wunsch der Eltern auch Kinder, die bis zum 30. Juni des neuen laufenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollenden, schon zu dessen Beginn der Volksschule zugeführt werden. ES kommen demgemäß bei jedem Ostertermin in der Hauptsache die Kinder in Frage, welche in der Zeit vom 1. April des um 7 Jahre bis zum 31. März des um 6 Jahre zurückliegenden Jahres geboren worden sind, abzüglich der während dieser Zeit wieder mit dem Tod abgegangenen Kinder im Alter von unter 7 Jahren; wobei freilich die Zu- und Abwanderungen mangels der Möglichkeit einer nur einigermaßen genauen Feststellung unberücksichtigt bleiben müssen. Unter diesen Voraussetzungen ist die nachstehende Be rechnung aufgestellt worden. Lebcndgeborene, die Ostern 1918 Ostern 1919 Ostern 1920 Ostern rsrr Ostern rsss 1. 2. S. 4. 5. 6. schulpflichtig wurden . . 125 400 124 080 121 100 109 620 66 120 vorher gestorben sein dürften 29 150 25 480 26 020 22 660 15 730 also wirklich schulpflichtig wurden oder werden . . 96 250 98 600 95 080 86 960 50 390 Nach der letzten Zeile werden also mit 1921, namentlich aber mit 1922 bedeutende Lücken in den Reihen der Schüler, zunächst der untersten Klasse, sich zeigen. Die Verminderung wird sich dann mit dem Auf steigen der Schüler in höhere Klassen in diesen fühlbar machen, und dec tiefste Stand um 1926/27, entsprechend der Dauer des Krieges, erreicht werben. Alsdann wird die gesamte Bolksschülerzahl nicht viel mehr als die Hälfte der heutigen betragen. Ob und in welchem Maße das er hoffte Wiederansteigen eintreten wird, kann erst beurteilt werden, wenn die Wiederherstellung der durch den Krieg zeitweilig getrennten Ehen sich in der Geburtenzahl gellend machen wird, also erst, wenn die Ge burtenstatistik für die Zeit vom Herbst 1919 ab vorliegen wird. Außerordentliche statistische Erhebungen, hie vom Statisti schen Landesamte in der Zeit vom 2. April 1916 bis Mitte Juni 1919 be arbeitet worden sind-) (Erklärungen der Abkürzungen und Zeichen s. S. 362). *) 9. bis 15. April 1916. Erhebung der in der Woche vom 9. bis 15. April 1916 in Sachsen erzeugten und in dieser Zeit von auswärts nach Sachsen eingeführten Buttermengen. (M. V. vom 4. April 1,916.) *) 15. April 1916. Viehzwischenzählung. (B.R. B. vom 23. März 1916. M. V. vom 4. April 1916.) *) 22. Mai 1916. Viehzwischenzählung. (M. B. vom 11. Mai 1916.) *) 1.bis 2O.Juni 1916. Ernteflächenerhebung. (B.R.V.vom 18.Mai 1916. M. V. vom 20. Mai 1916.) *) Die monatlichen Schlachtungen, eins fortlaufende Erhebung. (Anord nung der Reichsfleischstelle. M.V.vom 5. Juni 1916.) ß) Monatliche Zusammenstellung der ausgestellten Bezugsschrine über Web-, Wirk- und Strickwaren, bis auf weiteres. (B.R B vom 10.Juni 1916. M.V.vom 5. Juli 1916.) *) l.bis 2O.Jnli, 1. bis 20.August und 20.September bis 5 Oktober 1916. Erntevorschätzungen. (B. R. V. vom 21. Juni und 31. August 1916. M.V. vom 24. Juni und 4. September 1916.) *) 26. bis 28. Juli 1916. Verwertung der Speisereste und Küchenabfälle. (B. R. V. vom 26. Juni 1916. M. V. vom 19. Juli 1916.) *) 1.September 1916. Viehzwischenzählung. (M.V.vom 12.Juli 1916.) *) Ermittlung der Ernteflächen der Runkel-, Kohl-, Wasserrüben und Möhren, die im Jahre 1916 als Neben- oder Nachsrucht angebaut worden sind, und die auf diesen Flächen geernteten Gesamterträge. (M. V. vom 26. November 1916.) *) 1. Dezember 1916. Viehzählung. (B. R. V. vom 4. November 1L16. M.V-vom 8. November 1916. *) 1. Dezember 1916. Volkszählung. (B.R.V.vom 2.November 1916.) M.V vom 18.Novembcr 1916.) *) 15. Februar 1917. Erhebung der Vorräte an Brotgetreide und Mehl, Geiste, Hafer sowie Hülsensrüchten. (B.d.R. vom 14. Januar 1917. M.V.vom 24. Januar 1917.) *) 1. März 1917. Viehzählung. (B.R.V. vom 30. Januar 1917. M. V vom 8. Februar 1917) ß) Vorratsermittlung auf Grund der Verordnung des Kriegsernährungs amts vom 22. März 1917 über die Inanspruchnahme von Getreide und Hülsenfrüchten. *) 1. Juni 1917. Viehzählung. (B.R.V. vom 30. Juni 1917. M.V. vom 8. Februar 1917.) *) 15.bis25.Juni1917. Ernteflächenerhebung. (B.R.V.vom20.Mai1917. M. V. vom 1. Juni 1917.) . *) 1. bis 20. Juli, 1. bis 20. August und 20. September bis 5. Oktober 1917. Erntevorschätzungen. (B.R.V. vom 21.Juni 1917. M.V.vom 28. Jun ' 1917. ) *) Anbau von Arznei-, Gewürz-, Gespinst-, Futter- und Ölpflanzen. (M.V. vom 10.Juli 1917.) *) Die monatlichen Ferkelschlachtungen, eine fortlaufende Erhebung. (M.V. vom 14. August 1917.) x) 15. August 1917. Gewerbliche Betriebszählung. *) 1. September 1917. Viehzählung. (B.R.V. vom 9. August 1917. M.V. vom 23. August 1917.) ! *) 20. September bis 5. Oktober 1917. Erhebung der Getreideernte und Nachprüfung der Ernteflächenerhebung. (V d.R.E.vom30.August19i7. M.V. vom 7. September 1917.) ß) Zusammenstellung des für Nutz- und Zuchtzwecke angekauften Viehs auf Grund der von den Kommunalverbänden einzusendenden Abschnitte sl. der Ankaufsbescheinigungen von Nutz- und Zuchtvieh, bis auf weiteres. (M.V. vom 1. Oktober 1917.) *) 15. Oktober 1917. Schweinezählung. (B.RV vom 27. September 1917. M.V. vom 4. Oktober 1917.) . „ ß) 1. Dezember 1916 bis 31. Dezember 1917. Überblick über die Wirkung ' der durch die Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futter mitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 eingeführten Genehmigungspflicht. 1) Siehe hierzu oben S. 351 den Krieg". „Bevölkerungsveränderungen durch 2) Für die Zeit vom 1. Okt. 1914 bis I. April 1916 s. Zeitschrift 1915 S. 263. Zeitschrift des Sachs. Statistischen Landesamtes. 64 U.6S. Jahrg. ISIS u. ISIS 46
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