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Dresdner Journal : 21.09.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-09-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-185309219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18530921
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18530921
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1853
- Monat1853-09
- Tag1853-09-21
- Monat1853-09
- Jahr1853
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- Dresdner Journal : 21.09.1853
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S22 Macht vollzog»» worden." „Das vertragsmäßige Recht der ConsularjuriSdiction über di» Nationalen In» Orte»»» s»t leichter zu behaupten als zu beke,,»;" da« sonst in manchen Dingen so gut belehrte Blatt geht so weit, zn versichern: „Niemals haben di, Sultan, zu Gunsten Oester» reich- oder irgend einer andern Macht irgend einem der Souverän,tätsrechte entsagt, die ihnen auf türkischem Terri torium zustehen." Präcebentien und zweideutige Bestim mungen gewisser Verträge könnten vielleicht dir österrei chischen Agenten ermächtigen, innerhalb der Grenzen der ottomanischen Souveränetät einen österreichischen Unterthan in dem Augenblicke, wo er ein gemeines Verbrechen begeht, festzunehmen; allein ein anderes ist eS, sich eines Diebe oder Mörder- zu bemächtigen, ein andere-, einen politischen Flüchtling von dem fremden Gebiete, wo er eine Zufluchts stätte fand, wegzuführen." Ehe wir zur Prüfung obiger Behauptungen übergehen, sei uns gestattet, die Auffassungs weise des „Constitutionnel", wenn sie zur Geltung käme, in ihren praktischen Folgen zu betrachten. Wird zugegeben, daß Koßta nicht amerikanischer Bürger ist, noch durch seine frühere Willensäußerung eS werden zu wollen, irgend An spruch auf den Schutz der Vereinigten Staaten hat, er müßte ihn denn seiner Eigenschaft als Revolutionär ver danken — wobei alle Recht-di-cussion aufhören würde, — und wollte dann ferner behauptet werden, dagegen sei der österreichische Eonsul zu der Haftnahme nicht berechtigt gewesen, so folgt, daraus nach Rechtsgrundsätzen noch keines wegs, daß ein „unparteiischer Schiedsrichter" beide Parteien ckos ü <Ios entlassen und „Kosten und Fehler rompensiren" würde, sondern nur, daß zunächst die Vereinigten Staaten als unberechtigt zu diesem Proceß abgewiesen und die etwaige Beschwerde des wirklich Legitimirten, also der hohen Pforte, abgewartet werden müßte, ehe in Betreff des zweiten Punktes entschieden werden könnte. Denn haben die Vereinigten Staaten zu Einmischung bei dieser Rechtssache keinerlei Legitimation, so ist auch ihr Vorbringen wegen der behaup teten Unzukömmlichkeit der Verhaftung ohne alle rechtliche Folge, da die Verletzung jener Souveränetätsrechte die hohe Pforte beträfe, deren Beschwerde nur, wenn sie von ihr selbst vorgebracht wird und dann erst contradiclorisch behandelt werden müßte. Da aber Differenzen zwischen zwei sou veränen Staaten, wie wir wohl wissen, nicht nach den Regeln deS EivilproresseS verhandelt und ausgetragen wer den, so gehen wir auf die Einwendungen brs „Constitu- tionnel" gegen das Recht der österreichischen Behörden zur Verhaftung deS Koßta ein. Wir bestreiten gar nicht, daß in allen christlichen Staaten die Terrilorialhohett auch die ausschließliche JuriSdictionsbefugniß über alle Bewohner des Lande-, Einheimische wie Fremde, dauernd Angesiedelte oder Durchreisende, in sich schließt, mit alleiniger Ausnahme der jenigen anerkannten fremden Agenten, welche völkerrechtlich die Exterritorialität genießen. Für da- türkische Reich aber besteht infolge von Staatsverträgen, die durch daS Gewohn heitsrecht und unvordenkliche Uebung ausgebildet wurden, daS Privilegium der Exterritorialität für alle „Franken". Wir der „Constitutionnel" das bestreiten mag, ist wahrhaft unbegreiflich, da Frankreich dieses Vorrecht im vollsten Maße und von den ältesten Zeiten her in Betreff seiner Nationalen in der Türkei besitzt und vielleicht kein Tag vorüdergeht, wo eS nicht von einem der Eonsuln in der Levante oder in der europäischen Türkei praktisch geübt wird. Schwerlich wird die kaiserlich französische Regierung geneigt sein, den Rechten zu entsagen, welche aus den sogenannten „Capiru- lationen" Frankreichs mit der hohrn Pforte entspringen, dem Werke steter Fürsorge der französischen Monarchen von Franz I. (Capitulation von 1535 mit Sultan Soliman), Heinrich IV. (Eapitulation von 1604 mit Sultan Achmet l.), Ludwig XIV. (Cap von 1673 mit Sultan Mahomed IV.), bis zu der Erweiterung und Zusammenstellung im Jahre 1740 durch die Bemühungen des Herrn v. VergenneS, da maligem französischen Gesandten zu Konstantinopel, und die in der Praxis bis auf unsere Zeil eine ansehnliche und durch Uebung und Herkommen sanctionirte Ausdehnung erhielten. Wir verweisen den „Constitulionnel" auf die treffliche alte Ausgabe dec ,,(^sz>ituliitiou8 rle truitös sncieri8 et nouveaux entre In Cour rie krance et la ?ortc ottomane, renouvelös et »ugmentös I an 6e 1. C. 1740 et <Ie l'Lgire 1153; trarluit» a Constantinoj»Ie pur le 8. Deval, secretaire interzirete rlu Koi ci« «on Premier Dragomau a la Cour ottomane 1761 (Wenck, coclex juris gentium 1* *. I. z>ag. 538)," und er wird finden, wie schon damals durch StaalSverträge bestimmt wurde, daß bei Criminalverbrechen oder sonstigen Vergehen von Franzosen, sowie bei bürgerlichen Rechts streitigkeiten derselben, die französische Gesandtschaft und die französtschsn Eonsuln lm türkischen Reiche alleln'z». ständig zu eikmnen Haden und z»ar nach französischem Rechte, mit Ausschluß der türkischen Behörden. (Art. XIV. »>d Art. XAVl.) Wie das namentlich In Erimlnalfällen möglich wäre, ohne da« Recht der Verhaftung der betref fenden Franzosen, Ist undenkbar, und in der Lha» steht die Jurisdiction der französischen Eonsuln im Oriente über ihre Nationalen so fest, daß eben in der fraglichen Koßta- angelegenhelt der Vergleich zwischen den Eonsuln Oester reichs und den Vereinigten Staaten bekanntlich dahin ausfiel, daß Koßta in bas Gefängniß d,S kaiserlich französischen Consulatü abg,liefert wurde. Der „Constilutionnel" möge sich nun selbst die Frag« aufwerfen und beantworten, woher es komme, daß demnach sowohl da- französische als das österreichische Consulat in Smyrna eigene Gefängnisse haben, ! während doch sicherlich in keinem christlichen Staate irgend ein ConsulatSgedäude mit Gefängnissen versehen ist. Darin beurlheile er selbst, ob die Phrase: „äomsis le» Sultan» u'ont lait, su prallt «le I'^utricke ni cke toute sutre pnw- »snce, I'sbsnlton ck'sucuo cke riroit» «le svuversmete czui leur »ppsrtiennent sur le territoire turc" positiv rechtlich be gründet ist! Berlin, 17. September. (St. A.) Se. Maj. der König haben gestern Mittag um halb 4 Uhr dem Herzog!, sachsen- altenburgischen Wirklichen Geheimen Rath, Grafen v. Beust, im hiesigen Schlosse eine Privataudienz zu ertheiken und auS dessen Händen diejenigen Schreiben entgegenzunehmcn geruht, wodurch derselbe seitens Sr. königl. Hoheit des Großherzoqs von Sachsen zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, seitens Ihrer Hoheit.» der Herzoge von Sachsen-Altenburg, Sachsen - Koburg - Gotha und Sachsen-Meiningen aber, sowie Ihrer Durchlauchten der Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg- Sonbershausen und Reuß älterer und jüngerer Linie, zum Ministerresidenten am hiesigen königl. Hofe beglaubigt wird. — 19. September. (N. Pr. Z.) Se. königl. Hoheit der Prinz von Preußen wirb behufs Jnspicirung des österrei chischen Bunbescontingenks am 22. Abend- von hier nach den österreichischen Staaten abreisen, am 23. Nachmittags in Olmütz einlreffen und Höchstsich nach dem Schluß der Ma növer zugleich mit Sr. Maj. dem Kaiser von Oesterreich nach Wien begeben. — Die „Zeit" veröffentlicht heute ein neues russisches Aktenstück in der orientalischen Frag«: Die Prüfung der drei Abänderungen, welche die ottomanische Pforte in der Wiener Note vorgenommen hat. Es geht aus diesem Aktenstück hervor — sagt die „Zeit" weiter — daß das St. Petersburger Cabinel gerade auf jene Punkte daS größte Gewicht legt, an denen die Türken am meisten Anstoß ge nommen Haden. Es werden von den Türken daher aller dings Zugeständnisse verlangt, die weit über das hinaus gehen, wozu sie bis jetzt sich geneigt gezeigt haben; und diese Zugeständnisse werden jetzt von ihnen verlangt, nach dem es der Pforte durch die ungeheuersten Anstrengungen gelungen ist, an der Donau eine HeercSmacht aufzustellen, wie sie die Türkei seil jenen Tagen ihres kriegerischen Ruhmes und Glanzes nicht wieder gesehen hat, in denen das osmanische Reich noch eine Stelle unter den Groß mächten Europas einnahm. Unter diesen Umständen dür fen wir unS nicht verhehlen, daß selbst die Ermahnungen der beiden westlichen Mächte, auf deren Beistand die Pforte am zuversichtlichsten gerechnet hat, kein, allzu große Wahr scheinlichkeit deS Erfolges haben. Stuttgart, 16. September. (A. Z.) Bei der Publicirung deS Gesetzes über die Wiedereinführung der Todesstrafe war eine Vollzug-Verordnung Vorbehalten, da im Gesetz selbst bekanntlich zwar die Hinrichtung intrs muro« ausgesprochen, sowie gesagt war, daß die Hinrichtung durch Enthauptung zu vollziehen sei, eS jedoch der Bestimmung dec Regierung überlassen blieb, daS HinrichtungSinstrument festzusetzen, so wie die weitern einzelnen Anordnungen für den HinrichlungS- act zu treffen, worüber daS Gesetz keine nähern Bestimmungen gegeben hatte. Dem Vernehmen nach ist diese Vollzugs verordnung nun berathen und festg,stellt, und soll demnächst zur Veröffentlichung gelangen. Soviel ich darüber aus ver läßlicher Quelle erfahren habe, ist da- Fallbeil al- Hin richtungsinstrument bestimmt worden, aber nicht so, wie die französische Guillotine eS uns darstelll, sondern mehr nach dem Modell deS in neuerer Zeit im Königreich Sachsen eingefüdrten Tauschwerts. Kassel, 19. September. Die „Kass. Z." enthält heute ein AuSschrciben des Ministerium« deS Innern, vom 16. Sep tember, durch welches die dermalen vertagten beiden Stände kammern auf den 10. Oktober b. I. wieder rinberufen werden '-s-s Parts, 18. Ekpktinökr. In der Vorstadt St. An- -»!»» Hatzen hiefsr Lag, wiederum einig, Arrestationen statt- tzefanden, welch« diesmal jrdoch nicht politischer Natur wa ren. I» einigen Fabriken nämlich, in denen in Kupfer g«a«beit,t loird, waren über d«n nachtheiligen Einfluß die se« Metall- auf die Gefuntzhelk verschiedentlich Klagen ge führt worden. Der GesundheitSrath stellte darauf genaue Untersuchungen an, welche die völlige Grundlosigkeit der geführten Beschwerden ergaben. Da die lehtern nichts destoweniger nicht aufhörten, so wurden die schlimmsten Schreier von der Polizei festgenommen. — Nach dem eben au-gegebenen „Jahrbuch« der Ehrenlegion" beträgt derma len die Zahl sämmtlicher Inhaber diese« Orden- 52,709 Personen. Darunter befinden sich 60 Großkreuze, 214 Großofsizlere, 997 Commandeure, 4633 Offiziere und 46,805 Ritter. — In einem Bergwerke bei Tavez hat eine Gas explosion stattgefunden, welche 9 Arbeitern da« Leben kostete. (-) Brüssel, 18. September. Eia große-, vorzugs weise die untern Grade berührendes Militaravancement hat stattgefunden. Der Intendant der königl. Civilliste, Herr Conway, ist zum Vicomte erhoben worden. ,*. Haag, 17. September. Den 19. d. M. wird dem Vernehmen nach die ordentliche Sitzung der General staaten durch den König in Person eröffnet werden. Di« früher» Präsidenten der erste» Kammer der Generalstaa- ten, die Herren Blankenheim, Marlen« van Sevenhoven und Philips» sind zu Commandeure» deö niederländischen Löwen ordens ernannt worden. Der letztgenannte hat, wie man vernimmt, Aussicht, für die nächste Sitzung wiederum zum Präsidenten der ersten Kammer bestellt zu werden. — DaS „Staatsblad" bringt das Gesetz, betreffend dir Ueberwachung der Culten; dir königl. Sanktion datirt aus dem Lager von Zepst vom 10. d. M. General Storm de Grave ist al- luxemburgischer Bundesinspectionsgeneral bestellt. Zürich, 19. September. (T. D.) Im Tessiner Groß rath ist nach vorangegangener lebhafter DiScussion beschlos sen worden, dem Bundesrath durch eine Deputation die Erklärung adzugeben, daß die Frage in Betreff der Capu- ziner eine entschieden eidgenössische sei. Obschon Tessin für das Allgemeine leide, so wolle eS doch für die Herstellung früherer Verhältnisse thun, was die Ehre und die Unab hängigkeit de« Cantons erlaube, werde aber mit Beständig keit ausharren, wenn letzte Beide eS erfordern. Z London, 17. September. Die Witwe des König« Ludwig Pbilipp wird sich den 23. d. M. in Southampton nach Lissabon einschiffen; der Prinz und die Prinzessin Joinville werden sie begleiten. Von Lissabon begeben sich bi, hohen Reisenden nach Sevilla zu einem Besucht beim Herzog von Montpensier. — Die „Tim,«" hat diese Woche täglich den einen und selben Satz: daß der Friede um jeden Preis gewahrt werden müsse, in eindringlichster Weise gepredigt und ihre Leser auf die Möglichkeit eine-, so zu sagen, anti-kriegerischen Kriege-, d. h. eine« mili tärischen Einschreitens gegen die militärische Erhebung der Pforte, vorbereitet. So sagt sie wieder heute: „Die Ver bindlichkeiten der Krisis sind offenbar gegenseitig. Wenn Europa Pflichten gegen di, Türkei hat, so hat diese ihre Pflichten gegen Europa. Wenn Europa dem ottomanischen Reiche Schutz schuldet, so ist die Türkei dem Frieden Euro pas gebührende Rücksichten schuldig. Entweder die Türken sind im Stande, ihre Rechte selbst zu schützen, oder sie sind c- nicht. Sind sie es, dann ist diese ganze DiScussion höchst überflüssig, und Admiral DundaS mag nur seine Flotte auS der Befikabai Heimbringen. Sind sie eS nicht, so müssen sie sich auf den Beistand Anderer verlassen, und es ist so klar, al« die Vernunft es machen kann, daß sie diesen Beistand nicht unter ihren eigenen Bedingungen, sondern unter den Bedingungen derer, die ihn leihen, an nehmen müssen. Die Pforte kann nicht die Vortheil, der Unabhängigkeit und der Beschützung zugleich genießen wol len...." Und an einer andern Stelle bemerkt sie: „Die Integrität deS ottomanischen Reiches in dem Sinne, wie sie manchmal verstanden wird, aufrecht zu erhalten, kann keine politische Pflicht sein aus dem einfachen Grunde, daß es eine politische Unmöglichkeit ist." — Wieder ist ein alter Seeheld gestorben: Sir Charles Adam, Admiral der weißen Flagge, zuletzt Gouverneur des Matrtsen-Jnvalidrn- hauseS von Greenwich. Am 6. Oktober 1780 geboren, trat ec schon mit 10 Jahren in den Fkotlendienst und war al- Knabe von 13 Jahren bei dec berühmten Räumung von Toulon (1793) zugegen. Avrianopel, 1. August. Der „Allg. Ztg." wird ge- schrieben: Die öffentliche Ruhe ist aus der ganzen Provinz der Klang seiner vollendetsten Lieder wird deshalb um so reiner, tiefer und unvergänglicher eindringen in das Ohr der Nachwelt. O. Aler. Banck. Literatur. Von Jos. Gotthard v. Reinhold's dichterischem Nachlaß ist (bei BrockhauS in Leipzig) der erste Band erschienen. Die Freunde deS seit fünfzehn Jahren Ver storbenen, Weffenberg unv Varnhagen v. Ense, veranstalteten die Herausgabe. Reinhold war Diplomat in niederländischen Diensten und hat ein bewegtes und dabei doch ruhige-, vorzugs weise seinen dichterischen Liebhabereien gewidmetes Leben geführt. Er war der Sohn eine» angesehenen Kaufmanns in Amsterdam und im Jahre 1771 geboren, wnree in Stuttgart erzogen, wo er i Schiller kennen lernte, und widmete sich auf mehrere Jahre dem KausmannSstande, indem er alle Muße den Sprachstudien und der Poesie znwandte. Hochstehende Freunde erkannten sein Talent für die Diplomatie und veranlaßten ^eine Anstellung als niederländischer Geschäftsträger bei den Hansestädten. Er lebte damals in Hamburg und im Umgänge mit Klopstock, ReimaruS unv Overbeck; 1809 schickte ihn der damalige König Ludwig Hon Holland (Vater deS jetzigen Kaisers Napoleon III.) als außer ordentlichen Gesandten nach Berlin. Als Holland dem fran zösischen Kaiserreiche einverleibt wurde, ging Reinhold nach Pari« und lebte seinen Lteblingsstudien, indem er alle Anerbietungen zu einer diplomatischen Stellung au-schlug. Nach der Restauration 1814 ging er al« niederländischer Gesandter für Rom und ToSkana nach Italien und lebte abwechselnd in Rom, Florenz nnd Genua, war von 1827 bis 1832 al- Gesandter in Berkin und verlebte dann seine letzten Jahre, nachdem er seinen Abschied genommen hatte, bi« 1838 in Hamburg. Al« Diplomat war Reinhold um ¬ sichtig, besonnen und ehrlich, ein feiner Kopf und höchst gewandter Geschäftsträger. Sein Wesen schildern seine Freunde als ungemein liebenswürdig, bei aller glänzenden Begabung höchst einfach und bescheiden. Der letztere Eharakterzug erklärt eS, daß er nie etwaS von seinen zahlreichen Porsten veröffentlichen wollte, da er sie nur für sich nnd den Kieis seiner Freunde dichtete. Der erste Band des Nachlasses enthält Rrinhold'S eigene Gedichte, der zweite eine große Anzahl Sonett? und Eanzone» Petrarca'S und Poesien anderer italienischer Dichter. Theater Dresden. Wie wir vernehmen, wird das fünfariige Schauspiel „Czar und Bürger" von Or. Wilhelm Wolfsohn am I. Januar künftige« JahrrS auf hiesiger Hof bühne zum ersten Male in Scene gehen. Herr De. Wolssohn, der sich bereits früher durch seine ircfflichen liieraturgeschichtlichen Vorträge hier voriheilhaft bekannt gemacht bat, wird übrigen- auch in der nächsten Zeit eine Vorlesung für eine hiesig« milve Stiftung halten, auf die vorläufig hingewiesen sein möge. * I» dem von Karl Mayer herauSgegebenen Werke: „Nikolaus Le na «'S Briefe an einen Freund"*) theilt unter Anrerm Emilie R.ibeck den Auszug auS einem interessanten Briese mit, welchen Lenau 1833 an sie auS Amerika richtet«. „DaS liebe und sehr iniereffantt Schreiben ist vom L. März, au« LiSbon, einem Städtchen in Ohio. Die Lust an Amerika hat der entrüstete Dichter völlig gebüßt. Er fand in der Natur wie in den Menschen dort keine Phantasie und kein Gemüth. „„Amerika (sagt er) ist daS wahre Land de« Unterganges, der *) Siehe die Kritik im Eingänge dieser Nummer. Westen der Menschheit. DaS atlantische Meer aber ist der isolirende Gürtel für den Geist und alles höhere Leben."" Bo« den eingewanderten Dnrischen macht er eine gar traurige Be schreibung und sagt unter Andern«: „„Die schlimmste Frucht der Übeln Verhältnisse in Deutschland ist nach meiner Ueberzeugung die Auswanderung nach Amerika. Da kommen die arme» gedrängten Menschen herüber, und de» letzten himmlischen Spar pfennig, den ihnen Gott inS Herz gelegt, werfen sie hin für ein Stück Brot. Anfang« dünkt ihnen daS fremde Land unerträglich, und sie werden ergriffen von einem mächtigen Heimweh. Aber wie bald ist die- Heimweh verloren! Ich muß eilen über Hal« und Kopf hinaus, hinaus, sonst verliere ich da- meinige auch noch. Hier sind tückische Lüste, schleichender Tod. In dem großen Nebelbade Amerikas werden der Liebe leise die Abern geöffnet und fle verblutet sich unb-merkt. Ich weiß nicht, warum ich immer eine solche Sehnsucht nach Amerika hatte. Doch ich weiß eS. Johanne- hat in der Wüste getauft. Mich zog eö auch in die Wüste, und hier ist in meinem Innern auch eiwaS wie Taufe vorgefallen, vielleicht baß ich davon genesen bin, mein künftiges Leben wird e« mir sagen. In dieser großen, langen Einsamkeit, ohne Freund, ohne Natur, ohne irgend eine Freude, war ich wohl darauf hingewirsen, stille Einkehr zu halten in mich selber, um manchen heilsamen Entschluß zu fassen für meine ferner« Tage. Al- Schule der Entbehrung ist Amerika wirklich sehr zu empfehlen. Wenn so ein langer, einsamer Winter oben drein gewürzt ist mit einem heftigen rheumatischen Leiden und schlaflosen Nächten, wie er e- mir war, bann müßte man doch sehr verstockten Wesen« sein, wäre man im Frühling nicht ei» wenig vernünftiger und besser al- man im Herbste gewesen. Nächsten Monat werde ich mich in New-Pork einschiffen.""
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