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Weißeritz-Zeitung : 12.08.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-08-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-186408123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18640812
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18640812
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1864
- Monat1864-08
- Tag1864-08-12
- Monat1864-08
- Jahr1864
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 12.08.1864
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460 Schleswig-Holstein. Der Preußische Staatsanzeiger veröffentlicht den Wortlaut der am 1. Ang. d. I. in Wien von den Bevollmächtigten Preußens, Oesterreichs und Dänemarks unterzeichneten Friedenspräliminarien und des denselben beigefügten WaffenstillstandsprvtvcollS. Folgendes ist der Wortlaut der Friedensprä liminarien: Zugegen sind: Kür Oesterreich: der Gras v. Rechbcrg, der Baron v. Brenner. Für Dänemark: Hr. v. Quade, der Oberst Kauffmann. Für Prenften: Hr. v. Bismarck, Baron o. Wertster. Nachdem die Bevollmächtigten Dänemarks, Oesterreichs und Preußens heute zu einer Konferenz im Hotel des auswärtigen Ministeriums zusammengetreten sind, und nachdem sie ihre gegen seitigen Vollmachten ausgetauscht, welche in vollgültiger Form befunden wurden, sind sie über die nachstehenden Friedenspräli minarien übereingckommen: I. Se. Ma), der König von Dänemark enisagl allen seinen Rechten ans die Herzvgthümcr Schleswig, Holstein nnd Lauen- bura zu Gunsten II. MM. des Königs von Preußen und des Kaisers von Oesterreich, indem er sich verpflichtet, die Dispositionen anzuerkennen, welche die genannten Majestäten in Betreff dieser Herzvgthümcr treffen werden. II. Die Abtretung des Herzoathums Schleswig begreift ebensowohl alle Inseln, welche zu diesem Lande gehören, als das Territorium des Festlandes. Um die Grenzfeststellung zu verein fachen und die Uebelstände aufhörcn zu machen, welche aus der Lage der jütländischen Gebietslhcile, welche in dem schleswigschen Gebiet eingeschlossen sind, hervorgehen, — tritt Se. Maj. der König von Dänemark II. MM. dem König von Preußen und dem Kaiser von Oesterreich die jütländischen Besitzungen südlich von der südlichen Grenzlinie des Districts von Rlbe ab, wie sie auf den geographischen Karten angezeigt sind, als da sind: das jütländische Territorium von Mögcltondern, die Insel Amrum, die jütländischen Theile der Inseln Föhr, Sylt, Roemoc rc. Da gegen geben II. MM. der König von Preußen nnd der Kaiser von Oesterreich ihre Zustimmung, daß ein äquivalenter Theil Schleswigs, der außer der Insel Arrö das Territorium in sich begreift, welches dazu dient, die Verbindung des obenerwähnten Districts von Ribe mit dem übrige» Theile von Jütland zu bil den und die Grenze zwischen Jütland und Schleswig auf der Seite von Kolding zu berichtigen, von dem Herzogthnm Schles wig abgetrennt und in das Königreich Dänemark einverleibt werde. Die Insel Arrö wird nur wegen ihrer geographischen Lage in der Kompensation einbegriffen sein. Die Einzelheiten der Grcnzbestimmungen werden durch den dcfiintiven Friedens vertrag regnlirt werden. III. Die für speeielle Rechnung contrahirien Schulden, sei es für Dänemark, sei cs sür eins der Herzogthümer Schleswig, Holstein nnd Laucnbnrg, bleiben zu Lasten jedes der respectiven Länder. Die sür Rechnung der dänischen Monarchie contrahirten Schulden werden zwischen dem Königreich Dänemark einerseits und den abgetretenen Herzogthümern andererseits nach dem respec tiven Bevölkerunasverhältmß der beiden Theile repartirt. Von dieser Slipnlation sind ausgenommen: 1) die Anleihe, welche im Monat December 1863 von der dänischen Regierung in England contrahirt worden und welche zu Lasten des Königreichs Dänemark bleibt; 2) die Kriegskosten der alliirten Mächte, deren Rückzahlung die Herzogthümer über nehmen werden. IV. Die hohen cnntrahirenden Theile machen sich verbind lich, einen Waffenstillstand, aus der Basis des militärischen II ti pv88illvti8, vom 2. August ab einzngchcn. V Sofort nach Unterzeichnung dieser Friedenspräliminarien werden die hohen contrahirendm Mächte in Wien zusammentreten, um über einen definitiven Friedensvertrag zu unterhandeln. Geschehen in Wien, am 1. Ang. 1864. (P. 8.) (Gez.) v. Bismarck. Weither. Quade. Kauffmann. Graf v. Rechberg. Brenner. Preußen Hal die Kriegs kosten des Feldzugs in Schleswig-Holstein auf sechzehn Millionen Thaler ver anschlagt. Da Oesterreich zehn Millionen Thaler ver langt, so beträgt hiernach die Gesaniintsumine der Kriegökosten sechsunbzwanzig Millionen Thaler. Durch die Abtretung der Herzogthümer verliert Dänemark un gefähr 935,000 Seelen und seine Einwohnerzahl ist jetzt auf l'/r Million reducirt. Die größte Masse der kriegS gefangen en Dänen wird von Seiten der Alliirten freigegeben werden; die hervorragender» Persönlichkeiten, wie z. B. Kapitän Hammer, verbleiben in der Gefangenschaft. Die von Hammer seiner Zeit weggeschleppten und nach Kopen hagen geschafften Sylter find bereits in Freiheit gesetzt. Auf drei Dampfern find am 8. August in Flensburg 1000 entlassene Schleswiger unter dem Jubel von Tausenden auf sie Wartender gelandet. Die Ent lassenen sangen Nativnallicder und brachten Hochs auf das Vaterland und dessen Befreier. Ueber die Frage: Was nunmehr mit und in Schleswig-Holstein geschehen wirb? liest man Vermn- thungen und Ansichten zum Tbeil der widersprechendsten Art, ebenso darüber, welche Stellung die beiden deut schen Großmächte nach dem Friedensschlüsse dem Deut schen Bunde in der Herzogthümerfrage einräumen wer ben. Preußen und Oesterreich haben den Grundsatz aufgestellt, daß nur die kriegführenden Theile sich an den Friedensverhandlungen mit Dänemark betheiligen können. Wenn jedoch der Frieden abgeschlossen und die Herzogthümer an Oesterreich und Preußen über geben sind, alsdann werden sich diese wegen Holstein und Lauenburg mit dem Bunde in Einvernehmen setzen. Die Verhältnisse dieser Herzogthümer in Bezug auf Schleswig sind zu reguliren; auch hat der Bund in Bezug auf die Verwaltung, bis sie dem erbberechtigten Prätendenten übergeben sind, eine Stimme. Es wird nothwendig werden, daß eine „Interimsregierung" ein gesetzt wird, wozu in Betreff Schleswigs den deutschen Großmächten allein die Bestimmung zusteht, während für Holstein und Lanenburg dem Bunde eine entschei dende Stimme eingeräumt werden dürfte. Diese In terimsregierung würde bis dahin zu fungiren haben, wo die Uebergabe der Herzogthümer an den von dem Bunde zu designirenben Herzog wird geschehen können. Vorschläge über diese Jnterimsverwaltung würden die beiden Großmächte an den Bund gelangen lassen. Man glaubt, daß der FriebenSabschlnß bald erfolgen werbe, da dies auch in Kopenhagen gewünscht wird, Oesterreich aber drängt, seine Truppen sobald als möglich zucückziehen zu können. Diese Grundsätze dürften auf einem bereits erzielten Uebereinkommcn der beiden Großmächte beruhen. Auch darüber scheint be reits ein Einverständuiß zu bestehen, daß bas Herzog- lhum Lanenburg ein Object der KriegSkvstenentschäbi- gung bilden soll. Ist nach geschlossenem Frieden die Abtretung an die Großmächte und demnächst die Ein setzung der Interimsregierung erfolgt, so wird voraus sichtlich Zeit und Raum geschaffen sein, um den Proceß über bas Erbfolgerecht in die Länge zu ziehen nnd nach Möglichkeit zu verwickeln. Mit welcher Leiden schaftlichkeit die reaktionären Organe schon heute gegen den Augustenburger und für den Oldenburger kämpfen, liegt täglich vor Augen. So müssen wir uns denn noch auf sehr unerquickliche Schauspiele gefaßt machen, und auch die Bewohner der Herzogthümer werden da« Friedensfest nur mit bangen Sorgen vor der nächsten Zukunft feiern können. Die momentane Freude über die LvStreunung von Dänemark ist natürlich und un aufhaltsam; bas Interim wirb aber sehr bald für die nötbigen Dämpfer sorgen. Dagegen erklären österreichische Zeitungen: „Wie die Dinge jetzt in den Elbherzogthümern liegen, kann und darf es Niemand einfallen, Holstein dem Bunde und Schleswig dem Herzog von Holstein vorenthalten zu wollen. Preußen wirb trotz allem Zeitungsgerede
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