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Der sächsische Erzähler : 06.10.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942-10-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-194210062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19421006
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19421006
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1942
- Monat1942-10
- Tag1942-10-06
- Monat1942-10
- Jahr1942
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 06.10.1942
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Fürsorge für Kriegerelter« / mit 7:8 (Sri) ab. dir Praktische Winke Schnell hergefielller Rutenbesen eingravierte. Im gewöhnlichem Leben hieß warum, Jüngling, fragst du überhaupt nac Eben als Trusts alles zu erklären begann, ertönte 1 Glocke. -ES ist Zeit -um zweiten Abendgebet!" rief der Pa ausstehend. „Ich komme bald zurück. Dann werde ich I Antwort geben!" „Pater, eS ist dringend! Wenn ich bi- Mitternacht nicht—" Li» Mitternacht? Da hast du noch genau S Stundeu Zett!" I genauestens abzuwägen. Reichen die vorhandenen Handwerks» I betriebe wirklich nicht aus, so soll in erster Linie versucht werden. An» s tragsteller auf Errichtung «ine» neuen Betriebe« zurPachtung einer stillgelegten Betriebes zu veranlassen. Wenn -er Gefolgsmann fällt Der Anspruch aus Sterbenachgehalt Da» Amt sür Recht»berawna»stellen der DAF. zitiert in seiner E»t- schetdungUammluna ei» Urteil de» Laudk»arhet»ger«cht» Stuttgart über da» Sterbenachgebalt, Während der Einberufung ruhen nur solche Pflich ten, die für den Unternehmer durch sich ständig wiederholende Zahlungen eine unter Umständen unerträgliche Belastung darftrllen würden. Die Treupflicht de» Gesolgschaft»mitgliede» und dir Fürsorgepflicht Le» Un ternehmer» bestehen während der Einberufung weiwr. Stirbt der ein berufene Gefolgsmann während der Einberufung, s» lebe« die «echte und Pflichten, wenn auch nur in beschränkt«! Umfange, wieder auf. Der Un» ternehmer hat insoweit insbesondere die Pflichten zu erfüllen, die ihm durch den Tod de» Gefolgsmann» erwachsen, wie »um Beispiel die Zah lung eine» auf Grund der Tarifordnung, Betriebsordnung ober einer Vereinbarung zu gewährenden Sterbenachgehalt» an di« Hinterbliebenen. Durch die Zahlung von «Hrmacht-und BersoraungSbezüaen sowie von Familienunterhalt hat das Reich lediglich die laufenden Beichflichtunnen de» Unternehmer» gegenüber seine» ÄefolaschasWmttgltwern abgelöst, nicht aber auch einmalige, wie die Zahlung em« Gterbenachgehaltt? I» einem Kommentar de» Amt« für Rechtsberatungsstellen mi der Entscheidung heißt «, daß die Verpflichtung d« Unternehmer» »ur Zah lung ein« Sterbegeld« an die Hinterbliebenen t« der Regel nicht nnr die Voraussetzung b« Tob« d« Gefolgsmann« während ein« rechtlich be stehenden Arbeit-Verhältnisse» kennt. Da da» Arbeitrverhältni» durch die Einberufung nicht gelöscht wird, ist diese Voraussetzung also auch bann stet» erfüllt, wenn der Gefolgsmann während der Wehrdienstleistung stirbt oder fällt. Ob der Anspruch der Hinterbliebenen auf Sterbegeld zu den während der Einberufung , ruhenden Rechten und Pflichten gehört oder nicht, könnte eigentlich dahingestellt bleiben. Denn selbst wenn er dazu gehörte, würbe er bet Beendigung der Wehrbienstleistung wieder aufleben und die Leistung, da hier Ende der Einberufung und Ableben de» Einbe rufenen zusammenfallen, in diesem Zeitpunkt fällig werben. Wirtschaftsnachrichten Kommt die „Strelfensohle-? So sehr, sich auch dl« Formen d« Schuhwerk» im Laufe der Jahrhun derte gewandelt haben, und so sehr fie auch heute noch von Land zu Land und von Kontinent zu Kontinent voneinander äbweichen mögen, in einem dürsten sie sich immer gleich geblieben sein — in der Sohle. Au» welchem Material sie auch jeweils bestand, st, war immer eine einheitliche, glatte Fläche, in die später nur der Absatz eine gewisse Bewegung brachte. Jetzt wird im „Bierjahr«plan" ein Vorschlag zur Reform der Besohlung ge macht, der dies« Problem mit den Augen d« Techniker» sieht. Der Vor schlag geht davon au», daß Schuhwerk ein kostbar« Volksgut ist und so lange wie möglich erhalten werben muß. Dem widerspricht aber di« Tech nik der Bollsohle, denn sie bedeutet Werkstofsvergeudung. Statt der Boll sohle wird «ne „Streifensoble" empfohlen, die au» drei schmalen LL»g»streifen und vorn einer halbmondförmigen Spitze besteht. Die Schuhfabriken sollt« die Schuhe schon in dieser Form liefern. Die Strei fensohle verhindert, daß die Laufsohl« überhaupt angegriffen wirb. Sie könnte außerdem leicht erneuert werden und erfordert nicht einmal den gelernten Schuhmacher; auch die Werkstätten würde» also entlastet werben. Für die Sohlenspitz« könnte Abfalleder verwendet werden, für die Streifen wär« Gummi, Leder oder ein fester Werkstoff erforderlich. Die Erneue rung eimr solchen Sohle würde aber nur 40 v. H. d« sonst erforderlichen Werkstoff» verlangen. Bei 100 Mill. Baar reparaturbedürftiger Schuhe würde da», eine Ersparnis von S Mill. Ktlogr. Werkstoff bedeuten. Aehn- liche Ersparnisse konnten bet Absatzeisen gemacht werden. Diese Eisen werden am Vorderteil erfahrungsgemäß fast gar nicht abgenutzt, verkürzt «an sie entsprechend, so würden bet 20 Mill. Paar Stiefeln 800 000 Kilo gramm Eisen eingespart werden. Diese Anregungen, erscheinen so ein leuchtend, baß die Fachleute sie ernsthaft auf ihre Durchführbarkeit Prüfen sollten. . Die Schicksalsuhr Eine Geschichte von Josef Robert Harrer In Apulien, nahe bei Tarent, lebte im 18. Jahrhundert ein reicher Sonderling, der viel auf Reisen gewesen war. ehe er sich in sein einsames Haus zurückzog. Als er starb, setzte er seinen Neffen Trullo zum alleinigen Erben seiner Güter und seines Bargeldes ein. Als der Notar vor allen Verwandten oas Testament verlas, machte er, als er den ersten Absatz des Testamentes verlesen hatte, eine Pause. Wütend blickten alle aus Trullo, der sein Glück kaum fasten konnte. Mitten in den Lärm der Verwandten rief der Notar: „Die Anwesenden werden ersucht, ihre herzlichen Gefühle erst später auf daS Kampffeld springen zu lasten; denn noch muh ich die wichtige und einzige Klausel des Testaments verlesen! Der selige Grinio schreibt noch: „Mein Neffe Trullo soll aber nur dann in den Genuß der Erbschaft kommen, wenn meine geliebte Taschenuhr, ein Wunderwerk der Uhrmacherkunst, die genaue Zeit zeigt. Die Uhr braucht nur einmal im Jahre aufgezogen zu werden. Ich werde sie knapp vor meinem Tode aufzieyen und die Uhrschlustel wegwerfen, so daß sich Trullo um das Gehen der Uhr nicht zu kümmern braucht! Im Ge genteil, Trullo darf an der Uhr nichts,- gar nichts richten! Die Uhr zeigt die Zeit, die fie immer gezeigt hat; ich selbst habe sie nie gerichtet. Und wie die Uhr schon einmal die richtige Zeit gezeigt hat, so muß sie es auch im Laufe der sechs Monate nach meinem Tode tun. Denn genau ein halbes Jahr gebe ich Trullo Zeit, nachzuweisen und von Amtspersonen bestätigen zu lassen, daß die Uhr die genaue Zeit zeigt. Trullo hat nach Verlesung dieses Testamentes zu schwören, daß er weder an den Zeigern noch am Gange der Uhr etwas ändert!"" Der Notar schloß, alle schwiegen. Trullo nahm die Uhr entgegen. Dann fragte er, wie spat eS sei. „Sechs Uhr und 30 Minuten!" sagte der Notar. „Die Uhr da zeigt aber erst fünf Uhr und 1t Minuten!" „Ja, da geht sie um 8t Minuten, daS ist um eine Stunde und 2t Minuten zu spät!" rief der schnellste Kopfrechner unter den Verwandten. Und die Schadenfreude begleitete seine Stimme, wie in der Oper der Gesang vom Orchester begleitet wird. Während Trullo armselig in den Anblick der SchicksalS- ühr versunken war, vernahm man die höhnischen Worte der Verwandten, die setzt, da sie auch Trullo nicht mehr als Erben betrachteten, raschen Trost gefunden hatten. Der Notar zuckte die Achseln; dann wandte er sich an Trullo: „Jetzt mußt du noch den Eid schwören, daß du an der Uhr nichts richten wirst! Und dann zerbrich dir nur den Kopf, wie du eS zustande bringst, daß die Uhr die richtige Zeit zeigt! Jetzt brauchst du noch nicht den Mut zu verlieren! Du hast noch schöne sechs Monate lang Zettl" Unwillkürlich sah Trullo auf seine Schicksalsuhr, auf die er in den letzten drei Wochen keinen Blick mehr geworfen hatte. „Noch drei Stunden bis Mitternacht?" stammelte Trullo. „Dann muß eS genau neun Uhr sein. O Gott, auch auf meiner Uhr ist es genau Neun!" „WaS wundert dich dabei?" fragte der Pater. „Wenn es S Uhr ist, dann zeigt jede gutgehende Uhr die neunte Stunde!" „Aber meine Uhr ging bis setzt immer um 84 Minuten zu spät!" Der Kapuziner schüttelte den Kopf. Er war neugierig geworden. Nie noch hatte er seine Pflichten als Mönch ver säumt. Ms ihm aber Trullo setzt alles erzählte, vergaß er, daß ihn die Glocke zum Stundengebet gerufen hatte. Als Trullo geendet hatte, sagte er: „Lieber junger Freund, wenn du in der Schule mehr gelernt hättest, würdest du wissen, daß jede Uhr, wie ihre Zeiger auch stehen mögen, doch die genaue, die richtige Zeit anzeigt, natürlich nicht für die ganze Welt, sondern nur für die Orte eines Breitegrades. Dein Onkel hat die Ubr vor vielen Jahren hier in TorrijoS gekauft, da zeigte sie die genaue Zeit, die genaue Ortszeit von Tqrrijos. Da dein Onkel seither ditz Zeiger nicht verstellt hat, zeigte die Uhr immer die Ortzeit von TorrijoS. Deshalb mußte sie in deiner Heimat bei Tarent zu spät gehen, und zwar um 84 Mi nuten, da TorrisoS genau 21 Breitengrade westlich von deiner Heimat liegt. Aus diesem Grunde haben wir auch hier in TorrisoS um 2lmal vier Minuten später Sonnenaufgang. und so weiter!" „Wie einfach daS ist! Daß ich nicht selbst darauf gekommen bin!" murmelte Trullo. „Aber nun muß ich mir amtlich be stätigen lassen, daß die Uhr die richtige Zeit zeigt! Aber noch vor Mitternacht!" Ein Notar wurde geholt. Und schon bei Morgengrauen verabschiedete sich Trullo mit tausend DankeSworten von dem Pater und reiste nach Tarent zurück. Er bekam die Erbschaft samt einem Briefe deS OnkelS, in dem Trovo laS: „Ich wußte ;a, daß du die Uhr zu Boden wer- ' fen würdest; denn du hast schon als Kind alles zu Boden ge worfen. Die Gravierung hat dir den letzten Ausweg gezei^ sonst würdest du diesen Brief nicht lesen und sonst würdest 8» ja auch die Erbschaft nicht verdienen. Dmn ein Mensch, der erst mit einem Hammer geschlagen werden muß» damit er etwa- spüre, der verdient keinen einzigen Scukp geschenkt! Und warum ich überhaupt diese Bedingung gestellt habe? Weil- du als Kind immer gelacht Last, wenn ich sagte,, du müßtest Erdkunde und auch alles andere lernen. Nun verstehst du, daß man nichts Unnützes in der Schule lernt. Hättest du es früher begriffen, so würdest du eS setzt nicht so schwer gehabt haben, daS so einfache Rätsel der Schicksalsuhr zu läsen!" Trullo senkte, aber eS war ein glücklicher Seu-chir. Dann aav er die Uhr dem Notar. „Für Ihre Mühe, He.» Notar!" sagte er lächelnd. Lurrrert, Spiel un- Sport DU Handball-Gauklafle am Sonntag In her Kanbvall-Gauttasse gab « am Sonntag et« voll« Programm. S« ver Staffel Leipzig siegten Sptelvaa. mit 1»:7 (5:4) gegen LV. Ren- stabt, DSV. 1867 mit 15 :S fl:1) gegen Fortuna, ADV. Schönefeld mit 25:5 g-genSvortfrennde, TSG. 48 Ltndenau mit 8:6 (4:4), ÄTV. Mockau und TSV. -Vst 58 trennten sich unentschieden S:S (8:3). In der Staffel Dresden gewann da» WÜjtigste Spiel die SS.-Sportüemeinschaft Dresden mit 10:5 (8'L) gegen BWG. Zeitz Ikon. Sportfr. öl Dresden besiegten Dre»dner ST. 7:6 (4:8) und TB. Leubnitz/Neuostra fertigte RKS. Klotzsche cZll Die üblichen Birken- LA«««,» dir selbst! Eine eiserne Manschette ist dazu allerdings nötig. Diese nutzt sich nicht ab und ist immer gebrauchsfertig. Man stopft sie voll Reisig, drückt von der an deren Sette den Stiel Hinein und haut ihn kräftig auf» Pflaster; bann sitzt er fest. Bindet man da» Reisig noch mit einem Draht zusammen, so bekommt « mehr Halt und di« einzelnen Reiser sperren sich nicht so leicht. Dieser Rpnd- besm läßt .54 allseitig abnutzen, dafür ist er nicht so breit. Zeichnung: Liersch (M ) Hehler beim Pflanzen von Obstbäumen Man pflanzt am falschen Standort. Trockene, windige, nasse Lagen könne» keinen Obstfeaen hervorvringen. — FglscheiSor- tenwahl. Diese Frage ist so wichtig, daß man den Rat mehrerer Fach leute au» derselben Gegend hören sollte. Schon der Befruchtung wegen, die nicht ganz einfach ist. Die letzten Winter mahnen, auch die Frostharte ja zu berücksichtigen. — Nicht zu eng Pflanzen! Die Bäume hun gern sonst in der ganzen zweite» Hälfte ihr« Loden». — Alte Be stände sind meist so auSgeraubt, daß hier Aach Pflanzungen einfach nicht hochkommen. ES dauert oft Jahre, bi» sie sich den Weg nach unten fretgelämpft haben. — Für den bäuerlichen Obstbau eignen sich be sondere Sorten, die nur geringe Ansprüche stellen. Sie geben «ns das Wirtschaft-obst, da» in der Gegenwart völlig genügt. Vflanze Kern- und Steinobst zeitig, damit « noch anwEen kann. Brombeeren und Himbeeren sollte man immer im Herbst Pflanzen. Besonder» letztere brachten in den drei feuchten Sommern wahre Massenernten, auch die unveredelten Sorten. Aber Pfirsiche und Walnüsse pflanzt man lieber erst im Früh ahr; denkt an Winterschutz beim Spalierpstrsichl Schilf oder Fichten zweige. Etwa» Abhärtung ist gut. Kalkt die Obstbäume, damit sie frosthärter werden, aver den Kalkanstrich erst ab Februar. Gebt allen jungen Obstbäumen einen Halt, damit der Sturm sie nicht so zausen kann. Selbst Busch bäumchen sind für einen kurze» Pfahl dankbar. Rach dem Wehrmachtsürsorge- und Lersorgungsgeleh (WFBG.) kann «in« laufend« Eltern Versorgung bekannüich nur an vedürftta« El tern gewährt werden. Dieser Grundsatz muß aufrechterhalten bleiben. Der im Einvernehmen mit dem Letter der Parteikanzlel vom Ober kommando der Wehrmacht soeben herausgegebene Erlaß bietet nunmehr die Möglichkeit, auch Notwendigkeiten, die «in Todesfall mit sich bringt, zu entsprechen durch Gewährung einer einmaligen Elterngaoe im Br- trage von 300 RM. auf Antrag. Die Elterngabe könne» alle Eltern ohne Rücksicht auf ihr Einkommen erhalten, deren Sohn im jetzigen Krieg al» Angehöriger der Wehrmacht und der Waffen-SS. verstorben ist. Der Antrag auf Elterngabe ist nur bet der Betreuungsabtetlung der Gaudienststelle der NS.-Kriegsopf«rv«rsorgung (NSKOV.) «inzu- reichen. Vordrucke sür die Anträge werden bei jeder örtlichen NSKOV.- Kameradschaft unentgeltlich ausgegeben. Betzubringend« Unterlagen: 1. Für Eltern, di« bereit» «in« laufende Elternversorgung erhallen, genügt die Vorlage de» Bescheide» der Wehrmachtssursorge und -ver- svrgungsamtes. 2. Alle übrigen Eltern benötigen zur Antragstellung entweder da» Familienstammbuch mit Eintragung der Heiratsurkunde der leiblichen Eltern und der Sterbeurkunde de» Sohne» oder der einzelnen Urkunden. An Stelle der Eterbeurkunde kann auch die Todesnachricht de» Trup penteiles vorgrlegt werden. 3. Sttef- und Pflegeeltern müssen außerdem durch eine Beschei nigung der Ortspolizeibehörde nachweisen, in welcher Zeit sie den ver storbenen unentgeltlich unterhalten haben. Die Antragstellung erfolgt zur raschen Erledigung der Anträge nur nach näheren Aufrufen durch die einzelnen Gaudienststellen der NSKOV. in den Tageszeitungen. Nachträgliche Ernennung und Beförderung gefallener Beamter Eine soziale Neuerung wird durch eine Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung über die Ernennung und Beförderung der Beamten während des Krieges eingeführt. Die Berufung in das Beamtenverhältnis, die Einstellung in daS außerplanmäßige Beamtenverhältnis, die Anstellung auf Widerruf, auf Lebenszeit oder auf Zett und eine Beförderung werden danach während des Krieges schon mit dem Tage der Vollziehung der Ernennungsurkunde bewirkt. Einer Zustellung der Urkunde und der Einweisungsverfügung bedarf es zur Rechtswirkung nicht. Das bedeutet ein schnelleres Wirksamwer den der Berufung usw. namentlich, wenn diese Maßnahme Einberufenen zugute kommt, die sich zu der betreffenden Zeit nicht in der Hsimat befinden. Wer während des Krieges.gefal len, gestorben oder vermißt ist, kann, wie die Beiordnung wei ter bestimmt, beim Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraus setzungen noch ernannt bzw. befördert werden, Voraussetzung ist, daß die Ernenung von der zuständigen Stelle eingeleitet worden war, bevor diese Stelle von dem Tode oder dem Ver mißtsein Kenntnis hatte oder daß der Gefallene, Verstorbene oder Vermißte sich durch hervorragende Leistungen vor dem Feinde ausgezeichnet hat oder daß eine Erkennung aus Grün den verzögert wurde, die nicht in der Person des zu Ernennen den gelegen haben. Erweiterter Schuh für Handwerksbetriebe Durch besondere Anordnung hatte der Reichswlrtschaftsminlster die Bedürfnisprüfung bei der Neuerrichtung und dem Erwerb eines Hand werkbetriebes und entsprechend auch bei der Errichtung handwerklicher Nebenbetriebe auf sämtliche Handwerkszweige mit Ausnahme des Schornsteinfegerhandwerks ausgedehnt. Veranlassung zu dieser Rege lung gab die Notwendigkeit, eingezogene Handwerks meisterzu schützen, deren Betriebe entweder stillgelegt sind oder nm noch in beschränktem Umfang weitergesührt werden. Es soll unter allen Umständen verhindert werden, daß während der Einziehung des Handwerksmeisters ein Betrieb des gleichen Zweiges in der Nähe sei nes eigenen Betriebes errichtet wird und dadurch der Eingezogene nach seiner Rückkehr erheblich verschlechterte Wettbewerbsver hältnisse vorsindet. In Verfolg dieses Zieles hat der Reichswirt- schastsminister durch Runderlaß von» 31. Aug. 1Ü42, MBl. Nr. 27, den bereits gegebenen Schutz u. a. durch folgende Bestimmungen erweitert und ergänzt: 1. Auch die Verlegung eines Handwerksbetriebes in- nerhalb des gleichen Gemeindebezirks ist als Neuerrichtung anzusehen und demgemäß die Bedürfnisfrage zu prüfen. 2. Nach wie vor Ist, so fern einechtesPachtverhältnis vorliegt, die Wiederaufnahme des Betriebes durch den früheren Verpächter nicht als Neuerrich tung anzusehen. Etwas anderes gilt dagegen für die Neuerrichtung eine» Betriebes durch den bisherigen Pächter und die Wetterfüh rung eines Betriebes durch den bisherigen Mieter, wenn der Be trieb im gleichen Gemetndebezirk bleibt. 3. Die Interessen der Ver- braucherschäft sind gegenüber denen der einberufenen Handwerksmeister Dresden. DaS gefährliche Abspringen. Beim Abspringen von der Straßenbahn kam ein öüjähriger Mann zu Fall und zog sich eine Kopfverletzung zu; er mußte ins Krankenhaus gebracht werden. — Vorher hatte sich auf gleiche Weise eine 32jährige Frau einen Schäüelbruch zugezogen. Dresden. Die Ehre der Frau wird geschützt. Die Abwesen heit des Ehemannes einer Einwohnerin in Äeißia, bei Freital hatte der 1894 geborene Kurt Reinhardt aus Kleinopitz auf seine Weise auAunützen gedacht. Er suchte dir Ehefrau unter einem Vorwand auf und belästigte sie in frecher Weise. DaS Sondergericht Dresden, vor dem sich Reinhardt nun verant worten mußte, warf für diese niederträchtige Handlungsweise eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren auS und erkannte außer dem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für die gleiche Zett. Leipzig. Zwei Gewohnheitsverbrecher hingerichtet. Am 2. Oktober sind der 1922 in Pürsten (Kreis Borna) geborene Karl Hofmann und der 1904 in Prismasy geborene Karl Svo- b o d a hingerichtet worden, die das Sondergericht Leipzig als Ge wohnheitsverbrecher und Volksschädlinge zum Tode verurteilt hatte. Volksschädlinge kommen ins Zuchthaus Die am 20. 6. 1900 in Weißer Hirsch bet Dresden geborene Martha Rebentrost geb. Müller, die am 1. 10. 1808 in Penig geborene Erna Kunadt und der am 21. 4. 1885 in Frankenberg geborene Richard Grü- nert waren al» Kriegraushilfen in der Städtischen HebenSmittelkarten- stelle der Stadt Frankenberg (Sachsen) mit der Ausgabe von Lebens mittelkarten betraut und hatten von Personen, die wegzogen oder da» Krankenhaus aussuchten oder sonst eine Rückaabepflicht hatten, unver brauchte Lebensmittelkarten zurückzunehmen. Bon mindesten» Mär» bi» Juni 1942 unterschlugen diese drei in ihrem Amte Teilabschnitte, die ft» vor allem von Brot-, Butter- und Fleischlarten abschnitten, und ver wandten sie teil» für sich, teil» gaben sie Abschnitt« an Angehörige weiter. Die drei Angeklagten waren zwar nicht ausdrücklich al» Beamte in Pflicht genommen, standen aber durch die Art ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben Beamten gleich. Durch den Krieg und Personalmangel waren sie in diese Stellungen gelangt. Wer aver diese außergewöhnlichen Krieg»- Verhältnisse ausnutzt und in einer solchen behördlichen Stelle, an d«r Quelle der für die gesamte Bevölkerung so besonder» wichtigen LebenS- mittelkartenverteilung, in der gegenwärtigen harten KriegSzeit durch solche Straftaten selbstsüchtig vor allem für die eigene bessere Ernährung sorgt, handelt besonder» verwerflich. DaS Sondergericht Dresden verurteilte in Chemnitz nach zwölfstün- biger Verhandlung daher alle drei Angeklagte al» Volksschädlinge, nnd zwar die Rebentrost zu vier Jahren Zuchthaus, Griinert zu drei Jahren sechs Monaten Zuchthaus und die Kunadt zu drei Jahren Zuchthaus, alle drei außerdem zum Verlust der Ehrenrechte auf vier bzw. drei Jahre. Woche um Woche verging. Trullo grübelte. Wenn sein Onkel behauptete, daß die Uhr nie gerichtet worden war und daß sie trotzdem schon die richtige Zeit gezeigt hatte, dann konnte nur ein Gehnmnis dabei sein. Jemand riet Trullo, genau zu beobachten, ob die Uhr im Laufe der Zeit zurück bleibe oder vorgehe; wenn dies so sei, müsse sie einmal mit der richtigen Zeit übereinstimmen. Obwohl seit dem Erhalt der Schicksalsuhr bereits fünf Monate verflossen waren, ging sie noch immer genau um 84 Minuten zu spät. Da versuchte Trullo, sein Versprechen zwar buchstaben getreu zu halten, den Gang der Uhr aber doch zu beeinflussen. Er legte die Uhr in die glühende Sonnenhitze, dann trug er sie rasch in einen eiskalten Keller. Die Uhr jedoch blieb genau bet ihrer Verspätung von 84 Minuten. Als nur mehr drei Wochen bis zum Ablauf der Frist waren, warf Trullo in plötz licher Wut die Uhr zu Boden. Der Hintere Uhrdeckel sprang auf; sonst war der Uhr nichts geschehen, sie ging weiter um 84 Minuten zu spät. Aber nun las Trullo auf der Deckelinnen seite die etngravierten Worte: Fecit Radillas, TorrijoS a. D. 1723. Das war ein Lichtstrahl für Trullo. Wer die Uhr ge macht hatte, der mußte auch um ihr Geheimnis wissen. Trullo preßte den Deckel wieder zu und eilte znm Notar. „Noch habe ich", rief er, „drei Wochen Zeit! Ich will einen letzten Versuch machen. Ich habe von einem großen Weisen und Ratgeber gehört, der in TorrijoS wohnt. Wo ist dieser Ort? Sagen Sie eS mir!" Der Notar suchte in seinen Büchern. Endlich fand er den Namen. „TorrijoS ist ein kleines Dorf nahe Madrid!" Verschiedene Umstände brachten eS mit sich, daß Trullo erst am letzten Tag der im Testament gestellten Frist in Tor- rijoS eintraf. Aber niemand kannte einen Uhrmacher RadillaS. Schließlich wies man ihn an einen alten Kapuzinerpater, einen Uhrennarren. Wenn der den Namen nicht kenne, dann müsse eS eben auf der »reiten Welt ein zweite- TorrijoS geben. Als Trullo traurig vor dem Kloster stand, wagk er kaum einzutreten. Wenn der Pater nichts wußte, dann war seine letzte Aussicht auf die Erbschaft versunken, so wie bald die Sonne sinken würde. Aber Trullo dachte, daß die Sonne finke, um wieder aufzugehen. Da hoffte er wieder. Dann stand er vor dem Pater. Er stammelte seine Frage. „RadillaS? Oh, da» war ein wunderbarer Uhrmacher! Seit etlichen Jahren ist er tot. Die Leute hier kennen ihn nicht, weil RadillaS nur auf sein« besten Werke diesen Namen er anders. Aber ...u, nach ihm?" Trullo alles zu erklären begann, ertönte die ' ' " iter
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