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Weißeritz-Zeitung : 10.12.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-12-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-186912103
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18691210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18691210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1869
- Monat1869-12
- Tag1869-12-10
- Monat1869-12
- Jahr1869
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 10.12.1869
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/reitag. . U 97 10. Decembcr 1869. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch allePost« anstalten. Prdi^ Weißeritz-Zeitung. M Amts- »ad Avznge-Dlatt der Kömglichca Gerichts-Ämter und Itadträthe M Dippoldiswalde und /raueußei». Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde, den 9. December. Leider ist die eine vorzügliche Schlittenbahn versprechende Schnee decke durch Thauwetter und darauf folgenden Frost gründlich verdorben und die Passage stellenweise recht schwierig, ja, wegen ihrer Glätte und Ungleichheit ge fährlich geworden. Ganz besonders aber ist das an dem Theile des sog. Walksteges der Fall, welcher an dem Steinbruche des Hrn. Müller in der Eichleithe, dicht am Mühlgraben, vorüber führt. Schon vorigen Sommer war dort die Böschung des Mühlgrabens theilweise gerutscht und der Weg verengert worden. Diese Rutschung hat sich aber immer mehr verbreitert und die Barriere in eine Stellung gebracht, daß sie vom Wege aus gar nicht mehr zu ergreifen ist. Wir möchten bei der Gefährlichkeit der Passage, ehe ein Unglück geschieht, dringend auf Herstellung der schad haften Stelle, namentlich aber des Geländers, Hinweisen. — In Angelegenheiten unseres Straßenbaues hören wir, daß die hiesigen Stadtverordneten, in Er wägung der Wichtigkeit des städtischen Projektes, einen namhaften Beitrag in Aussicht gestellt haben, falls dasselbe zur Ausführung kommen sollte; auch ist dem Finanz-Ministerium eine darauf bezügliche Petition über reicht worden, der wir den besten Erfolg wünschen. Das Rittergut und die Gemeinde Berreuth, die wesentlich bei dem städtischen Projekte interessirt sind, haben sich derselben angeschlossen und nicht unbedeutende Opfer an Abtretung von Grund und Boden zugesichert. Es ist auch diese Straße für Berreuth von ganz be sonderer Wichtigkeit, denn eS möchte sich später nie wieder eine solche Gelegenheit bieten, für diesen Ort eine gute Straße zu erlangen, deren derselbe jetzt gänzlich entbehrt. — Lebhaft zu bedauern ist es jedenfalls, daß der zur Berathung mit den Gemeindevertretern jüngst hier anwesende Amtshauptmann v. Vieth sich nicht einmal durch eine Localbesichtigung von dem augenfälligen Unterschiede der beiden Straßenprojekte überzeugt hat. — Bei der am Dienstag, 7. Decbr., hier statt gehabten Ergänzungswahl der Stadtverordneten sind gewählt worden: Hr. Oeconom Zimmermann, t - Kaufmann Reichel, > Ansässige. - Färbermstr. Nürnberger,! Advocat L e i ß r i ii g , Unansäss. (Stellvertr.). - Backermstr. Schultze, s ' " / — Am Mittwoch (8. Decbr.) Abends 7 Uhr ist im Dorfe Mühlbach (bei Maxen) beim Maschinen bauer Meile ein Feuer auögebrochen, das bei dem heftigen Winde in kurzer Zeit 22 Gebäude in Asche legte. * Dresden. Der Antrag des Grafen Hohenthal: „daß die hohe Staatsregierung dahin wirken möge, daß diejenigen Bestimmungen, welche sich in dem Entwürfe eines Strafgesetzbuches für den norddeutschen Bund auf das gemeine Polizeistrafrecht beziehen und somit nach Maaßgabe des Art. 4 der Bundesverfassung der Bundesgesetzgebung nicht unterliegen, im Gesetze selbst keine Aufnahme finden," dürfte von unserer Regierung lebhaft bekämpft werden. Dieselbe hat die Competenz des Bundes in dieser Beziehung nie angezweifelt, wie aus einer Aeußerung des Staatsministers von Nostitz- Wallwitz in der Sitzung der zweiten Kammer vom 15. October d. I. deutlich hervorgeht. Es handelte sich in dieser Sitzung um die Berathung des Gesetzentwurfs, die Tagewachen in Orten deS platten Landes betreffend, und es kam dabei die Frage der gesummten Verwal tungsorganisation zur Sprache und speciell die betreffs der Uebertragung der Polizeigewalt an die Gemeinden. Die Worte des Hrn. Staatsministers lauteten damals nach dem „Dresdner Journal": „Eine Bestimmung könne mit Sicherheit nicht getroffen werden, so lange das Bundesstrafgesetzbuch nicht zur Verabschiedung ge langt und dabei die Frage zum Austrag gebracht sei, ob die Polizeistrafgerichtsbarkeit in Zukunft den Ver waltungsbehörden entzogen und den Gerichten zu über tragen sein werde. Je nach der Beantwortung dieser Frage würden die Gesichtspunkte, von denen bei Ueber- weisung der Polizeipflege an Organe der Selbstver waltung und bei der Behördenorganisation überhaupt auszugehen sein werde, sich wesentlich modificiren. Dies sei der hauptsächlichste Grund, aus welchem die Regierung nicht in der Lage sei, schon dem gegen wärtigen Landtage eine Vorlage zu machen." Man ersieht hieraus, daß unsere Regierung den Bund für vollkommen berechtigt hält, Bestimmungen über das Polizeistrafrecht zu treffen. Hainichen. Montag, den 13. Decbr., fällt der hundertjährige Todestag Gellerts, und soll dieser Tag hier in seiner Geburtsstadt in angemessener Weise begangen werden. Früh Gedächtnißpredigt in der Kirche unter Theilnahme aller Behörden, Innungen, Corporationen u. s. w. Nachmittags 5 Uhr großes Kirchen-Concert. Berlin. Die Sitzungen des BundeSratheS des Norddeutschen Bundes, die im Sommer vertagt wurden, sind wieder eröffnet worden. Die Bearbeitung des Strafgesetzbuches für den Nordd. Bund ist der Beendigung nahe. — Graf Bismarck, der am 4. Decbr. nach Berlin zurückkehrte, wurde von der Übeln Botschaft überrascht, daß sein in Bonn studiren- der Sohn in einem Duell am Kopfe erheblich verletzt
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