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Dresdner Journal : 14.08.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-08-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-185508146
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18550814
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18550814
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1855
- Monat1855-08
- Tag1855-08-14
- Monat1855-08
- Jahr1855
- Titel
- Dresdner Journal : 14.08.1855
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Dresdner Journal. Verantwortlicher Nedaetenr: I. G. Hartmann. .V »7 Erscheint mit Ausnahme der Saun, nnb Festtage täglich Abeid« and ist durch alle P,stau-alte« beziehe». d , -M M Peel« säe da« Vierteljahr Thaler. MM Drenstttg, den 14. August. 3»^.»-«.bthr„ f»r v.»«.»». l einer gespaltenen Zeile 1 Nenar.schen. Amtlicher Theil. Gesetz, die Eröffnung einer vierprocentigen Staatsanleihe detreffend. Wir, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen re. rc. rc. erachten, in Absicht aus di, lediglich für Eisenbahnzwecke bevorstehenden Verwendungen, eine fernerweite Verstärkung der Baarbeständ, unserer Staatstraffen im Wege der Staats anleihe für erforderlich und beschließen demnach, mit Zu stimmung Unserer getreuen Stände, andurch wie folgt: §. 1. Es wird eine vierprocentige Staatsanleihe im Nominal beträge von Acht Millionen, Sechshundert und Fünfzig Lausend (8,650,000) Thalern durch Austgab, neuer dergleichen StaatSschuldencassenschein, mit: 7,650,000 Thlk. in Abschnitten ü 500 Tkckr. 8erie I. 1600,000 „ „ ,, „ 100 „ „ II. ut». eröffnet. tz. 2. Die VAsfaorlgunq derselbe« erfolgt durch den Landtags- Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden, die Ausgabe hingegen Mchh da» Finanzministerium. §. S. Di« Anleihe bildet ein, F«rtsetzung der im Jahre 1852 eröffneten, und wird mit dieser, in Gemäsheit der nach stehenden Bestimmungen in §. 4 — 6 unter einem Zinsen und Tilgungsplane vereinigt. §- 4- A« tzielatzten Appolntnuwmern der 1832,r Anleihe haben sich die der neuen StaatSschuldencassenschein, unmittelbar anzuschli,ßrn. §- 5. SI, sind untrrm Tage deS 2. Januar 1855 auSzustel- Irn; bi, Auszahlung der vom 1. Januar dieses Jahres ad beginnenden Zinsen findet in den Halbjahrsterminen am 1. Juli und 2. Januar bei der Staatsschuldencasse Statt. Jeder StaatSschuldencassenschein wird zu dem Ende mit einem Talon und dazu gehörigen Zinscoupons versehen sein. §. 6. Am 1. Juli 185V treten di, neuen Staatsschuld,ncas- s,«scheine in di,, wegen brr 1852er dergleichen zu den tz. 5 gedachten Ainsterminen bestehende planmäßige Verloosung dergestalt mit ein, vaß von und mit dem Termin 2. Januar 1860 ad, mit Rücksicht auf die um 5 Halbjahrs«,rmine früher begonnene Ausloosung der 1852,r Anleihe, zu all- mähliger Tilgung dieser und der gegenwärtig beschlossenen neuen Staatsanleihe, allhaldjährlich mindestens Drei und Siebzig Tausend Sieben Hundert (73,700) Thaler, ein schließlich der zu jener Zeit beim ällern TilgungSfond ver bliebenen Spitze von 50 Thaler verwendet werden sollen. Es kann auch der planmäßige Tilgungsbetrag mehrerer Haldjahrstermine einer und derselben Finanzperiode nach Befinden auf Einmal ausgeloost und demgemäß früher zur Abzahlung gebracht werden. Im Uedrigen bleibt vorbehalten, nicht nur zu jeder Zeit eine höhere Tilgung entweder im BerloosungSwege oder im W,g» deS Ankaufs aus freier Hand eintreten zu lassen, sondern auch unter Einhaltung halbiähriger Aufkündigung an einem der mchrerwähnten beiden Zinslermine die ganze Anleiheschuld oder auch nur eine Serie derselben, zurück- zuzahlen. 7. Die zur Verzinsung und Tilgung erforderlichen Geld mittel werben der Staatsschuld,ncass, zur gehörigen Zeit auS den bereitesten Staatseinkünften in der gesetzlichen Lan deswährung angewiesen werden. §. 8. Für di, pünktliche Einzahlung d,r planmäßigen ZinS- und TilgungSmittel ist: Unser Finanzministerium, für die planmäßige Verwendung derselben: der LandtagSauSscbuß zu Verwaltung der Staatsschulden verantwortlich- §. ». Die in dem Mandate vom 26. August 1830 wegen Gleich stellung der nach der ständischen Bekanntmachung vom 7. Juli 1830 auSzugedenden neuen, zu 3 Procent zinsbaren land schaftlichen Obligationen mit den ältern Steuer- und Kam- mer-Creditcaff,»scheinen.erihrilten Vorschriften, leiden auf die, dem gegenwärtigen Gesetz, gemäS, ausgefertigten vier- proceniigen StaatSschuldencassenschein,, ingleicben auf die dazu gehörigen TalonS und Coupons, durchgängig ebenfalls Anwendung. § 10. Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist beziehendlich Unser Finanzministerium und der kandtagsauSscbuß zu Ver waltung der Staatsschulden beauftragt. Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen und Unser Königlich,« Siegel bridrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 13. August 1855. Jo ha««. Johann Heinrich August Behr. Bekanntmachung wegen Ausgabe einer Summe von 3 Millionen Thalern in neuen 4procentigen StaatSschuldencaffenscheinen. Zu Ausführung des Gesetzes vom heutigen Tage, die Eröffnung einer 4procentigen Staatsanleihe betreffend, wer den andurch folgende nähere Bestimmungen getroffen: § 1 Von der im Gesammtd,trage von 8,650,000 Thalern zu eröffnenden Anleihe soll zunächst die Summe von Fünf Millionen Thalern und zwar lediglich von der Appointgattung 8erie l. s 500 Thaler, in Verkehr gebracht werden. §. 2. Auf diese Summe werden vom >5. jetzigen Monat« ab, sowohl bei der Finanzhauptcassr zu Dresden, al- auch bei der Bank zu Leipzig, Zeichnungen angenommen. §. 3. Selbige können Statt finden ») zur sofortigen Abnahme, i>) zur Abnahme mit ratenweiser Einzahlung. S 4. Zulässig« Zahlmittel hierbei sind klingendes Courant im 14-Thalerfußc, königlich sächsische Cassenbillets, königlich preußische Cassenanweisungen, jedoch nur in AppointS von Zehn Thalern ufld darüber, Leipzig Dresdner Eisenbahnschtin, und die Werthzeichen der inländischen Crrditinstitute. UeberdieS werden die AinScouponS und ausgeloosten Obligationen aller Gattungen inländischer Staatspapi,re und der Landr,nt,ndri,f,, auch insoweit sie ,rst am Schluff, deS Monats Septemb,r di,s«S JahreS zahlbar sind, ebenfalls ohn, Abzug mit angenommen. §. 5. Wegen der, „zur sofortigen Abnahme" (tz. 3. ».) gezeichnet werdenden StaatSschuldencassenschein, ist der entsprechende Nominalbetrag sogleich mit zu erlegen. §. 6. Unterzeichnungen „zur Abnahme mit ratenweiser Ein zahlung" hingegen (tz. 3. b), worüber sodann von den be treffenden Stellen (ß. 2.) SubscriptionSbescheinigungen nach dem Muster ä auszustellen sind, können nur zugelassen werden. 1) für Beträge von mindestens 2000 Tkalern, 2) gegen gleichzeitige Einzahlung von 10 pro O«nt der zu sudscribirenben Summe, 3) auf Grund einer mit deutlicher Namens - und WohnorlS-Bezeichnung versehenen Subscriptions- anmeldung nach dem Muster 0. 7. Auf dergleichen SubscriptionSbeträge (§.6.)ist eine weitere Nachzahlung nach Höhe von 25 pro Oent der gezeichneten Summe längsten- am 15. Oktober 1855 von 25 pro Oent der gezeichneten Summe längstens am 15. Januar 1856 des Erfüllungsrestes der gezeichneten Summe längstens am 15. April 1856 zu leisten. Ueder dieselbe ist sodann Seiten der betreffenden Stellen auf der SubscriptionSbescheinigung zu quittiren und der ent sprechend, Gegenwerth m neuen Obligation,,, zu verabfolg«». Di, zuerst ringezahlten 10 pro Oeot kommen jedoch erst bei der letzten Ratenzahlung mit in Aufrechnung. Die Leistung einer höher» Rat, und zu einem früher« Zeitpunkte bleibt nachgelassen. Mit der letzten Nachzahlung ist auch die bezügliche SubscriptionSbescheinigung wieder zurückzugeben. Wer aber die vorstehend bestimmten Fristen nicht innen- bält, verliert alle durch di, Subskription erlangten Ansprüche dergestalt, daß nach Ablauf der betreffenden Berfallzeit der Gesamnnbetrag d,r dann noch unabgehobenen Obligationen, von denen solchenfalls dir bis dahin ausgelaufenen Zinsen lediglich der Staatskasse zu Gute zu gehen haben, an der Leipziger Börse gegen Sensalbescheinigung nach dem Tagrs- rourse veräußert, die hierbei gegen den Pariwerth »intreiende CourSverlust nebst den erwachsenen Kosten und Spesen an den zuerst ringezahlten 10 pro Ont gekürzt und nur der etwa verbleibende Ueberrest der letzter«, gegen Rückgabe der bezüglichen SubslriptionSbescheinigung, ihm ausgeanlwortet, oder auf seine Kosten bei dem Stadtgericht Dresden zu Jedermanns Recht deponirt wird. §. 8. Da die neuen Staatsschuldencassenscheine sammt Zins bogen noch in der Ausfertigung begriffen sind, so haben, bis zu Beendigung der letzteren, die Abnehmer vorerst sich '"l .VuhuL .11 ,-r r Dresdner Kvnstausstelluug. Da unsre Ausstellung immer ei», ziemlich isolirt, und vor zugsweise inländisch, war, s» sind wir durch di, AaM«chn«ng und Bedeutung derselben nie zu besonder« Ansprüchen verwöhnt Wochen. Wenn «an st, d,nnoch von kritischer Gelt« macht,, so geschah es aus strenger Rücksicht für die Ehre und den verdienten Ruf der allgemein im Ausland« so geschätzten sächsischen Kunst und Kunstverwaltnng. SS hat sich, ungeachtet vielfach moti- virter Wünsche, bis jetzt auch noch nicht gefügt, unsrer Aus stellung eine belebte», umfangreicher» und deutschere Situation angewiesen zu sehen, und so mögen denn deren Schwächen in den Auge« des Publicum« künstlich und wohlwoll«nd durch di« übrige Ausgiebigkeit der hiesigen Kunstproducrtenen und Kunstinstitute alter und neuer Zeit übertragen und ausgeglichen werden. Wir wollen unS u«G de« Lesern di, Betrachtung des Dargebotenen in sofern ungewhhnklck» angenehm machen, als wir vorzugsweise nur den erfreulicher« Leistungen »inen Hinblick gönnen, denn schon die allen Philosophen rechnete« es zur prakiischen Lebensweisheit, sich blos dem blauen Himmel preiSzugeben und da« schichte Wetter vorsichtig lächelnd zu meiden. Da« „ricl« « «pia» gift auch den Launen der Mus« gegenüber, di, nicht gewillt ist, über jeden kleinen Kunstversuch ihren warmen, Hellen Sonnenstrahl hochherzig auszußießen. Man kann annehmen und kunsthistorisch nachweisen, daß seit «in,r geirperiode von etwa lüv Zahren die Genre- and Eabin»l«mal»rei, sowie die der heiligen biblischen «»schichte allmählich sich der An- »ahl chftr Produktionen nach immer mehr vermindert hat, und zwar nicht allein l« Deutschland, sondern auch in den übrigen Feuilleton. europäischen Ländern, besonder« Frankreich, Ztalien und den Niederlanden. Wir dürfen die Gründ« davon zu« Theil in tcr Verringerung desjenigen sich mit technischer Virtuosität in den Stoff liebevollen Hineinspinnen« und handwerksmäßig gediegenen Srfaffen« suchen, — Sigenschasien, welch, unS au« den meisten alten Genrebildern ansprechen und sie durch äußere Vollendung unerreichbar erscheinen lassen. DaS Thema selbst ist freilich oft dabei so einfach, daß eS den geistigen Ansprüchen unsrer Zeit kaum genügen würde. Tie besten neuern Genremaler sind den allen gegenüber viel bedeutender und glücklicher in der Erfindung gewesen und haben danach gestrebt, ihren Werken mehr Handlung und Inhalt zu geben. Da ihnen aber dabei in unsrer bewegten, akademisch und massenhaft gebildeten Zeit dir Ruhe dir emstg bildenden Hand und die naive Treue der unbefangenen An schauung verloren ging; da si« durch Reflexion mehr Intentionen verrieihen, als sie mit künstlerischer Meisterschaft zu verwirklichen vermochten, so fehlt ihren Bildern in d«r Regel »aS Gleichgewicht und di» wohlthurnd« Harmoni« zwischen Wolle« und Erreich,«. Unser Auge wird sich aber immer in einer Kunstgattung, dir ein interessantes Spiegelbild de« alltäglichen Leben« geben will und soll, lieber einem einfachen und klein«« Thema mit vollendeter Autführung, al« einem reichen bei mäßiger Technik; lieber einem genügsamen, klar ausgesprochenen Scherz, al« »ine, glänzenden, nicht schlagend verwirklicht,» Point« zvwenden. Beet« modern» Genrebilder leiden an de» letzten Mangel, unv weil in Kunst und Litera,», die Harmlosigkeit verloren gegangen ist, sich am Ge wöhnliche«, ^t Lagewesenen zu freuen, zu, Auffindung de« Außerordentlichen aber die DiogeneSlatern« erst noch ronflruirt werden soll, so darf man unser« Künfiler» dir venuäktnißmäßig gering, Zahl ihrer Genrebilder nicht zu schwer anrechn,u. In Bezug aufdieDarstellung heiliger Geschichten und Legenden muß man dem Publicum recht geben, wenn »S in d«n neuerhipa« Dargrbotenen mcisten« nicht mehr einen so innigen Hauch bt- geisterter Gläubigkeit und Fröurmigkck fiudet, pte er nöthiß chtre, um wi,r,r Begeisterung zuenzzünde, und W"»?, und d,r Welt di, gkgtnseitig« Gemüthsbefruchtung und erhebende Anseuerung ein,« vorzeitigen Wechsel«,rhältnisse« in« Lebrn treten zu lassen. Ohne diesen überzeugenden ZmpuIS religiöser Weihe auSzuströmen, bieiben solche Werke bei dem unvermeidlichen Hin blick auf ihre klassisch,« Vorbild,r s,lt,n von de» Eindruck.rtuer gewissen Reproduktion frei, — ein G«fühl, da« sich selbst tzen, schaffenden Künfiler mittheil« und diesen zum Rachiheil groß artiger biblischer Aufgab,« leider oft nicht weniger ak« den Zu schauer paralisir». Di« weltlich« Historie mußt« al« da« immer fortlaufend« Factum der 3 hat mehr i» Vordergründe de« profan »poetischen Interesses bleiben. Ohn, zahlreich vertreten zu werden — wozu nicht nur Wille und Fähigkeit der Künstler, sondern auch die Unterstützung selten gewordener Bestellungen nöthiq ist —, hat man ihre Kragen und Aufgaben durch ein zweifelhaftes, aber geistreiches Hinelnziehen philosophischer Anschauungen und Shm- bvlifirungen »i» ^nrr m» geahnten Sw-Helt des SchG Md der geniale» Erfindungskraft »o»u»en«ol behmedekt, wie dies, bat- läufig erwähn», besonders in München »nd Berlin »Suutchfach z« Tage tri«. (st«rs. ftV.)
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