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Weißeritz-Zeitung : 13.04.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-04-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-187804139
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18780413
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18780413
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1878
- Monat1878-04
- Tag1878-04-13
- Monat1878-04
- Jahr1878
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 13.04.1878
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— 278 — § 7. Die Überwachung der genauen Befolgung der vor- l K 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden stehenden Bestimmungen geschieht durch die betreffenden Ortspolizei- I nach tz 328 des Reichs - Strafgesetzbuches mit Gefängnih bis zu behörden, ingleichen durch die Grenzzoll- und Polizeibeamten. I einem bez. bis zu zwei Jahren bestraft. Dresden, den 28. März 1878. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Bekanntmachung. Die zweite Sitzung des Bezirks-Ausschusses findet Mittwoch, den 17. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungszimmer der König!. Amtshauptmannschaft statt, was mit Bezugnahme aus die an amtöhauptmannschaftlicher Canzleistelle aushängende Tagesordnung hiermit bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 11 April 1878 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Todeserklärung eines Verschollenen. Zwei Geschwister des am 12. Januar 1829 geborenen, im Jahre 1850 als Handlungscommis nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika ausgewanderten Otto Edmund Schenk aus Dippoldiswalde haben, in Gemeinschaft mit dem von Diesem vor seinem Weggange bestellten Generalbevollmächtigten, unter dem Anfuhren, daß der Genannte seit dem Jahre 1856 verschollen sei, bei dem unterzeichneten Gerichtsamte die Erlassung von Edictalien zum Zwecke der Todes erklärung des Abwesenden beantragt, und ist von dem Gerichtsamte hierauf die Einleitung des Ediktalverfahrens zu diesem Behufs, sowie zugleich zur Ermittelung der Erben des Abwesenden beschlossen worden. Mit dem Bemerken, daß das bekannte Vermögen des Abwesenden, nach der Angabe seines Generalbevollmächtigten, etwa 19000 Mark beträgt, werden daher sowohl der Abwesende selbst, als auch alle Diejenigen, welche an dessen eventuellen Nachlaß Ansprüche als Erben erheben wollen, — und zwar der Erstere unter der Verwarnung, daß außerdem er für todt erklärt und sein Nachlaß seinen Erben ausgeantwortet werden würde, die Erbinteressenten bei Verlust ihrer Ansprüche, aller seits Betheiligte aber bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, — hiermit aufgefordert, längstens in dem auf Montag, den 1 Juli 1878, anberaumten Anmeldungstermine vor dem unterzeichneten Gerichtsamte in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmäch tigte zu erscheinen und ihre Ansprüche anzumelden, zu begründen und zu bescheinigen, sodann auch mit dem bestellten Contra- dictor, Herrn Advocat Voigt hier, sowie nach Befinden mit den anderen Angemeldeten, rechtlich zu verfahren. Für den Fall, daß sich das Weitere durch die Rückkehr des Verschollenen nicht erledigen sollte, ist hiernächst Sonnabend, -er 2«. Juli 1878, als Termin zur Jnrotulation der Akten und Dienstag, der 3. September 1878, Vormittags, als Termin für Eröffnung eines Bescheides anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 15 Mark Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Dippoldiswalde, am 4 April 1878 Königliches Gerichtsamt. ' Klimmer. Am 23. April 1878, Nachmittags ^2 Uhr, sollen die zum Nachlasse des Auszüglers Georg Friedrich Funke gehörigen Kleidungsstücken, Wäsche, Hausgeräthe rc. in der Funke'fchen Wirthschaft auf Neubau-Frauenstein gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Frauenstein, am 8 April 1878. Königliches Gerichtsamt. Küchler. . Bekanntmachung. Der öffentliche Verkehr mit Fuhrwerk auf der sehr schmalen, vom Markt nach der Brauhofstraße führenden, zwischen den Reichel'schen und Weichert'schen Hausgrundstücken auf der einen und dem Reichel'schen Gartengrund stück und dem Fischer'schen Hausgrundstück auf der andern Seite gelegenen Straße wird hiermit verboten. Zuwiderhandlungen werden wir mit Geldstrafe bis zu 3 Mark oder verhältnißmäßiger Haftstrafe belegen. Dippoldiswalde, am 10. April 1878. Der Stadtrath. Voigt, Brgrmstr. Tagesgefchichte. Dippoldiswalde, 12. April. Wie die in dieser Woche stattgefundenen Schulprüfungen recht gut besucht waren, so hatte auch die heute Vormittag von */s10 Uhr an statt findende öffentliche Entlassungsfeier eine zahlreiche Zu hörerschaft von Aeltern und Schulfreunden herbeigezogen. Auch Herr Bezirksschulinspector Muöhacke wohnte derselben bei. Herr Schuldirector Engelmann hatte seiner Abschieds rede an die Abgehenden den 1. Psalm zu Grunde gelegt und sprach nach Anleitung desselben „von dem wahren Glücke," 1) worin dasselbe bestehe und 2) wie man zu demselben ge lange. Möchte diese Stunde den Entlassenen unvergeßlich sein! Es wurden im Ganzen 67 Schüler, nämlich 33 Knaben und 34 Mädchen, entlassen, welche sämmtlich zur Confirmation gelangen. Eine Schülerin, katholischer Confession, ist schon früher gefirmelt worden. Wie wir hören, wird die Oster- aufnahme ziemlich stark ausfallen, so daß jedenfalls eine Trennung der neuen Schüler in 2Abtheilungen einzutreten hat. — Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der dieSjähr. Rekrutirung werden wir in nächster Nr. d. Bl. bringen. — Die in unserer Stadt veranstaltete HauSsamm- lung für die Nothleidenden im Voigtlande ergab
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