Dienstag. Nr. 22. 19. Februar 1878. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königs. Amtshauptmannfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträti-e zu Dippoldiswalde und Ilrauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehnc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalte« und die Agenturen. — Preis vierteljährlich l Mark SS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auslage des Blattes eiue sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. sür die Spalten-Zei'e, oder deren Raum, berechnet. ZiMcher Theis. Verordnung des Ministeriums des Innern, die heurige Schonzeit für die innen genannten Fischarten betr. Das Ministerium des Innern will geschehen lassen, daß die in Punct 2 der Verordnung vom 25. April 1875 — Gesetz' und Verordnungsblatt von 1875 S. 245 — für folgende Fischarten, als: Aesche, Barbe, Barsch, Rothauge, Sander, Schmerl und Weißfisch, während der Monate März, April, Mai und Juni angeordnete Schonzeit auch im heurigen Jahre auf die Monate April, Mai und Juni beschränkt werde, so daß die genannten Fische auch noch während des bevorstehenden MonalS März gefangen, feilgebolen und verkauft werden dürfen. Dresden, am 13. Februar 1878. Ministerium des Innern. Für den Minister: Körner. Bekanntmachung. Nachdem der Bau der Bezirksstraße von Hirschbach nach der Deibelsmühle und weiter vollendet ist, hat die fiskalische Forstverwaltung die Einziehung des von dem Hirschbach-Reinberger Communicationswege abzweigenden und längs der Abtheilunqen 45, 49, 50 und 51 des WendischcarSdorfer Staatsforstrevieres hinführenden TheileS deS sogenannten Hausdorfer Weges als eines öffentlichen beantragt. Es wird dies mit dem Bemerke» hierdurch bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen hiergegen binnen drei Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an, hier anzubringen sind. Dippoldiswalde, am 14 Februar 1878 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Zwangs - Versteigerung. Einer ausgeklagten Schuld des Schuhmachermeisters Moritz Dörner in Pirna halber sollen von dem unter zeichneten Königlichen Gerichtsamte Donnerstag, den 21. Marz 1878, die folgenden, den Erben weil, des Schuhmachermeisterö Johann Gottfried Dörner in Dippoldiswalde zugehörigen Grundstücke, als: 1. das Scheunen- und Feld-Grundstück Nr. 48L des Katasters für Dippoldiswalde, Nr. 170 des Grund- und Hhpothekenbuchs sür die Stadt Dippoldiswalde, 2. das Feld- und Wiesen-Grundstück Nr. 384 desselben Grund- und Hhpothekenbuchs, 3. das Feld- und bez. Wiesen-Grundstück Nr. 617 desselben Grund- und Hhpothekenbuchs, 4. das Wiesen- und Feld-Grundstück Nr. 622 desselben Grund- und Hhpothekenbuchs, 5. das Wiesen- und Feld-Grundstück Nr. 623 desselben Grund- und Hhpothekenbuchs, 6. das Feld- und Wiesen-Grundstück Nr. 624 desselben Grund- und Hhpothekenbuchs, 7. das Feld-Grundstück Nr. 6 des Grund- und Hhpothekenbuchs für die DippoldiSwaldaer Amtsvorwerks grundstücke, welche Grundstücke am 4. bez. 10. Januar 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf: zu 1: 3304 Mark, zu 2: 1706 Mark, zu 3: 650 Mark, zu 4: 390 Mark, zu 5: 492 Mark, zu 6: 1298 Mark, zu 7: 543 Mark,