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Dresdner Journal : 02.06.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-06-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186406020
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18640602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18640602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1864
- Monat1864-06
- Tag1864-06-02
- Monat1864-06
- Jahr1864
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- Dresdner Journal : 02.06.1864
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FI2S Itrtiok: 6 I» 1.^-1 „ 1» ,. „ ,. I tri« ^»»tlicb io Vr—L*o: 1b Kxr. l Stowpoloo- ^ja»«to» Kluomero : 1 Kxr. 1 ,vtü»U biu»u. »>srratr«Prrift: kUr ä«o Homo «io«r e«»p»It«llso !L«iI«: 1 tlßr. ttoter „Liox«,»o«" äi« 2«U«: 2 ttgr. Ersttzrt«»: I»-It»b, mit »—ck«r Soun- oock k'olortox«, o»»^- Nir <I«o kolxovckoo I'oss. Donnerstag, den 2. Juni. Dres-nerImmml. Berintwörtlicher Redartetr: I. G. Hartmann. 1861 - -wfrratmunnuchme LaipaiU! k». , 6owioi«»ioalir ä«, l)re»äo«r ^oirro»I»; «deoä»,.: 8. Lxoi.»», t). Ii>l.orx; S»wditrik-LIcoL»! Umixirii» L Vool.r«; Liriio: Uucd- b»oäl., tteriuirr»', liur«»u; Sr«w«a: 1). 8co>.orrr; >r«t»a: 1-ovi, 8rL«<it:i«; kr^oillurt ». ».: '»cb« Lociik.; L-io: ^ooi.r IiLr>»,ri«! k»n»: v. l-övüKrLi.» (28, ro« ä« b»o, «nf»o^); kr»^: 1'«. ttii«».!«.»'» üuckli.; wie«! 6owptoir 6. II. Wieovr /rituuss, 8tefitu»pl. 867. Herausgeber: Köul^I. Lipsäitio» 6«» Dr»«äo«r ^oaro»I», vrs^ea, bt«ri»oitr»„« 8» 7. Amtlicher Theil. Dresden, 1. Juni. Ihre Majestäten der König und die Königin haben nebst Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Sophie und Ihrer Kaiserlich König lichen Hoheit der Erzherzogin Antoinette, Prin zessin von ToSrana, heute Mittag Schloß Jahni-hausen verlassen und da- Sommerhoflager in Pillnitz bezogen- Dresden, 18. Mai. S«. Königliche Majestät haben zu genehmigen geruht, daß der Amt»hauptmann Graf zu Münster zu Rochlitz daS ihm von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Altenburg verliehene Ritterkreuz 1. Clafse de« herzogl. Sachsen-Ernrstinischrn Hau»ordenS a »nehme und trage. Dresden, 30. Mai. Seine Königliche Majestät ha ben die Versetzung deS Vorstand- de- Gericht-amt- Kö nigswartha Gerichtsamtmanns Franz Hugo Seyfrrt in gleicher Stellung zum Gerichtsamte Schirgiswalde zu genehmigen und den Assessor bei'm Gericht-amte Oschatz Franz Robert Otto Hoffmann zum GerichtSamtmann bei dem Gericht-amte Königswartha zu ernennen gnädigft geruht. Dresden, 30. Mai. S«. Majestät der König haben allergnädigst geruht, dem Major im k. k. österreichischen Generalqusktiermeistetstabe, Freiherr« Du Moulin, und dem Major im k. preußischen Genrralstabe und Adjutanten Er. König!. Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, vonWitzrndorf,daS Comthurkreuz 2. Klasse de- LlbrechtvrdenS zu verleihen. Dresden, 31. Mai. St. Majestät der König haben allergnädigst geruht, dem Secretair der eonttrooe« iot«r- oetional« zu Genf Henry Dunant, das Ritterkreuz d«S AlbrechtordenS zu verleihen. Dresden, 1. Juni. Se. Majestät der König haben geruht, den Oberleutnant Edlen von der Planitz de» 2. Infanterie-Batl. zum Hauptmann, den Leutnant Martini desselben Bataillons zum Oberleutnant und den Porteprejunker von Starschedel des 3- Jnfant.- Batl. zum Leutnant allergnädigst zu ernennen. Verordnung, die polizeilichen Einträge in die Arbeitsbücher des gewerblichen Hülfspersonals betreffend, vom 20. Mai 1864. In Bezug auf die polizeilichen Einträge in die Ar beitsbücher des gewerblichen Hülfspersonals hat da» Mi nisterium des Innern zur Erleichterung für die betreffen den GrweedSgrhülfr» einige veränderte Bestimmungen eintreten zu lassen beschlossen und verordnet zu dem Ende Folgendes: Die in tztz 9. und 16. der Verordnung, die Arbeits bücher de» gewerblichen Hülfspersonals betreffend, vom 15. October 1861 vorgeschriebrne Visirung der in 8 10. gedachten Antritts- und AuStrittSbescheinigungen, inglei- chen der in 8 16. gedacht« Eintrag von Aufenthaltsbe scheinigungen ist, Falls der Arbeitsort nicht zugleich Sitz der StcherheitSbrhörde ist, nicht ferner von der letzteren selbst, sondern auf de« platten Lande von dem betreffen den OrtSnchter, in den 8 25. des Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden re. betreffend, vom 11. August 1855 bezeichneten Städten von dem Bürgermeister oder dem sonst an dessen Stelle als örtliches Organ der Po lizeibehörde fungirenden Rathsmitgliede zu bewirken und mit dem ortsrichtrrlichen und beziehendlich stadträthlichen Stempel oder Siegel zu versehen. In diesem Falle sind auch die in 8 21. vorgrschriebenen Register über die Vi- strung der Antritts- und AuStrittSbescheinigungen und über die Einträge von Aufenthaltsbcschcinigungen von dem Ortsrichter und beziehendltch dem Bürgermeister oder dessen Stellvertreter zu führen. Für die pünktliche Ausführung dieser Obliegenheiten sind die Vorgenannten dem zuständigen Gerichtsamte ver antwortlich, und haben daher auch in Bezug auf die Form der von ihnen zu haltenden Register den Weisungen des Letzteren, welches die Register von Zeit zu Zeit genau nachzusehen hat, nachzugehen. Dagegen wird ihnen zur Entschädigung für die vorgedachten Mühewaltungen die in 8 22. erwähnte Gebühr von je 2'/h Neugroschen für jede» Bisa und jeden Eintrag überlasten. In solchen Orten des platten Landes, wo der Orts richter keinerlei polizeiliche Verrichtungen zu besorgen hat, ist an sfiner Stelle von dem zuständigen Gericht-amte eine- der in 8 12. der Landgemeindeordnung erwähnten, für die polizeiliche Localaufstcht bestellten Organe mit den obigen Geschäften zu beauftragen. Auf den Eintrag von Reisevisa'S in die Arbeitsbü cher leidet gegenwärtige Verordnung keine Anwendung. Dresden, am 20. Mai 1864. Ministerium des Innern. Für den Minister: Kohlschütter. Weiß. Loudon, Mittwoch, 1. Juni. Die heutige „London Gazette" schreibt: Dänemark hat für den 23. Juni (13 ?) die Wiederaufnahme der Blo- knd« avgemeldet, wofern die Konferenz bi» zum 1R Juni kein Prälimiaarübereinkommen erzielt hnbe Re» Aork, 18. Mai. General Grant hat Mrftärkunaen erhalten und rückt vor. Die Re- Gterung erklärte, sie erhalte dir Stärke der Armee, bss die Insurrektion erdrückt sein werde. Eon- ßöription zum 1. Juli angesetzt. Golbagio war M^ir. Fonds steigend. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Zeituugsschau. (Wiener Blätter.) Tagesgeschtchte. Dresden: Kammerverhandlungen. — Abg. Aiesler. — Wien: Neuer Statthalter für Böh men. Keine Differenz mit dem Kaiser von Merico. Befinden deS Papstes. — Hermannstadt: Vom Landtage. — Berlin: Reisedisposttionen für daS russische Kaiserpaar. Herzog Friedrich von Schleswig- Holstein. Entlastung dreier Offiziere. Vermischtes. — Kassel: Schreiben des Frhrn. v. Beust. — Schwe rin: Festlichkeiten am Hofe. — Koburg: Landtag eröffnet. — Paris: DaS Kaiserpaar in Evrcur- Nachrichten aus Algerien und Merico. — Stock holm: Der König nach Norwegen. Graf Gylden- stolpe Da» Nordseegeschwader. — St. Peters burg: Neue- Panzerschiff. Das Budget. — Buka rest: Die angebliche Verschwörung. Zur Abstimmung. — Peru: Zwistigkeiten mit Spanien. Schleswig-Holstein. (Von der Konferenz. Veränderun gen im schleswigschen Beamtenpersonale. Aus Fride- rieia.) Laudtrgsverhaudluugen Drrsluer Nachrichten. Proviuzialnachrichtea. (Saida. Roßwein .) Vermischtes. Ueuillrton. Inserate. Tageskaleuder. Bsrseu- »«chvichte«. Tcltgnlphischo Ullchl ichtcn. Wien, Dienstag, 31. Mai Abend». Die ,,Ge- neralcorrespondenz ' erhält an» Loudon die No tiz, daß man in Diplowateukreisen den Bestand des Ministerium» Palmerston-Russell für ernstlich bedroht hält. ES finde sogar die Anficht Vertre ter, daß da» Whigministerium die Lösung der deutsch- dänischen Krage nicht mehr erleben werde. Hamburg, DienStag, 31. Mai, Nachmittag». Rach einem Telegramm der „Hamb. Börsenhalle" au» Kiel ist der Herzog Friedrich heute Nach mittag nach Berlin und Dölzig abgereist. Brüssel, DienStag, 31. Mai, Nachmittag». Heute trat die Repräsrntauteukammer wieder zu sammen. In derselben erklärte dek Minister de» Auswärtigen, Rogier, daß da» Ministerium sein Programm aufrecht erhalte, weil der König dem selben seine aufrichtige Mitwirkung zugesagl habe. Rogier sagt, die Annahme de» von der katholischen Partei ausgestellten Programm« sei unmöglich ge wesen. Da» letztere wurde darauf von dem De- putirten DeSchawp» vertheidigt. Dresden, 1. Juni. In den „Wiener Zeitungen" halten wir zu nächst eine kleine Nachlese zu den gestrigen Nachrichten über die letzte Conferenzsitzung. Der „Botschaf ter" theilt noch Folgendes mit: „Die Telegramme, die a»s London über den Ausgang der letzten Conferenz sitzung einliefen, constatiren in sehr erfreulicher Weise dje unter den Vertretern der deutschen Mächte herrschende Einigkeit. Unter diesem Zeichen werden sie siegen. Daß dfr dänischen Gesandten die allgemein gehaltenen öster- r-ichisch-preußischen Propositionen ablehnten und gleich- ztitig erklärten, mit keinen Aufträgen zu einem Vor schläge ausgerüstet zu sein, war selbstverständlich. Sie mochten das Odium irgend eines Trennungsvorschlagcs nicht auf sich nehmen und ließen daher den neutralen Mächten das Wort. Es scheint jedoch nicht, daß jener Antrag, den der Vertreter Frankreichs Herr Latour b'Auvergne befürwortete, als ein specifisch französischer angesehen werden kann; er gilt vielmehr als ein eng lisches Product, dem anfänglich nur ci w allgemeine Fas sung gegeben wurde. Lord Russell präcisirte ihn später dahin, daß nur Südschleswig und Lauenburg zu Hol stein geschlagen werden sollen. Dieser Unterschied in der Auffassung der Genesis des Antrags ist wichtig, weil Frankreich damit gewiß nicht sein letztes Wort der Ver mittelung sprechen und der beschränkten britischen An. schauung vorbehaltlos sich anschließen wollte. Die dä nischen Abgeordnet, n replicirten, auf den englischen Vor schlag umsoweniger eingehen zu können, als die deutschen ihn selbst für unannehmbar erklärten. Es war dies eine geschickte Wendung, offenbar berechnet, Zeit und Alhcm zu gewinnen. Das überraschendste Ergebniß der Sitzung L?r die Haltung Rußlands, welches mit Nachdruck und Schärfe hervorhob, daß es nur unter der Bedingung der allseitigen Erfüllung des Londoner Vertrages auf seine bekannten Ansprüche, zunächst aber auch nur eventuell zu Gunsten Oldenburgs entsagt habe; damit verlegte es den Schwerpunkt der Frage auf das Terrain der Suc- cession und griff insofern Dänemark hilfreich unter die Arme. Man muß das Ende dieser Berufung auf die Tractate abwarten, um richtig darüber urtheilen zu kön nen." Andere Wiener Blätter weisen energisch die eng- lisüc Einsprache gegen die Erhebung Kiels zum Bun deshafen zurück und widerlegen zugleich damit am besten die Insinuationen gewisser preußischer Blätter, wonach Oesterreich „aus Neid gegen Preußen" jene englische Ein sprache unterstützen müßte. „Ost-Deutsche Post" u. „Konstitutionelle Oestcrreichische Zeitung" er klären die Conferenz für nicht spruchbcrechtigt in diesem Punkte. Dieser betreffe vielmehr einfach eine innere Bundessache. Die Wiener „Presse" und gleich ihr die Berliner officiösen Blätter suchen die Aufgabe der Conferenz so darzustellen, daß sie jetzt nur die Territo rialfrage zu behandeln haben und vom Successionsrecht ganz absehen könne. Ein Artikel des „Botschaf ters" zeigt indeß den tiefen Zusammenhang des einen mit dem andern. Er sagt: „Die Theilung Schleswigs wird sich nicht empfehlen lassen, weil sic weder dem Rechte noch der Billigkeit entspricht. Entweder hat der Fürst, welchem Holstein zugesprochen wird, ein Recht aus Schleswig; daun hat er dieses Recht auf ganz Schles wig, und weder hat Europa das Recht, ihm die Hälfte davon abzusprechen, noch hat der Deutsche Bund das Recht, die Beraubung eines seiner Glieder gutzuheißen: oder der zukünftige Souverän Holsteins hat kein Recht ans Schleswig; dann ist es ein Unrecht gegen Däne mark, jenem auch nur einen Theil von Schleswig zuzu sprechen. Für uns, wie für ganz Deutschland, und für die Schleswig-H-listeirrer selbst, ist über das Recht des Souveräns von Holstein, wer es auch sein möge, auf Schleswig, auf ganz Schleswig, kein Zweifel, sonst wür den wir nicht für die Abreißring eines schleswigschen Dor fes von Dänemark sprechen. Diese Rechte aber nur halb zu be friedigen, können wir weder für billig noch für praktisch klug halten.... Ist der künftige Souverän Holsteins zugleich der rechtmäßige Souverän Schleswigs, so ist ein Theilungsvertrag in Bezug auf Schleswig zwischen ihm und Dänemark zu schließen. Die übrigen Mächte, selbst der Deutsche Bund, sind dabei nur in der Rolle von Vermittlern betheiligt. Der Souverän von Schleswig- Holstein allein also kann, wenn es ihm angemessen scheint, sein Volk, oder einen Theil desselben, zur Aeußerung seiner Wünsche in Bezug auf die Scheidungslinie auf fordern. Es wäre, wenn es dazu kommen sollte, von dem Herzog von Schleswig-Holstein liberal und human gedacht, so zu verfahren; ob es zweckmäßig wäre und was das Ergebniß sein würde, möge hier unentschieden bleiben. Unsrer Kenntniß nach wollen auch die Nord schleswiger vor Allem Schleswiger, d. h. Schleswig-Hol steiner bleiben. So, zweifeln wir nicht, würde die Ant wort lauten, wenn die einzelnen Gemeinden oder Aem- tcr, durch welche eine beabsichtigte Grcnzscheide laufen sollte, befragt würden, ob sie bei Schleswig-Holstein blei ben oder an Dänemark annectirt werden wollen. Dies aber ist die einzig richtige Fragestellung. Diese, von dem Souverän des Landes selbst ausgehend und auf die Be deutung einer humanen Berücksichtigung der unmittelbar betheiligten Menschen bei einem Grenzvertragc reductrt, würde uns kein Bedenken zu haben scheinen. Jede an dere Auffassung nimmt dem deutschen Standpunkte seine Rechtsbasts unter den Füßen und tritt mit einer pstitio prineipü zu Gunsten Dänemarks auf." Lagesgrslhilljte. Dresden, 1. Juni. Die Zweite Kammer hat heute die Berathung des Deputationsberichts über 31 Pe titionen, Entschädigung für den Wegfall von Verbietungs- rechten betreffend, beendet (vgl. umstehend). — Die heute in mehrern Blättern zu lesende Nach richt, daß der in Sebnitz krank daniederliegende Herr Abg. Ziesler am 30. Mai Nachmittags gestorben sei, ist unbegründet. Wien, 31. Mai. Die heutige „W. Ztg." meldet amtlich, daß der Statthaltereivicepräsident und interi mistische Leiter der böhmischen Statthalterei Richard Graf v. Belcredi zum Statthalter in Böhmen ernannt worden ist. — Die „G.-C." schreibt: Mehrere Blätter berichten von Anständen, die sich bei nochmaliger Durch sicht des Familien- und Staatsvertrages, welcher bei der Besteigung des mericanischcn Kaiserthrones durch Se. k. Hoheit den durchlauchtigsten Erzherzog Ferdinand Mar abgeschlossen wurde, ergeben haben sollen. Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß alle derlei Gerüchte jeder Begründung entbehren. — Nach authentischer Quelle kann die „G.-C." die Richtigkeit der Mittheilung Pariser Blätter bestreiten, daß der Papst „von einem Balcon aus passiver Zeuge der Fronleichnamsfeierlichkcit und zu schwach gewesen sei, ein einziges Mal eine segnende Händcbewegung zu,versuchen", indem sic beifügt: „Se. Heiligkeit nahm vielmehr genau, wie das Rituale eS vor schreibt, an der heiligen Handlung Theil". Hermannstadt, 30. Mai. (W.Z.) In der heutigen Landtagssitzung wurden zwei kaiserliche Rescripte, enthaltend die Sanctionirung des Gesetzes der Jnarti- culirung der romanischen Nationalität und Confessionen, dann des Gesches der Jnarticulirung der Staatsgrund- gesche, publicirt. Das Haus hörte die Verlesung stehend ast und gab seiner Freude über dieselben Ausdruck. Unter den zahlreichen Einläufen befand sich ein Dringlichkeits antrag Maagers und Genossen, betreffend die Verwen, Feuilleton. Ei« franzöfischrr Crimiualfall. Kürzlich kam der gesetzgebende Körper Frankreichs zu einer in dieser Versammlung sehr ungewöhnlichen Ma nifestation. Derselbe verwarf nämlich am 16. Mai, aller dings nur mit 113 gegen 112, also einer Majorität von einer einzige« Stimme, die zweit« Sectio« deS Etats deS Finanzministeriums. Er that dirS, weil blos auf diese Weise dem Verlangen Nachdruck gegeben werden konnte, für eine Restitution deS der Familie eines unglücklichen Justizopfer« weggenommrnen Vermögen». Der Fall ist (nach einer Darstellung in der „Presse") dieser: Am 3. Floreal im Jahre IV der französischen Republik, oder nach unsrer Zeitrechnung am 22. April 1796, kam rin 33 Jahre alter blondhaariger Mann namen» Joseph Le- surque», der ein jährliches Einkommen von 15,000 FrcS. besaß, mit seiner Gattin und drei Kindern au- seiner Geburl-stadt Douai in Parts an, das er zu seinem neuen Wohnorte gewählt hatte, um seinen Kindern hier eine recht gut« Erziehung geben zu können. Am folgenden Tage besuchte er einen gewissen GueSno au- Douai, der sich zeitweilig in Pari- befand, der ihn für den nächsten Tag zu« Frühstück einlud. Zu diesem Frühstück war auch ein -rwiffer Couriol ringeladen, den Lrsurque» bei dieser Gelegenheit zum ersten Male sah. Am 8. Floröal Morgen» ritte« virr Herren, unter denen sich dieser Cou- rtol und «in blondhaariger Mann brsanden, durch die Barritr« von Charenton au» Pari»; sie speisten in Mont- gerou zu Mitt«g und ritten dann nach Lteursaint, wo der blondhaarige Mann gewahr wurde, daß die Kette an rinem seiner Moren zerriffen sei. Er hielt deshalb an eine« Kaffeeh«se an, wo er sich etwa» Bindfaden -eben ließ, um den Schaden auszubessern, während seine Begleiter nach einem Gasthaus« ritte». Da der blond ¬ haarige Mann sich bei seinem Geschäft ungeschickt benahm, so kam ihm ein Dienstmädchen zu Hilfe, die ihm den Sporn an seinem Stiefel befestigte. Sobald dies ge schehen war, folgte er seinen Begleitern, und nachdem sie zusammen etwa« Wein getrunken hatten, setzten sie ihre Reise fort. Der blondhaarige Mann hatte aber ent schiedenes Unglück, denn gar bald wurde er gewahr, daß er seinen Degen, den er wie seine Begleiter trug, im Gasthaus« in Lirursaint vergessen hatte, weshalb er zu rückritt, um ihn zu holen, bei welcher Gelegenheit er in diesem Gasthause noch ein GlaS Branntwein trank, worauf er fortgalopirte, um seine Reisegefährten einzuholrn. In der Zwischenzeit hatte der Conducteur, welcher die Briefpost von Paris nach Lyon zu befördern hatte, an diesem Gasthause angehalten, um die Pferde zu wech seln, und setzte dann seine Reise in Begleitung des Po stillon- und deS einzigen Reisenden, den er mitnehmen durste, auf derselben Straße fort, welche die vier Reiter eingeschlagen hatten. Am nächsten Morgen fand man den Conducteur und den Postillon auf der Straße ermordet, die Briefbeutel ausgeplündert und ein Pferd mit fort genommen. An demselben Morgen zwischen 4 und 5 Uhr kamen fünf Reiter durch die Barrisre von Rambouillet nach Paris, und kurz nachher fand man auf der Place- Royale daS fehlende Pferd umherirren, während zwei Männer, von denen der eine der erwähnte Couriol war, dir am vorigen Tage von rinem Pfrrdeleiher grmietheten vier Pferd«, die aber ganz abgetrieben waren, demselben zurückbrachten. Couriol wurde bald verhaftrt und ebenso GueSno; doch da der Letztrre sein Alibi bestimmt nach weisen konnte, so wurde er sofort wieder in Freiheit ge setzt. Am nächsten Tage wünscht« GueSno wieder nach Douai zurückzukehren, und begab sich zu dem Richter, der di« Untersuchung gegen ihn geführt hatte, um sich von ihm einen Erlaubnißschein für seine Rückreise au»- stellen zu lassen. Auf seinem Wege zu dem Richter kehrte er noch bei seinem Freunde Lesurques ein, um Abschied von ihm zu nehmen, der ihn dann begleitete. Bei dem Richter fanden sie aber den Gasthofsbesitzer aus Mongeron und die Magd aus dem Kaffeehaus« in Lirursaint, und Beide denuncirten Guesno und Lesur ques als zwei der Mörder; der Gasthofsbesitzer erklärte, Lesurques sei einer der Herren, die bei ihm zu Mittag gespeist hätten; die Magd beschwor, er sei der Mann, dessen Sporn sie an seinem Stiefel befestigt hätte, und dann gaben der Wirthshausbesitzer, ein Stallknecht und ein Gärtner in Lirursaint das Zeugniß ab, er sei der Reiter, welcher zurückgekehrt sei, weil er seinen Degen vergessen gehabt hätte. Lesurques, Guesno und Couriol wurden verhört; das von Guesno nachgewiesene Alibi war unumstößlich bewiesen, und er wurde freigesprochen. Die Zeugen beharrten in ihrer Aussage, Lesurques sei einer der Gesellschaft, aber andererseits rief er zwei Kauf leute als Zeugen auf, welche beschworen, daß sie am 8. d. Abends in Paris mit ihm gespeist hätten; einige Arbeiter, die in seiner Wohnung Arbeiten auszuführen übernommen hatten, erklärten, daß sie ihn im Laufe dieses TageS mehrmals gesehen hätten, und ein Juwelier namens Legrand versicherte, cr habe am 8. mit Lesurques Ge schäfte gehabt und legte sein Notizbuch vor, um eS zu beweisen Das Buch wurde untersucht, und eS stellte sich heraus, daß eine schlecht auSradirtr 9 durch eine 8 ersetzt worden war. Legrand wurde in ei» Kreuzverhör genommen und bekannte, er habe diese Veränderung vorgenommen, um sein Zeugniß zu bekräftigen, und infolge dessen verloren alle Entlastungszeugen jede» Vertrauen. Eine weibliche Zeugin wurde so scharf eraminirt, daß sie rn Ohnmacht fiel. Als dir Jury sich bereit» entfernt hatte, um sich zu brrathen, erschien die Geliebte Couriol'», eine gewisse Madeleine Brebän, die verhört zu werde« verlangte, weil sie mit der ganzen Geschichte genau bekannt sei. Sie erklärte, die Zeugen hätten irrthümlich den Herrn Lesur ques für einen gewissen Dubosq genommen, mit dem er eine sehr große Ähnlichkeit habe. Ihr Zeugniß wurde verworfen, die Jury erklärte Lesurques und Couriol für schuldig und Beide wurden zum Tode verurtheilt. C ouriol bekannte seine Schuld, erklärte aber gleichzeitig, Lesur ques sei unschuldig und Dubosq sei der Schuldige. Die Richter wendeten sich an das Directorium, um einen Aufschub für die Vollziehung des Todesurtheils zu er langen; das Directorium wendete sich an die Fünfhun dert, aber diese erwiderten, das Gesetz räume Niemandem daS Vorrecht des Pardons ein, und ebenso wenig gebe es eine Vollmacht, daS Urtheil der Jury einer Prü- fung zu unterwerfen; was sie selbst anbetreff«, so hätten sie keine Vollmacht und keine Verantwortlichkeit. Lesurques unterwarf sich seinem Schicksale als ei» muthiger Mann; doch als em wahrer Franzose veröffent lichte er eine Adresse an den wirklichen Mörder, worin er ihn beschwor, da» Andenken de» Unschuldigen von dem falschen Verdachte zu reinigen, wenn er je in die Hände der Gerechtigkeit gerathe. Der Tag der Hinrichtung war der grüne Donnerstag; Lesurques bestieg das Schaffst in weißer Kleidung, dem Symbol der Unschuld, und be dauerte, daß er nicht am folgenden Tage, dem Todes tage des Erlösers, sterben könne. Vier Jahre später wurde DuboSq verhaftet; die Zeugen, welche gegen Lesurques ausgetreten waren, wurden mit Dubosq confrontirt, sie bekannten ihren frühern Jrrthum, und DuboSq w rde verurtheilt und hingerichtet. In der Zwischenzeit war der Mitschuldige, welcher mit dem Conducteur gereist war, aufgefunden, und auch er erklärte voO<iner Hinrichtung, daß Lrsurque» unschuldig gewesen sei Auch die beiden letzten Mörder wurde« entdeckt und hingerichtet; doch dir
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