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Dresdner Journal : 12.11.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-11-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186411129
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18641112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18641112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1864
- Monat1864-11
- Tag1864-11-12
- Monat1864-11
- Jahr1864
- Titel
- Dresdner Journal : 12.11.1864
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^Sonnabend, den 12. November. .V? 264 18«4 tritt kott- uock 8t«wp«Im- Mo»«. ^M-rliLk: 0 H>lr. — »ssr. io »—»-» ^jltlirl.: 1 „ 10 „ „ ,, »loottiicd io vr—<i«: Id ttxr. ti!o»«Io» Hiuoro«ro! 1 Ussr. »«ftratrnprrist: rür a-° «ooo> eioer ^°n<!: 1 Vot«r „Liox«,»ockt' äio 2«Ue. 2 dlxr. -krsttz-tnen: r^iied, wit L°.o»luo« ck.r Koon- ooä r.i.tto^, ^dooä» Nir ck-o tol^«ock«o DrcÄnrlZMMml. LcrarUwocUicher RedacLeur.' I. ,G. HaUu-anu. - »nseratrnamlatz« «-»Sri«: I^ixriz: t «. I! »mvirirri», 6omwi»iooltr ä«>i vreiilner ckoarn»!»; «>-en<t»-.: kl. I'xai.ro, k). kl,l.r»«; 8Lmdor^-itit»i»» IlLt>!LX»r»ii, L Vooi.ro, Liriia: Ooorit's'sviis liucii- iirn.II., Krrrrrrri«', Itureou; Lrewso: L. Leol-orrrj Lr«»Iltll! 8rrx<,»:«; krro^lltrt ». n.: ^rr«ro',e>>- Xvlii: ^v»i.r Iirr>rrio; kori»: v. r.övrr»rr>.» <28, rl>» <Iv I>o»- «-nsnn^); krax: >'». k'noi.il'll'» kiuckti.; Vt«o: Lowptoir ä. I-. >Vi«u«r /.eituox, t-leloo-pl. 8V7. Ijrrauiscber: KSaixl. Lrpväirioo ä«, I)r«,äo«r ^oorool», Vrviäeo, L1»ri«o»lr»«, Ao. 7. Amtlicher Theil. Dresden, 11. sstovcmber. Ihre Kaiserlich Königliche Hoheit, die verwittwrte Frau Großherzogin von Tos cana, ist heute Mittag Al Uhr nach BrandciS gereist. Verordnung des Ministeriums des Innern, eine zum Ersatz der klinischen Anstalten der chirur gisch-medicinischen Akademie dienende Einrichtung betreffend. Da die beschlossene und in der Ausführung begrif fene Aufhebung der chirurgisch medicinischen Akademie in Dresden auch die Schließung der bei derselben für innere und chirurgische Kranke bestandenen klinischen Anstalten zur Folge hat, die gedachten Anstalten aber neben ihrer hauptsächlichen Bestimmung zu Lehrzwecken zugleich als öffentliche Krankenanstalt und zwar vorzugsweise für daS platte Land und die kleinern Städte dcS einer solchen zur Zeit noch entbehrenden Regierungsbezirks Dresden gedient haben, so ist im Interesse deS genannten und der angrenzenden LandeStheile auf eine, bis zu dereinstiger Errichtung eines Provinzialkrankenhauses für die bereg- ten klinischen Anstalten Ersatz gewährende Einrichtung Bedacht zu nehmen gewesen, zu dem Ende aber mit der Etadtgrmeinde zu Dresden dahin Ucbereinkunft getroffen worden, daß dieselbe zur Aufnahme von Kranken aus den genannten Landestheilcn in dem hiesigen Stadlkran kenhause 30 Betten zur Verfügung zu stellen hat. Zn Bezug auf die Benutzung dieser Betten wird Fol gendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) Die im Stadtkrankenhause Hierselbst zur Verfügung gestellten 30 Betten sind zunächst dazu bestimmt, für solche Kranke — innere wie chirurgische — die ärztliche Pflege und Behandlung zu vermitteln, für welche einer dem Regierungsbezirke Dresden oder doch dem Meißni schen Kreise nach der früheren LandeSeintheilung an gehörigen Stadt- oder Landgemeinde, mit Ausschluß der Stadt Dresden selbst, als HeimathS- oder Aufenthalts gemeinde, nach Maaßgabe der allgemeinen Armenordnung vom 22. October 1840, die Verpflichtung zur armen polizeilichen Fürsorge anheimfällt. Die Benutzung der den genannten Gemeinden hier nach dargebotencn Füglichkeit ist an die Beobachtung nach steh über Vorschriften und Bedingungen gebunden. 2) Der Unterbringung eines Kranken in eines der unr^r 1 gedachten Betreu hat in der Regel eine schrift- lit- Anmeldung desselben bei der StadtkrankenhauS-Ver- wa tung unter Beifügung eines dessen Transportfähig keil vvnstatirenden und sich sonst über dessen Zustand näher aussprechenden ärztlichen Zeugnisses voranzugehen Rur in Fällen besonderer, durch ärztliches Zeugniß bescheinigter Dringlichkeit, kann die Unterbringung eines Kranken auch ohne vorgängige schriftliche Anmeldung durch unmittelbare Zusendung erfolgen. 3) Für jeden, solchergestalt im Stadtkrankenhause untergebrachten Kranken ist ein bis auf Weiteres auf den ermäßigten Sah von — 7 ngr. 5 Pf. täglich bestimmter Koftenbeitrag zu entrichten. Gegen diesen Veipflegbeitrag werden die betreffenden Kranken mit allen dis zu ihrer Wiederentlaffung aus der Anstalt, beziehendlich bis zu ihrem etwaigen Ableben in derselben durch ihre Krankheitszustände bedingten Erfor dernissen, jedoch mit Ausnahme aller, zum ferneren dauern den Gevrauche bestimmter und besonders anzuschaffendcr Gegenstände, wie z. B. Bruchbänder, Mutterkiänze, Stelz fuge, «rücken und dergleichen versorgt werden. Der Kostenaufwand für Gegenstände der nurgcdach- ten Art, »„gleichen die Kosten für den Transport eines auS der Anstalt Entlassenen, sowie für die Beerdigung eines in der letzteren Verstorbenen sind in allen Fällen besonders zu vergüten. 4) Die Berichtigung aller unter Nr. 3 erwähnten Kostenbeträge liegt dem Stadtkrankenhause gegenüber aus schließlich derjenigen Gemeinde, welche den betreffenden Kranken eingelicfert hat, tergestalt ob, daß die Ausnahme des Letzter» nur unter der Voraussetzung besonderer schrift ¬ licher Zusicherung der einliefernden Gemeinde, für die be züglichen Kosten rechtzeitig aufkommen zu wollen, bean sprucht werden darf. Die Berichtigung der Kosten hat spä.estenS 4 Wochen nach der Entlassung oder dem Ableben des Kranken, als worüber der betreffenden Gemeinde von Seiten der Stadt- krankenhauSverwaltung sofort Anzeige gemacht werden wird, auf Grund der Seiten der Letztem darüber auS- zustellcnden Liquidation an die StadtkrankenhauSkasse portofrei zu erfolgen. ZahlungssLumige Gemeinden haben sich der unnach- sichtlichen Einleitung rrecutivischer Maßregeln zu ge wärtigen. 5) Die unter Nr. 4 erwähnte schriftliche Zusicherung ist von der Vertretung der betreffenden Gemeinde unter Beidrückung des GcmeindesiegelS nach dem unter (-) nach stehenden Schema auszustellen und gleichzeitig mit der Zusendung deS betreffenden Kranken der Stadtkrankrn- Hausverwaltung zu übergeben. Die Geltendmachung etwaiger Regreßansprüchc gegen die Heimathicmcinde des Kranken, beziehendlich gegen die jenigen Angehörigen desselben, welchen privatrechtlich die Fürsorge für den Letzter» obliegt, ist lediglich Sache der einliefernden Gemeinde und darf Seiten dieser der Stadt- krankcnhauSverwaltung in keinem Falle angesonnen »verden. 6) Die Entlassung eines Eingelieferten vor völliger Genesung wird unter genauer Befolgung der einschlagen den Bestimmungen der allgemeinen Armen-Ordnung und beziehendlich deS Regulativs für daS Stadtkrankenhaus vom 5. October 1855 erfolgen. 7) Auf die mehrgedachten Betten und die in diesel ben aufgenommenen Personen haben die Bestimmungen der Abschnitte I. bis V. des vorangezogrnen Regulativs Anwendung zu leiden. 8) Vorgedachte Einrichtung tritt mit dem 1. Oktober dieses Jahres in Wirksamkeit. Hiernach haben sich Alle, dir es angeht, gehörig zu achten. Dresden, am 24. August 1864. Ministerium des Innern. Für den Minister: (gez.) Kohlschütter. Schmiedel. D Die unterzeichnete (Stadt-) Gemeinde crtheilt hierdurch die Zusicherung, daß sie die in Punkt 3 der Verordnung des König lichen Ministeriums des Innern vom 24. August >864, den Er satz der klinischen Anstalten der chirurgisch-mcdicinischen Akademie betreffend, bestimmten Kur- und VerpflegbeilrLge für den von ihr im Stadlkrankenhause zu Dresden untergebrachten Kranken, kl. kl. aus kl. kl. (Handarbeiter), an täglich —- 7 ngr. 5 Pf., inaleichen eintretenden Falls die in Punkt 3 sonst noch erwähnten besonder!» Kostenbeiträge aus Grund der ihr darüber zuzustellenden Liquidation an die Easse deS ge nannten Stadtkrankenhauses rechtzeitig absühren wird. kl. kl., den »18 (1>. 8.) (Der Stadtrath.) Der Gemeinderalh. UichLnrntLicher Theil. Uesiersicül. Telegraphisch« Nachrichten Zeitungsschau. (Schleswig - Holsteinschc Zeitung. — Altonaer Mercur. — Kieler Zeitung. — Norddeutsche Zeilunq.) Dagrsgeschichte. Wien: Die bevorstehende RcichsrathS- eröffuung. Das neue Anlchen. Eine politische Bro schüre. Küstenwächlcr. Das mcricanischc Freicorps. — Berlin: Audienz der lauenburger Deputation. Deutsch-russischer Handelsvertrag. Städtisches Budget. — Königsberg: Preßprocesse. — München: Mari- miliandenkmal. Postconferenz. — Schwerin: Un tersuchung in Sachen des Nativnalvercins. — Darm stadt: Kammervcrhandlungcn. — Koburg: Der Herzog zurück. Landtagsausschuß. — Alten burg: Eiscnbahnangrlegenheiten. — Ham burg: Die Telcgraphcnvcrträge mit Holstein. — Bremen: Zur Zollvereinsangclcgcnhcit. — Luxem ¬ burg: Kammeroerhandlungen. — Paris: König Leopold. Journalistisches. Zahlungseinstellung. Päpst liche Zuaven. — Bern: Die Genfer Verhafteten »n Freiheit gesetzt. — Brüssel: Präsidentenwahl der Kammer. — Turin: Kammeroerhandlungen. Groß fürst Nikolaus. Ueberschwemmungrn. — London: Nachrichten auS Neuseeland. — Liverpool: Gas explosion. — Kopenhagen: Der Friedensvertrag vom VolkSthing genehmigt. — New-dork: Vom Kriegsschauplätze. Schleswig-Holstein. (Die laurnburgsche Deputation in Berlin. Preußische Düppler Sturmkreuzc für Oester- retcher. Festessen in Schleswig.) Telegraphische Nachrichten. Lr»t Rew-Aork vom 2. November bat -er Dampfer „Gcotta" Nachrichten überbracht. Der Wrchsklcours auf London war 264; Goldagio stand 148k; Bonds 101; Baumwolle steigend 125. Die neuesten Nachrichten vom Kriegsschau plätze bestätigen, daß General Grant bei der von ihm vorgenommenrn NecognoScirung vor Richmond zurickgeschlagrn worden ist. Er hatte die Confö derirtrn starr verschanzt gefunden und nahm seine frühere Stellung wieder ein. Auch die Meldung, daß der südstaatliche General Hood Decatur (»n Alabama) angegriffen habe und zurückgeschlagen wurde, bestätigt sich. Die Staatsschuld der Union betrug Ende Octo ber 2017 Millionen. Dresden, 11. November. In den Besprechungen, welche die unabhängigen schles - wig-holsteinschen Blätter dem Fricdensvcrtragc widmcn, klingt eine stete Beunruhigung wegen der Ab sichten der deutschen Großmächte durch. Die „Schles- wig'Holstetnsche Zeitung" sagt u. A.: „Schmerz licher als die materiellen Lasten, die man den Herzog tümern aufgebürdet hat, wird cS von ihrer Bevölkerung empfunden werden daß, wie überall bis zum definitiven Friedensschlüsse bei den Verhandlungen den Herzogtü mern keine Stimme verstattet worden, so auch in dem FriedenStractat selbst mit keinem Worte von einer Ge nehmigung der Landesvertretung die Rede ist. Und zwar ist nicht allein keine Rede, daß auch nur in irgend einer Beziehung die Zustimmung unsrer Landesvertretung ein zuholen sei, sondern es wird vielmehr Alles bis zur voll endet:» Thatsache fortgeführt, ohne daß das Land auch nur zu Doilt gelassen wird.- Wir unterjochten Völkern werden den Bewohnern der Herzogthümer die Friedens bedingungen auferlegt, ohne daß sic gefragt würden. Diese eine Thatsache genügt, um zu constatiren, daß nicht die Achtung für unsre Rechte und ebenso wenig die Ab sicht, altes Unrecht gut zu machen, die Triebfeder gewesen ist, von welcher die Mächte, welche den Frieden geschlossen haben, sich haben leiten lassen. Sie haben die LoSreißung der Herzogthümer von Dänemark vollbracht, weil sic nicht anders konnten, weil jede andere Lösung nun einmal zur Unmöglichkeit geworden. In dem zu Boden geworfenen Dänemark ist bereits die Volksvertretung cinberufcn, um über den FriedenStractat ihren Ausspruch zu thun; ohne ihre Zustimmung wird er nicht ratificirt werden können; in dem „befreiten" Schleswig-Holstein ist von der Zu stimmung einer Landesvertretung nicht die Rede." — Der „Altonaer Mercur" spricht von dem „Schlußakte des schleswig-holstcinschen Dramas, bei welchem dieselben noch zu guter Letzt von den beiden Großmächten in die Mache genommen werden sollten" und äußert sich weiter wie folgt: „AuS dem nun veröffentlichten Fricdensinstru- mcnt wird man in den Herzogihümern zunächst nur die Bestätigung der Thatsache hcrauslcscn, daß sie die Kriegs kosten der Befreier zu tragen haben und außerdem bei der finanziellen Auseinandersetzung mit Dänemark nach wie vor übervortheilt sind, abgesehen davon, daß schon die durch die Abtretung bedingte Form deS Vertrags und seiner Stipulationen eine das Selbst- und Rechtsgefühl verletzende ist. Dem sei aber wie ihm wolle: können Aeu 1 lletoa. DaS Festspiel zum Löjäiriqrn Jubiläum der „Dresdner Liedertafel". -f Am gestrigen Tage, dem 10. November, fand die Jubelfeier des 25jähriq«n Bestehens der „Dresdner Liedertafel" in Eoncert, Festspiel und Ball einen glänzenden Abschluß. Der Fcstplatz war wiederum daS Lincke'sche Bad; auch war die Theilnahme feiten des Publicum» eine nicht minder zahlreiche als wie an den Festlichkeiten de» vorhergehenden Tages. Die Vorstellung des Festspiel» wurde durch die Gegenwart Sr. Ercellrnz de» Herrn Staatsminister Frhrn. v. Beust geehrt. Den ersten Abschnitt des gestrigen Festes eröffnete und schloß ein Jnstrumentalconcert des Laade'schen Mustk- chorS, in welchem Eompositioncn von F. Hiller, R. Wag ner (früher» Liedermeistern der „Dresdner Liedertafel") und Krebs (jetzigem Dirigenten) vorgetragen wurden; dazwischen brachte die „Liedertafel" in trefflicher Weise verschiedene Lieder zu Gehör. Als zweiter Theil deS Festes reihte sich an diese» Eoncert die Aufführung eine» von vr. F. L. Bösigk gedichteten und vom Musikdirek tor und Eantor Jultu« Otto in Musik gesetzten drei- actigen Festspiel», welche» den Glanzpunkt der Jubelfeier bildete. Wenn bei den seit einer Reihe von Jahren von der Liedertafel an ihren Stiftung-festen zur Aufführung gebrachten dramatischen Stücken fast ausschließlich KomuS die Bühne beherrschte, so gelangt« in dem Festspiel, wel ches diesmal in Scene ging, auch die ernste Muse mit zu einer sonst ungewöhnlichen Geltung. E» ist dies Ueberzewicht de» Idealen in der Natur der Sache und in der Gelegenheit begründet, welch« da» Stück in» Leben rief. ES konnte nicht fehlen, daß der deutsch« Männer- -«sang, dessen künstlerisch« Pflege auf allen srinen Ge- di-trn sich die Liedertafel stet» mit Ernst «ch Liebe so erfolgreich hat angelegen sein lassen, für den Dichter den geeignetsten Vorwurf bilden mußte- Somit war auch schon die allegorisch-symbolische Form gegeben, und inner halb dieser Schranken bot sich dem Verfasser ein weites Feld für die phantastische Gestaltung seiner Idee. Der Gang des Stücks ist folgender: In einem ver zauberten Walde werden Minnesänger auf ihrer Wande rung von dem Einbruch der Nacht überrascht, und nach einem Chor zum Preis der Frau Minne beschwört einer der Gänger mit feiner Ironie die in den Köpfen der Genossen spukenden Nebelgestalten. Den sich zur Abend ruhe lagernden Wanderern singt ein anderer ein Lied; und wie die Töne es dem Ohr beschreiben, gestaltet sich vor den Blicken ein Bild, das sich allmählich enthüllt: die schlummernde Erscheinung des Genius deS deutschen Männe»gesang». Aus seinen Träumen wecken ihn die Huldigungen d«r entzückten Sänger.' In ihre Mitte tre tend und sie erkennend heißt sie der Genius willkommen und spricht den Wunsch auS zu vernehmen wie e» auf deutscher Erde mit Sang und Klang zur Zeit gehalten werde. Da stellt sich der Schalk vor, und von den Minnesängern al» alter Freund mit einem jubelnden Chor begrüßt, bietet er dem Geniu» seine Dienste an. Er führt die Meistersinger herbei, und diese weisen durch ein Loblied auf Frau Musika ihre Berechtigung nach, sich den Litern und berühmter» SangeSbrüdern anreihrn zu dürfen. Der Schalk erzählt von dem bevorstehenden Liedertafelfest: dort sei er mehr der höhere Wirth als Gast, und ladet den Geniu» mit seinem ganzen Sänger hofstaate ein, mit ihm zu ziehen in» Sachsenland, nach der Königstadt am Elbestrand. Nach der Zustimmung de» Geniu- ruft au» weiter Ferne «in Chor der Lieder tafel den Geist der Lieder herbei und rin fröhlicher, kräf tiger Gesang der nach Dre»drn wandernden Sänger be schließt den Act. — Im zweiten Aufzuge zeigt zunächst die Bühne im Hintergründe die Ansicht der sächsischen Residenz, und im Vordergründe einen Thron, den der Genius, umringt von seinem Gefolge, eingenommen hat. Es nahet die Personifikation der Dresdner Liedertafel, begleitet von Gestalten aus musikalischen Schöpfungen, deren Aufführung ihr so sehr zum Ruhme gereicht: Oedipus, Antigone u. s. w. Fahnenträger, Pagen u. s. w. vervollständigen den Zug. Die an der Spitze des letzter» einherschrcitcndc Liedertafel fragt beim An blicke des Genius den ihr zur Seite gehenden Schalk mit Befremden nach dem Rechte zur Besitzergreifung ihre- Throne». Darauf folgt die Erkennungsscene. Die Liedertafel preist sich glücklich, Gastfreundschaft üben zu können. Auf ihr Herrscherwort führt der Schalk nach einer kurzen bevorwortcnden Einleitung in langer, bunter Reihe seine Schöpfungen vor. E» entwickelt sich rin langer, burlesker Zug der originellsten Figuren aus den bisher aufgeführten Liedrrtafelopern, in welchem die Erklärung durch den Schalk vermittelt wird. Sassafras, begleitet von Eduard und Amalgunde (au» der Mord- grundbruck von Julius Otto Vater und Sohn, 1850) singt seine Rache-Arie. Ein Ungar (aus den Ungarn, 1851) wird als einziges stumme» Exemplar vorgeführt. Der kranke Mann mit einem gesunden Jungen (auS den Russen und Türken, 1854) folgt ihm. Die dazwischen liegenden Festspiele (Barnum, 1852 und die Traumbilder, 1853) konnten nur eine Erwähnung finden. Maestoso, Agitato, Fermata und Tonics (aus 1955 und die Lieder tafel in hundert Jahren oder der verschmähte Pfann kuchen, von vr. Lindner und Julius Otto, 1855) rücken an und die Letztere singt ihr klassisches Wiegenlied. Nach einem burlesken Intermezzo zwischen dem chinesischen Kaiser und seiner Prinzessin-Tochter Futschi erklärt der Schalk die andern Figuren, den Oberprirster Hung u s. w. Eine Romanze, von Hähnen vor-etra-en, bildete den Glanz- die Herzogthümer und mit ihnen Deutschland nur ihrer Befreiung sonst in Wahrheit froh werden, so werden sie die ihnen zugcmutheten Lasten nicht al» zu theuer erkauften Preis ihrer Freiheit betrachten/, — Die „Kieler Zeitung" sagt in einer Erörterung der Rechtsauffassung, welche dem FriedenSvertragr zu Grunde liegt: „Wir finden dieselben nicdergelegt tn dem Art. 3, welcher wörtlich lautet: ,,„Se. Maj. der König von Dänemark entsagt allen seinen Rechten auf die Her zogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu Gun sten Ihrer Majestäten des Königs von Preußen und de- Kaisers von Oesterreich, und verpflichtet sich, die Dispo sitionen anzuerkennen, welche die genannten Majestäten in Bezug auf diese Herzogthümer treffen werden."" Wenn dieser Artikel eine blose Redensart wäre, die nur zum Zweck hätte, einem besiegten Feinde die Verzichtleistung auf vermeintliche Rechte etwas zu versüßen, so würden wir gegen die Form vielleicht Manches einzuwenden haben, die Sache selbst aber nicht für erheblich ansehen. Wie man aber aus den gestern mitgetheilten Bemerkungen der ossiciösen Zeitung ersieht, werden an diese Auffassung Folgerungen geknüpft. Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" zufolge sind mit der Ratification des Friedens vertrages Preußen und Oesterreich die Rechtsnachfolger der Krone Dänemark in den Herzogthümer» Schleswig- Holstein und Lauenburg geworden; sie werden dieselben dem Auslande wie dem Bunde gegenüber vertreten, und sic werden Regierungspflichten und Rechte gegen die Staats angehörigen der Herzogthümer übernehmen. Mit andern Wollen: die Herzogthümer sind eroberte- Gut, über welches die Verfügung dem Eroberer zusteht. Gegen diese Annahme müssen wir uns ganz entschieden ver wahren. Dir „Krone" Dänemark war nach der hier zulande allgemein herrschenden Ausfassung überhaupt nur eine andere Bezeichnung für den dänischen Gesammtstaat, wie er bis zum Tode Friedrich's VII. thatsächlich und infolge der Vereinbarungen von 1851/52 auch rechtlich bestand. Der Tod Friedrich's VII. löste diese Verbin dung, und wenn man annehmen will, daß der rechtmä ßige Nachfolger noch nicht gefunden sei, so sind die Her zogthümer bis zur Entscheidung der Erbfolgefrage herren loses Gut, dessen einstweilige Vertretung und Verwal tung, soweit es Bundesland ist, dem gesammten deutschen Bunde zufällt, in Bezug auf Schleswig konnten die Rechtsanschauungen wegen dessen enger Verbindung mit Holstein getheilt sein; indeß würde das thatsächliche Ver- hältniß die Frage von selbst geregelt haben. Aber auch im Sinne der Großmächte selbst ist die RechtSanschau- ung, wie sie dem Art. 3 zu Grunde liegt, eine unrich tig«. Di« Unterzeichner des Londoner ProtokpW. halten sich unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet, den Prin zen Christian von Glücksburg als künftigen Beherrscher des sogenannten dänischen Gesammtstaates anzuerkennen. Seitdem aber feststand, daß diese Voraussetzungen nicht in Erfüllung gegangen waren; seit die deutschen Groß mächte sich von dem unseligen Londoner Protokoll loS- gesagt, konnte der gegenwärtige König von Dänemark keinerlei Rechte auf die Herzogthümer mehr beanspruchen. Daß er eine kurze Zeit lang dir faktische Gewalt in den Herzogihümern geübt, verlieh ihm durchaus keinen be gründeten Rechtsanspruch; er konnte also nicht Rechte abtreten, die er niemals besessen. Welche Folgen die dem Artikel 3 zu Grunde gelegte Rechtsanschauung für die Herzogthümer nach sich ziehen wird, wissen wir nicht. Vielleicht übt dieselbe auf die weitere Entwickelung unsrer Landesfrage keinen entscheidenden Einfluß; vielleicht auch führt sie zu unerquicklichen, wenn nicht unheilvollen Con sequenzen. Uns wird man es niemals verargen können, daß wir uns immer und immer wieder gegen diese Kon sequenzen verwahren." — Abweichend von dieser Stimme äußert sich natürlich die zur Verbreitung des preußischen Einflusses gestiftete Flensburger „Norddeutsche Zeitung". Diese sagt u. A.: „Es wird drückend em pfunden werden müssen, wenn uns wirklich die ganze Last der Kricgskostcn der alliirten Mächte auferlegt werden wird. Wir hoffen indeß, daß sich ein Weg zu einem bil ligen Arrangement für beide Theile wird finden lassen. Wenn wir Preußen willig diejenige Stellung hier im punkt dieser Episode (auS den Letzten, oder chinesische Oper von vr. Lindner und Julius Otto, 1856). Der Liedertafel Lust und Leid (1857) und die Würfelbude (1858) sind Stücke, die nur genannt werden konnten. Der Bürgermeister und der Nachtwächter au» Schilda bilden ein Trifolium mit dem Glockenspiel» Macduff (auS: In Schilda, von vr. Lindner und Julius Otto, 1859). Letzterer zeichnete sich durch seinen kunstfertigen Vortrag aus. Caligula und Merowig, ThuSnelda, Thu- melicuS und Lycisca (auS dem Fechter von Ravenna, von H. Boin, neu arrangirt von Pfretzschner, 1860) bie ten dem Schalk Gelegenheit, die falsche LyciSca durch seine Brillantleistung der Schattentanzarie auS Dinorah zu beschämen. Pluto, Bacchus und der Ausrufer (auS dem Pluto auf der Oberwelt, von vr. Bösigk und Juliu» Otto, 1861) treten unter scherzhaften Localanspirlungen auf. Für kurze Zeit giebt daS schöne Baßsolo mit Chor (an der Sängerfahrt nach Nürnberg mit Hindernissen, von vr. Bösigk und Julius Otto, 1862), welche- Triller, be gleitet von Nigrina, Satanella, Nannette und Wirbel, verträgt, dem Ganzen eine ernstere Wendung. Die heitere Stimmung kehrt wieder bei dem instrumentalen Monstrum eines Duett» für Contrabaß und Horn, welche» die Lady mit dem Schalk unter den Ausp cien Apollo'» (auS Lord und Liedertafel von vr. Bösigk und Fr. Reichel) zum Be- strn giebt. Bei den Klängen deS nun wieder »»hebenden komischen Marsche» seht sich Alle» in Bewegung und der Vorhang fällt. Im dritten Act rüstet sich der Geniu- zum Aufbruch, wird aber vom Schalk zurückgehaltrn, um in Kürze noch die Erlebnisse der Liedertafel zu hören. Letz tere nimmt dann Gelegenheit, auf die Quelle de- Ge- sang», auf da» Volkslied überzugehrn, und in eine« großen lebenden Bilde stellen sich unter melodramatischer Begleitung Ritter und Reisige, Maler, Studenten, fah rend« Schüler, Wanderburschen, Fischer, Matrosen, Jäger,
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