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Dresdner Journal : 06.03.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-03-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186603065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18660306
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18660306
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1866
- Monat1866-03
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- Dresdner Journal : 06.03.1866
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1866. 52. Dienstag, den 6. Marz DreMerHmrml Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann »kN, einen prin- pLU. aofi: en, um öivckv- r«i»eo r-Bn. auung 'odlkn. vUsr uckt ntv 8lv »lkk> -ltsn invr- Nutt, ' von t, l» X»8- rt., n allen n und rcSden ihn irre. »»ii- o k'L- Ili.r», liooko «raun- Zillen. >phor- :n ab, neder, id der Wohl- nten" llheker lari» Meile 'bahn irfo. tthei- se in «ter- >7- 12. 411. «a- > u. tio- fm. ivell«, dto. 6. mag. Deracini ging, da Ivicderholt geistige Störungen eintraten, von Dresden über Prag nach Jtali verfiel er auf einmal in Geistesabwesenheit, wozu auch das häufige Lesen alchimistischer Schriften nicht wenig beigctragen haben soll. Die Krankheit nahm dermaßen zu, daß „dieser weltberühmte Virtuose" sich am 13 Au gust 1722 zwei Stock hoch zum Fenster herausstürzte, wobei er die Hüfte verletzte und den einen Fuß zwei mal brach, welches jedoch bald wieder in so weit geheilt wurde, daß er — dieses jedoch sein ganzes Leben hin durch — nur wenig zu hinken genöthigt war. Nach Anderer Versicherung hatte dieser Sturz noch die be sondere Veranlassung, daß, um den gegen die deutschen Kapellmitglieder unerträglich stolzen Mann ein wenig zu demüthigen, einer der „untersten Ripienisten" aus der Kapelle ein Concert, welches Deracini soeben vor getragen, aus Pisendel's Veranstaltung (der es dem Betreffenden allerdings einstudirt hatte), unmittelbar darauf und zwar noch in des Königs Gegenwart spie len mußte und auch so gut spielte, daß der ganze Hof dem deutschen Ripienisten den Vorzug ertheilte, was den ehrgeizigen Italiener nicht wenig verletzt haben Telegraphische Nachrichten. Paris, Montag, 5. März. Dem heutigen „Mo niteur" zufolge nimmt die Krankheit des kaiserlichen Prinzen einen regelmäßigen Verlauf und ist sein Be finden sehr zufriedenstellend. Neapel, Sonntag, 4. März. Der Maire und dir Muniripaljuneta haken ihre Demission gegeben. i)aud- ur bei allerdings gleichsteht, sie in Freiheit der Conception und melodischem Schwünge fast noch überragen möchte. Für die sehr schwierigen virtuos-capriciösen Passagen der Al- legrosätze wird der Spieler noch an Abrundung und an gleichmäßig gefügiger Tonansprache gewinnen können, um seine Intentionen noch zu höherer Wirksamkeit zu bringen, aber besonders gelungen traten die beiden Cantilensätze durch breite edle Behandlung, zartes Co- lorit und warme Beseelung hervor. Die hinzugefügte, gut ausgearbeitete Pianofortebegleitung wurde von Hrn. Heitsch sehr verständig auSgeführt. Herrn Kapellmeister Rein ecke's Mitwirkung ver schaffte uns den Genuß, einen Spieler ersten Ranges für Kammermusik kennen zu lernen. Der geschätzte Di rigent und bomponist vereinigt in seinem Spiele mit sinnigem Geist und fein eingehendem Gefühl Natürlich keit und künstlerisches Maß, und seine vorzügliche, ab gerundete und in der Tonbehandlung treffliche und ge schmeidige Technik rrgiebt Klarheit und Vollendung in den Detail- wie in der Grsammtgestaltung. In dieser' Weise erfreute die Ausführung der Mozart'schen Sonate mit Hrn. v. Wasielewski und die durchaus meisterhafte Wiedergabe des großen Trio» von Beethoven unter Mitwirkung unsers Cellovirtuosen Hrn. Grützmacher. Der ununterbrochene, mit dem Gedankengehalt und den phantastischen Tonbildungen diese» Werks stets in Em pfindung und begeistigtem Ausdruck conforme Fluß der Ausführung war von seltener Schönheit und tiefem Eindruck. Außerdem spielte Herr Reinecke noch seine Variationen über ein HSndel'sches Thema, «ine Evm- position, die den ältern strengen Stil mit moderner virtuoser Behandlung, kunstvolle Arbeit mit Geschmack verbindet. U«ber Deracini, durch dessen vollberechtigte Wieder einführung in die Reihe der Violinmeister sich Herr Ions« Hrn. Act. läd- Krö- öchei- ttau; l in Frl. Hr. räul. Helm rndl. -sch, ,ben. l« V. »«iserattmnnttthmt «»«wart,: 1-.Ip.tU: »wLooeeure»», Oowmi„Ioole äv» Oreickovr üouro»!,; .b.o<1„.: ll. Luor.,», L. LwudorU-UZMuat L Vaai.»»; B«eUu. O»oi>ivi »cb« »uob- d»QÜI., ktir.uir,«'» Lore»»; »r«o.u: L. 8oni.o,r»; >r»il»o: I-ovm ; Ikrimbckart ». N : öuobb.; Lillo: Xooi.» »toi»!»; k»rt» v. (29, rusä.ibooisok.oi); kr»U: botluor-ico'» »uebb.; Vwa: Comptoir ck. 1l.ZVi.u.r Leitung, 8t.koo.pl. s-7. cheraurgrbrr: KSolgl. Lrpeältion ä«, vr.,än.e ckaarool. vroickoo, Iloriso.triw,« Ko. 7, II. :s Dr. Zphor- Zphor- - Chi- Amtlicher Theil Dresden, 5. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin ist am 1. buj. Nachts '^12 Uhr von Schwerin hier eingetrof fen, im Hotel Delle-Bue abgetreten, hat Sich am 2. Vor mittags nach Klipphausen begeben und ist heute früh hierher zurückgekehrt. Dresden, 24. Februar. Seine Majestät der König haben allergnädigst gestattet, daß der Transport-Ober- Jnspector der westlichen Staatseisenbahnen Bahr zu Leipzig das ihm von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg verliehene Ritterkreuz ». Classe des Sachsen-Ernestinischen Hausordens annehme und trage. Dresden, 1. März. Se. Majestät der König haben dem Geheimen Justizrath, Professor vr. von Gerber, der Zeit Rector der Universität, und dem Domherrn, Consistorialrath, Professor und ersten Universitätspre diger vr. Brückner das Ritterkreuz des Verdienstorden» zu verleihen, auch dem Hofrath Professor vr. Dro bisch den Character als „Geheimen Hofrath" zu er- theilen geruht. Nichtamtlicher Theil, u-bersicht. Ltlkgraphische Nachrichten. TageSgeschichte. Dresden: Zur Pariser Ausstellung. Zollvereinsconferenz. — Wien: Die Majestäten er wartet. Das königl. Rescript auf die ungarischen Landtagsadressen. Specialcommissionen für Versiche rungsanstalten. — Prag: Stimmung. Die Crceffe in Horowitz. Vom Landtage. — Agram: Vom Landtage. — Venedig: Rückgabe confiscirter Waf fen. Graf Bembo. — Berlin: Die officiösen Sen sationsnachrichten. Graf v. d. Goltz abgrreist. Zur Köln-Mindner Eisenbahnangelegcnheit. Der Beschluß des Obertribunals veröffentlicht. Neues Kriegsschiff. — Königsberg: Die Verhaftung des Re- dacteur» Stobbe. — Köln: Volksversammlung. — Stuttgart: Di« neue Gerichtsverfassung. — Karlsruhe: Verurtheilung eines Pfarrers. — Paris: Adreßdebatte de- gesetzgebenden Körpers. Nachrichten aus Algerien und vom Libanon. — Flo renz: Ratification des Handelsvertrags mit dem Zoll verein. — Modena: Urtelsbestätigung. — Lon don: Reformconferenz. Vom Hofe. Parlaments verhandlungen. Nachrichten aus Ostindien. — Athen: Geldmangel. — Konstantinopel: Neue Tele graphenlinien. — Bukarest: Tagesberich.t—New- Pork: Aus der neuesten Post. Schleswig - Holstein. (Die Versammlung in Lunden.) Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Budissin. Grimma.) Statistik und VolkSwirthschaft. Feuilleton. Inserate. TagrSkalender. Birsennach- richtrn. v. Wasielewski ein dankenswerthes Verdienst erwirbt, sei noch folgende Kunde hier mitgetheilt, die wir Mo ritz Fürstenau'» Werke „Zur Geschichte der Musik und des Theaters am Hofe zu Dresden" entnehmen: Veracini, zu Florenz gegen Ende de» 17. Jahrhun derts geboren, war der Schüler seines Onkels, Anto nio Veracini. Der Kurprinz Friedrich August von Sachsen lernte ihn 1716 in Venedig kennen und nahm damals die Widmung 12 von ihm componirter Violin- sonaten an. Im Jahre 1717 fand zu Ehren des fach fischen Fürsten in der Dogenstadt ein Concert statt, zu welchem auch Tartini eingeladen war; Bcracini's un gemein kühne und neue Spielart soll jedoch einen sol chen Eindruck auf ihn gemacht haben, daß er sogleich von Venedig abreiste und sich nach Ancona zurückzog, um eine gleiche Fertigkeit im Gebrauche des Bogens zu erwerben. Infolge dieses Ereignisses soll der Kur prinz Veracini engagirt haben. In Dresden ward er nach Ueberreichung dreier Violinsonaten, die er 1717 dem Könige gewidmet hatte, zum Kammercomponisten ernannt. Doch machte er als Componist kein sonder liches Glück, desto mehr bewunderte man hingegen sein Spiel, das in der That selbst da» Höchste, was man damals im Biokinspiel kannte, überstiegen haben muß; besondere Fertigkeit soll er in der Ausführung des Trillers, großartiger Arprggien, in der Bogenführung und im Hervorbringrn eines außerordentlich Hellen und durchdringende» Tons (so daß man ihn durch jedes Or chester hindurch hört«) besessen haben. Im Jahre 1722 verließ Veracini Dresden. Im Gegensätze zu Tartini, der stet» als bescheiden geschildert wird, soll er außer ordentlich arrogant gewesen sein, so daß er immer auS- zurufrn pfieatr: „Ein Gott und ein Veracini". Hier durch, fowii durch den großen Eifer, mit welchem er seine Kunst betrieb, sehr reizbarer Natur geworden, Feuilleton. Dresden. Sonnabend den 3. März fand die 8oiröv musicol« des Herrn Joseph v. Wasielewski im Saale des „Hotel de Taxe" statt. Schon das Pro gramm derselben wies darauf hin, daß wir weniger virtuose als «inem gewählten musikalischen Genüsse ge widmete Leistungen zu erwarten hcitten. Es kamen zur AuSsührung eine Sonate für Violine von dem mit Un recht unbekannt gewordenen, einst berühmten Rivalen Tartini », Veracini, die der Concertgeber in der hiesi gen Privatmusiksammlung Sr. Maj. des Königs auf gesunden hat, Variationen über ein Händel'sches Thema für Pianoforte von K Reinecke, Sonate von Mozart für Pianoforte und Violine (k-sur) und Beethoven'S großes Trio (v-llue) «p. 87. Herr v. Wasielewsk» zählt nicht zu den Virtuose« der Violine, aber er besitzt «ine gediegen geschulte und correct durchgebildete Technik, die sich Durch Sauberkeit, künstlerische Intelligenz und ernsten, zstrrngen Stil der Behandlung auszeichnet. Im Einklang damit steht eine männlich entschiedene Haltung, ein g eistvoll sprechender Ausdruck des Vortrags, unterstützt durch einen edeln, modulationSsähigen Ton von geistigem Kern, der na mentlich in der Cantilene Jntensivität und Glanz des Klanges entwickelt. Sein Spiel hat den Vorzug be stimmter Individualität, die mit der eigenen spirituell belebenden Empfindung-weise in klassischen Composttio- nen eine einsichtsvolle, musikalisch prLeise Auffassung und Gestaltung verbindet. Diese Eigenschaften bewährte der Concertgeber sowohl in den Ensemb-lestücken al» in sei nem höchst interessanten, charakter vollen Vortragt der Sonate Veracini'S, einer prächtigen Compofition im großen Stil, voll Feuer, Adel unk Eigenthümlichkrit der Gedanken, die den besten Tar tini'schen an Gehalt Schwierigkeiten und Hindernisse durchdrungen, welche sich dem Uns begonnenen Werke der Verständigung nicht blos in einer Richtung enlgegenstcllten. Dennoch haben Wir mit Selbstver- läognnng und festem Entschlusse, begrüßt und begleitet von den vertrauensvollen begeisterten Kundgebungen des Landes, diesen Boden betreten, auf welchem Wir mit Zuversicht der bereftwil- Ugen Unterstützung der Stände und Vertreter des Landes ;n begegnen hoffen, so wie Wir die Ehre des Erfolges mit dem Lande theilen werden, auch das Gewicht der Verantwortung das Land, wie Uns treffen wird. „Unter den dermaligen außergewöhnlichen Umständen sehen Wir die alleinige Möglichkeit einer praktischen Anwendung der RechtSconlinuität dann, daß die Abänderung der Gesetze nur aus Grund einer laudtäglichen Vereinbarung zu geschehen habe, deren Zustandekommen das Zusammenwirken der berechtigten Faktoren der ungarischen Gesetzgebung voraussetzt; einer Ver einbarung, gerechtfertigt durch das Zeugniß der Geschichte, deren Blätter wiederholt lehren, daß unter ähnlichen Verhält niffen ein gleiches Verfahren eingehalten wurde. — Dieser Vor gang erscheint um so nachahmungswerther, je mächtiger die Er schütterung war, deren bedauerliche Folgen zu beheben das Ziel Unsrer gemeinsamen Bestrebungen ist. „In dieser Weise kann die Verständigung zu Stande kom men, können die Schwierigkeiten beglichen und alle jene Ver hältnisse geordnet werden, welche ins Reine gebracht und ge regelt werden müssen, wenn Wir die Quelle künftiger Ver wickelungen dauernd verschließen wollen. „Ties empfinden auch Wir das Gewicht der aus Uns lasten den Pflichten. Wir fühlen die staatsrechtliche Bedeutung der königlichen Salbung und die Heiligkeit des Eides, mit welchen der gekrönte König die unverbrüchliche Aufrechterhaltung der Verfassung gelobt. Aber eben weil Wir die Krönung nicht blos für eine seierliche Ceremonie hatten, können Wir in die Wiederherstellung solcher gesetzlicher Bestimmungen nickt wil ligen, deren unverletzte Ausrechterhaltung mit Unserm Eide zu bekräftigen Uns Unser religiöses Gefühl und demnach die Stimme Unsers Gewissens verbietet Wir sind überzeugt, daß in diesen Unsern religiösen Gefühlen die landtüglich versammelten Stände und Vertreter die sicherste Gewähr für den verfassungsmäßigen Bestand des Landes erkennen werden. „Nachdem dieser seierliche Act hoffentlich zugleich den Schwan kungen des politischen Lebens ein End« machen wird, werden Wir auch ohne Bedenken der Stimme Unsers väterlichen Her zens folgen, welches stets geneigt ist, die Gnade walten zu laffeu. und werden Wir ohne Gefährdung der Öffentlichen Ordnung bietet eS UnS Unsre Regentenpflicht und die Fürsorge für da» wahrhafte Wohl Unsrer Mlker, zu gestatten: daß bei der von UnS beabsichtigten Wiederherstellung und Verwirklichung der ungarischen verfassungsmäßigen Institutionen jene Angelegen heiten rn der Schwebe und Unbestimmtheit belassen werden, von deren zweckmäßiger und wechselseitig befriedigender Regelung das friedliche und gedeihliche Zusammensein der verschiedenen, zu Unsrer Monarchie gehörigen Länder, die Entwickelung ihrer Wohlfahrt, fowie die Sicherheit, das Ansehen und die Macht des Reiches gleichmäßig bedingt sind. „Nus diesem Grunde haben Wir die Aufmerksamkeit der laudtäglich versammelten Stände und Vertreter des Landes in erster Linie auf die gemeinsamen Angelegenheiten und deren Behandlung-weise gelenkt, und das Vertrauen, welche» Wir in die Einsicht der Stände und Vertreter des Landes setzten, hat Uns nicht getäuscht, denn sie erkennen es an: „daß es derlei gemeinsame Beziehungen gebe und daß ihr Bestreben dahiu ge richtet sein wolle, in Bezug auf die Feststellung und Art der Behandlung dieser Beziehungen solche Bestimmungen zu Stande zu bringen, welche ohne Gefährdung ihrer verfassungsmäßigen Selbstständigkeit und gesetzlichen Unabhängigkeit dem Zwecke entsprechen sollen. „Wir haben selbst jenen Ländern Unsers Reiches, welche bisher keine verfassungsmäßigen Rechte besaßen, solche verliehen. Es liegt Uns daher die Forderung fern, daß Ungarn seine ver- fafsungmäßige Selbstständigkeit und gesetzliche Unabhängigkeit zum Opfer bringe. Wir erwarten jedoch, und im Vertrauen auf die Einsicht und klare Auffassung der Interessen des Lan des können Wir es auch mit Recht erwarten, daß Ungarn seine verfassungsmäßige Selbstständigkeit, deren nothwendige Grenzen Wir in Unsrer Thronrede im Geiste der pragmatischen Sanc- tion vorgezeichnet haben, nicht zur eigenen Jsolirung, die nur zur Schwäche führt, sondern als Mittel zur Geltendmachung seiner wahren und dauernden Interessen benützen wolle und werde. „Die Ausübung des berechtigten Einflusses auf die gemein samen Angelegenheiten bildet einerseits die sicherste Gewähr der aesetzlichen Selbstständigkeit des Landes, während andererseits die wvhltbätiae Wirkung dieses Einflußes sich auch iu Bezug auf die Wohlfahrt, Sicherheit und Macht des Reiches unver kennbar bethätigcn wird. „Mit Befriedigung werden Wir daher den Beginn der diesbezüglichen Berathungcn wahrnehmen, und Wir bezweifeln e» nicht, daß im Verlaufe der eingehenden Berathuna dieser Fragen auch die Nothweudigkeit einer eindringlichen Prüfung und zweckmäßigen Modification der 1848er Gesetze von selbst hervortreten wird. „Die Lösung der Frage der gemeinsamen Angelegenheiten findet nicht blos in der Feststellung derselben ihren befriedigen den Abschluß, sondern bedingt nothwcndigerweise auch deren einheitliche, gegen jedes Hemmniß gesicherte Behandlung, so wie die Begründung eines übereinstimmenden Zusammen wirkens sowohl der gesetzgebenden, als auch der vollziehenden Gewalt. Eine derartig telbstständige Behandlung der hieraus bezüglichen RcgierungsZweige, wie dies der 3. Gesetzartikel vom Jahre 1848 ohne den erforderlichen organischen Zusam menhang bestimmte, schließt die Möglichkeit einer erfolgreichen Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten aus. «Die Modification dieser Gesetze »ft übrigens, wie Wir dies schon in Unsrer Thronrede erklärten, auch aus dem Grunde nothwendig, weil einige Bestimmungen des 2., 3. und 4. Ge- setzartikels vom Jahre 184« geradezu gegen unsre königlichen Herrscherrechte verstoßen. — Die Durchführbarkeit der im 3. Gesetzartikel aufgestelltcn Regierungsform ist durch den im 2. Artikel erwähnten mit königlicher Vollmacht ausgestatteten Stellvertreter bedingt. „Der Grundsatz der durch die pragmatische Sanction be gründeten Einheit der Monarchie, die daraus beruhende Auf gabe Uusers Herrfcheramtes ebensowohl als jene persönlichen Gefühle, welche Wir für Unser Königreich Ungarn in Unserm väterlichen Herzen hyen, und welche Uns bewegen, dieses Unser verfassungsmäßiges Herrscherrecht unmittelbar auszuübcn, ge- statten Uns nicht, in die Bestellung eines solchen Stellvertre ters jemals ciuzuwilligen; gleichwie Wir Uns auch mit jener Bestimmung des 4. Gesetzartikels nicht einverstanden erklären können, nach welcher die Auflösung des Landtags vor der Fest stellung des Budgets nicht bewerkstelligt werden könnte. Wir wollen nicht bezweifeln, daß die Beweggründe, welche die An häuglickkeit des Landes an seine verfassungsmäßigen Rechte zu einem so hohen Grade der Pietät steigern, dasselbe auch dort leiten werden, wo es sich um die Unverletzlichkeit der Rechte und Autorität der Krone handelt, welche der Schlußstein der Verfassung sind. „Wir halten es ferner für unvermeidlich, die Aufmerksam keit der laudtäglich versammelten Vertreter auf jene Schmie riakeiten zu lenken, welche der sogleichcn Wiederherstellung des Municivalsystems schon aus dem Grunde entacgenstehen, weil cs mit Rücksicht auf die seither eingetretcne Neugestaltung der socialen Verhältnisse unm^lich geworden ist, ohne die höchste Gefährdung der Bedürfnisse der inner« Verwaltung, die pro visorischcn Bestimmungen des 16. und I?. Gesetzartikels des Jahre» 1848 dnrchzuführcn, welche blos auf die Anforderungen des damaligen Augenblicks berechnet waren. — Das Mumci- polsystem hat seit der Regierung des ersten Königs durch un ausgesetzte Ucbuug im Leben der Nation tiefe Wurzeln gefaßt. Die Gesetze vom Jahre 1848 haben, indem sie die Gestaltung der Landesverwaltung veränderten, ohne dieselbe mit dieser Tagesgeschichte Dresden, 3. März. Herr Ministerialdirector vr. Weinlig ist von der Reise nach Paris, welche er in seiner Eigenschaft al» Vorsitzender der Centralcommission deutscher Bundesstaaten in Gemeinschaft mit dem k. bayerschen Ansstellungscommiffar, Herrn v. 'Haindl, unternommen hatte, zurückgekehrt. Es ist gelungen, die kaiserlich französische AusstellungScommission zu sol chen Abänderungen ihrer letzten Verfügungen zu be stimmen, daß eine Schmälerung des früher zugetheilten Raumes nicht eintreten wird. Daran, daß eine Ver größerung erlangt werden könne, war überhaupt nicht zu denken. Auch in andern Punkten wird das Resul tat der persönlichen Verhandlung als zufriedenstellend bezeichnet. — ES bestätigt sich, daß am 2V. April d. I. die Aollvereins-Conferenz hierselbst zusammentrcten wird. * Wien, 4. März. Die Abreise der kaiserlichen Majestäten aus Pesth und ihre Ankunft in Wie» wird bereits morgen (Montag) erfolgen. — Das könig liche Rescript auf die Adressen des ungarischen Lanktags ist erflossen und gestern in Pesth zuerst in der Magnaten- und sodann in der Deputirtentafel zur Verlesung gekommen; ob von Eljenrufen begleitet, dar über schweigt der „Telegraph". Dasselbe lautet seinem »ollen Inhalte nach wie folgt: „Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; apostolischer König von Ungarn rc. den kirch lichen und weltlichen Würdenträgern, Ständen und Vertretern Unsers getreuen Königreiches Ungarn und der damit verbun denen Theile, welche auf dem von Uns für den w. December >8«5 in Unsre königliche Freistadt Pesth eiuberofeuen Landtage versammelt sind, Gruß und Unsre Gnade. „Liebe Getreue! Die Versicherungen der treuen Anhang lichkeit, welche in den allerunterthänlgsten Adressen der land täglich versammelten Stände und Vertreter des Landes vom 26. Februar d. I. zum Ausdruck gelangten, nehmen wir gnädig entgegen und betrachten dieselben, — sowie die dankbare An erkennnng Unsrer landesväterlichen Absichten als erfreulichen Beweis ihres aufrichtigen Vertrauens. In Erwiderung dieses Vertrauens ertheilen auch Wir mit rückhaltloser Offenheit Unsre Antwort hinsichtlich jener, in ihrer Adresse enthaltenen Wünsche, bezüglich weicher die Wichtigkeit der obwaltenden Ver hältnisse die nähere Auseinandersetzung Unsrer landesfürstlichen Absichten dringend erheischt. „Mit Befriedigung haben Wir von jener Uebereinstimmung Kenntniß genommen, welche rücksichtlich des in der pragmati schen Sanction gegebenen Ausgangspunktes der landtäglichen Vereinbarung zu Stande kam. „Die Idee der gemeinschaftlichen Interessen und des ge meinsamen Schutzes, wie wir dieselbe ,n der Adresse des Ober hauses hervorgehoben sehen, bildete schon fast zwei Jahrhun derte vor dem Zustandekommen der pragmatischen Sanction den Hauptbrweggrund der bleibenden Vereinigung zwischen dem Königreiche Ungarn und den Erbländern Unsers Herrscherhau ses. Wir geben gern zu, daß durch die in dem gedachten Grund gesetze enthaltene genauere und dauernde Feststellung dieser Ge mcinschaft Unsre Erbländer eine erhöhte Kraft gewonnen haben. Aber die untrennbare Vereinigung aller Königreiche und Län der Unsers Hauses sicherte auch gleichzeitig den territorialen Bestand und die nationale Selbstständigkeit des Königreiches Ungarn, und wurde zugleich die wirksamste Schutzwehr seiner Sicherheit nach außen. Weil sohin die wohlthätige Wirkung dieses Anschlusses eine wechselseitige war, muß Unser Bestreben dahin gerichtet sein, die Segnungen desselben dauernd zu sichern und deshalb die aus der Gemeinschaft der Interessen und des Schutzes sich ergebenden Beziehungen in Gemäßheit der Grund sätze der pragmatischen Sanction Zeitgemäß zu regeln. „Die Länder der ungarischen Krone bilden einen bedeuten den Theil Unsers Gesammtreiches. Tie geistige und materielle Kraft, die Wohlfahrt, innere Ruhe und Sicherheit deS Reiches wird durch die gleichen Momente in deck gedachten Ländern be dingt, und diese stehen unter einander in reger Wechselwirkung. Die außerordentliche Ausdehnung und Vervollkommnung der Verkehrsmittel, welche die Interessen mit tausendfachen Faden an einander knüpfen, mußte, selbst abgesehen von den so tief eingreifenden Folgen der Aufhebung der Zwischenzölle, diese Wechselwirkung mächtig steigern. Und diese mittlerweile ent wickelten Zustände bedürfen um so mehr einer genauen Rege lung, je mangelhafter diesfalls die zuletzt gebrachten Gesetze Ungarns sind, welche dessen innere Verwaltung umgcstaltctcn, hinsichtlich des nöthigen Zusammenhanges mit den übrigen Königreichen und Ländern aber entweder gar keine oder nur ungenügende Vorsorge getroffen haben. „Nachdem aber die innere Wesenheit der Ausgabe und die wichtigsten Interessen aller Unsrer Völker es erheischen, daß Alles, was zusammen gehört und in inniger Wechselwirkung steht, gleichzeitig und vereint zur Erledigung gelange, - »er- altehrwürdigen Institution in Einklang Zu bringen, einen pnn- cipiellen Gegensatz geschaffen, dessen Ausgleichung nur auf Grund der eindringlichsten Prüfung und einer reiflichen Er örterung zu gewärtigen ist. Wir erwarten daher,' daß die land täglich versammelten Stände und Vertreter ihre Aufmerksam keit hierauf lenken und das Eraebniß ihrer diesfälligcn Be- rathungen Uns zu unterbreiten als eine ihrer dringenden Aus gaben betrachten werden. „Von unabweisbarer Nothweudigkeit ist eS ferner, daß-der 22. Gesetzartikel des Jahres >848 über die Nationalgarde auf gehoben werde. Diese gesetzliche Bestimmung hat während der kurzen Zeitdauer ihres Bestandes eine unnöthige Belästigung des Volkes herbeigesuhrt, dasselbe von seiner friedlichen Be schäftigung abgelenkt, dem Zwecke aber der Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit nicht Genüge geleistet, ja vielmehr Er gebnisse in entgegengesetzter Richtung hcrvorgerufen. „Wünschcnswerth erscheint es außerdem, daß alle jene Be stimmungen der Gesetze vom Jahre 1848, welche bisher durch Uns nicht in Wirksamkeit gesetzt worden sind, sorgfältig über prüft werden. Drese Gesetze, die unter dem Drucke der da maligen welterschütterndeu Ereignisse entstanden sind, tragen den Charakter der Ueberstürzung an sich, wie denn dies nicht nur aus der theoretischen Prüfung derselben hervorgeht, son dern auch durch die praktische Erfahrung, z. B. in Betreff des Wahlgesetzes bestätigt wird, dessen Anwendung nun schon zwei mal versucht worden ist. „Hieraus folgt selbstverständlich, daß Wir in eine that- sächliche Wiederherstellung dieser Gesetze, welche aus Grund der Rechtscontinuität beansprucht wird, im Gefühle Unsrer Regentenpflicht nicht willigen können, bevor dieselben sorgfäl tig überprüft, den Anforderungen der factischen Verhältnisse angepaßt und nach den Lehren der Erfahrung vervollkommnet werden. — Nicht eine momentane Befriedigung, sondern das Zustandekommen dauerhafter und zweckentsprechender Einrich tungen ist der Wunsch Unsers väterlichen Herzens. „Unser Herrscherberus, so wie die Pflichten gegen alle Unsre Völker verbieten es Uns vor Begründung der zukünftigen Ord- - nung der verschiedenen Zweige des öffentlichen Dienstes, den bestehenden Organismus dem Zerfalle zuzusühren, die Räder der Staatsmaschine zu hemmen, einen provisorischen Zustand mit einem andern provisorischen zu vertauschen und hierdurch die begonnene Beruhigung der Äemüther in weitern Kreisen zu erschüttern. — Die Vertreter des Landes fühlen gleichfalls die Schwierigkeiten dieses Ueberaanges und erklären sich in Betracht derselben anstatt der Geltendmachung der Anforder ungen strenger Gesetzlichkeit zu einer billigen Berücksichtigung der Verhältnisse bereit. — Von ihnen hängt es ab, die Schmie- rigkeitcn za vermindern, welche Unserm väterlichen Streben nach Wiederherstellung ihrer Verfassung entgcgenstehcn, wenn sie geneigt sind, ein erhöhtes Maß dieser Billigkeit der Beur- thciluna der gegenwärtigen Zustände zuzuwenden. „Niemand mehr denn Wir waren von dem Gewichte dieser dort Genesung zu suchen, später nach London, wo er mehrere Opern componirtc, die wegen ihrer Bizarre rien nicht gefallen wollten, und dann gegen 1750 in ärmlichen Verhältnissen ftarb. Die deutsche morgrnlandischr Gesellschaft zu Halle u«K Leipzig in den Jahren 1862 bi» 1865. (Bon Prof. Flügel.) Ein Zeitraum von vier Jahren in dem Kreislauf« einer Gesellschaft von solcher Bedeutung und solchem Umfange, wie die in der Ueberschrift genannte, ist mehr al» genügend, um von ihrem Wirkungskreise nach den verschiedensten Richtungen hin eine deutliche Ansicht z -elfer, bis 5 rt zu trci Ldmrimntut-prtifir »Itbrlicb: tz ll^Ir. — Kxr io »xl»—o-f I» itMrl.-l „ lk> Kouatlick io Vr«ä.»: tü Kgr. I tZt.mp.1- »io»«Io. Kuwm.ru: 1 Kxr. /»u.rüt»« Muiu. Sulrratenprelfi: k'itb ckeo K.uio «ioer »»»p»It«n.a 2.U«! 1 dkxr. Hot.r „Liu^,»«nät " äi. L.il.r » »ge. Erscheinen: TAxUsd, mit ä.r 8ono- 006 k^Iert«^, ^td.uä» kür ä.u tolM»oäso Hx
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