Extra - Blatt des Dresdner Journals. Ausgegeben; Sonnabend, den 1k. Juni 18K6, Vormittags Itt Uhr. An Meine treuen Sachsen. Ein ungerechtfertigter Angriff nöthigt Mich, die Waffen zu ergreifen! Sachsen! Weil wir treu zur Sache des Rechtes eines Bruderftammes standen, weil wir sest hielten an dem Band, welches das große deutsche Vaterland umschlingt, weil wir bundeswidrigen Forderungen uns nicht sügten, werden wir seindlich behandelt. Wie schmerzlich auch die Opfer sein mögen, die das Schicksal uns auslegen wird, laßt uns mnthig zum Kampfe gehen für die heilige Sache! Zwar find wir gering an Zahl, aber Gott ist in den Schwachen mächtig, die auf ihu trauen, und der Beistand des ganzen bundestreuen Deutschlands wird uns nicht ausbleiben. Bin Ich auch sür den Augenblick geuöthigt, der Uebermacht zu weichen und Mich von Euch zu trennen, so bleibe Ich doch in der Mitte Meines tapferen Heeres, wo Ich Mich immer noch in Sachsen sühlen werde, und hoffe, wenn der Himmel unsere Waffen segnet, bald zu Euch zurückzukehren. Fest vertraue Ich aus Eure Treue und Liebe. Wie wir in guten Stunden zusammcngehalten haben, so werden wir auch in den Stunden der Prüfung zusammen- stehen; vertrauet auch Ihr aus Mich, deren Wohl das Ziel Meines Strebens war nnd bleibt. Mit Gott sür das Recht! Das sei unser Wahlspruch. Dresden, den 16. Juni 1866. Johann. Dre-den, 16. Juni. Zwischen der königl. preußi schen und der königl. sächsischen Regierung hat fol gender Schriftwechsel stattgefunden: k. Note des k. preußischen Gesandten. „Dresden, 15. Juni 1866. „Die durch die österreichischen Rüstungen gegen Preußen hervorgerufene bundeswidrige Situation und die Stellung, welche Se. Majestät der König von Sach fen mit anderen Bundesgliedern zu derselben genom men, haben in Verbindung mit den jüngsten Verhand lungen am Bundestage das bisherige BundeSverhältniß gelöst und Se. Majestät den König von Preußen ge- nöthigt, die zur Vertheidigung Seiner Monarchie ge gen den beabsichtigten Angriff geeigneten Mittel zur Ab wehr zu ergreifen. „Die Königlich Sächsische Regierung hat am 14. dafür gestimmt, daß die hohe Bundesversammlung die Mobilmachung sämmtlicher Bundesarmeecorps mit AuS» schluß der preußischen anordne. „Die Königlich Preußische Regierung kann darin neben der Verletzung des Bundesverhältnisscs nur einen direkten Act der Feindseligkeit gegen sich selbst erkennen, und tchon die geographische Lage des Königreichs Sach sen in Beziehung auf die ihm benachbarten Preußischen LandeStheile macht es ihr unmöglich, über die feindselige Stellung hinwegzusehen, welche die Königl. Sächsische Regierung hierdurch ihr gegenüber eingenommen hat. „Der unterzeichnete Königl. Preußische außerordent liche Gesandte und bevollmächtigte Minister hat in Folge dessen den Auftrag erhalten, die Königlich Sächsische Regierung um eine Erklärung darüber zu ersuchen, ob