Suche löschen...
Dresdner Journal : 13.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187003138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18700313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18700313
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-13
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Dresdner Journal : 13.03.1870
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
w 60. ^»vi«t«nn»prrist «kriick: «7'KIr - tts- ^M^Nck» t „ tk ., Hou»Uicdi— „ lb „ 8i»»»Iu« ki «uttoiaru. l „ I»kr,0H««» tritt ^ldrUck ii ! KIr. ritemvel^bükr, »>»»»^rk»Id 6«» ttorää Vuu6«i koit uv<t 8 t« Mp« Iru»^t>I»xdio»<t raseratniprett«- kür <t«n K»iim einer xeepelteneii Heil«: 1 ttxr , Unter „Linxeennät" <ii« Lei!«: 3 Kxr. «rschetnru: IKE^ob, o»it Xo-a-km« äer 8ovo- nock kelertnU«, ^k«oä» Nir äen folxenäen I'»U Somtag den 13. März. " > -- - > ' -- » — — ! > — Dres-nerIMrnal. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. 187«. rnserattvannayme aurwtN»: l-etxitU: k» tte^nnei'nrrin, OonunieelooR» 6e» Dreeilner ^«urnel»; »krnti»».: II kx<i' e«, ttro-x ko»r; N»md»rA->«rN» tV,n-I.,i^»i^-v»»»l-rreok^ir« » H V»i»>xx. Nc.^n, «»«ui-i»-'»ek« kuckl, , U»r»U»r»', iinre-.u, iiuncu.po 31»-!»» ; Lrsinvn. L. 8nnl.ori»; 8r«,I»u I. !< inonc«'Zurren, ^«»»», 8i^» L I n» i «n; r->.i>Ilvirt » Ik : .lL«>>»:»'»ck« kuckt».; LSI»; Xv. Nii>»,,». p.r», II»vi«, k.il'i'iri!, kvi.uien LOo., (S, klec« <i« I» kuurev)» ?r»^ kn konnivn', Lnckk.« Vien. Ll.. Oi-rnl.1». qeraurgtberi Lönix!. knpeiiitivn äs» Oreeckner <7oarn»I», l)re»»i«n kinrienetrnne» dio. 7. FürGe« Procenialer Theil der Selbstversicherung nach -euftLude der Kate- gortea. s der catastrirten vollen Zeitwerths- und Versicherungssumme: ll. in. IV. V. VI. durchgängig I0H> und durchgängig 12»4<k t bei einer Gesammtver- »15^, tsicherunassumme von mehr/ - - ISY^ lalS rvM Tblr. für der lN'»^ I gleichen Versicherungs- ( - - 18^ l Mige Gegenstände im 120^ -ganzen Geväudecomplex ' durchgängig 20^. Amtlicher Theil. Dre-dtu, 5. März. Seine Königliche Majestät haben den Vorstand des Gerichtsamts Kirchberg Ge- rtchtsamtmann Hermann Albrecht Steinberger zum GerichtSrathe zu ernennen und dessen Versetzung in dieser Eigenschaft zum Bezirksgericht Leipzig zu geneh- migen huldreichst geruht. Dresden, 7. März. Seine Königliche Majestät haben den zettherigen GerichtSamtmann zu Markran städt Ernst Julius Naupert zum Gerichtsamtmann bet dem GerichtSamte Kirchberg zu ernennen allergnä- dtgst geruht. Dresden, 12. März. Se. Königliche Majestät haben dem Eanzlriaufwärter beim Gcsammtministtrium Johann Gottfried Rövig die goldene Medaille des Verdienst ordens zu verleihen allrrgnädigst geruhet. Dresden, 13. März. Se. Königliche Majestät haben allergnädtgst den Premierlieutenant Sch lab erg des 3. Infanterie-Regiments Nr. 102 zum Hauptmann und Compagnie - Chef und die Secondelieutenants Weise des 1. (Leib-) Grenadier-Regiments Nr. 100 und Schef fel!. des 3. Infanterie-Regiments Nr. 102 zu Pre mierlieutenants zu ernennen geruht. Verordnung, einige anderweite Abänderungen des Gesetzes , und der Ausführungsverordnung vom 23. August >862, das Jmmobiliar-Brandversicherungswesen betr. Mit Sr. Majestät des Königs Allerhöchster Geneh migung und auf Grund der von der Ständeversamm lung gestellten Anträge und der Regierung ertheilten Ermächtigung, wird von dem Ministerium des Innern zur Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes und der Ausführungsverordnung vom 23. August 1862 (S. 339 und S. 385 des Gesetz- und Verordnungs blattes vom Jahre 1862), das Jmmobiliar-Brandvcr- sicherungSwrsen betreffend, Folgende- verordnet: (Zu § 4 Nr. 6 des Gesetzes vom 23. August 1862.) Die Gehäuse der Bockwindmühlen sind als integri- render Bestandteil des Mühlwerks gleich diesem nkht beitrittspflichttg, sondern nur beitrittSfähig. Die in Folge dieser Vorschrift etwa entstehenden gemischten Versicherung-Verhältnisse (K8 deS Gesetzes) sind von den Besitzern längstens bis Ende Juni diese- Jahres aufzuheben. 8 2. Fortsetzung. Die § 4 unter Nr. 6 d-s Gesetzes vom 23. August 1862 gedachten, nur vcrstcherungsfähigen Ge- bäudezubkhörunpen an Maschinen und anderen gewerb lichen Gerätschaften versichert die LandeSanstalt vom I. Juli dieses Jahres an nur unter der Bedingung, daß je nach der Kategorie, zu welcher die versicherten Gegenstände nach der Beilage II zum Gesetze vom 23. August 1862 gehören, und je nach der Höhe der Ver sicherungssumme eine teilweise Eelbstve,sicherurig zu dem in nachstehender Tabelle angegebenen Betrage über nommen wird: § 3. Fortsetzung. Die teilweise Selbstversichcrung hat nur die Wir- kung, daß im Falle eines Brandschadens von der, nach den gesetzlichen Vorschriften ermittelten Schadenver gütungssumme der festgestellte Procentsatz der Selbst - verstcherung in Abzug kommt. Auf die zu entrichten ¬ den BrandcassenbettrLge bleibt die Selbstverstcherung ohne Einfluß. Diese Beiträge sind daher nach der Ge- sammtzahl der für da- Versicherungsobject nach Maaß- gäbe des vollen Zeitwert- gesetzlich festgestellten Bei- tragSeinheiten zu leisten. 8 4. Fortsetzung. Wollen Besitzer von derartigen, bei der Landes anstalt bereits versicherten Gegenständen auf die Be dingung der teilweisen Selbstverstcherung nicht ein- gehen, so soll denselben zwar der Austritt au- der Landesanstalt gestattet sein, es ist jedoch die diesfallsige Austrittserklärung bis längstens den 30. Juni dieses Jahres bet der Verwaltungsobrigkeit abzugeben. Der Austritt selbst kann, wenn der für das ge genwärtig laufende Halbjahr, am 1. April fällige Ver sicherungsbeitrag abentrichtet worden, auf Verlangen sofort nach der abgegebenen Erklärungstattfinden, hat aber längstens mit Ablauf des 30. Juni dieses Jahres zu erfolgen. Im Falle eines früheren Austritts findet eine antheilige Restitution der Beiträge nicht statt. Austrittserklärungen, welche erst nach dem an gegebenen Termine erfolgen, bleiben ohne Wirkung, auch findet gegen den Ablauf der oben festgesetzten Krist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht Statt, vielmehr kommt wegen des späteren Austritts lediglich die Bestimmung Z 7 des Gesetzes vom 23. August 1862 in Anwendung. 8 5. (Zu 8 24 und 25 des Gesetzes und 8 19 und 21 der Ausfüdrungs-Vrrordnung vom 23. August 1862.) Die Ausstellung eines Anmeldescheins hat ferner hin nur auf besonderes Verlangen des Anmcldenden zu erfolgen und ist an eine bestimmte Frist nicht weiter gebunden, desgleichen ist von der Einreichung eines Du- plicates des Anmeldescheins an die Brandversicherungs- Commisston nunmehr abzusehen. Was dem entgegen in den 88 24 und 25 des Ge setzes und 8 19 der Ausführungsverordnung vom 23. August 1862 bestimmt ist, wird hierdurch auf gehoben. § 6. Fortsetzung. Ucber die eingehenden Amcldungen ist dagegen von der Obrigkeit ein Register zu halten und in dieses jede gesetzlich zulässige Anmeldung zur Versicherung sofort eivzutragen. Diese- Anmrlberegistrr dient zum offictrllen Nach weise darüber, von wem, an welchem Tage und in Be zug auf welches Object die Anmeldung erfolgt ist und tritt an die Stelle des 8 21 der Ausführungsverord nung vom 23. August 1862 vorgeschriebenen Anmelde- rcgestcrs. Tas Schema «ud VII (S. 435 flg. des Gefetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1862) ist mit Weglassung der Colvnnen 9, 10 und 11 noch ferner zu benutzen. Am Schlüsse jede- Monats ist sowohl der Brand versicherungs - Commission als dem technischen Bezirks- beamien je ein Dupltcat des Anmelderegisters mit Bei fügung des spccirllcn Verzeichnisses über ongemeldete Maschinen und andere Gewerbe- und Fabrikgeräthschaf- ten beziehcndlich in Gcmäshcit 8 17 der Verordnung vom 23. August 1862 und §§1,4 und 5 der Ver ordnung vom 8. Dccember 1868, zuzuscnden. 8 7. (Zu 8 33 desselben Gesetzes.) Die Begünstigung, welche nach der Beilage II zum Gesetze vom 23. August 1862 unter I Iit..x der Ab- theilungen 2, 3 und 4 S. 372 und 373 des Gesctz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1862, den land- wirthschastlichen Gehöften im Gesammtzeitwerthe von nicht mehr als 1500 Thaler zugestanden worden ist, wird wieder aufg» hoben dergestalt, daß die betreffenden Gebäude sofort in die denselben wirklich zukommcn- den Benutzungsabtheilungcn und Beitragsclasscn treten und für dieselben dem entsprechend die currenten Bei träge vom nächsten Termine, den 1. April dieses Jahres an, zu leisten sind. Jnson cit die veränderte Einschätzung nicht schon für den ersten diesjährigen Einhebungstermin bewirkt wor ¬ den, sondern erst in dem am 30. Juni di>seS JahrcS abzuschlicß.ndcn halbjährigen Catasternachtrage Berück sichtigung finden kann, ist der auf das "'ste Halbjähr zu leistende Mehr beitrag für die betreffenden Grund stücke, nachträglich als Stückbeitrag bei der Etnhebung des zweiten diesjährigen Termins, am I. Octobrr », v. zu entrichten. Die in Folge dieser Bestimmung erforderliche Um rechnung besorgt die Brandvcrsichcrungs-Commission und hat dieselbe den Obrigkeiten die nöthigcn Nach weise darüber zur Berücksichtigung bei Anfertigung deS Julinachtrags zuzuftellen. 8 8. (Zu § 51 des Gesetzes vom 23. August 1862.) Was in Bezug auf die Berechnung der Ltückbeiträge von Zeit der Aushändigung des Anmcldeschcins be stimmt ist, gilt nunmebr in Folge der oben in den §8 5 und 6 getroffenen veränderten Einrichtung von der Zeit des Eintrags in das Anmeldvegister. Bei nicht rechtzeitig angcmeldcten Vcrsichcrungs- objecten sind die Stückbeiträgc von der Zeit an zu be rechnen, zu welcher, nach Vorschrift des Gesetzes die Anmeldung hätte erfolgen sollen. 8 9. (Zu 8 69 desselben Gesetzes.) Die Verpflichung der Landes - Jmmobckiar - Brand- versicherungs-Ansialt zur gesetzlichen Schädenvergütung beginnt in der Regel mit dem auf den Tag des Ein trags in das Anmelderegister nächstfolgenden Tage, in den Fällen aber, wo eine Versäumnis oder Hinter ziehung der Anmeldung stattgcfunden hat, mit dem ersten Tage nach der Ausstellung des Versicherungsscheines. Die entgegengesetzte Bestimmung 8 69 des Gesetzes vom 23. August 1862 tritt außer Wirksamkeit. 8 10. Im 8 135 des Gesetzes vom 23. August 1862 muß es anstatt: „Gebäudecomplex" heißen: „ Gebäude" und im 8 137 ebendaselbst ist auf der 7. Zeile anstatt: „vier Monaten" „einem Monate" zu setzen. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Dresden, den 7. März 1870. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichten. Berlin, Sonnabend, 12. März, Vormittags. (Tel. d. Drcsdn. Journ.) Man erwartet demnächst die Einbringung einer preußischen Vorlage im Bundesrathe wegen Bet Heiligung des Norddeutschen Bundes am Baue der St. Gotthardbahn. (Vgl. weiter unten unter „Bern".) Berlin, Sonnabend, 12.März, Nachmittags. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Reichs tags brachte der nvrdschlcswigschc Abg. Krüger fol genden Antrag ein: „Der Reichsiag wolle beschließen, die Bundesregie rungen aufzufordern, daß sie das Ihrige thun, um die nordschlcswigfche Frage auf Grund der Verträge zu einem Abschluß zu bringen und daß sie specicll die preußische Regierung veranlassen, die aus dem Art. 5 des Prager Fricdcnsvcrtrags resultirendcn Rechtshand lungen ins Werk zu setzen." Der Antragsteller bittet den Präsidenten, er möge den Antrag zur Unterstützung stellen. Der Präsident lehnt dies ab, weil der Geschäftsordnung gemäß jeder Antrag bei seiner Einbringung bereits die Unterschrift von mindestens 15 unterstützenden Mitgliedern tragen muß. Hiermit ist der Zwi schenfall erledigt. AuS New-Uork vom gestrigen Tage meldet ein Kabeltelegromm: Das lange vermißte AuSwan- dererschiff ,,Smidt" ist in Sandy Hook (am Eingang der Ncw -S)ork -Bai) rin getroffen. Augsburg, Sonnabend, 12. März. (W. T. B.) AuS Nom geht der „Allg. Ztg." nachstehendes Telegramm zu: Die Opposition der Bischöfe legte Protest ein gegen die revidirte Geschäftsordnung deS EoncilS. Wien, Sonnabend, 12. März. (W.T. B.) Der österreichische Geschäftsträger in Karlsruhe, Ritter v. Pfusterschmid, erhielt den Rang eine- außcror- deutlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi nisters. Pcsth, Freitag, 11. Mürz, AbendS- (WT.B.) In der heutigen »itzung der Deputirtevtäfel er klärte bei Bcrathuug emeS von der Linken ein- gebrachten Antrags, betreffend die Unterstützung der Honveds aus den Jahren 1848 und 184V, so- wie der Angehörigen derselben aus Staatsmitteln, der Ministerpräsident Graf Andraffy, die Unter stützung der Honveds sei Pflicht der Nation und nicht des Staates. Nachdem der Antrag vom Hause abgclehnt worden war, leitete Andraffy sofort eine Sammlung für die Honveds ein und zeichnete selbst 10,WO Kl. Paris, Freitag, 11. Mürz, AbendS. (W.T. B.) Der Erzherzog Albrecht hat heute Morgen seine Rückreise nach Wien angetrcten. Im Senate kritisirte heute Baron Brenier die von Ollivier im gesetzgebenden Körper gehaltene Rede über die angeblich im Senate herrschende Stimmung, den Senatsconsult bezüglich der Er nennungen der MaireS betreffend. Dieser Zwischen fall blieb ohne weitere Folge. Rouher gab Auf schlüsse über die Arbeiten der zur Prüfung deS ScnatSconsultS eingesetzten Commission und er- klärt, daß an die Regierung drei Fragen gerichtet worden seien, deren Beantwortung erwartet würde. Der gesetzgebende Körper erklärte in seiner Heu- tigen Sitzung die Wahl Marion s für giltig. In- folge einer Aufforderung Ollivier-, welche er mit den vielen krm Ministerium vorliegenden Arbeiten motivirt, vertagte der gesetzgebende Körper seine Sitzungen auf acht Tage. Bern, Freitag, 11. März. (W. T. B.) Der BundeSrath hat an den Bundeskanzler deS Nord deutschen Bundes die Anzeige gerichtet, da- nun- mehr zufolge des zwischen der Schweiz und Italien abgeschlossenen Vertrags vom 1. November v. I. von Seiten der Schwerz ein Beitrag von 2V Mil lionen KrcS. zur St. Gotthardbahn gesichert sei. Der genannte Vcrliag verpfttchtct die Schweiz zur Bezahlung von 20 Millionen, Italien zu 45 Millionen Frcs. unter der Bedingung, dag die betheiligtcn deut- fchcn N gürungen die zur Gesammtfubvention von 85 Millionen noch fehlenden 20 Millionen garantiren. Der Bundcsrath macht deshalb darauf aufmerksam, daß cs nunmehr im höchsten Grado wünschenswerth see, daß sowohl der Norddeutsche Bund, als die Re gierungen der süddeutschen Staattn ihre definitiven Erklärungen bezüglich ihrer BeitragSleistuug bekannt geben. Florenz, Freitag, 11. März, AbendS. (W. T. B.) Der Finanzminister setzte in der heutigen Sitzung der Deputirtrnkammer sein Budgrtexposs fort. Die gestern zur Mitdcckung des Dcficits von 1870 in der Höhe von 110 Millionen angekündigtcn Steuer erhöhungen sind folgende: 10proccntige Zuschläge zur Stempelsteuer, Consumsteucr, Enregistrcmcnts- und andere minder wichtige Gebühren, und 12procentige Steuer auf das bewegliche Vermögen. Zur Deckung des bis April 187» auf 200 Millionen veranschlagten Ctaatskasjenbedaifs beantragt Sella den Abschluß einer Convention mit der Nattonaldank bis zum Betrage von 122 Millionen und eine Ncntcncmission, welche 80 Millionen ergeben würde. Der Bank würde für ihre Forderung durch Kirchengüterobligationen Sicher heit zu leisten sein, deren Verkauf an die Bank die Staatsschuld so weit vermindern würde, daß der Zwangscours der Bankbillets ausgehvbcn werden könnte. Der Minister proponirt ferner die Conversion der Pfar.güter und legt schließlich die obige Punkte for- mulirenven Gesetze, iwm fe vor, von denen zwei die Feuilleton. K. Hoftheater. Freitag den 11. März wurde „DaS letzte Mittel", Lustspiel in 4Acten von Frau v. Weißenthurn neu einstudirt gegeben; da- Zurück- gretfen nach demselben rrgiebt eine willkommene Be reicherung des Repertoires. Die Verfasserin besaß — wenn wir zudem die vergangene Zeit ihrer Production berücksichtigen — im Lustspiel eine glückliche, nicht ge wöhnliche Erfindung und einen gewählten, gewandt und treffend pointirttn Dialog. Sie verstand lebendige, wirklich komische und natürlich sich ergebende Situa tionen zu gestalten, und Bühnengeschick, Geschmack und Tart sind ihr bei Weitem mehr eigen, als den meisten gegenwärtigen Lustspielschreibern, denen gegenüber ihre „Mache" und ihr „Esprit" klassisch erscheinen. Eine Kürzung mancher behaglichen und überflüssigen Bretten im Dialog — so namentlich im ersten Act — und eine Entfernung mythologischen und altrömischen AusputzeS wurde schon bet einer frührrn Wiederaufnahme deS „lrtztcn Mittels" empfohlen, was aber in herkömmlicher Weste unbeachtet geblieben ist. Dir- Lustspiel entwickelt auch sehr hübscht und psychologisch frtn au-grführte Charakterzüge; btsondrrS die Hauptfigur Baronin v. Waldhüll rrgirbt rin ftsstlnd und rrtch auSge- stättttrS Charakterbild. Bet allen Schwächen tinrr le- ben-freudtgrn und für weibliche- Comödtensptel sehr talenttrten Dame von Welt behauptet sich doch ihre Lte- ben-würdigktit und eine anziehende Grmüthsinntgkett, und tu diesem Sinne wurde die Rolle von FrÄletn Langenhaun sehr reizend und graziös begeistigt dar gestellt, und mit jener leichten Behandlung und raschen Nüancirung deS Vortrags, wofür ihr Organ an sich Schwierigkeiten bietet. Die Gesammtdarstellung war eine vorzügliche. Die naive Liebcsnovize Ida, die zungenfertige Frau v. Silben wurden von den Fräu leins Wolff und Allram vortrefflich, von Frau Bayer meisterhaft die Baronin v. Düthelm gegeben. Herr Hanstein spielte den Graf Sonnstett sehr löblich, nur fiel er in der ersten Scene leidenschaftlicher Er regung und heißer Aufwallung in einen zu tragischen, fürs Lustspiel unpassenden Ausdruck. Herr Jauner — Baron v. Gluthen — vereinigte Humor und derbe Offenheit mit der Tomnüre und dem Tone eines Mannes von Welt und Bildung; leider aber verleitete ihn sein lebhaftes Temperament im letzten Acte zu Ab irrungen vom feinen Lustspielton, die den Schlußein- druck schwächten. Auch „De- Maler- Meisterstück" von derselben Ver fasserin möchte eine Wiederaufnahme lohnen, und zwei andere „Der Brautschleier" und „Ein Mann hilft dem andern", von denen da- nicht mit Bestimmtheit behaup tet sei, verdienten wenigsten- zu dem Zwecke eine nähere Prüfung. Benedix' einaktiges Lustspiel „Die Dienstboten" beendete die Vorstellung. C. Banck. Dresden. Freitag den 11. März gab Herr B. I. Lang au- Boston ein Pianoforte-Concert im Saale de- Herrn Hofpianofortefabrikantrn Rönisch. Herr Lang spielte Compvsitioncn von I. S. Baw, Händel, Chopin, Mendelssohn (Concert 6-moU und Caprice op. 16), Liszt (Arrangement der Webcr'schcn Polonaise in k»-6ur). Sein Spiel bekundete eine sehr tüchtige, saubere Technik, leichte Behandlung, sein Vortrag eine gediegene musikalische Bildung, eine intelligente, ver ständig und mit sorgsamer Nüancirung gestaltende Auf fassung. Am lobcnswerthestcn gelang die Wiedergabe der Mendelssohn'schm Compvsitioncn; in denen, welche eine freiere Bewegung gestatten, wurde ein Mangel an Fluß und Schwung der Rhythmik fühlbarer. Von zwei Phantasien eigner Composition, kurze lyrische Stücke — Lieder ohne Worte — erwies sich besonders das erste recht sinnig und fcin empfunden. Bemerkt sei, daß Herr Lang rin vorzüglicher Orgelspieler ist, der sich durch musikalische Correctheit und geschmackvolle Behandlung seiner Ausführungen auf diesem Instru mente auSzeichnet. Herr Lang wird noch Ende dieses Monats ein Concert geben, worauf hiermit hinge wiesen sei. C. B. " Louise Mühlbach (Frau vr. Mundt) ist soeben mit ihrer jüngstm Tochter, einer Einladung des Khe- dive folgend, auf 2 bis 3 Monate nach Aegypten gereist. " Verschiedene Blätter beschäftigen sich mit dem vor Kurzem erfolgten auffälligen Tode des Naturforschers Hofraths vr. Unger in Graz und knüpfen daran die Vermuthung, al- ob die zuständigen Behörden eS an den erforderlichen Bemühungen, eine Aufklärung des wahren Sachverhalt- herbetzuführrn, hätten fehlen lassen. Die amtliche „Wiener Zeitung" ist auf Grund verläß licher Mitteilungen in der Lage, zu berichten, daß von Seite der Justizorgaue in Graz nichts unterlassen wurde, was geeignet erscheint, über diesen traurigen Vorfall das gewünschte Licht zu verbreiten, und daß erst vor wenigen Tagen der gerichtsärztliche Leichenbefund nebst allen Untcrsuchungsactcn der medicinischen Facuttät an der Wiener Hochschule zur Erstattung des GutachtenS über die Ursache des Todes des genannten Gelehrten mitgcthctlt worden sei. Das Resultat diese- und der sonstigen gerichtlichen Schritte wird seinerzeit veröffent licht werden. Prof. vr. Oskar Schmidt erklärt so eben in der „Grazer Tagespost", daß Unger vielleicht am Brustkrampf gestorben sei, an welchem er gelitten. Die vielen Kopfwunden werden durch die Annahme erklärt, daß Unger wiederholt auf die Commode mit Knöpfen ausgefallen. Die Leiche sei nicht hohl im Bette gclegen. Dem Verdacht gegen die Familie wird widersprochen, die Möglichkeit einer Gcwaltthat jedoch zugegeben. * Der Solothurner „Landbote" thctlt mit, daß ein von Werner Munzinger den 23. Januar eigen händig geschriebener Brief an seine Verwandten gelangt sei, worin er meldet, daß er zwar noch nicht ganz her gestellt, aber auf dem sichern Wege der Genesung sei. Dadurch ist dos verbreitete Gerücht von seinem Tob in optlm» korwa widerlegt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite